Entscheidung
3 StR 68/24
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
StrafrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2024:160424B3STR68
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2024:160424B3STR68.24.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 68/24 vom 16. April 2024 in der Strafsache gegen alias: wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Ausland u.a. - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesan- walts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 16. April 2024 einstimmig beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Oktober 2023 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti- gung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird es im Schuldspruch dahin ge- ändert, dass der Angeklagte anstatt der Mitgliedschaft in einer kri- minellen Vereinigung der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Ausland schuldig ist (§ 354 Abs. 1 StPO analog). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Zur Schuldspruchänderung bemerkt der Senat: Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass sich der Angeklagte auf der Grundlage der Feststellungen zu II. Tat Nr. 1 der Urteilsgründe unter an- derem nach § 129 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB straf- bar machte (UA S. 2, 10). Dass es sich bei dem Hawala-Banking-Netzwerk, an dem sich der Angeklagte als Mitglied beteiligte, um eine ausländische kriminelle Vereinigung handelte (zur geografischen Einordnung vgl. BGH, Beschluss vom - 3 - 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, BGHR StGB § 129b Vereinigung 3 Rn. 19 f. mwN), kommt allerdings im Schuldspruch nicht zum Ausdruck. Insoweit ist die Urteils- formel in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO zu ändern. Schäfer Berg Erbguth RiBGH Dr. Kreicker befin- det sich im Urlaub und ist deshalb gehindert zu un- terschreiben. Schäfer Voigt Vorinstanz: Landgericht Düsseldorf, 16.10.2023 - 018 KLs-52 Js 60/23-1/23