Entscheidung
X ZR 55/20
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2022:100522UXZR55
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2022:100522UXZR55.20.0 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 55/20 Verkündet am: 10. Mai 2022 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache - 2 - Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 10. Mai 2022 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bacher, den Richter Dr. Grabinski, die Richterinnen Dr. Kober-Dehm und Dr. Marx sowie den Richter Dr. Rensen für Recht erkannt: Die Berufung gegen das Urteil des 7. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 20. Februar 2020 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen - 3 - Tatbestand: Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 923 771 (Streitpatents), das am 8. November 2004 unter Inanspruchnahme einer US-amerikanischen Priorität vom 7. November 2003 angemeldet worden ist und ein Kühlsystem für einen Computer betrifft. Patentanspruch 1, auf den ein weiterer Anspruch zurückbezo- gen ist, lautet in der Verfahrenssprache: A cooling system for a computer system, said computer system comprising - at least one unit such as a central processing unit (CPU) (1) venerating ther- mal energy and said cooling system intended for cooling the at least one pro- cessing unit (1) and the cooling system comprising - a liquid reservoir housing (14) comprising an inlet tube connection (15) and an outlet tube connection (16) both attached to the reservoir housing (14), - a heat radiator (11) connected by means of connecting tubes (24, 25) to the inlet tube connection (15) and the outlet tube connection (16) of the reservoir housing (14), - a liquid reservoir provided in the reservoir housing (14), said liquid reservoir having an amount of cooling liquid, said cooling liquid intended for accumulat- ing and transferring of thermal energy dissipated from the processing unit (1) to the cooling liquid, wherein the reservoir is further provided with channels (26) for establishing a certain flow-path for the cooling liquid, - a pump (21) being provided inside said reservoir housing (14) as part of an integrate element, said pump (21) comprising an impeller (33) which is posi- tioned in a separate recess of the channels (26), where the recess has a size corresponding to the diameter of the impeller of the pump, and has a recess inlet (34) and a recess outlet (32) which is connected to the outlet tube con- nection (16), - a heat exchanger comprising a heat exchanging interface (4) for providing thermal contact between the processing unit (1) and the cooling liquid for dis- sipating heat from the processing unit (1) to the cooling liquid, where the heat exchanging interface (4) comprises a heat exchanging surface that constitutes part of the liquid reservoir housing (14) facing the processing unit (1), where the channels (26) face an inner surface of the heat exchanging interface forcing the cooling liquid to pass the heat exchanging surface, said integrate element comprising the heat exchanging interface (4), the reservoir housing (14) and the pump (21), wherein - said pump (21) is intended for pumping the cooling liquid from the heat radia- tor (11) into the reservoir housing (14) through the tube inlet connection (15), through the channels (26), into the pump through the recess inlet (34) and 1 - 4 - from the pump (21) through the recess outlet (32), through the channels and the tube outlet connection (16) to the heat radiator (11), - said heat radiator (11) intended for radiating thermal energy from the cooling liquid, dissipated to the cooling liquid, to surroundings of the heat radiator (11). Die Klägerin hat geltend gemacht, der Gegenstand sei nicht patentfähig. Die Beklagte hat das Streitpatent in der erteilten und hilfsweise in einer auf den Gegenstand von Patentanspruch 2 beschränkten Fassung verteidigt. Das Patentgericht hat das Streitpatent für nichtig erklärt. Dagegen wendet sich die Berufung der Beklagten, die ihre erstinstanzlichen Anträge weiterverfolgt. Die Klägerin tritt dem Rechtsmittel entgegen. 2 3 - 5 - Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung ist unbegründet. I. Das Streitpatent betrifft ein Kühlsystem für ein Computersystem. 