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Beschluss

29 W (pat) 523/13

Bundespatentgericht, Entscheidung vom

PatentrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
BPatG 152 08.05 BUNDESPATENTGERICHT 29 W (pat) 523/13 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2012 034 360.0 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts im schriftlichen Verfahren am 13. September 2016 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber, der Richterin Akintche und des Richters Dr. von Hartz - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Marken- stelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 22. Januar 2013 insoweit aufgehoben, als darin die Anmeldung für die Waren und Dienstleistungen Klasse 16: Bücher; Druckereierzeugnisse; Flyer; Formulare [Form- blätter]; Prospekte; Schriften [Veröffentlichungen]; Zeit- schriften; Zeitschriften [Magazine]; Zeitungen; Klasse 35: Geschäftsführung für Dritte; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen; Erteilung von Auskünften (Infor- mation) und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Verbraucherberatung]; In- formationen in Geschäftsangelegenheiten; Öffentlich- keitsarbeit [Public Relations]; Klasse 36: Ausgabe von Gutscheinen, Wertmarken; finanzielle Be- ratung; finanzielle Förderung; finanzielles Sponsoring; Sammeln von Spenden für Dritte; Sammeln von Spen- den für Wohltätigkeitszwecke; Klasse 41: Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Aus- bildung; Erziehung und Unterricht; Organisation und Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstal- tungen; Publikation von Druckerzeugnissen (auch in elektronischer Form), ausgenommen für Werbezwecke; Unterhaltung; Klasse 45: Babysitting; Begleitung von Personen als Gesellschafter; Dienstleistungen auf dem Gebiet der nicht-juristischen Streitregelung; Haushüten; Hüten von Haustieren; Medi- - 3 - ation; nächtlicher Wachdienst; Organisation von religiö- sen Veranstaltungen; Übernahme von Behördengängen für Dritte; Übernahme von Vormundschaften; Vergabe von Lizenzen an gewerblichen Schutz- und Urheber- rechten; zurückgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. G r ü n d e I. Das Wort-/Bildzeichen ist am 16. Mai 2012 zur Eintragung als Marke (in schwarz/weiß) in das beim Deut- schen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register für die nachfolgenden Waren und Dienstleistungen angemeldet worden: Klasse 16: Abfallsäcke [aus Papier oder Kunststoff]; Abschminktücher aus Papier; Abziehbil- der; Adressenplatten für Adressiermaschinen; Adressenstempel; Adressiermaschi- - 4 - nen; Aktenhüllen; Aktenordner; Alben; Almanache; Anfeuchter [Büroartikel]; Anzei- gekarten [Papeteriewaren]; Apparate für das Laminieren von Dokumenten [Büroge- räte]; Aquarelle[Gemälde]; Architekturmodelle; Arithmetiktafeln; Armbänder zum Befestigen von Schreibgeräten; Atlanten; Aufkleber, Stickers [Papeteriewaren]; Banknotenklammern; Befeuchter [Büroartikel]; Behälter, Kästen für Papier- und Schreibwaren; Bierdeckel; Bilder; Bilder [Gemälde], gerahmt oder ungerahmt; bio- logische Schnitte für die Mikroskopie [Unterrichtsmaterial]; Blaupausen [Pläne]; Bleistifte; Bleistifthalter; Bleistiftminen; Bleistiftspitzer [elektrisch oder nicht elek- trisch]; Bleistiftspitzmaschinen [elektrisch oder nicht elektrisch]; Blöcke [Papier- und Schreibwaren]; Booklets; Briefbeschwerer; Briefkörbe; Briefmarken; Briefpapier; Broschüren; Buchbindeartikel; Buchbindegarn; Buchbindegeräte und -maschinen [Büroausstattung]; Buchbinderleinen; Buchbinderstoffe; Bucheinbände; Bücher; Buchstützen; Buntstifte, Filzstifte; Büroartikel [ausgenommen Möbel]; Büroklam- mern; Chromolithografien; Comic-Hefte; Diagramme; Dokumentenhüllen; Drucker- eierzeugnisse; Drucklettern; Druckregletten; Druckstöcke für die Galvanoplastik; Druckstöcke [Klischees]; Drucktücher für Dokumenten-Vervielfältigungsmaschinen; Drucktücher für Vervielfältigungsgeräte; Drucktücher, nicht aus textilem Material; Drucktypen; Drucktypen [Zahlen und Buchstaben]; Einbände [Papier- und Schreib- waren]; Eintrittskarten; Etiketten, nicht aus Textilstoffen; Etuis für Schablonen; Fahnen, Wimpel [aus Papier]; Falzmesser [Büroartikel]; Falzstreifen [Buchbinde- rei]; Farbbänder; Farbbänder für Drucker von Computern; Farbbänder für Schreib- maschinen; Farbbandspulen; Farbdrucke; Farbennäpfe; Farbkästen [Schülerbe- darf]; Farbwannen; Federhalter; Federhalterclips; Federkästen; Federmäppchen [Schülerbedarf]; Federn [Büroartikel]; Federwischer [Tintenwischer]; feuchtigkeits- regulierende Blätter aus Papier oder Kunststoff für Lebensmittelverpackungen; Fi- guren [Statuetten] aus Papiermaché; Filterpapier; Fingerlinge [Büroartikel]; Fisch- leim für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Flaschenhüllen aus Pappe oder Papier; Flaschenverpackungen aus Pappe oder Papier; flüssige Kor- rekturmittel [Büroartikel]; Flyer; Folien aus Kunststoff für Verpackungszwecke; Fo- lien aus regenerierter Zellulose für Verpackungszwecke; Formen für Modellierton [Künstlerbedarf]; Formulare [Formblätter]; Fotografien [Abzüge]; Fotogravuren; Frankiermaschinen für Bürozwecke; Füllfederhalter; Geldsortier- und -zähltabletts; geografische Karten; Gesangbücher; Globen [Erdkugeln]; Glückwunschkarten; gra- fische Darstellungen; grafische Reproduktionen; Graviernadeln für Radierungen; Gravierplatten; Gravierungen; Gummi [Leim] für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Gummibänder für Bürozwecke; gummierte Bänder [Papier- und Schreibwaren]; Gummitücher [Schreibbedarf]; Halter für Schreibfedern und Bleistif- - 5 - te; Handbücher; Handetikettiergeräte; Handstützen für Maler; Hefter [Bürogeräte]; Hektografen [Vervielfältigungsgeräte]; histologische Schnitte [Unterrichtsmaterial]; Holzpapier; Holzpappe [Papier- und Schreibwaren]; Hüllen [Papier- und Schreib- waren]; Hutschachteln aus Pappe; Kaffeefilter aus Papier; Kalender; Karaffenun- tersetzer aus Papier; Karteikarten [Papier- und Schreibwaren]; Karten; Kartenreiter; Karton; Kartonagen; Kartonröhren; Kataloge; Klebebänder für Papier- und Schreib- waren oder für Haushaltszwecke; Klebegeräte für Fotografien; Kleber [Gluten] für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Klebstreifen für Papier- und Schreibwa- ren oder für Haushaltszwecke; Klebstreifenspender [Papier- und Schreibwaren]; Klemmtafeln [Büroartikel]; Knetmasse; Kochbeutel für Mikrowelle; Kohlepapier; Kopierpapier [Schreibwaren]; Korrekturbänder [Büroartikel]; Korrekturtinten [für Lichtpausen]; Kreditkarten-Abdruckgeräte, nicht elektrisch; Kreide für die Lithogra- fie; Kreidehalter; Kugeln für Kugelschreiber; Künstlerbedarfsartikel; Kurvenlineale; Landkarten; Lätzchen aus Papier; Lehr- und Unterrichtsmittel [ausgenommen Ap- parate]; Leime für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Lesezei- chen; Lettern aus Stahl; Leuchtpapier; Lithografien [Steindrucke]; lithografische Kunstgegenstände; lithografische Steine; Locher [Büroartikel]; Lochkarten für Jac- quardmaschinen; Lochzangen [Büroartikel]; Löschpapier [Fließpapier]; Loseblatt- binder; Luftkissenfolien aus Kunststoff [für Verpackungszwecke]; Malerbürsten; Malerleinwand; Malerpaletten; Malerrollen; Malerschablonen; Malkästen [Schüler- bedarf]; Malpinsel; Malstaffeleien; Markierkreide; Markierstifte; Marmorierkämme; Matrizen; Minenschreibgeräte; Modelliermasse; Modelliermaterial; Modelliermateri- al aus Kunststoff; Modellierton; Modellierwachs, nicht für zahnärztliche Zwecke; Musikglückwunschkarten; Notizbücher; Notizklemmen [Papeteriewaren]; Numme- rierapparate, Paginierstempel; Öldrucke; Ordner [Büroartikel]; Packpapier; Panto- grafen [Zeichengeräte]; Papier; Papier für Elektrokardiografen; Papier für Regis- triergeräte; Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Papier- und Schreibwaren; Papierbänder oder Karten für die Aufzeichnung von Computerprogrammen; Papierbänder [Pa- pierstreifen]; Papierblätter [Papeteriewaren]; Papierfiltermaterial; Papiergesichtstü- cher; Papierhandtücher; Papiermaché; Papiermanschetten für Blumentöpfe; Pa- piermesser [Büroartikel]; Papierschleifen; Papierservietten; Papiertaschentücher; Papiertüten; Papierzerkleinerer [Büroartikel]; Pappe; Pastellstifte; Pausen [Zeich- nungskopien]; Pausleinwand; Pauspapier; Pergamentpapier; Petschafte; Pinsel; Plakate; Plakate aus Papier und Pappe; Plakatträger aus Papier oder Pappe; Plas- tikfolien [dehnbar und haftend] für Palettenverpackungen; Platzdeckchen [Sets] - 6 - aus Papier; Portraits; Postkarten; Prospekte; Radierartikel; Radiergummis; Ra- diermesser; Radierschablonen; Radierungen; Radiogrammpapier; Rechentabellen; Registrierbücher; Reißbretter; Reisepasshüllen; Reißfedern; Reißnadeln zum Zeichnen; Reißnägel [Heftzwecken]; Reißschienen; Rosenkränze; Rundschreiben; Sachregister; Sahnebehälter aus Papier; Sammelkarten, ausgenommen für Spiele; saugfähige Blätter aus Papier oder Kunststoff für Lebensmittelverpackungen; Schablonen [Papier- und Schreibwaren]; Schachteln aus Pappe oder aus Papier; Scheckhefthüllen; Schiefergriffel; Schiefertafeln zum Schreiben; Schilder aus Pa- pier und Pappe; Schilder [Papiersiegel]; Schneiderkreide; Schnelltrennsätze [Pa- pier- und Schreibwaren]; Schnittmuster für die Schneiderei; Schnittmuster zur Her- stellung von Bekleidungsstücken; Schrankpapier [parfümiert oder nicht]; Schreibe- tuis; Schreibfedern; Schreibfedern aus Gold; Schreibgarnituren; Schreibgeräte; Schreibhefte; Schreibkreide; Schreibmappen [Schreibnecessaires]; Schreibma- schinen [elektrisch oder nicht elektrisch]; Schreibmaschinentasten; Schreibmaschi- nenwalzen; Schreibmaterialien; Schreibnecessaires [Schreibgarnituren]; Schreib- pinsel; Schreibunterlagen; Schreibwaren; Schriften [Veröffentlichungen]; Schrift- schablonen; Schriftvorlagen; Schülerbedarf [Papier- und Schreibwaren]; Selbstkle- bebänder für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Setzrahmen [Druckerei]; Setzschiffe [Druckerei]; Siegel; Siegellack; Siegelmaschinen für Büro- zwecke; Siegelmaterial; Siegeloblaten; Siegelstempel; Silberpapier; Stahlfedern; Ständer für Fotografien; Stärkekleister für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Steatit [Schneiderkreide]; Stempel; Stempelhalter; Stempelkäs- ten; Stempelkissen; Stempelkissen für Siegel; Stempelunterlagen; Stiche [Gravu- ren]; Stickmuster; Tickets [Fahrkarten, Eintrittskarten]; Tinten; Tintenfässer; Tinten- steine [offene Tintenbehälter]; Tintenstifte; Tischdecken aus Papier; Tischtücher aus Papier; Tischwäsche aus Papier; Toilettenpapier; tragbare Druckkästen [Büro- artikel]; Transparente [Papier- und Schreibwaren]; Tuschen; Umschlagschließma- schinen; Untersetzer aus Papier; Verpackungsbeutel,- hüllen, -taschen aus Papier oder Kunststoff; Verpackungsmaterial aus Karton; Verpackungsmaterial aus Kunst- stoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Verpackungsmaterial aus Stärke; Verpackungspapier; Vervielfältigungsgeräte; Vervielfältigungsgeräte und -maschinen; Vierkantlineale; Vignettengeräte; Viskosefolien für Verpackungszwe- cke; Wachspapier; Wandtafeln; Winkelhaken [Druckerei]; Wischer für Schreibta- feln; Xuan-Papier [für chinesische Malerei und Kalligrafie]; Zeichenbedarfsartikel; Zeichenblöcke; Zeichenbretter; Zeichenetuis; Zeicheninstrumente; Zeichenkohle; Zeichenlineale; Zeichenwinkel; Zeichnungen; Zeigestäbe [nicht elektronisch]; Zeit- pläne [Drucksachen]; Zeitschriften; Zeitschriften [Magazine]; Zeitungen; Zerkleine- - 7 - rungsgeräte für Papier [Büroartikel]; Zettelspieße für Bürozwecke [Haken]; Ziffern [Drucklettern]; Zigarrenbauchbinden; Zirkel zum Zeichnen; Klasse 18: Aktentaschen, Dokumentenmappen; Babytragebeutel; Babytragen; Babytragetü- cher; Badetaschen; Bekleidungsstücke für Tiere; Bergstöcke; Beschläge für Ge- schirre; Brieftaschen; Campingtaschen; Chamoisleder, nicht für Reinigungszwe- cke; Chevreauleder [Ziegenleder]; Dokumentenkoffer; Dosen aus Leder oder Le- derpappe; Einkaufsnetze; Einkaufstaschen; Federführungshülsen aus Leder; Fe- dergamaschen aus Leder; Felldecken [Pelz]; Felle [Pelze]; Felle; Fischbeinrippen für Schirme; Futtersäcke; Gebisse [Zaumzeug] Gehstöcke; Geldbörsen; Geschirre, Sattel- und Zaumzeug für Tiere; Goldschlägerhaut; Gummieinlagen für Steigbügel; Halsbänder für Tiere; Handkoffer; Handkoffer [Suitcases] Handkoffergriffe; Handta- schen; Handtaschenkarkassen; Häute von Schlachttieren; Häute [zugerichtet]; Huf- eisen; Hüfttaschen; Hundeleinen; Hutschachteln aus Leder; Jagdtaschen; Karten- taschen [Brieftaschen]; Kästen aus Leder oder aus Lederpappe; Kästen und Do- sen aus Vulkanfiber; Kettenmaschengeldbörsen; Kindertragtaschen; Kinnriemen aus Leder; Kleidersäcke für die Reise; Klopfpeitschen; Kniegamaschen für Pferde; Koffer; Koppelriemen; Kosmetikkoffer; Kulturbeutel, Kulturtaschen; Kunstleder; Le- der und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Leder, roh oder teilweise bearbeitet; Lederfäden; Ledergurte; Le- derimitationen; Lederleinen; Lederpappe; Lederriemen [Gurte] [Sattlerei]; Lederrie- men [Lederstreifen]; Lederschnüre; Lederventile; Lederzeug; Maulkörbe; Möbelbe- züge aus Leder; Möbelüberzüge aus Leder; Moleskin [Fellimitation]; Notenmappen; Peitschen; Pelze [Tierfelle]; Pferdedecken; Pferdehalfter; Pferdekummete; Regen- schirme; Regenschirmgriffe; Reisekoffer; Reisekoffer [Handkoffer]; Reiseneces- saires [Lederwaren]; Reisetaschen; Rückenhäute; Rucksäcke; Rucksäcke für Bergsteiger; Sättel für Pferde; Sattelbäume; Satteldecken für Pferde; Sattelgurte; Sattlerwaren; Schachteln aus Leder oder Lederpappe; Scheuklappen; Schirmfutte- rale; Schirmgestänge; Schirmringe; Schirmstöcke; Schlittschuhriemen; Schlüssele- tuis; Schulranzen; Schultaschen; Schulterriemen; Sitzstöcke; Sonnenschirme; Spa- zierstöcke; Sporttaschen; Steigbügel; Steigbügelriemen; Stöcke [Spazierstöcke]; Stockgriffe; Taschen mit Rollen; Taschen; Tierhäute; Tornister [Ranzen]; Trensen; Umhängeriemen; Unterlagen für Reitsättel; Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen aus Leder; Wanderstöcke; Werkzeugtaschen aus Leder [leer]; Wurstdärme; Zaum- zeugriemen; Zügel; Zügel [Zaumzeug]; Zugstränge [Pferdegeschirr]; - 8 - Klasse 24: Abschminktücher aus textilem Material; Badewäsche [ausgenommen Bekleidungs- stücke]; Ballonstoffe [gasundurchlässig]; Banner [Standarten]; Barchent; Baum- wollstoffe; Bettdecken; Bettdecken aus Papier; Bettwäsche; Bettzeug [Bettwäsche]; Bezüge für Kissen; Billardtücher [Billardbespannungen]; Brokate; Chenille [Stoff]; Cheviotstoffe; Cottonade; Crepon; Damast; Drell; Droguet; Drucktücher aus texti- lem Material; Duschvorhänge aus textilem Material oder aus Kunststofffolie; Eta- min; Etaminbeuteltuche; Etiketten aus Textilstoffen; Fahnen, Wimpel [nicht aus Papier]; Federbettdecken; Filtermaterial [Textilstoffe]; Filz; Flachsstoffe; Flanell; Fries [Wollgewebe]; Futterstoffe; Futterstoffe für Schuhwaren; Gardinen aus Texti- lien oder aus Kunststoff; Gardinenhalter aus Textilstoffen; Gaze [Stoff]; Gesund- heitsflanell; Gewebe für textile Zwecke; Glasfaserstoffe für Textilzwecke; Grobge- webe [Sackleinen]; Gummitücher, ausgenommen für Schreibwaren; Hanfdrillich; Hanfleinwand; Hanfstoffe; Haushaltswäsche; Heimtextilien; Hutfutterstoffe; lndi- ennes [bedruckte Baumwollstoffe]; lnlett [Matratzentuch]; Jerseystoffe; Jutestoffe; Kanevas für Teppiche und Stickereien; Karaffenuntersetzer [Tischwäsche]; Käse- tücher; Kattun; Kissenbezüge; Kopfkissenbezüge; Kreppstoffe; Kunstseidenstoffe; Lederimitationsstoffe; Leichentücher; Marabu [Stoff]; Matratzenüberzüge; Möbel- bezüge aus Kunststoff; Möbelstoffe; Möbelüberzüge aus Textilien; Moleskin [Stoff]; Moskitonetze; Platzdeckchen [Sets] [nicht aus Papier]; Portieren [\/orhänge]; Ra- miestoffe; Reinigungstücher [Glasseidengewebe]; Reisedecken; Rollos (aufrollbare Vorhänge) aus Textilien oder aus Kunststoff; Samt; Scheibengardinen; Schlafsä- cke [zu Hüllen genähte Leintücher]; Schutzüberzüge für Möbel; Seidenstoffe; Sei- denstoffe für Druckschablonen; Spartgrasgewebe; Steifleinen; Steppdecken, Ta- gesdecken für Betten; Stoffe; Stoffetiketten; Strickstoffe; Taft; Textilersatzstoffe aus Kunststoff; Textilgesichtstücher; Textilhandtücher; Textilien für Schuhwaren; Tex- tilservietten; Textilstoffe; Textiltaschentücher; Textilwaren, soweit sie nicht in ande- ren Klassen enthalten sind; Tischdecken [nicht aus Papier]; Tischdecken [rund] [nicht aus Papier]; Tischdecken; Tischläufer; Tischservietten aus Stoff; Tischtücher [nicht aus Papier]; Tischwäsche [nicht aus Papier]; Toilettendeckelüberzüge; Tuch; Tücher [Laken]; Tüll; Vliesstoffe [Textilien]; Vorhänge aus Textilien oder aus Kunst- stoff; Wachstuch [Tischtücher]; Wandbehang