Entscheidung
2 StR 497/10
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
StrafrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 497/10 vom 21. Dezember 2010 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der Senatsbeschluss vom 18. November 2010 wird wegen eines Schreibversehens im Tenor dahingehend berichtigt, dass es anstelle "Urteil des Landgerichts Gera", "Urteil des Landgerichts Erfurt" heißen muss. Rissing-van Saan Fischer Schmitt Eschelbach Ott