Beschluss
6 StR 53/23
BGH, Entscheidung vom
StrafrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2023:210323B6STR53.23.0
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Entscheidungsgründe
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 28. September 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch entfallen der Teilfreispruch und die zugehörige Kosten- und Auslagenentscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2004 – 3 StR 360/04; vom 5. März 2015 – 3 StR 517/14). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Sander Feilcke Tiemann Wenske Arnoldi