aus Textil; Wandbekleidungen aus textilem Material; Wäschestoffe; Wäschestoffe [verarbeitet]; Waschhandschuhe; Webstoffe mit vorgezeichneten Stickmustern; Webstoffe [elastisch]; Webstoffe [heiß verklebbar]; Wollstoffe; Zephir [Webstoffe]; - 9 - Klasse 27: Automatten; Badematten; Bodenbeläge aus Vinyl; Bodenbeläge [Oberböden]; Fuß- bodenbeläge [Oberböden]; Fußmatten; Gleitschutzteppiche; Gymnastikmatten; Kunstrasen; Linoleum, Wachstuch; Matten; Matten für Skipisten, aus Seilen gewo- ben; Papiertapeten; Schilfmatten; Tapeten, nicht aus textilem Material; Teppiche, Teppichbrücken; Teppichunterlagen; Textiltapeten; Turnmatten; Vorleger; Wandbe- kleidungen, nicht aus textilem Material; Klasse 28: Angelgeräte; Angelgerätekästen; Angelhaken; Angeln; Angelrollen; Angelruten; Angelschnüre [Vorfächer]; Babyrasseln; Baseball-Handschuhe; Baukästen [Spiel- waren]; Bauklötze [Spielwaren]; Billardbanden; Billardkegel; Billardkreide; Billard- kugeln; Billardqueues; Billardstöcke; Billardtische; Billardtische mit Geldeinwurf; Bingokarten; Bissanzeigesensoren [Angelzubehör]; Bobs; Body boards; Bodybuil- ding-Geräte; Bögen [Bogenschießen]; Bogenschießgeräte; Boxhandschuhe; Brett- spiele; Bumerangs; Christbäume aus synthetischem Material; Christbaumschmuck [ausgenommen Beleuchtungsgeräte und Zuckerwaren]; Christbaumständer; Dame [Spiel]; Damebretter [Spiele]; Darmsaiten für Schläger; Diskusse für Sportzwecke; Divotausbesserungswerkzeuge [Golfzubehör]; Dominospiele; Drachen; Duftköder (Lockmittel, Duftstoffe) für die Jagd oder den Angelsport; Eislaufstiefel [komplett]; elektronische Ziele; Ellbogenschützer [Sportartikel]; Expander; Fahrrad-Heimtrai- ner; Fahrzeugmodelle [verkleinert]; Farbkugelpistolen [Sportartikel]; Faschings- masken; Fechthandschuhe; Fechtmasken; Fechtwaffen; Federballspiele; fernge- steuerte Fahrzeuge [Spielzeuge]; geldbetätigte Spielautomaten [Maschinen]; Geld- spielautomaten; Geräte für Körperübungen; Geräte für Spiele; Geräte für Zauber- künstler; Gesellschaftsspiele; Gewichthebergürtel [Sportartikel]; Gleitschirme [Pa- raglider]; Glöckchen für Christbäume; Golfhandschuhe; Golfschläger; Golftaschen, mit oder ohne Räder; Gymnastik- und Turngeräte; Handschuhe [Zubehör für Spie- le]; Hängegleiter; Hanteln; Harpunengewehre [Sportartikel]; Harz (Kolofonium) für Athleten; Haspeln für Drachen; Hockeyschläger; Hufeisenspiele; ln-line Rollskates; Jetons für Glücksspiele; Jetons für Spiele; Kaleidoskope; Kartenspiele; Karussells [Jahrmarkt-]; Kegel [Spiel]; Kerzenhalter für Christbäume; Kescher; Klettergurte [Sportartikel]; Knallbonbons; Knieschützer [Sportartikel]; Köder für die Jagd oder den Angelsport; Konfetti; Kopfschützer für Sportzwecke; Kreisel [Spielwaren]; Kri- cketsäcke; künstliche Fischköder; Kuppen für Billardqueues; Lockpfeifen für die Jagd; Luftballons [Spielwaren]; Luftkammern für Bälle; Luftpistolen [Spielzeug]; - 10 - Luftschlangen; Mah-Jong; Marionetten; maschinelle Einrichtungen und Geräte für Kegelbahnen; Maste für Surfbretter; Mobiles [Spielwaren]; Modellbausätze [Spiel- waren]; Munition für Farbkugelpistolen [Sportzubehör]; Murmeln; Netze [Sportarti- kel]; Nordic Walking Stöcke; Pachinko-Automaten; Partyhüte aus Papier; Piñatas; Pistolen [Spielwaren]; Plüschspielzeug; Plüschtiere; Pucks [Wurfscheiben]; Pun- chingbälle; Punktmarkierer für Billards; Puppen [Spielwaren]; Puppenbetten; Pup- penfläschchen; Puppenhäuser; Puppenkleider; Puppenstuben; Puzzles; Reusen; Riemen für Surfbretter; Ringspiele; Rodelschlitten; Rollen für Fahrrad-Heimtrainer; Roller [Kinderfahrzeuge]; Rollschuhe; Rollschuhe, ln-line Skates; Roulett-Dreh- scheiben; Rubbellose für Lotteriespiele; Rutschen; Saiten für Schläger; Schach- bretter; Schachspiele; Schaukeln; Schaukelpferde; Scherzartikel; Scherzartikel [At- trappen]; Schienbeinschutz [Sportartikel]; Schießscheiben; Schlägerhandschuhe [Spielzubehör]; Schlitten [Sportartikel]; Schlittschuhe; Schlittschuhstiefel [komplett]; Schmetterlingsnetze; Schnee [künstlich] für Christbäume; Schneekugeln; Schnee- schuhe; Schutzpolster [Sportausrüstungen]; Schwimmbecken [Spielwaren]; Schwimmbretter; Schwimmer [Angelsport]; Schwimmer [Angelzubehör]; Schwimm- flossen; Schwimmflügel; Schwimmgürtel; Schwimmwesten; Seehundfelle [Skifelle] Seifenblasen [Spielzeug]; Skateboards; Skibelag; Skibindungen; Skier; Skikanten; Skischaber; Skistöcke; Skiwachs; Snowboards; speziell angepasste Taschen für Skis und Surfbretter; Spielautomaten [Glücksspielautomaten]; Spielbälle; Spiele; Spielkarten; Spielkugeln; Spielkugeln [klein]; Spieltische für Tischfußball; Spielwür- fel; Spielzeug; Spielzeug für Haustiere; Spielzeugfahrzeuge; Sportschläger; Spring- seile; Stäbe für Stabhochsprung; Startblöcke [für den Sport]; Steigklemmen [Berg- steigerausrüstung]; Steinschleudern [Sportartikel]; Surfbretter [Segelbretter]; Surf- bretter [Wellenreiten]; Surfkajaks; Tambourstöcke; Tarnschilde [Sportartikel]; Ted- dybären; Tennisballwurfgeräte; Tennisnetze; Theatermasken; Tiefschutz-Suspen- sorien [Sportartikel]; Tischtennistische; Tontauben; Tontaubenwurfmaschinen; trag- bare Spiele mit LCD-Display; Trampoline; Trampolins [Sportartikel]; Trapezgurte für Surfbretter; Tretroller; Tricktracks; Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in an- deren Klassen enthalten sind; Videospielgeräte; Videospielgeräte für Spielhallen; Wasserskier; Weihnachtsbäume aus synthetischem Material; Werkzeug für das Zurücklegen von Rasensoden [Golfzubehör]; Wippen; Würfelbecher; Wurfpfeile; Wurfscheiben [Diskusse]; Wurfscheiben [Spielzeug]; Zündblättchen [Spielzeug]; Zündblättchen, -hütchen für Pistolen [Spielwaren]; Zündkapseln [Spielwaren]; - 11 - Klasse 35: Aktualisierung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken; Aktualisierung von Werbematerial; Arbeitnehmerüberlassung auf Zeit; Aufstellung von Kosten-Preis- analysen; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Bera- tung in Fragen des Personalwesens; Beratungsdienste in Fragen der Geschäfts- führung; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienst- leistungen für andere Unternehmen]; Betrieb einer lm- und Exportagentur; be- triebswirtschaftliche Beratung; Buchführung; Buchprüfung; Büroarbeiten; Dateien- verwaltung mittels Computer; Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosme- tikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesund- heitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerarti- kel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektro- nikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeug- zubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Dru- ckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Be- kleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Bereichen: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werk- zeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobby- bedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Daten- träger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uh- ren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswa- ren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textil- waren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeug- nisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Dienstleistungen einer Werbe- agentur; Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich organisatorische Vorbereitung von Bauvorhaben; Dienstleistungen eines Steuerberaters, nämlich Erstellung von Steuererklärungen; Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen; Durchführung von Transkriptionen; Durchführung - 12 - von Unternehmensverlagerungen; Einzelhandelsdienstleistungen in den Berei- chen: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Ma- schinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Garten- artikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträ- ger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuer- werkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schu- he und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirt- schaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Einzelhandelsdienstleistun- gen mittels Teleshopping-Sendungen in den Bereichen: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogerie-, Kosmetik- und Haushaltswaren, Brenn- und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bau-, Heimwerker und Gartenartikel, Hobby- und Bastelbedarf, Elektro- und Elektronik- waren, Ton- und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereier- zeugnisse, Papier- und Schreibwaren, Büroartikel, Täschner- und Sattlerwaren, Einrichtungs- und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, land-, gar- ten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshopping-Sendungen in den Bereichen: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haus- haltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschi- nen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerks- körper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Pa- pierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Ein- richtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirt- schaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Entwicklung von Nutzungs- konzepten für Immobilien in betriebswirtschaftlicher Hinsicht (Facility manage- ment); Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Erstellen von Statistiken; Erstel- lung von Abrechnungen (Büroarbeiten); Erstellung von betriebswirtschaftlichen - 13 - Gutachten; Erstellung von Geschäftsgutachten; Erstellung von Rechnungsauszü- gen; Erstellung von Steuererklärungen; Erstellung von Wirtschaftsprognosen; Ertei- lung von Auskünften (Information) und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Verbraucherberatung]; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Fakturierung; Fernsehwerbung; Fotoko- pierarbeiten; Geschäftsführung für darstellende Künstler; Geschäftsführung für Dritte; Geschäftsführung für Sportler; Geschäftsführung von Hotels im Auftrag Drit- ter; Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Chemische Erzeugnisse, An- strichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metall- waren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastel- bedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeug- nisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Ta- bakwaren und sonstige Genussmittel; Herausgabe von Werbetexten; Hilfe bei der Führung von gewerblichen oder Handelsbetrieben; Informationen in Geschäftsan- gelegenheiten; kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienst- leistungen für Dritte; Kundengewinnung und –pflege durch Versandwerbung (Mai- ling); Layoutgestaltung für Werbezwecke; Lohn- und Gehaltsabrechnung; Manne- quindienste für Werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Marketing; Marketing [Ab- satzforschung]; Marktforschung; Meinungsforschung; Nachforschung in Computer- dateien [für Dritte]; Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten; Öffentlich- keitsarbeit [Public Relations]; Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen im Bereich: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwa- ren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesund- heitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerarti- kel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektro- nikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeug- zubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Dru- ckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Be- kleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse - 14 - und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; On- line- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werk- zeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobby- bedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Daten- träger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uh- ren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswa- ren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textil- waren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeug- nisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Online- Werbung in einem Com- puternetzwerk; Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen; Orga- nisation und Veranstaltung von Modeschauen für werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Wer- bezwecke; Organisation von Modenschauen zu Werbezwecken; Organisationsbe- ratung in Geschäftsangelegenheiten; organisatorische Beratung; organisatorisches Projektmanagement im EDV-Bereich; Outsourcing-Dienste [Hilfe bei Geschäftsan- gelegenheiten]; Personal-, Stellenvermittlung; Personalanwerbung; Personalaus- wahl mit Hilfe von psychologischen Eignungstests; Personalleasing; Plakatan- schlagwerbung; Planung und Überwachung von Unternehmensentwicklungen in organisatorischer Hinsicht; Planung von Werbemaßnahmen; Planungen [Hilfe] bei der Geschäftsführung; Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien, für den Einzelhandel; Preis- vergleichsdienste; Produktion von Werbefilmen; Publikation von Druckerzeugnis- sen (auch in elektronischer Form) für Werbezwecke; Publikation von Versand- hauskatalogen; Rundfunkwerbung; Sammeln und Zusammenstellen von themen- bezogenen Presseartikeln; Schaufensterdekoration; Schreibdienste [Textverarbei- tung]; Schreibmaschinenarbeiten; Sekretariatsdienstleistungen; Sponsorensuche; Sponsoring in Form von Werbung; Stenografiearbeiten; Systematisierung von Da- ten in Computerdatenbanken; Telefonantwortdienst für abwesende Teilnehmer; Telefonkostenabrechnung; Telemarketing; Überlassung von Zeitarbeitskräften; Un- ternehmensberatung; Unternehmensverwaltung; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Verbraucherberatung; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verfassen von Werbetexten; Verkaufsförderung [Salespromotion] [für Dritte]; Vermietung von Büromaschinen und -geräten; Vermietung von Fotoko- - 15 - piermaschinen; Vermietung von Verkaufsautomaten; Vermietung von Verkaufs- ständen; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbeflächen im Internet; Vermietung von Werbematerial; Vermietung von Werbezeit in Kommunikations- Medien; Vermittlung von Abonnements für Telekommunikationsdienste für Dritte; Vermittlung von Adressen zu Werbezwecken; Vermittlung von Handels- und Wirt- schaftskontakten, auch über das Internet; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch im Rahmen von e-commerce; Vermittlung von Mobilfunkverträgen für Dritte; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über den An- und Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen; Vermittlung von Verträgen mit Stromlieferanten; Vermittlung von Werbeverträgen für Dritte; Vermittlung von Zeitarbeitskräften; Vermittlung von Zeitungsabonne- ments [für Dritte]; Versandwerbung; Verteilung von Warenproben zu Werbezwe- cken; Verteilung von Werbematerial [Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Waren- proben]; Verteilung von Werbemitteln; Vervielfältigung von Dokumenten; verwal- tungstechnische Bearbeitung von Bestellungen; Vorführung von Waren für Werbe- zwecke; Waren- und Dienstleistungspräsentationen; Werbung; Werbung durch Werbeschriften; Werbung im Internet für Dritte; Wertermittlungen in; Geschäftsan- gelegenheiten; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; Zusam- menstellung von Waren für Dritte zu Präsentations- und Verkaufszwecken; Klasse 36: Abwickeln von Geldgeschäften mit Kreditkarten; Ausgabe von Debetkarten; Aus- gabe von Gutscheinen, Wertmarken; Ausgabe von Kreditkarten; Ausgabe von Rei- seschecks; Bankgeschäfte; Bankgeschäfte mittels Onlinebanking; Beleihen von Gebrauchsgütern; Beleihung gegen Sicherheit; Börsenkursnotierung; Clearing [Verrechnungsverkehr]; CO2-Emissionshandel [Maklertätigkeiten]; Depotverwah- rung von Wertsachen; Dienstleistungen eines Aktuars; Dienstleistungen eines Bau- trägers, nämlich finanzielle Vorbereitung von Bauvorhaben; Dienstleistungen eines lmmobilienmaklers; Dienstleistungen eines Maklers; Dienstleistungen eines Wert- papiermaklers; Dienstleistungen von Rentenkassen; Dienstleistungen von Spar- kassen; Dienstleistungen zur finanziellen Vorsorge; Effektengeschäfte; Einziehen von Außenständen [lnkassogeschäfte]; Einziehen von Miet- und Pachterträgen; elektronischer Kapitaltransfer; Entwicklung von Nutzungskonzepten für Immobilien in finanzieller Hinsicht (Facility management); Erfassung, Abwicklung und Absiche- rung von Termingeschäften; Erstellung von Steuergutachten und -schätzungen; Er- teilung von Auskünften in Versicherungsangelegenheiten; Erteilung von Finanz- auskünften; Factoring; Feuerversicherungswesen; Finanzanalysen; finanzielle