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Entscheidung

III ZA 28/20

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

ZivilrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2020:081020BIIIZA28
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2020:081020BIIIZA28.20.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZA 28/20 vom 8. Oktober 2020 in dem Rechtsstreit - 2 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Oktober 2020 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann und die Richter Dr. Remmert, Reiter, Dr. Kessen und Dr. Herr beschlossen: Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe: Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe für die Einlegung der Re- vision gegen den Beschluss und das Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts M. vom 9. Juli 2020 zu bewilligen, hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Soweit der Kläger sich gegen den Beschluss vom 9. Juli 2020 wenden will, durch den ein wiederholtes Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wurde, stellt die Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO) den einzigen in Betracht zu ziehenden Rechts- behelf dar. Sie ist jedoch nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich be- stimmt ist oder das Beschwerde- beziehungsweise Berufungsgericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 ZPO). Beide Vorausset- zungen liegen hier nicht vor, so dass die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen wäre (§ 577 Abs. 1 ZPO). 1 2 - 3 - Gegen das Versäumnisurteil vom 9. Juli 2020, mit dem die Berufung des Klägers als unbegründet zurückgewiesen wurde, ist die Revision nicht statthaft (§ 565 Satz 1 i.V.m. § 514 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung). Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass substanzlose und offensichtlich aussichtslose Anträge oder Eingaben künftig nicht mehr beschieden werden. Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch die rechtsmissbräuchliche Inanspruch- nahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben unverhältnis- mäßig behindert zu werden. Herrmann Reiter Vorinstanzen: LG München I, Entscheidung vom 07.11.2018 - 15 O 3742/10 - OLG München, Entscheidung vom 09.07.2020 - 1 U 3867/18 - 3 4