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Beschluss

20 W (pat) 23/09

Bundespatentgericht, Entscheidung vom

PatentrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
BPatG 154 05.11 BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 23/09 _______________ (Aktenzeichen) An Verkündungs Statt zugestellt am 3. Februar 2014 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … - 2 - - 3 - … betreffend das Patent 10 2004 063 213 hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 28. Oktober 2013 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Mayer, die Richterin Kopacek sowie die Richter Dipl.-Ing. Albertshofer und Dipl.-Geophys. Dr. Wollny beschlossen: Der Beschluss der Patentabteilung 31 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 27. Januar 2009 wird aufgehoben und das Pa- tent 10 2004 063 213 wird widerrufen. G r ü n d e I. Auf den Einspruch hin hat die Patentabteilung 1.31 des Deutschen Patent- und Markenamtes das Patent 10 2004 063 213 mit Beschluss vom 27. Januar 2009 (verkündet am Ende der Anhörung am 27. Januar 2009) vollständig aufrechterhal- ten. Mit Datum vom 25. März 2009 hat die Patentabteilung mit Hinweis auf den in der Anhörung verkündeten Beschluss die schriftliche Begründung erstellt, die den Parteien jeweils am 21. April 2009 zugestellt worden ist. Gegen diesen Beschluss (mit Datum vom 25. März 2009) hat die Einsprechende am 20. Mai 2009, eingegangen beim Deutschen Patent- und Markenamt am glei- chen Tag, Beschwerde eingelegt. - 4 - Im Termin vom 10. Juni 2013 hat der Senat durch Beschluss der Patentinhaberin aufgegeben, ihre Anträge (Ansprüche, Beschreibung, Zeichnungen) jeweils ge- sondert bei Gericht einzureichen. Die Patentinhaberin reichte am 12. Juli 2013 neue Hilfsanträge 1 bis 3 und weiteren Stand der Technik ein. Die Einsprechende erhielt bis zum 6. September 2013 Frist zur Stellungnahme. Im Termin vom 28. Oktober 2013 beantragt die Einsprechende und Beschwerde- führerin, den Beschluss der Patentabteilung 31 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 27. Januar 2009 aufzuheben und das Patent zu widerrufen. Darüber hinaus wird die Zurückweisung des weiteren Hilfsantrags beantragt, wie im Schriftsatz vom 6. August 2013 ausgeführt. Die Patentinhaberin und Beschwerdegegnerin beantragt in der mündlichen Ver- handlung, die Beschwerde zurückzuweisen. Hilfsweise beantragt sie, das Patent auf der Grundlage folgender Unterlagen aufrecht zu erhalten: Hilfsantrag 1: Patentansprüche 1 bis 14, überreicht in der mündlichen Verhand- lung am 28. Oktober 2013 Beschreibungsseiten 2 bis 17 vom 12. Juli 2013, bei Gericht ein- gegangen am 17. Juli 2013 - 5 - Figuren 1 bis 7 vom 12. Juli 2013, bei Gericht eingegangen am 17. Juli 2013. Hilfsantrag 2: Patentansprüche 1 bis 13, überreicht in der mündlichen Verhand- lung am 28. Oktober 2013 Beschreibungsseiten 2 bis 17 vom 12. Juli 2013, bei Gericht ein- gegangen am 17. Juli 2013 Figuren 1 bis 7 vom 12. Juli 2013, bei Gericht eingegangen am 17. Juli 2013. Hilfsantrag 3: Patentansprüche 1 bis 14, überreicht in der mündlichen Verhand- lung am 28. Oktober 2013 Beschreibungsseiten 2 bis 17 vom 12. Juli 2013, bei Gericht ein- gegangen am 17. Juli 2013 Figuren 1 bis 7 vom 12. Juli 2013, bei Gericht eingegangen am 17. Juli 2013. Weiterhin hilfsweise: eine beschränkte Aufrechterhaltung des Patents auf Basis derjeni- gen selbständigen Ansprüche der hier jeweils hilfsweise vorgeleg- ten Anspruchsfassungen, die sich als rechtsbeständig erweisen können. - 6 - Als selbständige Ansprüche wird jede Kombination angesehen, die durch die abhängigen Ansprüche mit den angegebenen Rück- beziehungen definiert ist. Darüber hinaus regt sie hilfsweise die Zulassung der Rechtsbeschwerde zu der Frage an, inwieweit im Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren eine Prüfungspflicht in Bezug auf abhängige Ansprüche des erteilten Patents und/oder in Bezug auf abhängige Ansprüche eines vom Patentinhaber vorgelegten An- spruchssatzes besteht. Das Patent umfasst insgesamt 16 Patentansprüche. Die unabhängigen Ansprüche in der erteilten und vom Deutschen Patent- und Markenamt vollständig aufrechter- haltenen Fassung haben folgenden Wortlaut: „1. Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Steuerungs- system (10) mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Statio- nen (14-24), die über ein Kommunikationsmedium (26) mitei- nander verbunden sind, wobei die Stationen (14-24) logisch in einer Reihe angeordnet sind, die eine erste Station (14), zu- mindest eine zweite Station (16-22) und eine letzte Sta- tion (24) definiert, mit den Schritten: - die erste Station (14) erzeugt einen Datenrahmen (46) mit ei- ner Vielzahl von Datenfeldern (50), wobei jeder zweiten Sta- tion (16-22; 16-18) und der letzten Station (24; 20) zumindest ein Datenfeld (50) zum Belegen mit Sendedaten eindeutig zu- gewiesen ist, - die erste Station (14) sendet den Datenrahmen (46) als hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46'') an diejenige zweite Sta- tion (16), die der ersten Station (14) in der Reihe nachfolgt, - 7 - - jede zweite Station (16-22; 16-18) empfängt den hinlaufenden Datenrahmen (46', 46'') von der jeweils vorhergehenden Sta- tion in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit Sendedaten und sendet den hinlaufenden Datenrah- men (46', 46'') mit den Sendedaten an die in der Reihe nach- folgende Station, und - die letzte Station (24; 20) empfängt den hinlaufenden Daten- rahmen (46'') von der vorhergehenden Station in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit letzten Sende- daten und sendet den Datenrahmen mit allen Sendedaten als zurücklaufenden Datenrahmen (46''') an die Reihe der Statio- nen zurück, dadurch gekennzeichnet, dass jede Station (14-24) den hinlau- fenden Datenrahmen (46) an genau eine nachfolgende Station sendet, und dass die Stationen (14-24) fremde Sendedaten aus den Datenfeldern (50) des zurücklaufenden Datenrahmens (46''') lesen.“ „13. Steuerungssystem zum automatisierten Steuern von Anla- gen oder Geräten, mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Stationen (14-24), die über ein Kommunikationsmedium (26) miteinander verbunden sind, wobei die Stationen (14-24) lo- gisch in einer Reihe angeordnet sind, die eine erste Sta- tion (14), zumindest eine zweite Station (16-22) und eine letzte Station (24) definiert, - 8 - wobei die erste Station (14) dazu ausgebildet ist, einen Datenrah- men (46) mit einer Vielzahl von Datenfeldern (50) zu erzeugen, wobei jeder zweiten Station (16-22; 16-18) und der letzten Sta- tion (24; 20) zumindest ein Datenfeld (50) zum Belegen mit Sen- dedaten eindeutig zugewiesen ist, wobei die erste Station (14) ferner dazu ausgebildet ist, den Da- tenrahmen (46) als hinlaufenden Datenrahmen (46', 46") an dieje- nige zweite Station (16) zu senden, die der ersten Station (14) in der Reihe nachfolgt, wobei jede zweite Station (16-22; 16-18) dazu ausgebildet ist, den hinlaufenden Datenrahmen (46', 46") von der jeweils vorhergehen- den Station in der Reihe zu empfangen, ein ihr zugewiesenes Da- tenfeld (50) mit Sendedaten zu belegen und den hinlaufenden Da- tenrahmen (46', 46") mit den Sendedaten an die in der Reihe nachfolgende Station zu senden, und wobei die letzte Station (24; 20) dazu ausgebildet ist, den hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46") von der vorhergehenden Station in der Reihe zu empfangen, ein ihr zugewiesenes Datenfeld mit letz- ten Sendedaten zu belegen und den Datenrahmen mit allen Sen- dedaten als zurücklaufenden Datenrahmen (46"') an die Reihe der Stationen zurückzusenden, dadurch gekennzeichnet, dass die Stationen (14-24) dazu aus- gebildet sind, den hinlaufenden Datenrahmen (46) an genau eine nachfolgende Station zu senden, und fremde Sendedaten aus den Datenfeldern (50) des zurücklaufenden Datenrahmens (46"') zu le- sen.