Beschluss
5 StR 701/24
BGH, Entscheidung vom
StrafrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2025:140125B5STR701.24.0
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Entscheidungsgründe
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 21. Juni 2024 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Der Schriftsatz von Rechtsanwalt D. vom 13. Januar 2025 lag dem Senat zur Beratung vor. Cirener Mosbacher Resch von Häfen Werner