Entscheidung
VI ZR 446/19
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2020:240620BVIZR446
4Zitate
Zitationsnetzwerk
4 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2020:240620BVIZR446.19.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 446/19 vom 24. Juni 2020 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juni 2020 durch den Vorsitzenden Richter Seiters, die Richterinnen Dr. Oehler, Müller, die Richter Dr. Klein und Böhm beschlossen: Der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 15.000,00 € festgesetzt. Der Streitwert der Berufung der Beklagten zu 1 und 2 belief sich auf 20.000 € (= Streitwert des Klageantrags zu I.1. = Ziffer 1 des Tenors des landgerichtlichen Urteils). Mit ihrer Berufung sind die Beklagten zu 1 und 2 zu ¾ unterlegen (vgl. Berufungsurteil S. 58 sub b), so dass sich ihre Beschwer auf 15.000 € (7.500 € pro Beklagter) beläuft. Eine höhere Beschwer haben die Beklagten zu 1 und 2 nicht dargelegt und glaubhaft gemacht; insbesondere zeigen sie in den Vorinstanzen vor- gebrachte und dort nicht hinreichend berücksichtigte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und entsprechend einer höhe- ren Beschwer - rechtfertigen könnten, nicht auf (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2018 - VI ZR 5/18, juris Rn. 3 f.). Seiters Oehler Müller Klein Böhm Vorinstanzen: AG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 15.03.2019 - 3 O 247/18 - OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.10.2019 - 4 U 120/19 -