“ - 9 - „15. Kommunikationsmodul (82) für eine Station in einem Steue- rungssystem nach Anspruch 13 oder 14, wobei das Kommu- nikationsmodul (82) dazu ausgebildet ist, in der Station ein Kommunikationsprotokoll zu implementieren, das dem Ver- fahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12 entspricht.“ Bezüglich der abhängigen Patentansprüche 2 bis 12, 14 und 16 wird auf die Akte verwiesen. Die unabhängigen Patentansprüche nach Hilfsantrag 1, überreicht in der mündli- chen Verhandlung vom 28. Oktober 2013, haben folgenden Wortlaut (Änderungen gegenüber der erteilten Fassung hervorgehoben): „1. Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Steuerungs- system (10) mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Statio- nen (14-24), die über ein Kommunikationsmedium (26) mitei- nander verbunden sind, wobei die Stationen (14-24) logisch in einer Reihe angeordnet sind, die eine erste Station (14), zu- mindest eine zweite Station (16-22) und eine letzte Sta- tion (24) definiert, wobei die Stationen (14-24) zumindest eine Steuerungseinheit beinhalten, die dazu ausgebildet ist, Pro- zessdaten zyklisch zu verarbeiten und in Abhängigkeit davon Steuerdaten zu erzeugen, sowie eine Vielzahl von E/A-Bau- gruppen, die dazu ausgebildet sind, Prozessdaten an die Steuerungseinheit zu senden und Steuerdaten von der Steue- rungseinheit zu empfangen, mit den Schritten: - 10 - - die erste Station (14) erzeugt einen Datenrahmen (46) mit ei- ner Vielzahl von Datenfeldern (50), wobei jeder zweiten Sta- tion (16-22; 16-18) und der letzten Station (24; 20) zumindest ein Datenfeld (50) zum Belegen mit Sendedaten eindeutig zu- gewiesen ist, - die erste Station (14) erzeugt und sendet den Datenrah- men (46) in festgelegten Zeitabständen (62) zyklisch als hin- laufenden Datenrahmen (46', 46'') an diejenige zweite Sta- tion (16), die der ersten Station (14) in der Reihe nachfolgt, - jede zweite Station (16-22; 16-18) empfängt den hinlaufenden Datenrahmen (46', 46'') von der jeweils vorhergehenden Sta- tion in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit eigenen Sendedaten und sendet den hinlaufenden Daten- rahmen (46', 46'') mit den Sendedaten an die in der Reihe nachfolgende Station, und - die letzte Station (24; 20) empfängt den hinlaufenden Daten- rahmen (46'') von der vorhergehenden Station in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit letzten Sende- daten und sendet den Datenrahmen mit allen Sendedaten als zurücklaufenden Datenrahmen (46''') an die Reihe der Statio- nen zurück, - 11 - wobei jede Station (14-24) den hinlaufenden Datenrahmen (46) an genau eine nachfolgende Station sendet, und wobei die Statio- nen (14-24) fremde Sendedaten aus den Datenfeldern (50) des zurücklaufenden Datenrahmens (46''') lesen, wobei eine Doppelli- nie realisiert wird, bei der sowohl der hinlaufende als auch der zu- rücklaufende Datenrahmen (46) sämtliche Stationen (14-24) lo- gisch durchläuft, und wobei aufgrund dieser Eigenschaft jede Sta- tion den umlaufenden Datenrahmen (46) innerhalb eines Übertra- gungszyklus zweimal erhält und es dadurch möglich ist, dass ein beliebiger Querverkehr zwischen den Stationen (14-24) innerhalb des einen Übertragungszyklus abgeschlossen wird.“ „12. Steuerungssystem zum automatisierten Steuern von Anla- gen oder Geräten, mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Stationen (14-24), die über ein Kommunikationsmedium (26) miteinander verbunden sind, wobei die Stationen (14-24) lo- gisch in einer Reihe angeordnet sind, die eine erste Sta- tion (14), zumindest eine zweite Station (16-22) und eine letzte Station (24) definiert, wobei die Stationen (14-24) zu- mindest eine Steuerungseinheit beinhalten, die dazu ausge- bildet ist, Prozessdaten zyklisch zu verarbeiten und in Ab- hängigkeit davon Steuerdaten zu erzeugen, sowie eine Viel- zahl von E/A-Baugruppen, die dazu ausgebildet sind, Pro- zessdaten an die Steuerungseinheit zu senden und Steuer- daten von der Steuerungseinheit zu empfangen, wobei die erste Station (14) dazu ausgebildet ist, einen Datenrah- men (46) mit einer Vielzahl von Datenfeldern (50) zu erzeugen, wobei jeder zweiten Station (16-22; 16-18) und der letzten Sta- tion (24; 20) zumindest ein Datenfeld (50) zum Belegen mit Sen- dedaten eindeutig zugewiesen ist, - 12 - wobei die erste Station (14) ferner dazu ausgebildet ist, den Da- tenrahmen (46) in festgelegten Zeitabständen zyklisch als hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46") zu erzeugen und an diejenige zweite Station (16) zu senden, die der ersten Station (14) in der Reihe nachfolgt. wobei jede zweite Station (16-22; 16-18) dazu ausgebildet ist, den hinlaufenden Datenrahmen (46', 46") von der jeweils vorhergehen- den Station in der Reihe zu empfangen, ein ihr zugewiesenes Da- tenfeld (50) mit eigenen Sendedaten zu belegen und den hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46") mit den Sendedaten an die in der Reihe nachfolgende Station zu senden, und wobei die letzte Station (24; 20) dazu ausgebildet ist, den hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46") von der vorhergehenden Station in der Reihe zu empfangen, ein ihr zugewiesenes Datenfeld mit letz- ten Sendedaten zu belegen und den Datenrahmen mit allen Sen- dedaten als zurücklaufenden Datenrahmen (46"') an die Reihe der Stationen zurückzusenden, wobei die Stationen (14-24) dazu ausgebildet sind, den hinlaufen- den Datenrahmen (46) an genau eine nachfolgende Station zu senden, und fremde Sendedaten aus den Datenfeldern (50) des zurücklaufenden Datenrahmens (46"') zu lesen, wobei eine Dop- pellinie realisiert ist, bei der sowohl der hinlaufende als auch der zurücklaufende Datenrahmen (46) sämtliche Stationen (14-24) lo- gisch durchläuft, und wobei aufgrund dieser Eigenschaft jede Sta- tion den umlaufenden Datenrahmen (46) innerhalb eines Übertra- gungszyklus zweimal erhält und es dadurch möglich ist, dass ein beliebiger Ouerverkehr zwischen den Stationen (14-24) innerhalb des einen Übertragungszyklus abgeschlossen werden kann.“ - 13 - „13. Kommunikationsmodul (82) für eine Station in einem Steue- rungssystem nach Anspruch 12, wobei das Kommunikations- modul (82) dazu ausgebildet ist, in der Station ein Kommuni- kationsprotokoll zu implementieren, das dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11 entspricht.“ Wegen der abhängigen Patentansprüche 2 bis 11 und 14 wird auf die Anlagen zur mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2013 verwiesen. Die unabhängigen Patentansprüche nach Hilfsantrag 2, überreicht in der mündli- chen Verhandlung vom 28. Oktober 2013 haben folgenden Wortlaut (Änderungen gegenüber der erteilten Fassung hervorgehoben): „1. Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Steuerungs- system (10) mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Statio- nen (14-24), die über ein Kommunikationsmedium (26) mitei- nander verbunden sind, wobei die Stationen (14-24) logisch in einer Reihe angeordnet sind, die eine erste Station (14), zu- mindest eine zweite Station (16-22) und eine letzte Sta- tion (24) definiert, wobei die Stationen (14-24) zumindest eine Steuerungseinheit beinhalten, die dazu ausgebildet ist, Pro- zessdaten zyklisch zu verarbeiten und in Abhängigkeit davon Steuerdaten zu erzeugen, sowie eine Vielzahl von E/A-Bau- gruppen, die dazu ausgebildet sind, Prozessdaten an die Steuerungseinheit zu senden und Steuerdaten von der Steue- rungseinheit zu empfangen, mit den Schritten: - 14 - - die erste Station (14) erzeugt einen Datenrahmen (46) mit ei- ner Vielzahl von Datenfeldern (50), wobei jeder zweiten Sta- tion (16-22; 16-18) und der letzten Station (24; 20) zumindest ein Datenfeld (50) zum Belegen mit Sendedaten eindeutig zu- gewiesen ist, - die erste Station (14) erzeugt und sendet den Datenrah- men (46) in festgelegten Zeitabständen (62) zyklisch als hin- laufenden Datenrahmen (46', 46'') an diejenige zweite Sta- tion (16), die der ersten Station (14) in der Reihe nachfolgt, - jede zweite Station (16-22; 16-18) empfängt den hinlaufenden Datenrahmen (46', 46'') von der jeweils vorhergehenden Sta- tion in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit eigenen Sendedaten und sendet den hinlaufenden Daten- rahmen (46', 46'') mit den Sendedaten an die in der Reihe nachfolgende Station, und - die letzte Station (24; 20) empfängt den hinlaufenden Daten- rahmen (46'') von der vorhergehenden Station in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit letzten Sende- daten und sendet den Datenrahmen mit allen Sendedaten als zurücklaufenden Datenrahmen (46''') an die Reihe der Statio- nen zurück, - 15 - wobei das Kommunikationsmedium (26) eine Ethernet-kompatible Übertragungsstrecke ist und wobei der Datenrahmen (46) ein Ethernet-kompatibler Datenrahmen ist, wobei jede Station (14-24) den hinlaufenden Datenrahmen (46) an genau eine nachfolgende Station sendet, und wobei die Stationen (14-24) fremde Sendeda- ten aus den Datenfeldern (50) des zurücklaufenden Datenrah- mens (46''') lesen, wobei eine Doppellinie realisiert wird, bei der sowohl der hinlaufende als auch der zurücklaufende Datenrah- men (46) sämtliche Stationen (14-24) logisch durchläuft, und wo- bei aufgrund dieser Eigenschaft jede Station den umlaufenden Da- tenrahmen (46) innerhalb eines Übertragungszyklus zweimal er- hält und es dadurch möglich ist, dass ein beliebiger Querverkehr zwischen den Stationen (14-24) innerhalb des einen Übertra- gungszyklus abgeschlossen wird.“ „11. Steuerungssystem zum automatisierten Steuern von Anla- gen oder Geräten, mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Stationen (14-24), die über ein Kommunikationsmedium (26) miteinander verbunden sind, wobei die Stationen (14-24) lo- gisch in einer Reihe angeordnet sind, die eine erste Sta- tion (14), zumindest eine zweite Station (16-22) und eine letzte Station (24) definiert, wobei die Stationen (14-24) zu- mindest eine Steuerungseinheit beinhalten, die dazu ausge- bildet ist, Prozessdaten zyklisch zu verarbeiten und in Ab- hängigkeit davon Steuerdaten zu erzeugen, sowie eine Viel- zahl von E/A-Baugruppen, die dazu ausgebildet sind, Pro- zessdaten an die Steuerungseinheit zu senden und Steuer- daten von der Steuerungseinheit zu empfangen, - 16 - wobei die erste Station (14) dazu ausgebildet ist, einen Datenrah- men (46) mit einer Vielzahl von Datenfeldern (50) zu erzeugen, wobei jeder zweiten Station (16-22; 16-18) und der letzten Sta- tion (24; 20) zumindest ein Datenfeld (50) zum Belegen mit Sen- dedaten eindeutig zugewiesen ist, wobei die erste Station (14) ferner dazu ausgebildet ist, den Da- tenrahmen (46) in festgelegten Zeitabständen zyklisch als hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46") zu erzeugen und an diejenige zweite Station (16) zu senden, die der ersten Station (14) in der Reihe nachfolgt. wobei jede zweite Station (16-22; 16-18) dazu ausgebildet ist, den hinlaufenden Datenrahmen (46', 46") von der jeweils vorhergehen- den Station in der Reihe zu empfangen, ein ihr zugewiesenes Da- tenfeld (50) mit eigenen Sendedaten zu belegen und den hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46") mit den Sendedaten an die in der Reihe nachfolgende Station zu senden, und wobei die letzte Station (24; 20) dazu ausgebildet ist, den hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46") von der vorhergehenden Station in der Reihe zu empfangen, ein ihr zugewiesenes Datenfeld mit letz- ten Sendedaten zu belegen und den Datenrahmen mit allen Sen- dedaten als zurücklaufenden Datenrahmen (46"') an die Reihe der Stationen zurückzusenden, - 17 - wobei das Kommunikationsmedium (26) eine Ethernet-kompatible Übertragungsstrecke ist und wobei der Datenrahmen (46) ein Ethernet-kompatibler Datenrahmen ist, wobei die Stationen (14- 24) dazu ausgebildet sind, den hinlaufenden Datenrahmen (46) an genau eine nachfolgende Station zu senden, und fremde Sende- daten aus den Datenfeldern (50) des zurücklaufenden Datenrah- mens (46"') zu lesen, wobei eine Doppellinie realisiert ist, bei der sowohl der hinlaufende als auch der zurücklaufende Datenrah- men (46) sämtliche Stationen (14-24) logisch durchläuft, und wo- bei aufgrund dieser Eigenschaft jede Station den umlaufenden Da- tenrahmen (46) innerhalb eines Übertragungszyklus zweimal er- hält und es dadurch möglich ist, dass ein beliebiger Ouerverkehr zwischen den Stationen (14-24) innerhalb des einen Übertra- gungszyklus abgeschlossen werden kann.“ „12. Kommunikationsmodul (82) für eine Station in einem Steue- rungssystem nach Anspruch 11, wobei das Kommunikations- modul (82) dazu ausgebildet ist, in der Station ein Kommuni- kationsprotokoll zu implementieren, das dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10 entspricht.“ Wegen der abhängigen Patentansprüche 2 bis 10 und 13 wird auf die Anlagen zur mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2013 verwiesen. - 18 - Die unabhängigen Patentansprüche nach Hilfsantrag 3, überreicht in der mündli- chen Verhandlung vom 28. Oktober 2013 haben folgenden Wortlaut (mit Hervor- hebung und Streichungen zur Verdeutlichung der Änderungen gegenüber der er- teilten Fassung durch die Patentinhaberin): „1. Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Steuerungs- system (10) mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Statio- nen (14-24), die über ein Kommunikationsmedium (26) mitei- nander verbunden sind, wobei die Stationen (14-24) logisch in einer Reihe angeordnet sind, die eine erste Station (14), zu- mindest eine zweite Station (16-22) und eine letzte Sta- tion (24) definiert, wobei die Stationen (14-24) zumindest eine Steuerungseinheit beinhalten, die dazu ausgebildet ist, Pro- zessdaten zyklisch zu verarbeiten und in Abhängigkeit davon Steuerdaten zu erzeugen, sowie eine Vielzahl von E/A-Bau- gruppen, die dazu ausgebildet sind, Prozessdaten an die Steuerungseinheit zu senden und Steuerdaten von der Steue- rungseinheit zu empfangen, mit den Schritten: - die erste Station (14) erzeugt einen Datenrahmen (46) mit ei- ner Vielzahl von Datenfeldern (50), wobei jeder zweiten Sta- tion (16-22; 16-18) und der letzten Station (24; 20) zumindest ein Datenfeld (50) zum Belegen mit Sendedaten eindeutig zu- gewiesen ist, - die erste Station (14) erzeugt und sendet den Datenrah- men (46) in festgelegten Zeitabständen (62) zyklisch als hin- laufenden Datenrahmen (46', 46'') an diejenige zweite Sta- tion (16), die der ersten Station (14) in der Reihe nachfolgt, - 19 - - jede zweite Station (16-22; 16-18) empfängt den hinlaufenden Datenrahmen (46', 46'') von der jeweils vorhergehenden Sta- tion in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit eigenen Sendedaten und sendet den hinlaufenden Daten- rahmen (46', 46'') mit den Sendedaten an die in der Reihe nachfolgende Station, und - die letzte Station (24; 20) empfängt den hinlaufenden Daten- rahmen (46'') von der vorhergehenden Station in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit letzten Sende- daten und sendet den Datenrahmen mit allen Sendedaten als zurücklaufenden Datenrahmen (46''') an die Reihe der Statio- nen zurück, wobei jede Station (14-24) eigene Sendedaten ausschließlich in die Datenfelder des hinlaufenden Datenrahmens (46‘, 46‘‘) legt und den hinlaufenden Datenrahmen (46) an genau eine nachfol- gende Station sendet, und wobei die Stationen (14-24) fremde Sendedaten ausschließlich aus den Datenfeldern (50) des zurück- laufenden Datenrahmens (46''') lesen.