1. Nach der Beschreibung des Streitpatents muss beim Betrieb eines Computers die von der Verarbeitungseinheit (CPU) oder einer anderen Prozes- soreinheit erzeugte Wärme rasch und effizient abgeführt werden, damit die Tem- peratur innerhalb eines vom Hersteller spezifizierten Bereichs bleibt. Im Stand der Technik seien Kühlsysteme bekannt, die eine Luftkühlung oder eine Flüssigkeitskühlung vorsähen. Flüssigkeitskühlung sei effizienter, habe aber den Nachteil, dass die Kühlanordnung aus vielen Bauteilen bestehe, was die Montage aufwändig mache und das Risiko eines Flüssigkeitslecks erhöhe (Abs. 4). Vor diesem Hintergrund betrifft das Streitpatent das technische Problem, eine Kühlanordnung für Computersysteme bereitzustellen, die möglichst effizient arbeitet und dennoch einen möglichst geringen Herstellungs- und Wartungsauf- wand erfordert. 2. Zur Lösung schlägt Patentanspruch 1 ein Kühlsystem vor, dessen Merkmale sich wie folgt gliedern lassen (abweichende Gliederung des Patentge- richts in eckigen Klammern; abweichende Formulierungen hervorgehoben): 1 [1a] A cooling system for a computer system, Kühlsystem für ein Computersystem. 2 [1a] said computer system comprising at least one unit such as a central processing unit (CPU) (1) generat- ing thermal energy and said cooling system intended for cooling the at least one processing unit (1) Das Computersystem umfasst mindes- tens eine Einheit, beispielsweise eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) (1), welche thermische Energie erzeugt, und das Kühlsystem, das zur Kühlung der mindestens einen Verarbeitungsein- heit (1) bestimmt ist. 3 [1a] and the cooling system comprising Das Kühlsystem umfasst: 4 5 6 7 8 9 10 - 6 - 3.1 [1c] - a liquid reservoir housing (14) comprising an inlet tube connec- tion (15) and an outlet tube con- nection (16) both attached to the liquid reservoir housing (14), - ein Flüssigkeitsreservoirgehäuse (14) mit einem Einlassleitungsanschluss (15) und einem Auslassleitungsan- schluss (16), die beide mit dem Flüssigkeitsreservoirgehäuse (14) verbunden sind; 3.2 [1d] - a heat radiator (11) - einen Wärmeabstrahler (11), der 3.2.1 [1d] connected by means of connect- ing tubes (24, 25) to the inlet tube connection (15) and the outlet tube connection (16) of the reser- voir housing (14), mittels Verbindungsleitungen (24, 25) mit dem Einlassleitungsanschluss (15) und dem Auslassleitungsanschluss (16) des Flüssigkeitsreservoirgehäu- ses (14) verbunden ist, 3.2.2 [1d] said heat radiator (11) intended for radiating thermal energy from the cooling liquid, dissipated to the cooling liquid, to surroundings of the heat radiator (11). dazu bestimmt ist, die thermische Energie, die an die Kühlflüssigkeit ab- geleitet worden ist, von der Kühlflüs- sigkeit in die Umgebung des Wärme- abstrahlers (11) abzustrahlen; 3.3 [1b] - a liquid reservoir - ein Flüssigkeitsreservoir, das 3.3.1 [1b] provided in the liquid reservoir housing (14), in dem Flüssigkeitsreservoirgehäuse (14) vorgesehen ist, 3.3.2 [1b] said liquid reservoir having an amount of cooling liquid said cool- ing liquid intended for accumulat- ing and transferring of thermal en- ergy dissipated from the pro- cessing unit (1) to the cooling liq- uid, eine Menge an Kühlflüssigkeit auf- weist, die für das Aufnehmen und Wei- terleiten von thermischer Energie be- stimmt ist, die von der Verarbeitungs- einheit (1) an die Kühlflüssigkeit abge- leitet worden ist, 3.3.3 [1j] wherein the reservoir is further provided with channels (26) for establishing a certain flow-path for the cooling liquid, mit Kanälen (26) versehen ist, um einen bestimmten Strömungsweg für die Kühlflüssigkeit herzustellen, 3.4 [1e], [1i] - a pump (21) being provided in- side said liquid reservoir housing (14) as part of an integrate ele- ment - eine Pumpe (21), die innerhalb des Flüssigkeitsreservoirgehäuses (14) als Teil eines Einbauelementes vorge- sehen ist, - 7 - 3.5 [1f] - a heat exchanger comprising a heat exchanging interface (4) - einen Wärmetauscher mit einem Wär- metauschzwischenstück (4), das 3.5.1 [1f] for providing thermal contact be- tween the processing unit (1) and