Entscheidung
X ZR 14/20
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2022:080322BXZR14
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2022:080322BXZR14.20.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 14/20 vom 8. März 2022 in der Patentnichtigkeitssache - 2 - Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 2022 durch den Vorsit- zenden Richter Dr. Bacher, die Richter Hoffmann und Dr. Deichfuß, die Richterin Dr. Kober-Dehm und den Richter Dr. Crummenerl beschlossen: Der Antragstellerin wird Einsicht in die Akten des erstinstanzlichen Nichtigkeitsverfahrens (2 Ni 14/17 [EP], verbunden mit 2 Ni 20/17 [EP]) und des vorliegenden Berufungsverfahrens gewährt. Gründe: Der Antragstellerin ist Einsicht in die gesamte Nichtigkeitsakte zu gewäh- ren. Die von der Klägerin zu 2) erhobenen Einwände im Hinblick auf Aktenteile, die parallel geführte Verletzungsverfahren betreffen, hat der Senat bereits in mehreren Beschlüssen als nicht durchgreifend beurteilt. Neue Gesichtspunkte, 1 2 - 3 - die zu einer abweichenden Beurteilung führen könnten, zeigt die Klägerin zu 2) nicht auf. Bacher Hoffmann Deichfuß Kober-Dehm Crummenerl Vorinstanz: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 19.09.2019 - 2 Ni 14/17 (EP) verbunden mit 2 Ni 20/17 (EP) -