“ - 20 - „12. Steuerungssystem zum automatisierten Steuern von Anla- gen oder Geräten, mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Stationen (14-24), die über ein Kommunikationsmedium (26) miteinander verbunden sind, wobei die Stationen (14-24) lo- gisch in einer Reihe angeordnet sind, die eine erste Sta- tion (14), zumindest eine zweite Station (16-22) und eine letzte Station (24) definiert, wobei die Stationen (14-24) zu- mindest eine Steuerungseinheit beinhalten, die dazu ausge- bildet ist, Prozessdaten zyklisch zu verarbeiten und in Ab- hängigkeit davon Steuerdaten zu erzeugen, sowie eine Viel- zahl von E/A-Baugruppen, die dazu ausgebildet sind, Pro- zessdaten an die Steuerungseinheit zu senden und Steuer- daten von der Steuerungseinheit zu empfangen, wobei die erste Station (14) dazu ausgebildet ist, einen Datenrah- men (46) mit einer Vielzahl von Datenfeldern (50) zu erzeugen, wobei jeder zweiten Station (16-22; 16-18) und der letzten Sta- tion (24; 20) zumindest ein Datenfeld (50) zum Belegen mit Sen- dedaten eindeutig zugewiesen ist, wobei die erste Station (14) ferner dazu ausgebildet ist, den Da- tenrahmen (46) in festgelegten Zeitabständen zyklisch als hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46") zu erzeugen und an diejenige zweite Station (16) zu senden, die der ersten Station (14) in der Reihe nachfolgt. - 21 - wobei jede zweite Station (16-22; 16-18) dazu ausgebildet ist, den hinlaufenden Datenrahmen (46', 46") von der jeweils vorhergehen- den Station in der Reihe zu empfangen, ein ihr zugewiesenes Da- tenfeld (50) mit eigenen Sendedaten zu belegen und den hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46") mit den Sendedaten an die in der Reihe nachfolgende Station zu senden, und wobei die letzte Station (24; 20) dazu ausgebildet ist, den hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46") von der vorhergehenden Station in der Reihe zu empfangen, ein ihr zugewiesenes Datenfeld mit letz- ten Sendedaten zu belegen und den Datenrahmen mit allen Sen- dedaten als zurücklaufenden Datenrahmen (46"') an die Reihe der Stationen zurückzusenden, wobei die Stationen (14-24) dazu ausgebildet sind, eigene Sende- daten ausschließlich in die Datenfelder des hinlaufenden Daten- rahmens (46‘, 46‘‘) zu legen und den hinlaufenden Datenrah- men (46) an genau eine nachfolgende Station zu senden, und fremde Sendedaten aus den Datenfeldern (50) des zurücklaufen- den Datenrahmens (46"') zu lesen.“ „13. Kommunikationsmodul (82) für eine Station in einem Steue- rungssystem nach Anspruch 12, wobei das Kommunikations- modul (82) dazu ausgebildet ist, in der Station ein Kommuni- kationsprotokoll zu implementieren, das dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11 entspricht.“ Wegen der abhängigen Patentansprüche 2 bis 11 und 13 wird auf die Anlagen zur mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2013 verwiesen. - 22 - Die Beschwerdeführerin und Einsprechende hält die Gegenstände aller An- spruchsfassungen für nicht patentfähig. Sie stützt ihre Argumentation bezüglich fehlender Neuheit und erfinderischer Tätigkeit insbesondere auf die folgenden im Verfahren befindlichen Druckschriften, die in den beiden Terminen zur mündlichen Verhandlung diskutiert wurden (auf Grund von teilweise Doppelbenennungen im Beschwerdeverfahren sind diese hier neu nummeriert): B1 DE 199 34 514 C1 B2 Anwenderhandbuch INTERBUS, INTERBUS-Protokoll-Chip IBS SUPI 3, Phoenix Contact, 09/2009 B3 Baginski, Alfredo / Müller, Martin: INTERBUS. Hüthig Verlag Heidelberg, 2., bearbeitete Auflage, 1998, insbesondere Sei- ten 20, 21, 38 bis 42, 49, ISBN: 3-7785-2471-2. Zudem wurden im Termin vom 28. Oktober 2013 die folgenden, von der Patentin- haberin zum Nachweis des fachmännischen Wissens mit Schriftsatz vom 12. Juli 2013 eingeführten Druckschriften diskutiert: B4 Ethernet erreicht das Feld, Teil 1. In: Elektronik, 2004, Heft 11, S. 48 bis 54 B5 Ethernet erreicht das Feld, Teil 2. In: Elektronik, 2004, Heft 13, S. 38 bis 43. Die Patentinhaberin hält die Gegenstände ihrer Anspruchsfassungen jeweils für patentfähig. Sie seien durch den im Verfahren befindlichen Stand der Technik we- der neuheitsschädlich vorweggenommen, noch dem Fachmann nahe gelegt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen. - 23 - II. Die zulässige Beschwerde hat Erfolg, da der Patentgegenstand in keiner der ver- teidigten Fassungen auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, und die Patentfähig- keit nach § 1 Abs. 1 i. V. m. § 4 PatG somit nicht gegeben ist. Die Beschwerde ist zulässig, auch wenn sie sich gegen einen Beschluss vom 25. März 2009 richtet, da offensichtlich der Beschluss vom 27. Januar 2009 (ver- kündet am Ende der Anhörung) gemeint ist. 1. Die Erfindung des Streitpatents betrifft gemäß seiner Patentschrift ein Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Steuerungssystem mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Stationen sowie ein entsprechendes Steuerungssystem (vgl. Streitpatent, Abs. [0001]). Aus dem Stand der Technik sei ein Verfahren bekannt, bei dem eine fehlersichere Zuweisung einer logischen Adresse an eine Station gewährleistet sei, die über den so genannten Interbus mit anderen Busteilnehmern/Stationen verbunden ist (vgl. Streitpatent, Abs. [0004]). Diese bekannten Feldbussysteme dienten dazu, eine Vielzahl von räumlich verteilten Stationen/Busteilnehmern so miteinander zu ver- binden, dass diese Informationen austauschen können. Außerhalb der speziellen Feldbustechnologie hätten Kommunikationsnetzwerke auf Basis des so genannten Ethernet-Standards durch das Internet und die Ver- netzung von Personalcomputern eine große Verbreitung gefunden. Aufgrund der kostengünstigen Hardwarekomponenten gäbe es deshalb seit einigen Jahren das Bestreben, Ethernet-Technologien auch für die Kommunikation zwischen den Sta- tionen eines Steuerungssystems zum Steuern einer technischen Anlage oder ei- nes technischen Gerätes einzusetzen (vgl. Streitpatent, Abs. [0008]). - 24 - Bei den bekannten Ansätzen für die Nutzung von Ethernet-Komponenten in auto- matisierten Steuerungssystemen, würde insbesondere die Übertragung von si- cherheitsrelevanten Steuerdaten, wie z. B. die Übertragung eines Not-Aus-Sig- nals, sowie die Übertragung eines von der Steuerungseinheit daraufhin erzeugten Abschaltbefehls für einen Antrieb, Schwierigkeiten bereiten. Auch eine Datenüber- tragung mit kurzen Zykluszeiten, die beispielsweise für eine Antriebsregelung be- nötigt wird, sei schwierig auf Basis von Ethernet-Komponenten zu realisieren (vgl. Streitpatent, Abs. [0008]). Vor diesem Hintergrund sei es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, mit dem sich Daten in einem Steuerungs- system zum automatisierten Steuern einer Anlage oder eines Gerätes unter hohen Echtzeitanforderungen übertragen lassen, sowie ein Steuerungssystem der ein- gangs genannten Art anzugeben, bei dem für die Übertragung von Steuer- und Prozessdaten kommerzielle Komponenten, insbesondere Ethernet-Komponenten, eingesetzt werden könnten, wobei das System trotzdem die Übertragung von si- cherheitsrelevanten Steuer- und Prozessdaten ermöglichen solle. Zur Lösung des Problems schlägt das Patent in der aufrechterhaltenen Fassung ein Verfahren vor, welches folgendermaßen gegliedert werden kann: (mit einge- fügter Merkmalsgliederung): 1.1 Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Steuerungs- system (10) mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Statio- nen (14-24), die über ein Kommunikationsmedium (26) mitei- nander verbunden sind, wobei 1.2 die Stationen (14-24) logisch in einer Reihe angeordnet sind, die eine erste Station (14), zumindest eine zweite Sta- tion (16-22) und eine letzte Station (24) definiert, mit den Schritten: - 25 - 1.3 