the cooling liquid for dissipating heat from the processing unit (1) to the cooling liquid, dazu dient, thermischen Kontakt zwi- schen der Verarbeitungseinheit (1) und der Kühlflüssigkeit bereitzustel- len, um Wärme von der Ver- arbeitungseinheit (1) an die Kühlflüs- sigkeit abzuleiten, 3.5.2 [1g] where the heat exchanging inter- face (4) comprises a heat ex- changing surface that constitutes part of the liquid reservoir housing (14) facing the processing unit (1), eine Wärmetauschoberfläche um- fasst, die einen Teil des Flüssigkeits- reservoirgehäuses (14) darstellt, wel- cher zur der Verarbeitungseinheit (1) gegenüberliegt hin ausgerichtet ist, 3.6 [1h] - said integrate element compris- ing the heat exchanging interface (4), the liquid reservoir housing (14) and the pump (21), - ein Einbauelement, welches das Wär- metauschzwischenstück (4), das Flüs- sigkeitsreservoirgehäuse (14) und die Pumpe (21) umfasst. 4 [1k] where the channels (26) face an in- ner surface of the heat exchanging interface (4) forcing the cooling liq- uid to pass the heat exchanging surface Die Kanäle (26) liegen weisen in Rich- tung einer inneren Fläche des Wärme- tauschzwischenstücks (4) gegenüber, wodurch die Kühlflüssigkeit gezwungen wird, die Wärmetauschoberfläche zu passieren. 5 [1l], [1m] said pump (21) comprising an im- peller (33) which is positioned in a separate recess of the channels (26) Die Pumpe (21) umfasst ein Flügelrad (33), das in einer getrennten Ausneh- mung der Kanäle (26) angeordnet ist, die 5.1 [1n] where the recess has a size corre- sponding to the diameter of the im- peller of the pump, eine dem Durchmesser des Flügelrads der Pumpe entsprechende Größe auf- weist, 5.2 [1o] and has a recess inlet (34) and a recess outlet (32 35) which is con- nected to the outlet tube connection (16). einen Ausnehmungseinlass (34) und einen Ausnehmungsauslass (35) auf- weist, welcher mit dem Auslassleitungs- anschluss (16) verbunden ist. - 8 - 6 [1p] said pump (21) is intended for pumping the cooling liquid from the heat radiator (11) into the liquid res- ervoir housing (14) through the tube inlet connection (15), through the channels (26), into the pump through the recess inlet (34) and from the pump (21) through the re- cess outlet (32 35), through the channels and the tube outlet con- nection (16) to the heat radiator (11). Die Pumpe (21) ist dazu bestimmt, die Kühlflüssigkeit von dem Wärmeabstrah- ler (11) in das Flüssigkeitsreservoirge- häuse (14) durch den Einlassleitungs- anschluss (15), durch die Kanäle (26), in die Pumpe durch den Ausnehmungsein- lass (34) und von der Pumpe (21) durch den Ausnehmungsauslass (35), durch die Kanäle und den Auslassleitungsan- schluss (16) zu dem Wärmeabstrahler (11) zu pumpen. 3. Einige Merkmale bedürfen näherer Betrachtung. a) Zur Kühlung wird eine Kühlflüssigkeit eingesetzt. Die Kühlflüssigkeit wird in einem Reservoir vorgehalten (Merkmal 3.3). Dieses ist in einem Gehäuse (14) angeordnet (Merkmal 3.3.1), zu dessen Komponenten die Oberfläche eines Wärmetauschzwischenstücks (4) gehört (Merkmal 3.5.2) und das Kanäle (26) aufweist, um einen bestimmten Strömungs- weg herzustellen (Merkmal 3.3.3). Die Kanäle sind so angeordnet, dass die Kühlflüssigkeit die Wärmetausch- oberfläche passieren muss (Merkmal 4). Hierdurch kann die Flüssigkeit die von der Verarbeitungseinheit (1) erzeugte Wärme aufnehmen, weil die Wärme- tauschoberfläche der Verarbeitungseinheit (1) gegenüberliegt (Merkmal 3.5.2). Die von der Flüssigkeit aufgenommene Wärme wird über einen Wärmeabstrahler (11) in die Umgebung abgegeben (Merkmal 3.2). 11 12 13 14 - 9 - Um den Flüssigkeitskreislauf zu betreiben, ist im Reservoir ferner eine Pumpe (21) angeordnet (Merkmal 3.4). Diese fördert die Flüssigkeit vom Wärmeabstrahler (11) durch einen Einlassleitungsanschluss (15) in das Reser- voir, von dort aus durch die Kanäle (26), durch einen Ausnehmungseinlass (34) in die Pumpe, von dort aus durch einen Ausnehmungsauslass (35) durch die Kanäle und durch einen Auslassleitungsanschluss (16) wieder zum Wärmeab- strahler (11) (Merkmal 6). Ein Beispiel für die Anordnung von Gehäuse (14), Wärmeabstrahler (11) und den diese verbindenden Leitungen (24, 25) ist in der nachfolgend wiederge- gebenen Figur 8 dargestellt, ein Beispiel für die Ausgestaltung des Gehäuses (14) und dessen Komponenten in der ebenfalls nachfolgend wiedergegebenen Figur 15. 