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Entscheidung

1 StR 275/23

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

StrafrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2023:280823B1STR275
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2023:280823B1STR275.23.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 275/23 vom 28. August 2023 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. - 2 - 1. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun- desanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 28. August 2023 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Land- gerichts Kiel vom 31. Mai 2023 wird als unbegründet ver- worfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. 2. Aus den vom Generalbundesanwalt genannten Gründen wird der Senats- beschluss vom 26. Juli 2022 (1 StR 51/22) dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 82 Fällen, davon in vier Fällen in zwei tateinheitlichen Fällen in weiterer Tat- einheit mit Betrug und Steuerhinterziehung, in 30 Fällen in Tateinheit mit Be- trug und Steuerhinterziehung und in zwölf Fällen in Tateinheit mit Betrug, schuldig ist. Jäger Fischer Wimmer Bär Leplow Vorinstanz: Landgericht Kiel, 31.05.2023 - 3 KLs 544 Js 26979/14 (3)