die erste Station (14) erzeugt einen Datenrahmen (46) mit ei- ner Vielzahl von Datenfeldern (50), wobei jeder zweiten Sta- tion (16-22; 16-18) und der letzten Station (24; 20) zumindest ein Datenfeld (50) zum Belegen mit Sendedaten eindeutig zugewiesen ist, 1.4 die erste Station (14) sendet den Datenrahmen (46) als hin- laufenden Datenrahmen (46', 46'') an diejenige zweite Sta- tion (16), die der ersten Station (14) in der Reihe nachfolgt, 1.5 jede zweite Station (16-22; 16-18) empfängt den hinlaufen- den Datenrahmen (46', 46'') von der jeweils vorhergehenden Station in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Daten- feld (50) mit Sendedaten und sendet den hinlaufenden Da- tenrahmen (46', 46'') mit den Sendedaten an die in der Reihe nachfolgende Station, und 1.6 die letzte Station (24; 20) empfängt den hinlaufenden Daten- rahmen (46'') von der vorhergehenden Station in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit letzten Sen- dedaten und sendet den Datenrahmen mit allen Sendedaten als zurücklaufenden Datenrahmen (46''') an die Reihe der Stationen zurück, dadurch gekennzeichnet, dass 1.7a jede Station (14-24) den hinlaufenden Datenrahmen (46) an genau eine nachfolgende Station sendet, und dass 1.7b die Stationen (14-24) fremde Sendedaten aus den Datenfel- dern (50) des zurücklaufenden Datenrahmens (46''') lesen. - 26 - 2. Als Fachmann ist nach Überzeugung des Senats ein Diplomingenieur der Nach- richtentechnik mit einigen Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet der Datenüber- tragung bei Steuerungssystemen anzusehen. Diesem sind die auf diesem Gebiet einschlägigen Bussysteme wie Ethernet und Interbus mit ihren Übertragungsproto- kollen sowie der Aufbau und die Funktionsweise der dort verwendeten Busbau- steine geläufig. Einige der in den Ansprüchen verwendeten Begriffe bedürfen der näheren Erläute- rung und Auslegung. Der Senat geht von folgendem, den einzelnen Begriffen zu- grunde zulegenden fachmännischen Verständnis aus: Unter dem anspruchsgemäßen Kommunikationsmedium, das die räumlich verteil- ten Stationen verbindet, versteht der Fachmann ein Kommunikationsnetzwerk, das dafür geeignet sein muss, Daten an die einzelnen Stationen zu übertragen und von diesen zu empfangen. Soweit gefordert wird, dass die Stationen logisch in ei- ner Reihe angeordnet sind, bedeutet dies, dass die Daten die einzelnen Stationen von einer Station zur nächsten durchlaufen. Wie die logische Reihenfolge der Sta- tionen festgelegt wird, ist nicht Gegenstand des anspruchsgemäßen Verfahrens, d. h. diese Reihenfolge ist vorgegeben. Die Daten werden in einem Datenrahmen mit einer Vielzahl von Datenfeldern übertragen, wobei jeder Station zumindest ein Datenfeld zum Belegen mit Sende- daten, worunter jede Art von Daten fällt, zugewiesen ist. Die Richtung der Datenübertragung von der ersten bis zur letzten Station wird als hinlaufender Datenrahmen, und von der letzten Station zurück zur ersten als zu- rücklaufender Datenrahmen bezeichnet. - 27 - Soweit weiter vorgesehen ist, dass Stationen fremde Sendedaten aus den Daten- feldern des zurücklaufenden Datenrahmens lesen, bedeutet dies nicht, dass die Stationen ausschließlich die fremden Sendedaten lesen. Dieses Merkmal ist auch erfüllt, wenn alle Daten des Datenrahmens, also auch die fremden Sendedaten, gelesen werden. 3. Zur erteilten Fassung (Hauptantrag) 3.1 Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag ist mangels Beru- hens auf einer erfinderischen Tätigkeit nicht patenfähig. Der Senat erachtet die Lehre gemäß der Druckschrift DE 199 34 514 C1 (B1) als möglichen Ausgangspunkt für die patentgemäße Lehre. Aus dieser Druckschrift B1 ist in Übereinstimmung mit dem Anspruchsgegenstand ein Verfahren zum Konfigurieren eines an einen Feldbus angeschlossenen Bus- teilnehmers bekannt, wozu entsprechende Daten übertragen werden (vgl. Titel, Zusammenfassung). Das bekannte Verfahren wird angewandt bei einem Steue- rungssystem 10 mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Stationen (Steuerein- heit 12, Busteilnehmer 16, 18, 19), die über ein Kommunikationsmedium 10 (Inter- bus) miteinander verbunden sind (vgl. Fig. 1 i. V. m. Sp. 7, Z. 2 bis 10; Merk- mal 1.1). Über den Interbus werden zum Überwachen und Steuern von Prozessen Daten übertragen (vgl. Sp. 6, Z. 67 bis Sp. 7, Z. 22), wobei die Stationen physika- lisch und somit auch logisch in einer Reihe längs des Interbuses angeordnet sind, die eine erste Station (Steuereinheit 12), zumindest eine zweite Station (Busteil- nehmer 16, 18) und eine letzte Station (Busteilnehmer 19) definiert (vgl. Fig. 1; Merkmal 1.2). Beim bekannten Verfahren erzeugt die erste Station 12 mit Hilfe des Busmaster-Bausteins 14 einen Datenrahmen, der so viele Datenfelder auf- weist, wie Busteilnehmer an den Bus angeschlossen sind (vgl. Sp. 1, Z. 55 bis 58, Sp. 9, Z. 24 bis 27), mithin einen Datenrahmen mit einer Vielzahl von Datenfel- dern, wobei auch jeder zweiten und der letzten Station ein Datenfeld zum Belegen - 28 - mit Sendedaten zugewiesen ist (Merkmal 1.3). Beim bekannten Verfahren werden in weiterer Übereinstimmung mit dem Anspruchsgegenstand die Datenfelder des Datenrahmens umlaufend von einem Busteilnehmer zum nächsten weitergegeben (vgl. Sp. 1, Z. 58 bis 59), d. h. eine erste Station (Busmaster 12) sendet den Da- tenrahmen als hinlaufenden Datenrahmen an diejenige zweite Station (Busteilneh- mer 16), die der ersten Station in der Reihe nachfolgt (Merkmal 1.4). Die Statio- nen 12, 16, 18 senden daher den hinlaufenden Datenrahmen an genau eine nach- folgende Station (vgl. Sp. 7, Z. 56 bis Sp. 8, Z. 2; Fig. 1, Bezugsz. 20; Merk- mal 1.7a). Jede zweite Station 16, 18, 19 empfängt den hinlaufenden Datenrah- men von der jeweils vorhergehenden Station in der Reihe und sendet den hinlau- fenden Datenrahmen mit den Sendedaten an die in der Reihe nachfolgende Sta- tion (Merkmal 1.5teilw). Die letzte Station 19 empfängt den hinlaufenden Datenrah- men von der vorhergehenden Station in der Reihe und sendet den Datenrahmen mit allen Sendedaten als zurücklaufenden Datenrahmen 46 an die Reihe der Sta- tionen 18, 16, 12 zurück (vgl. Sp. 8, Z. 3 bis 13; Merkmal 1.6teilw). Dabei ist es für den Fachmann selbstverständlich und er liest zwanglos dabei mit, dass die Statio- nen dabei ihnen zugewiesene Datenfelder mit Sendedaten belegen (vgl. Sp. 1, Z. 9 bis 13; Merkmal 1.5rest, Merkmal 1.6rest), da der Interbus ja gerade dazu dient, Daten zwischen den an den Bus angeschlossenen Stationen auszutau- schen (vgl. Druckschrift B3, S. 39, „2.5 Der Datenzyklus“). Von diesem bekannten Stand der Technik unterscheidet sich der Gegenstand des Patentanspruchs 1 dadurch, dass dem aus der Druckschrift B1 bekannten Verfah- ren nicht unmittelbar und eindeutig entnommen werden kann, dass die Statio- nen 16, 18, 19 fremde Sendedaten aus den Datenfeldern des zurücklaufenden Datenrahmens lesen (nicht Merkmal 1.7b). - 29 - Dieses Merkmal erschließt sich dem einschlägigen Fachmann beim bekannten Verfahren nach der Druckschrift B1 unter Berücksichtigung seines Fachwissens. Denn ihm ist bekannt, dass in den einzelnen Stationen von Feldbussystemen, die dem in der Druckschrift B1 verwendeten Interbus-basierten System entsprechen, Controllerbausteine, insbesondere SUPI-3-Bausteine (vgl. „Anwenderhandbuch INTERBUS“ Druckschrift B2, S. 1-4, Bild 1-1, S. 1-5 bis 1-11), eingesetzt werden. Zu seinem Fachwissen gehört die Funktionsweise des Systems, nämlich dass in den genannten Bausteinen bei jedem Durchlauf von Daten, mithin sowohl bei hin- laufenden wie auch rücklaufenden Datenrahmen, eine Redundanzprüfung zum Er- kennen von Übertragungsfehlern erfolgt (vgl. Druckschrift B2, S. 1-10; letzter Spie- gelstrich „On-Chip-Diagnose“, „Folgende Diagnose-Elemente sind in den Leitungs- dekoder (Hin-Rückweg, Stich) implementiert: … CRC-Sicherung… . “). Wie der Fachmann weiß, wird für eine derartige Redundanzprüfung für jeden zu übertra- genden Datenblock der Nutzdaten zusätzliche Redundanz in Form eines nach ei- nem bestimmten Verfahren berechneten Prüfwerts (CRC-Wert) angefügt, mit des- sen Hilfe man eventuelle während der Übertragung aufgetretene Fehler erkennen kann. Zur Überprüfung der Daten wird dieses Berechnungsverfahren auf den Da- tenblock einschließlich des angefügten CRC-Werts angewandt. Hierzu muss je- doch zwingend ein Lesen aller übertragenen Daten erfolgen, so dass die Statio- nen 16, 18, 19 fremde Sendedaten aus den Datenfeldern des zurücklaufenden Datenrahmens (Druckschrift B1, Pfeile 22 in Fig. 1) lesen (Merkmal 1.7b). Soweit die Patentinhaberin geltend macht, dass gemäß der Druckschrift B1 die Daten nicht aus den Datenfeldern, sondern nur als Ganzes gelesen werden, kann die Patentinhaberin damit nicht durchdringen. Der Patentanspruch 1 lässt offen, in welcher Weise die Sendedaten aus den Datenfeldern gelesen werden, insbeson- dere ist sein Gegenstand nicht darauf beschränkt, nur die Sendedaten fremder Datenfelder zu lesen. - 30 - Damit wird der Gegenstand des verteidigten Patentanspruchs in seiner Gesamt- heit durch die Druckschrift DE 199 34 514 C1 (B1) in Verbindung mit dem Fach- wissen und Fachkönnen des hier angesprochenen Fachmanns nahegelegt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 – X ZR 134/11, GRUR 2013, 363 – Polymerzusam- mensetzung). 3.2. Die nebengeordneten Patentansprüche 13 und 15 unterscheiden sich vom Patentanspruch 1 lediglich dadurch, dass das beanspruchte Steuerungssystem nach Patentanspruch 13 dazu ausgebildet sein soll, die Verfahrensschritte nach Patentanspruch 1 durchzuführen und dass das Kommunikationsmodul nach Pa- tentanspruch 15 für eine Station derart ausgebildet ist, ein Kommunikationsproto- koll zu implementieren, das dem Verfahren nach dem erteilten Patentanspruch 1 entspricht. Die Gesichtspunkte, die das Naheliegen des Patentanspruchs 1 be- gründen, stehen auch den eigenständigen Patentansprüchen 13 und 15 entgegen. In den Vorrichtungsmerkmalen dieser Patentansprüche kann nichts die Erfindung Tragendes gesehen werden. 3.3. Mit den nicht patentfähigen Patentansprüchen 1, 13 und 15 kann das Patent dann auch als Ganzes keinen Bestand haben. Hinsichtlich der Unteransprüche 2 bis 12 sowie 14 und 16 ist ein eigenständiger erfinderischer Gehalt von der Be- schwerdegegnerin weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich (vgl. auch Ab- schnitt 7.). Die Patentinhaberin und Beschwerdegegnerin hat in der mündlichen Verhandlung hilfsweise ihr Patent in der Fassung der Hilfsanträge 1 bis 3 verteidigt. - 31 - 4. Hilfsantrag 1 a) Der in der Fassung des Hilfsantrags 1 verteidigte Gegenstand lautet (Gliede- rungszeichen hinzugefügt, Änderungen gegenüber der erteilten Fassung hervor- gehoben): 1.1 Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Steuerungs- system (10) mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Statio- nen (14-24), die über ein Kommunikationsmedium (26) mit- einander verbunden sind, wobei 1.2 die Stationen (14-24) logisch in einer Reihe angeordnet sind, die eine erste Station (14), zumindest eine zweite Sta- tion (16-22) und eine letzte Station (24) definiert, 1.2aH1 wobei die Stationen (14-24) zumindest eine Steuerungsein- heit beinhalten, die dazu ausgebildet ist, Prozessdaten zyk- lisch zu verarbeiten und in Abhängigkeit davon Steuerdaten zu erzeugen, sowie eine Vielzahl von E/A-Baugruppen, die dazu ausgebildet sind, Prozessdaten an die Steuerungsein- heit zu senden und Steuerdaten von der Steuerungseinheit zu empfangen, mit den Schritten: 1.3 die erste Station (14) erzeugt einen Datenrahmen (46) mit einer Vielzahl von Datenfeldern (50), wobei jeder zweiten Station (16-22; 16-18) und der letzten Station (24; 20) zu- mindest ein Datenfeld (50) zum Belegen mit Sendedaten eindeutig zugewiesen ist, 1.4H1 die erste Station (14) erzeugt und sendet den Datenrah- men (46) in festgelegten Zeitabständen (62) zyklisch als hinlaufenden Datenrahmen (46', 46'') an diejenige zweite Station (16), die der ersten Station (14) in der Reihe nach- folgt, - 32 - 1.5H1 jede zweite Station (16-22; 16-18) empfängt den hinlaufen- den Datenrahmen (46', 46'') von der jeweils vorhergehen- den Station in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Da- tenfeld (50) mit eigenen Sendedaten und sendet den hin- laufenden Datenrahmen (46', 46'') mit den Sendedaten an die in der Reihe nachfolgende Station, und 1.6 die letzte Station (24; 20) empfängt den hinlaufenden Da- tenrahmen (46'') von der vorhergehenden Station in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit letz- ten Sendedaten und sendet den Datenrahmen mit allen Sendedaten als zurücklaufenden Datenrahmen (46''') an die Reihe der Stationen zurück, dadurch gekennzeichnet, dass wobei 1.7a jede Station (14-24) den hinlaufenden Datenrahmen (46) an genau eine nachfolgende Station sendet, und dass wobei 1.7b die Stationen (14-24) fremde Sendedaten aus den Daten- feldern (50) des zurücklaufenden Datenrahmens (46''') le- sen, 1.7c wobei eine Doppellinie realisiert wird, bei der sowohl der hinlaufende als auch der zurücklaufende Datenrahmen (46) sämtliche Stationen (14-24) logisch durchläuft, und wobei aufgrund dieser Eigenschaft jede Station den umlaufenden Datenrahmen (46) innerhalb eines Übertragungszyklus zweimal erhält und es dadurch möglich ist, dass 1.7d ein beliebiger Querverkehr zwischen den Stationen (14-24) innerhalb des einen Übertragungszyklus abgeschlossen wird.“ b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 1 beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit i. S. d. § 4 PatG. - 33 - c) Bezüglich der unveränderten Merkmale 1.1 bis 1.3, 1.6 und 1.7a, b wird auf die Ausführungen zur erteilten Fassung unter Punkt 3.1 verwiesen. d) Wie der Druckschrift DE 199 34 514 C1 (B1) zu entnehmen ist, beinhalten die Stationen 12, 16, 18, 19 mit einem Interbus als Kommunikationsmedium zumin- dest eine Steuerungseinheit 12 mit einem Busmaster-Baustein 14 (vgl. Fig. 1, Sp. 7, Z. 2 bis 10). Dem einschlägigen Fachmann sind die grundlegenden Eigen- schaften einer derartigen Steuerungseinheit aus seinem Fachwissen bekannt und er weiß, dass damit Prozessdaten zyklisch, d. h. regelmäßig wiederkehrend bzw. wiederholend, verarbeitet und in Abhängigkeit davon Steuerdaten erzeugt werden (vgl. Druckschrift B3, „INTERBUS“, S. 39 bis 41, „Kap. 2.5 Der Datenzyklus“, „Nachdem der Master mit einem ID-Zyklus die Systemkonfiguration festgestellt hat, können Datenzyklen gestartet werden.“ … „In den Datenzyklen werden die Ausgabedaten (OUT-Daten) vom Master zu den Teilnehmern transportiert, und im selben Zyklus werden die Eingabedaten (IN-Daten) der Teilnehmer zum Master transportiert.