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Entscheidung

2 StR 573/16

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

StrafrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2017:071217B2STR573
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2017:071217B2STR573.16.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 573/16 vom 7. Dezember 2017 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Dezember 2017 beschlos- sen: Der Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2017 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass der erste Satz des ersten Absatzes der Gründe (Tz. 1) lautet: „Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer halbau- tomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaf- fe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe, vorsätzli- chem unerlaubten Besitz von Munition und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.“ Krehl Eschelbach Bartel Grube Schmidt