Entscheidung
V ZB 26/10
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Berichtigung Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2 Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10 - LG Hamburg AG Hamburg-Wandsbek