“). Zwanglos ersichtlich sind somit auch für die an den Feldbus ange- schlossenen Busteilnehmer in der Druckschrift B1 eine Vielzahl von E/A-Baugrup- pen vorgesehen, die dazu ausgebildet sind, Prozessdaten an die Steuerungsein- heit zu senden und Steuerdaten von der Steuerungseinheit zu empfangen (vgl. Druckschrift B1, Fig. 1, Sp. 7, Z. 2 bis 10; Merkmal 1.2aH1). Mithin erzeugt die be- kannte erste Station (Steuerungseinheit 12) zyklisch, also in festgelegten Zeitab- ständen einen Datenrahmen und sendet diesen als hinlaufenden Datenrahmen an diejenige zweite Station 16, die der ersten Station 12 in der Reihe nachfolgt (Merkmal 1.4H1). Wie bereits zu Merkmal 1.5 des Patenanspruchs 1 in der erteil- ten Fassung ausgeführt ist es für den Fachmann selbstverständlich, dass die Sta- tionen ein ihr zugewiesenes Datenfeld mit Sendedaten belegen. Dass es sich da- bei um die „eigenen“ Sendedaten handelt, versteht sich für den Fachmann eben- falls von selbst, da ja diese Felder gezielt den einzelnen Stationen für das Versen- den von Daten zugewiesen sind (Merkmal 1.5H1). - 34 - Wie die Figur 1 der Druckschrift DE 199 34 514 C1 (B1) zeigt, wird auch hier eine anspruchsgemäß so bezeichnete Doppellinie realisiert, bei der sowohl der hinlau- fende als auch der zurücklaufende Datenrahmen sämtliche Stationen logisch in ei- ner Reihenfolge durchläuft. Der Datenrahmen startet in der Station 12, verläuft durch die Stationen 16 und 18 bis zur letzten Station 19 und diese schickt den Da- tenrahmen über die Stationen 18 und 16 zur Station 12 zurück (vgl. Fig. 1, Bezz. 20, 22) und jede Station erhält den umlaufenden Datenrahmen innerhalb ei- nes Übertragungszyklus zweimal (Merkmal 1.7c). Von diesem bekannten Stand der Technik, wie er sich für den Fachmann auf Grund seiner Fachkenntnisse aus der Druckschrift B1 ergibt, unterscheidet sich der Gegenstand des Patentanspruchs 1 des Hilfsantrags 1 dadurch, dass ein be- liebiger Querverkehr zwischen den Stationen innerhalb des einen Übertragungszy- klus abgeschlossen wird, womit eine sehr schnelle und deterministische Kommu- nikation ermöglicht wird (vgl. Streitpatenschrift, Abs. [0022]). Unter einem beliebi- gen Querverkehr versteht der Fachmann, dass ein Busteilnehmer (also eine Sta- tion) innerhalb eines Übertragungszyklus‘ einem anderen Busteilnehmer (also ei- ner anderen Station) eine Information (Daten) übermitteln kann. In der Praxis stellt sich dem Fachmann ausgehend von der Lehre der Druck- schrift B1 die Aufgabe, ein Verfahren anzugeben, mit dem sich Daten in einem Steuerungssystem zum automatisierten Steuern einer Anlage oder eines Gerätes unter hohen Echtzeitanforderungen übertragen lassen, von selbst, denn er wird immer bestrebt sein, dass das bekannte Verfahren möglichst schnell auf einen Fehlerfall bei einer einzelnen Station innerhalb des Steuerungssystems reagiert, in dem z. B. sicherheitskritische Prozesse unverzüglich beendet werden. - 35 - Der in der Zeitschrift Elektronik veröffentlichte Artikel „Ethernet erreicht das Feld, Sechs Echtzeit-Varianten für die Automatisierung im Vergleich“ (Teil 1 und Teil 2; Druckschriften B4 und B5) betrifft, wie die Druckschrift B1, Verfahren zum Über- tragen von Daten in einem Steuerungssystem mit einer Vielzahl von räumlich ver- teilten Stationen, die über ein Kommunikationsmedium miteinander verbunden sind (vgl. z. B. Druckschrift B4, S. 52, Bild 7). Insbesondere geht daraus hervor, dass die vielfältigen Anwendungen der Automatisierung ganz unterschiedliche An- forderungen an die Echtzeit-Fähigkeit der verwendeten Kommunikationssysteme stellen (vgl. Druckschrift B4, S. 48, re. Sp., 2. Abs.). Für das Kommunikationssys- tem „Ethernet Powerlink“ wird eine Realisierung zur Verbesserung des Echtzeit- Verhaltens vorgeschlagen. Hiermit könne dann der in der Antriebstechnik häufig geforderte „Querverkehr“ realisiert werden, wodurch ein nachfolgender Teilnehmer ohne Verzögerung auf Nachrichten reagieren könne (vgl. Druckschrift B5, S. 38, re. Sp., letzter Absatz bis S. 39, li. Sp., 1. Abs.). Dazu ist es jedoch erforderlich, dass diese Nachrichten die nachfolgenden Stationen auch möglichst schnell errei- chen. Der Fachmann ist daher angeregt, beim aus der Druckschrift B1 bekannten Verfahren die Daten aus dem zurücklaufenden Datenrahmen, der ja alle Stationen auf dem Rückweg zur Steuerungseinheit durchläuft, zu lesen. Damit ist erfüllt, dass ein beliebiger Querverkehr zwischen den Stationen innerhalb des einen Übertragungszyklus abgeschlossen wird (Merkmal 1.7d). Soweit die Patentinhaberin geltend macht, dass in keiner der in den Druckschrif- ten B4 und B5 beschriebenen Alternativen ein Lesen der Datenfelder aus dem zu- rücklaufenden Datenrahmen stattfindet und es sich deshalb um eine rückschauen- de Betrachtungsweise in Kenntnis des Streitpatents handele, kann sich der Senat dem nicht anschließen. Denn dem Fachmann ist bekannt, dass der zurücklaufen- de Datenrahmen alle Stationen durchläuft (vgl. Ausführungen zur erteilten Fas- sung des Patentanspruchs) und es ist ihm bekannt, dass es für eine Echtzeit-Fä- higkeit wichtig ist, dass ein Nachfolger in der Reihe der Stationen schnell und oh- ne Verzögerung auf eine Nachricht einer vorhergehenden Station reagieren soll (vgl. obige Ausführungen zur Druckschrift B5). Insofern würde er selbstverständ- - 36 - lich in Erwägung ziehen, diese Daten bereits im Rücklauf zu lesen, falls dies erfor- derlich ist, zumal auch in den Schnittstellenbausteinen der einzelnen Stationen im- mer mehr Intelligenz vorgesehen ist, und nicht zu warten, bis diese Daten im nächsten Übertragungszyklus von der jeweiligen Station gelesen werden (Druck- schrift B2, S. 1-9 bis 1-10). Für den Fachmann ist es daher naheliegend, diese Schnittstellenbausteine derart weiterzuentwickeln, dass auch bei dem bekannten Verfahren nach der Druckschrift B1 die Daten aus dem zurücklaufenden Daten- rahmen gelesen werden können. Man würde die Kenntnisse und Fähigkeiten des Fachmannes unterschätzen, würde man ihm solches Handeln nicht zutrauen. e) Die Gesichtspunkte, die das Naheliegen des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsan- trag 1 begründen, stehen auch den eigenständigen Patentansprüchen 12 und 13 in der Fassung des Hilfsantrags 1 entgegen. In den Vorrichtungsmerkmalen dieser Patentansprüche kann nichts die Erfindung Tragendes gesehen werden. 5. Hilfsantrag 2 a) Der in der Fassung des Hilfsantrags 2 verteidigte Gegenstand des Patentan- spruchs 1 unterscheidet sich vom Gegenstand des Hilfsantrags 1 dadurch, dass „das Kommunikationsmedium (26) eine Ethernet-kompatible Über- tragungsstrecke ist und wobei der Datenrahmen (46) ein Ethernet- kompatibler Datenrahmen ist“. - 37 - b) Der in der Zeitschrift Elektronik veröffentlichte Artikel „Ethernet erreicht das Feld, Sechs Echtzeit-Varianten im Vergleich“ (Teil 1 und Teil 2; Druckschriften B4 und B5) offenbart insgesamt sechs verschiedene Echtzeit-Varianten, mittels derer Feldbusse auf der Basis von ethernet-kompatiblen Übertragungsstrecken realisiert werden können (vgl. B4, S. 48, Zusammenfassung). Auch bei diesen Übertra- gungsstrecken ist es vorgesehen, die einzelnen Stationen – entsprechend dem Streitpatent - logisch in einer Reihe anzuordnen (vgl. Druckschrift B4, S. 50, „Echt- zeit mit Ethercat“; Bild 5). Da die dort möglichen Zykluszeiten in einer wesentlich kleineren Größenordnung als bei den Feldbussen liegen und das „Ethercat-Sys- tem“ zudem eine Topologie mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten aufweist (vgl. Druckschrift B4, S. 52, mittlere Spalte, letzter Absatz), wird der Fachmann bei Be- darf auch bei dem aus der Druckschrift B1 bekannten Verfahren als Kommunika- tionsmedium eine ethernet-kompatible Übertragungsstrecke vorsehen. Dass dabei der Datenrahmen ethernet-kompatibel ist, versteht sich für den einschlägigen Fachmann von selbst (vgl. Druckschrift B4, S. 50, rechte Spalte, 3. Abs.; „Ein Master … sendet eine Ethernet-Telegramm aus, das durch alle angeschlossenen Slaves führt.