15 16 - 10 - - 11 - b) Die Festlegung eines bestimmten Strömungswegs mittels der innerhalb des Reservoirs angeordneten Kanäle (26) nach Maßgabe der Merk- male 3.2.2 und 4 dient dem Zweck, die Wärmeaufnahme durch die Kühlflüssig- keit zu optimieren. Dies wird ermöglicht, indem die Kühlflüssigkeit die Wärmetauschoberflä- che passiert und indem die Verweildauer der Kühlflüssigkeit im Reservoir verlän- gert wird (Abs. 41). Hierzu können die Kanäle zum Beispiel nach Art eines Labyrinths ausge- staltet werden (Abs. 60). Dadurch kann die Kühlflüssigkeit über die Oberfläche der Verarbeitungseinheit (1) geführt werden (Abs. 64). Diese Ausgestaltung ist nach Patentanspruch 1 jedoch nicht zwingend. Danach reicht vielmehr aus, den Flüssigkeitsstrom in der Weise zu beeinflussen wie dies in den Merkmalen 3.3.3 und 4 [1j und 1k] vorgesehen ist. 17 18 19 - 12 - II. Das Patentgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Der Gegenstand von Patentanspruch 1 beruhe ausgehend von dem chinesischen Gebrauchsmuster 2 610 125 (K6) nicht auf erfinderischer Tätigkeit. K6 gehöre zum Stand der Technik, weil das Streitpatent die Priorität der US- amerikanischen Anmeldung 60/517924 (K3) nicht wirksam in Anspruch nehme. K6 offenbare ein Flüssigkeitskühlsystem mit vier verschiedenen Ausführungsbei- spielen. Nicht offenbart seien die Merkmalsgruppe 3.2 sowie die Merkmale 3.6, 5.2 und 6 [Merkmale 1d, 1h, 1o und 1p]. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur 4 gehe die Entgegenhaltung von einem einteiligen und bei demjenigen nach Figuren 5 und 6 von einem dreiteiligen Aufbau des Kühlsystems aus. Der Fachmann, ein Hochschulingenieur der Fachrichtung Maschinenbau mit mehr- jähriger Erfahrung in der Entwicklung von Kühleinrichtungen, werde daran nicht verhaften, sondern im Bedarfsfall einen zweiteiligen Aufbau wählen. Es liege im Rahmen des üblichen handwerklichen Könnens, mittels Kanälen den erfindungs- gemäßen Strömungsweg für die Kühlflüssigkeit vorzugeben und entsprechend auch im Bereich der Pumpe die beanspruchten Ein- und Auslässe anzuordnen. Der Gegenstand von Patentanspruch 2 sei ebenfalls nicht rechtsbestän- dig. Das zusätzliche Merkmal einer nicht glatten Innenwand des Flüssigkeitsre- servoirs sei dem Fachmann geläufig gewesen. III. Diese Beurteilung hält der Nachprüfung im Berufungsverfahren stand. 1. Zu Recht hat das Patentgericht entschieden, dass der Gegenstand von Patentanspruch 1 in K6 nicht vollständig offenbart ist. a) Zutreffend ist das Patentgericht davon ausgegangen, dass das Streitpatent die Priorität der US-amerikanischen Anmeldung 60/517924 (K3) nicht wirksam in Anspruch nimmt. 20 21 22 23 24 25 - 13 - aa) Die wirksame Inanspruchnahme der Priorität einer früheren Anmel- dung setzt nach Art. 87 Abs. 1 EPÜ voraus, dass diese dieselbe Erfindung be- trifft. Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats erfüllt, wenn die mit der späteren Anmeldung beanspruchte Merkmalskombination in der früheren Anmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung ge- hörend offenbart ist (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 388 = GRUR 2002, 146 - Luftverteiler; Urteil vom 30. Januar 2008 - X ZR 107/04, GRUR 2008, 597, 599 - Betonstraßenfertiger). Hierfür sind nicht allein die in der früheren Anmeldung formulierten Ansprüche maßgeblich; der Offenbarungsgehalt ist vielmehr aus der Gesamtheit der Anmeldeunterlagen zu ermitteln (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 20 - Kommunikationskanal; Urteil vom 20. Mai 2021 - X ZR 62/19, GRUR 2021, 1162 Rn. 35 - Bodenbelag). Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit). Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeich- nete technische Lehre den Ursprungsunterlagen unmittelbar und eindeutig als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 = GRUR 2002, 146 - Luftverteiler; GRUR 2010, 910 Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 14. August 2012 – X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindli- che Druckplatte; Urteil vom 15. September 2015 - X ZR 112/13, GRUR 2016, 50 Rn. 29 - Teilreflektierende Folie). bb) Bei Anlegung dieses Maßstabs nimmt das Streitpatent die Priorität der K3 nicht wirksam in Anspruch. (1) Zu Recht ist das Patentgericht davon ausgegangen, dass K3 die Merkmale 1 bis 3.3.3 [1a bis 1j] unmittelbar und eindeutig offenbart. 