Beschluss
5 ARs 60/15
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
BundesgerichtECLI:DE:BGH:2016:020316B5ARS60.15.0
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Entscheidungsgründe
Tenor Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats nicht entgegen. An eventuell früher abweichender Rechtsprechung hält der Senat aus den Gründen des Anfragebeschlusses nicht fest. Sander Schneider König Berger Feilcke