“). c) Somit ergibt sich der Gegenstand gemäß Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags 2 in naheliegender Weise aus der Druckschrift B1 in Verbindung mit dem Stand der Technik aus dem Artikel der Druckschriften B4 und B5. d) Die Gesichtspunkte, die das Naheliegen des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsan- trag 2 begründen, stehen auch den eigenständigen Patentansprüchen 11 und 12 in der Fassung des Hilfsantrags 2 entgegen. In den Vorrichtungsmerkmalen dieser Patentansprüche kann nichts die Erfindung Tragendes gesehen werden. - 38 - 6. Hilfsantrag 3 a) Der in der Fassung des Hilfsantrags 3 verteidigte Gegenstand lautet (Gliede- rungszeichen hinzugefügt, Änderungen gegenüber der erteilten Fassung hervor- gehoben): 1.1 Verfahren zum Übertragen von Daten in einem Steue- rungssystem (10) mit einer Vielzahl von räumlich verteilten Stationen (14-24), die über ein Kommunikationsme- dium (26) miteinander verbunden sind, wobei 1.2 die Stationen (14-24) logisch in einer Reihe angeordnet sind, die eine erste Station (14), zumindest eine zweite Station (16-22) und eine letzte Station (24) definiert, 1.2aH1 wobei die Stationen (14-24) zumindest eine Steuerungs- einheit beinhalten, die dazu ausgebildet ist, Prozessdaten zyklisch zu verarbeiten und in Abhängigkeit davon Steuer- daten zu erzeugen, sowie eine Vielzahl von E/A-Baugrup- pen, die dazu ausgebildet sind, Prozessdaten an die Steuerungseinheit zu senden und Steuerdaten von der Steuerungseinheit zu empfangen, mit den Schritten: 1.3 die erste Station (14) erzeugt einen Datenrahmen (46) mit einer Vielzahl von Datenfeldern (50), wobei jeder zweiten Station (16-22; 16-18) und der letzten Station (24; 20) zu- mindest ein Datenfeld (50) zum Belegen mit Sendedaten eindeutig zugewiesen ist, 1.4H1 die erste Station (14) erzeugt und sendet den Datenrah- men (46) in festgelegten Zeitabständen (62) zyklisch als hinlaufenden Datenrahmen (46', 46'') an diejenige zweite Station (16), die der ersten Station (14) in der Reihe nach- folgt, - 39 - 1.5H1 jede zweite Station (16-22; 16-18) empfängt den hinlau- fenden Datenrahmen (46', 46'') von der jeweils vorherge- henden Station in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit eigenen Sendedaten und sendet den hinlaufenden Datenrahmen (46', 46'') mit den Sendedaten an die in der Reihe nachfolgende Station, und 1.6 die letzte Station (24; 20) empfängt den hinlaufenden Da- tenrahmen (46'') von der vorhergehenden Station in der Reihe, belegt ein ihr zugewiesenes Datenfeld (50) mit letz- ten Sendedaten und sendet den Datenrahmen mit allen Sendedaten als zurücklaufenden Datenrahmen (46''') an die Reihe der Stationen zurück, dadurch gekennzeich- net, dass wobei 1.7aH3 jede Station (14-24) eigene Sendedaten ausschließlich in die Datenfelder des hinlaufenden Datenrahmens (46‘, 46‘‘) legt und den hinlaufenden Datenrahmen (46) an genau ei- ne nachfolgende Station sendet, und dass wobei 1.7bH3 die Stationen (14-24) fremde Sendedaten ausschließlich aus den Datenfeldern (50) des zurücklaufenden Datenrah- mens (46''') lesen. b) Die Merkmale 1.1, 1.2, 1.3, 1.4H1, 1.5H1 und 1.6 sind auch im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 enthalten. Bezüglich dieser Merkmale wird auf die Ausführun- gen zum Hilfsantrag 1 unter Punkt 4 verwiesen. - 40 - c) Die Änderungen in den Merkmalen 1.7aH3 und 1.7bH3, wonach jede Station eige- ne Sendedaten ausschließlich in die Datenfelder des hinlaufenden Datenrahmens legt und die Stationen fremde Sendedaten ausschließlich aus den Datenfeldern des zurücklaufenden Datenrahmens lesen, können zur Überzeugung des Senats eine Patentfähigkeit ebenfalls nicht begründen. Denn bereits im Interbus ist es, wie der Fachmann auf Grund seiner Fachkenntnisse weiß, so realisiert, dass jede Station eigene Sendedaten ausschließlich in die Datenfelder des hinlaufenden Da- tenrahmens legt (vgl. Druckschrift B3, S. 39, „Der Datenzyklus“). Wann nun frem- de Sendedaten aus dem Datenrahmen gelesen werden, wird der Fachmann je nach Aufgabenstellung und zeitlichen Erfordernissen entsprechend wählen. In dem Merkmal, diese ausschließlich aus dem zurücklaufenden Datenrahmen zu le- sen, kann deshalb kein erfinderischer Schritt gesehen werden. d) Die Gesichtspunkte, die das Naheliegen des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsan- trag 3 begründen, stehen auch den eigenständigen Patentansprüchen 12 und 13 in der Fassung des Hilfsantrags 3 entgegen. In den Vorrichtungsmerkmalen dieser Patentansprüche kann nichts die Erfindung Tragendes gesehen werden. 7. Wegen der fehlenden Patentfähigkeit aller selbständigen Patentansprüche in der erteilten Fassung (Hauptantrag) wie auch in der Fassung der Hilfsanträge 1 bis 3 war das Patent folglich insgesamt zu widerrufen (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 – X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II), da auch hinsichtlich der abhängigen Patentansprüche ein eigenständiger erfinderi- scher Gehalt für den Senat nicht ersichtlich und auch von der Patentinhaberin letztlich nicht vorgetragen worden ist (für das Nichtigkeitsverfahren vgl. BGH, Ur- teil vom 29. September 2011 – X ZR 109/08, GRUR 2012, 149, Leitsatz a – Sen- soranordnung). Der Patentinhaberin wurde im Termin am 10. Juni 2013 vom Se- nat ausreichend Zeit gegeben, neue Anträge zu stellen und zu begründen. Die mit Schriftsatz vom 12. Juli 2013 eingereichten Hilfsanträge 1 bis 3 hat sie im Termin vom 28. Oktober 2013 nochmals modifiziert. - 41 - Von Amts wegen besteht kein Anlass für den Senat, in eine nähere Prüfung dar- über einzutreten, ob in den insgesamt nicht schutzfähigen Patentansprüchen eine Lehre enthalten ist, mit der das Patent weiterhin Bestand haben könnte. Umstän- de, die hier eine andere Beurteilung nahelegen könnten, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 – X ZR 131/02, GRUR 2007, 309, Leitsatz b, Rdn. 41 - Schussfädentransport). Der Zulassung der von der Patentinhaberin in der mündlichen Verhandlung ange- regten Rechtsbeschwerde zu der Frage, inwieweit im Einspruchs- und Einspruchs- beschwerdeverfahren für den Senat eine Prüfungspflicht in Bezug auf abhängige Ansprüche des erteilten Patents und/oder in Bezug auf abhängige Ansprüche ei- nes vom Patentinhaber vorgelegten Anspruchssatzes besteht, konnte der Senat nicht entsprechen. Im vorliegenden Fall hat der Senat die im Nichtigkeitsverfahren geltenden Grund- sätze angewandt, so dass sich die von der Patentinhaberin aufgeworfene Rechts- frage nicht stellt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss des Beschwerdesenats steht den am Beschwerdever- fahren Beteiligten die Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Absatz 2, § 100 Absatz 1, § 101 Absatz 1 des Patentgesetzes). Die Rechtsbeschwerde ist beim Bundesgerichtshof einzulegen (§ 100 Absatz 1 des Patentgesetzes). Sitz des Bundesgerichtshofes ist Karlsruhe (§ 123 GVG). Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlus- ses beim Bundesgerichtshof schriftlich einzulegen (§ 102 Absatz 1 des Patentge- setzes). Die Postanschrift lautet: Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe. - 42 - Sie kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden (§ 125a Absatz 2 des Patentgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht (BGH/BPatGERVV) vom 24. August 2007 (BGBl. I S. 2130). In diesem Fall muss die Einreichung durch die Übertragung des elektronischen Dokuments in die elek- tronische Poststelle des Bundesgerichtshofes erfolgen (§ 2 Absatz 2 BGH/BPatGERVV). Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass der Beschluss auf einer Verletzung des Rechts beruht (§ 101 Absatz 2 des Patentgesetzes). Die Rechtsbeschwerde ist zu begründen. Die Frist für die Begründung beträgt einen Monat; sie beginnt mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde und kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden (§ 102 Absatz 3 des Patentgesetzes). Die Begründung muss enthalten: 1. die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird; 2. die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm; 3. insoweit die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass das Gesetz in Bezug auf das Verfahren verletzt sei, die Bezeich- nung der Tatsachen, die den Mangel ergeben (§ 102 Absatz 4 des Patentgesetzes). - 43 - Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen beim Bun- desgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 102 Absatz 5 des Patentgesetzes). Dr. Mayer Kopacek Albertshofer Dr. Wollny Pü