26 27 28 29 30 - 14 - (2) Entgegen der Auffassung der Berufung ist Merkmal 4 [1k] in K3 nicht offenbart. Die bereits erwähnten Ausführungen in der Beschreibung des Streitpa- tents, in denen unter Bezugnahme auf die Figuren 9, 10 und 15 die Ausgestaltung der Kanäle und deren Funktionen näher erläutert werden (Abs. 41), und die Aus- führungen zur Wirkungsweise einer labyrinthartigen Ausgestaltung der Kanäle (Abs. 61 und 64) sind in K3 nicht enthalten. Die bereits in K3 (S. 10 Z. 4-16) enthaltenen und auch in der Streitpatent- schrift (Abs. 51 f.) zu findenden Ausführungen, dass der Kühlmittelfluss innerhalb des Reservoirs optimiert werden kann, um möglichst wenig Energie zum Pumpen aufwenden zu müssen und dennoch ein hinreichendes Maß an Wärme vom Wär- metauscher in die Flüssigkeit gelangen zu lassen, und dass hierzu unter ande- rem speziell angepasste Kanäle eingesetzt werden können, lassen zwar erken- nen, dass die Kanäle der Optimierung des Wärmeaustauschs dienen. Ihnen ist aber nicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen, dass dies durch eine Anord- nung der Kanäle gegenüber der Wärmetauschoberfläche und ein dadurch er- zwungenes Passieren dieser Oberfläche erfolgen soll. Ob sich eine solche Ausgestaltung bei ergänzender Heranziehung von Fachwissen angeboten hat, ist unerheblich. Selbst wenn diese Frage zu bejahen wäre, reichte dies für eine unmittelbare und eindeutige Offenbarung nicht aus. (3) Merkmal 5 [1m] ist ebenfalls nicht in K3 offenbart. Dabei kann offenbleiben, ob K3 mit der Benennung einer Zentrifugal- pumpe oder einer flexiblen Flügelradpumpe als geeignete Pumpentypen (S. 4 Z. 2 f.) eine Pumpe mit einem Flügelrad im Sinne von Merkmal 5 [1l] offenbart. Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, geht aus K3 jedenfalls nicht unmittelbar und eindeutig hervor, dass eine solche Pumpe in einer getrenn- ten Ausnehmung der Kanäle (26) angeordnet ist. 31 32 33 34 35 36 37 - 15 - K3 ist insoweit lediglich zu entnehmen, dass die Pumpe im Reservoir an- geordnet ist und dass dort zusätzlich speziell angepasste Kanäle zur Verbesse- rung des Wärmeaustauschs angeordnet sein können (S. 10 Z. 12-16). Entgegen der Auffassung der Berufung reicht es zur Offenbarung von Merkmal 5 nicht aus, dass eine Zentrifugalpumpe schon aufgrund ihrer Bauart ein Saugrohr und ein Druckrohr aufweist. Selbst wenn diese Komponenten als Kanäle angesehen werden könnten, ergäbe sich daraus jedenfalls nicht, dass diese Kanäle der inneren Fläche des Wärmetauschzwischenstücks (4) gegen- überliegen und die Kühlflüssigkeit zwingen, die Wärmetauschoberfläche zu pas- sieren, wie dies Merkmal 4 für die Kanäle (26) fordert. (4) Vor diesem Hintergrund ist Merkmal 6 [1p] in K3 ebenfalls nicht of- fenbart. Auch in diesem Zusammenhang reicht es entgegen der Auffassung der Berufung nicht aus, dass eine Zentrifugalpumpe ein Saug- und ein Druckrohr auf- weist. Weitergehende Hinweise, aus denen sich eindeutig und unmittelbar ergibt, dass sowohl vor als auch nach der Pumpe Kanäle angeordnet sind, die der inne- ren Fläche des Wärmetauschzwischenstücks (4) gegenüberliegen und die Kühl- flüssigkeit zwingen, die Wärmetauschoberfläche zu passieren, sind K3 nicht zu entnehmen. b) K6 befasst sich mit Flüssigkeitskühlsystemen für ein Computersys- tem. aa) K6 beschreibt als Stand der Technik wassergekühlte Wärmeableit- einrichtungen, wie sie in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 8 dargestellt sind. 38 39 40 41 42 43 44 - 16 - Solche Vorrichtungen bestünden aus einer Wärmeableiteinrichtung (A) mit Basis (A1) und Deckel (A2), einem Wasserbehälter (A3) und einem Motor (A4). Der Wasserbehälter müsse separat angeordnet werden. Er könne leicht umstür- zen oder einen großen Raum einnehmen (K6de S. 3 Z. 36 bis S. 4 Z. 26). K6 befasst sich mit der Aufgabe, eine kleiner dimensionierte Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, deren Wassersaugeinrichtung in der Aufnahmekammer der Basis angeordnet ist (K6de S. 4 Z. 28-33). Als Lösung werden mehrere Ausführungsbeispiele beschrieben. bb) Das erste Ausführungsbeispiel ist unter anderem in der nachfol- gend wiedergegebenen Figur 2 dargestellt. 