Be- - 16 - ratung; finanzielle Förderung; finanzielle Schätzung von ungeschlagenem Holz; fi- nanzielle Schätzung von Wolle; finanzielle Schätzungen [Versicherungs-, Bank-, Grundstücksangelegenheiten]; finanzielles Sponsoring; Finanzierungen; Finanzie- rungsberatung (Kreditberatung); Finanzwesen; Gebäudeverwaltung; Geldgeschäf- te; Geldwechselgeschäfte; Geschäftsliquidationen [Finanzdienstleistungen]; Ge- währung von Teilzahlungskrediten; Grundstücksverwaltung; Home Banking; Im- mobilienvermittlung; lmmobilienverwaltung; Immobilienverwaltung, sowie Vermitt- lung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien (Facility management); lmmobi- lienwesen; Investmentgeschäfte; Krankenversicherung; Kreditvermittlung; Leasing; Lebensversicherungswesen; Lombardgeschäfte; Mergers- und Akquisitionsge- schäfte, nämlich finanzielle Beratung beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen, sowie Unternehmensbeteiligungen; numismatische Schätzungen; Sammeln von Spenden für Dritte; Sammeln von Spenden für Wohltätigkeitszwecke; Schätzen von Briefmarken; Schätzen von Schmuck; Schätzung von Antiquitäten; Schätzung von Immobilien; Schätzung von Kunstgegenständen; Schätzung von Reparatur- kosten [Werteermittlung]; Scheckprüfung; Schuldnerberatung; Seeversicherungs- wesen; Übernahme von Bürgschaften, Kautionen; Unfallversicherungswesen; Vergabe von Darlehen; Vermietung von Büros [lmmobilien]; Vermietung von Woh- nungen; Vermittlung von Vermögensanlagen in Fonds; Vermittlung von Versiche- rungen; Vermögensverwaltung; Vermögensverwaltung durch Treuhänder; Ver- pachtung von Immobilien; Verpachtung von landwirtschaftlichen Betrieben; Versi- cherungsberatung; Versicherungswesen; Verwahrung von Wertstücken in Safes; Wohnungsvermittlung; Zollabfertigung für Dritte; Klasse 41: Anfertigung von Übersetzungen; Aufzeichnung von Videoaufnahmen; Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Ausbildung; Auskünfte über Freizeitakti- vitäten; Bereitstellen von Karaokeeinrichtungen; berufliche Umschulungen; Berufs- beratung; Betrieb einer Diskothek; Betrieb eines Bücherbusses; Betrieb eines Clubs [Unterhaltung oder Unterricht]; Betrieb eines lnternats; Betrieb eines Spiel- casinos; Betrieb von Feriencamps [Unterhaltung]; Betrieb von Fitnessklubs; Betrieb von Golfplätzen; Betrieb von Kindergärten [Erziehung]; Betrieb von Museen [Dar- bietung, Ausstellungen]; Betrieb von Nachtklubs; Betrieb von Spielhallen; Betrieb von Sportanlagen; Betrieb von Sportcamps; Betrieb von Tonstudios; Betrieb von Varietétheatern; Betrieb von Vergnügungsparks; Bücherverleih [Leihbücherei]; Coaching [AusbiIdung]; Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen; Desk- top-Publishing [Erstellen von Publikationen mit dem Computer]; Dienste von Unter- - 17 - haltungskünstlern; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Dienstleistungen eines Fitnessstudios; Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios; Dienstleis- tungen eines Verlages, ausgenommen Druckarbeiten; Dienstleistungen eines Zei- tungsreporters; Dienstleistungen von Diskjockeys; Dienstleistungen von Dolmet- schern; Dienstleistungen von Fitnesstrainern; Dienstleistungen von zoologischen Gärten; Dolmetschen der Gebärdensprache; Durchführung von Fitnesskursen; Durchführung von Live-Veranstaltungen; Durchführung von pädagogischen Prü- fungen; Durchführung von Spielen im Internet; Durchführung von Tanzveranstal- tungen; Eintrittskartenvorverkauf [Unterhaltung]; Erstellen von Bildreportagen; Er- stellen von Untertiteln; Erziehung auf Akademien; Erziehung und Unterricht; Fern- kurse; Fernsehunterhaltung; Fernunterricht; Filmproduktion [in Studios]; Filmpro- duktion, ausgenommen Werbefilmproduktion; Filmvorführungen in Kinos; Fotogra- fieren; Glücksspiele; Gymnastikunterricht; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; Informationen über Unterhaltungsveranstaltungen; Kalligrafiedienste; Komponieren von Musik; Layoutgestaltung, außer für Werbezwecke; Mikroverfil- mung; Modellstehen für Künstler; Montage [Bearbeitung] von Videobändern; Mu- sikdarbietungen [Orchester]; Musikproduktion; Online angebotene Spieldienstleis- tungen [von einem Computernetzwerk]; online Bereitstellen von elektronischen, nicht herunterladbaren Publikationen; Online Publikation von elektronischen Bü- chern und Zeitschriften; Organisation und Durchführung von kulturellen und sportli- chen Veranstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organi- sation und Veranstaltung von Kongressen; Organisation und Veranstaltung von Konzerten; Organisation und Veranstaltung von Modeschauen für Unterhaltungs- zwecke; Organisation und Veranstaltung von Symposien; Organisation von Mo- denschauen zu Unterhaltungszwecken; pädagogische Beratung; Party-Planung [Unterhaltung]; Personalentwicklung durch Aus- und Fortbildung; Platzreservierun- gen für Unterhaltungsveranstaltungen; Produktion von Shows; Publikation von Druckerzeugnissen (auch in elektronischer Form), ausgenommen für Werbezwe- cke; Publikation von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im In- ternet; religiöse Erziehung; Rundfunkunterhaltung; Schulung; sportliche und kultu- relle Aktivitäten; Synchronisation; Theateraufführungen; Tierdressur; Training; Turnunterricht; Unterhaltung; Veranstaltung sportlicher Wettkämpfe; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Veranstaltung und Durchführung von Work- shops [AusbiIdung]; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Veranstaltung von Bällen; Ver- anstaltung