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Entscheidung

III ZR 138/11

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

ZivilrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 138/11 vom 22. März 2012 in dem Rechtsstreit - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. März 2012 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dr. Herrmann, Wöstmann, Hucke und Seiters beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revi- sion in dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. April 2011 - I-15 U 77/09 - wird zurückgewie- sen. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 49.317,08 € Gründe: Die Beschwerde hat einen Revisionszulassungsgrund (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) nicht darzutun vermocht. Die ihren Ausführungen zu Grunde lie- gende Prämisse, die in den Prospekten nicht ausgewiesenen Provisionsanteile seien zulasten der für die Wertschöpfung vorgesehenen Investitionsmittel ("Hartkosten") gegangen, ist mit den tatrichterlichen Feststellungen des Beru- fungsgerichts nicht vereinbar. Danach sind die in den Prospekten ausgewiese- nen Werte der Anlagen durch die Provisionszahlungen nicht beeinträchtigt wor- den, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, die Provisionen hätten die Investitionen in die Fondsimmobilien geschmälert. Die Beschwerde hat in- 1 - 3 - soweit Verfahrensrügen nicht erhoben und insbesondere keinen übergangenen Sachvortrag des Klägers aufgezeigt. Das Berufungsurteil steht damit im Ein- klang mit der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08, WM 2010, 1537 Rn. 36 ff; Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - III ZR 10/10, BeckRS 2011, 00113 Rn. 6 ff und vom 28. Oktober 2010 - III ZR 255/09, BeckRS 2010, 28213 Rn. 6 ff), die fortzuentwickeln der vorliegende Fall keine Veranlassung gibt. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO abgesehen. Schlick Herrmann Wöstmann Hucke Seiters Vorinstanzen: LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.2009 - 5 O 392/06 - OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2011 - I-15 U 77/09 - 2