45 46 47 48 - 17 - Die Basis (1) kann mit einer Deckplatte (14) verschlossen werden. Sie weist eine Aussparung (12) auf, in der eine Wassersaugeinrichtung (2) mit einem Motor (3) angeordnet ist. Das zur Kühlung eingesetzte Wasser kann über einen Einlass (111) in das Innere der Basis gelangen und dieses über einen Auslass (121) wieder verlassen (K6de S. 8 Z. 2-17). cc) Ein als am meisten bevorzugt bezeichnetes Ausführungsbeispiel ist in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 4 dargestellt. 49 50 - 18 - Bei dieser Ausführungsform sind an der Oberfläche der Deckplatte (14) mehrere Wärmeleitrippen (15) vorgesehen und die Basis (1) kann unmittelbar an einer Zentraleinheit anliegen und somit als Wärmeableiteinrichtung dienen. Mit- tels der Kühlwasserzirkulation der Basis (1) kann eine ausgezeichnete Kühlwir- kung erzielt werden. Die Kombination mit der unterstützenden Wärmeableitung durch die Rippen (15) ermöglicht eine schnelle Wärmeableitgeschwindigkeit und eine bessere Wärmeableitwirkung (K6de S. 9 Z. 11-23). dd) Ein anderes Ausführungsbeispiel ist unter anderem in den nachfol- gend wiedergegebenen Figuren 5 und 6 dargestellt. 51 52 - 19 - - 20 - Bei dieser Ausführungsform kann die Basis (1) beweglich in einem Steck- platz des Computers eingelassen sein. Einlass (111) und Auslass (121) sind mit einem Schlauch (41) mit einer Wärmeableiteinrichtung (4) verbunden. Diese ist an einer zu kühlenden Stelle angebracht (K6de S. 9 Z. 29-36). ee) Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in der nachfolgend wiederge- gebenen Figur 7 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist in der Aufnahmekammer (11) der Basis (1) eine Strömungsführungsplatte (16) vorgesehen. Beim Drehen des Flügelrads (21) tritt Wasser über den Einlass (111) in die Aufnahmekammer (11) ein und wird entlang der Führungsplatte (16) zum Auslass (121) geführt. Damit wird eine Zirkulation hergestellt, die Strömung wird geführt und die Fläche zum Wärmeaus- tausch wird vergrößert (K6de S. 10 Z. 7-20). 53 54 55 - 21 - c) Damit ist keine Vorrichtung offenbart, die alle Merkmale von Patentanspruch 1 aufweist. aa) Bei den beiden ersten Ausführungsbeispielen - die zusammen zu betrachten sind, weil das zweite Beispiel lediglich eine Ergänzung zum ersten vorsieht - sind die Merkmale 1 bis 3.2 [1a und 1c], die Merkmale 3.3 und 3.1.1 [1c] sowie die Merkmale 3.4 bis 3.5.2 [1e, 1f, 1g, 1i] offenbart. Es fehlt aber jedenfalls an einer Offenbarung von Merkmal 3.2.1 [1d]. Jedenfalls beim zweiten Ausführungsbeispiel fungiert die Unterseite der Basis (1), die auf den Prozessor aufgesetzt werden kann, als Wärmetauschober- fläche im Sinne von Merkmal 3.5 2 [1g], die die Wärme des Prozessors aufnimmt und durch die Basis fließendes Kühlwasser abgibt. Die bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehenen Wärmeleitrippen (15) stellen einen Wärmeabstrahler im Sinne von Merkmal 3.2 [Merkmal 1d] dar. Die- ser ist jedoch nicht mittels Verbindungsleitungen mit dem Flüssigkeitsreservoir verbunden. Die Wärmeableitung über die Rippen (15) stellt vielmehr eine unter- stützende Maßnahme zur Kühlwasserzirkulation dar (K6de S. 9 Z. 18-24). bb) Beim dritten Ausführungsbeispiel sind die Merkmale 1 bis 3.3.1 [1a, 1b] und die Merkmale 3.4 bis 3.5.2 [1e, 1f, 1g, 1i] offenbart. Es fehlt aber jeden- falls an einer Offenbarung von Merkmal 3.6 [1h]. Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, enthält die Basis (1) bei diesem Ausführungsbeispiel nur ein Flüssigkeitsreservoir und eine Pumpe, nicht aber ein Wärmetauschzwischenstück. Diese Funktion ist in ein separates Bauteil (4) ausgelagert, das an der zu kühlenden Stelle angebracht wird, während die Basis (1) - anders als beim zweiten Ausführungsbeispiel - an anderer Stelle untergebracht ist. 56 57 58 59 60 61 - 22 - cc) Das vierte Ausführungsbeispiel offenbart eine Pumpe mit dem Merkmal 3.4 [1e, 1i] und der Merkmalsgruppe 5 [Merkmale 1l bis 1o] sowie ein Reservoir mit Kanälen, die die Merkmale 3.3.3 und 4 [1j und 1k] verwirklichen. Nicht offenbart ist demgegenüber das Merkmal 6 [1p]. (1) Wie bereits oben dargelegt wurde, reicht es zur Verwirklichung der Merkmale 3.3.3 und 4 [1j und 1k] aus, dass der Flüssigkeitsstrom in der festge- legten Weise beeinflusst wird. Diese Funktion ist in K6 offenbart, weil ausdrücklich erwähnt wird, dass die Strömung durch die Führungsplatte (16) geführt wird. Auf welche Weise dies geschieht, ist unerheblich, weil Patentanspruch 1 insoweit keine Vorgaben trifft. Deshalb kann insbesondere offenbleiben, ob die in K6 offenbarten Kanäle voll- ständig geschlossen sind. (2) Wie auch die Berufungserwiderung nicht in Zweifel zieht, fehlt es an einer Offenbarung von Merkmal 6 [1p], weil vom Einlass (15) des Gehäuses (14) bis zum Einlass (34) der Ausnehmung, in der das Flügelrad angeordnet ist, nur ein einziger Kanal führt. 2. Zutreffend hat das Patentgericht den Gegenstand von Patent- anspruch 1 ausgehend von K6 als naheliegend angesehen. a) Zu Recht ist das Patentgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass aus- gehend von K6 Anlass bestand, ein Kühlsystem zweiteilig auszugestalten, also die im zweiten Ausführungsbeispiel offenbarte Basis (1) mit einem auf den Pro- zessor aufsetzbaren Wärmetauschzwischenstück mit einem davon abgesetzten und über Leitungen angeschlossenen Wärmetauscher zu kombinieren. Für eine solche Kombination spricht schon der auch von der Berufungser- widerung hervorgehobene Umstand, dass die Wärmeleitrippen (15) bei dem in Figur 4 dargestellten Beispiel nur als zusätzliche Maßnahme zur Wärmeableitung dienen und auch bei diesem Beispiel eine Kühlung durch Kühlwasserzirkulation 62 63 64 65 66 67 68 - 23 - vorgesehen ist. Im Zusammenhang mit diesem Beispiel wird zwar nicht beschrie- ben, auf welchen Wegen das Kühlwasser außerhalb der Basis (1) zirkuliert. Auf der Suche nach hierfür geeigneten Lösungen bot sich aber ein Wärmetauscher an, wie er bei dem dritten Ausführungsbeispiel zum Einsatz kommt. Entgegen der Auffassung der Berufung ergab sich aus K6 keine strenge Einteilung in einteilige oder dreiteilige Ausführungsformen, die von einer zweitei- ligen Ausführung wie beim Streitpatent weggeführt hätten. Wie die Berufungser- widerung im Ansatz zutreffend geltend macht, gab der Umstand, dass drei der vier in K6 offenbarten Ausführungsbeispiele keine vollständige Lösung beschrei- ben, sondern nur einzelne Teilaspekte behandeln, vielmehr Veranlassung, sich bezüglich nicht angesprochener Aspekte an den jeweils anderen Beispielen zu orientieren. Ein Vergleich des zweiten und des dritten Ausführungsbeispiels ergab insoweit, dass Pumpe und Wärmetauschoberfläche wahlweise in einem einheitlichen oder in zwei getrennten Bauteilen angeordnet werden können. Auch vor diesem Hintergrund bot sich an, das beim zweiten Ausführungsbeispiel ein- gesetzte einheitliche Bauteil durch einen Wärmetauscher mit Ventilator zu kom- binieren, wie er beim dritten Ausführungsbeispiel zum Einsatz kommt. Für eine solche Kombination spricht auch der Umstand, dass K6 die Mög- lichkeit, die Wärmeableitung zu verbessern, indem die beiden Anschlüsse (111, 121) mit einem Wärmeableitmodul verbunden werden, unabhängig von der be- sonderen Ausgestaltung nach dem dritten Beispiel aufzeigt (K6de S. 5 Z. 12-21; S. 6 Z. 5-12). Entgegen der Auffassung der Berufung ist diesen Ausführungen nicht zu entnehmen, dass ein Wärmeableitmodul in diesem Sinne zwingend aus zwei Teilen bestehen muss, wie dies in den Figuren 5 und 6 dargestellt ist. Aus dem Umstand, dass diese Möglichkeit unabhängig von einzelnen Ausführungs- beispielen geschildert wird, ergibt sich vielmehr, dass sie auch bei Ausführungs- formen entsprechend dem zweiten Beispiel in Betracht kommt, bei denen der Flüssigkeitsbehälter auf dem Prozessor angeordnet ist. 69 70 - 24 - b) Aus demselben Grund bestand Anlass, die im vierten Ausführungs- beispiel offenbarte Ausgestaltung des Innenraums für alle vorangegangenen Bei- spiele in Betracht zu ziehen. Das vierte Beispiel befasst sich nur mit dem Flüssigkeitsstrom innerhalb der Basis (1). Hierzu verhalten sich die drei anderen Beispiele nicht näher. An- gesichts dessen bot sich an, diese Ausgestaltung für alle in Betracht kommenden Anordnungen in Erwägung zu ziehen. Dass die Pumpe in Figur 7 an einer anderen Stelle angeordnet ist als in den Figuren 1 bis 6, führt nicht zu einer abweichenden Beurteilung. Die Beschrei- bung der drei ersten Ausführungsbeispiele geht auf diesen Aspekt nicht näher ein. Ihr ist insbesondere nicht zu entnehmen, dass die in den Figuren 1 bis 6 schematisch dargestellte Anordnung zwingend erforderlich ist. In Einklang damit verwendet die Beschreibung des vierten Ausführungsbeispiels für die Basis (1) und die Aufnahmekammer (11) dieselben Bezugszeichen wie bei den vorange- gangenen Ausführungsbeispielen. Hinweise darauf, dass die besondere Ausge- staltung der Aufnahmekammer auch eine grundlegende Änderung bezüglich der anderen Komponenten erfordert, sind K3 demgegenüber nicht zu entnehmen und auch sonst nicht ersichtlich. c) Ebenfalls zu Recht hat das Patentgericht entschieden, dass es aus- gehend von K6 nahelag, nicht nur am Auslass, sondern auch am Einlass der Pumpe mehrere Kanäle vorzusehen. Wie bereits oben dargelegt wurde, haben die Kanäle nach der Beschrei- bung von K6 die Funktion, die Strömung zu führen und die Fläche zum Wär- meaustausch mit Wasser zu vergrößern. Nach den Feststellungen des Patent- gerichts ist es hierfür aus fachlicher Sicht grundsätzlich unerheblich, ob solche Kanäle vor der Pumpe, nach der Pumpe oder an beiden Stellen angeordnet sind. Es geht vielmehr darum, einen möglichst großflächigen Kontakt herzustellen. 71 72 73 74 75 - 25 - Vor diesem Hintergrund sind K6 keine Hinweise darauf zu entnehmen, dass die in Figur 7 beispielhaft dargestellte Ausgestaltung die Nutzung eines grundlegend anderen Prinzips anstrebt. Der von der Berufung getroffenen Unter- scheidung zwischen Zerstreuen und Führen kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu, weil die Merkmale 3.3.3 und 4 (1j und 1k) keine näheren Vorgaben dazu enthalten, in welcher Weise der Flüssigkeitsstrom zu führen ist, um die vorgesehenen Funktionen zu erzielen. d) Ausgehend von K6 lag es vor diesem Hintergrund ebenfalls nahe, die Ausgestaltung so zu wählen, dass das Wärmetauschzwischenstück der Ver- arbeitungseinheit (CPU) gegenüberliegt, um eine optimale Kühlwirkung durch die Kanäle zu erreichen. 3. Ebenfalls zutreffend hat das Patentgericht entschieden, dass auch der Gegenstand von Patentanspruch 2 ausgehend von K6 naheliegend war. a) Patentanspruch 2 sieht als zusätzliches Merkmal vor, dass das Re- servoir eine nicht glatte (non-smooth) Innenwand hat. Diese Ausgestaltung bewirkt nach der Beschreibung zusammen mit der Anordnung der Pumpe eine Verwirbelung des Wassers innerhalb des Reservoirs (Abs. 41). b) Eine solche Ausgestaltung war naheliegend. Nach den Feststellungen des Patentgerichts war im Stand der Technik bekannt, dass durch eine nicht glatte Ausgestaltung von Innenwänden eine Ver- wirbelung erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist das Patentgericht zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass eine solche Ausgestaltung ausgehend von K6 nahelag. K6 sieht eine Kombination verschiedener Maßnahmen vor, um die Strö- mungsführung und damit den Wärmeaustausch zu verbessern. Dies gab Anlass, 76 77 78 79 80 81 82 83 84 - 26 - ergänzende Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die eine weitere Optimierung des Strömungsverhaltens ermöglichen. Hierzu gehörte nach den Feststellungen des Patentgerichts die nicht glatte Ausgestaltung von Innenwänden. Die von der Berufung aufgezeigten Unterschiede zwischen der Vorrich- tung aus K6 und der Vorrichtung, die in der US-Patentschrift 6 166 907 (K12) offenbart ist, führen nicht zu einer abweichenden Beurteilung. Das Patentgericht hat K12 nur als Beispiel dafür angeführt, dass nicht glatte Innenwände als Mittel zur Erzeugung zur Optimierung des Wärmtauschs im Stand der Technik bekannt waren. Den weiteren Konstruktionsdetails kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu. 85 - 27 - IV. Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 PatG und § 97 Abs. 1 ZPO. Bacher Grabinski Kober-Dehm Marx Rensen Vorinstanz: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 20.02.2020 - 7 Ni 31/19 (EP) - 86