von Lotterien; Veranstaltung von Schönheitswettbewerben; Veranstal- tung von Unterhaltungsshows [Künstleragenturen]; Veranstaltung von Wettbewer- - 18 - ben [Erziehung und Unterhaltung]; Verfassen von Drehbüchern; Verfassen von Texten, ausgenommen Werbetexte; Vermietung von Audiogeräten; Vermietung von Beleuchtungsgeräten für Bühnenausstattung und Fernsehstudios; Vermietung von Bühnendekoration; Vermietung von Camcordern; Vermietung von Filmgeräten und Filmzubehör; Vermietung von Kinofilmen [FilmverIeih]; Vermietung von Mu- sikinstrumenten; Vermietung von Rundfunk- und Fernsehgeräten; Vermietung von Spielausrüstung; Vermietung von Spielgeräten; Vermietung von Spielzeug; Ver- mietung von Sportausrüstungen, ausgenommen Fahrzeuge; Vermietung von Sportplätzen; Vermietung von Sporttaucherausrüstungen; Vermietung von Stadien; Vermietung von Tennisplätzen; Vermietung von Theaterdekoration; Vermietung von Tonaufnahmen; Vermietung von Videokameras; Veröffentlichung von Büchern; Videofilmproduktion; Videoverleih [Bänder]; Videoverleih [Kassetten]; Zeitmessung bei Sportveranstaltungen; Zirkusdarbietungen; Zusammenstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Klasse 45: Adoptionsvermittlung; Ahnenforschung; Babysitting; Begleitung von Personen als Gesellschafter; Beratung auf dem Gebiet der Sicherheit; Beratung in Fragen ge- werblicher Schutzrechte; Bestattungsdienstleistungen; Brandbekämpfung; Dienst- leistungen auf dem Gebiet der nicht-juristischen Streitregelung; Dienstleistungen eines Detektivs; Dienstleistungen eines Juristen; Dienstleistungen eines Notars; Dienstleistungen eines Rechtsanwalts; Dienstleistungen eines Sicherheitsdienstes, einschließlich Personen- und Werkschutz; Dienstleistungen in Prozessangelegen- heiten; Ehevermittlung; Erdbestattungen; Erstellung von Horoskopen; esoterische Beratung; Feuerbestattung; Gepäckkontrollen zu Sicherheitszwecken; Handel mit Film-, Fernseh- und Videolizenzen; Haushüten; Hüten von Haustieren; juristische Dienstleistungen; Lizenzierung von Computersoftware [juristische DienstIeistun- gen]; Lizenzvergabe von gewerblichen Schutzrechten; Mediation; Nachforschun- gen in Rechtsangelegenheiten; Nachforschungen nach vermissten Personen; Nachforschungen über Personen; nächtlicher Wachdienst; Öffnen von Türschlös- sern; Organisation von religiösen Veranstaltungen; Pendeln (Esoterik); Planung und Vorbereitung von Hochzeitsfeiern; Rechtsberatung und -vertretung; Registrie- rung von Domainnamen [juristische Dienstleistung]; Rückgabe von Fundsachen; Schlichtungsdienstleistungen; Sicherheitsbegleitung [Eskorte]; Sicherheitsdienst- leistungen zum Schutz von Sachwerten oder Personen; Übernahme von Behör- dengängen für Dritte; Übernahme von Vormundschaften; Überprüfung der Sicher- heit von Fabriken; Überwachung von Einbruchsalarmen; Überwachungsdienste im - 19 - Bereich des geistigen Eigentums; Vergabe von Lizenzen an gewerblichen Schutz- und Urheberrechten; Vergabe von Lizenzen für Franchising-Konzepte; Vermietung von Bekleidungsstücken; Vermietung von Brandmeldern; Vermietung von Feuerlö- schern; Vermietung von Kleidung und Kostümen; Vermietung von Tresoren; Ver- mittlung von Bekanntschaften; Verwaltung von Urheberrechten; von Dritten er- brachte persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürf- nisse; zivile Schutzdienste. Die Markenstelle für Klasse 35 des DPMA hat die Anmeldung mit Beschluss vom 22. Januar 2013 nach §§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG zurückge- wiesen. Bei der Bezeichnung „LANDESSTIFTUNG MITEINANDER IN HESSEN“ handle es sich um eine sprachüblich gebildete Wortzusammenstellung aus einfa- chen deutschen Wörtern, die von den Verkehrskreisen mühelos als allgemeine bzw. sloganartige Aussage, die lediglich die Aufmerksamkeit des Publikums we- cken und als Kaufanreiz dienen solle, verstanden werde. Auch die grafische Aus- gestaltung vermöge die Schutzfähigkeit nicht zu begründen, weil es sich dabei um eine einfache, werbeübliche Gestaltung handle, die den bewerbenden und be- schreibenden Aussagegehalt nicht verändere. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der sie beantragt, den Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des DPMA vom 22. Januar 2013 aufzuheben. Sie führt aus, dass es sich bei der Anmelderin nicht um „irgendeine“ Landesstif- tung handle, sondern um eine Stiftung des Öffentlichen Rechts, die auf Initiative des Hessischen Ministerpräsidenten vom Land Hessen gegründet worden sei. Die beanspruchten Waren und Dienstleistungen würden eben von dieser Stiftung an- geboten, so dass die herkunftshinweisende Funktion erfüllt werde. Das mehrdeu- tige und interpretationsbedürftige Zeichen enthalte weder eine produktbeschrei- bende Angabe noch eine allgemeine Anpreisung oder Werbeaussage. - 20 - Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. Die nach §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 MarkenG zulässige Beschwerde hat in der Sa- che teilweise Erfolg. Einer Registrierung des angemeldeten Zeichens stehen für die im Tenor genann- ten Waren und Dienstleistungen keine Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG entgegen. Im Umfang der weiteren Waren und Dienstleistun- gen ist der Beschluss der Markenstelle des DPMA vom 22. Januar 2013 allerdings rechtmäßig und die Beschwerde daher insoweit zurückzuweisen. 1. Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Mar- ke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen un- terscheidet (EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173, 174 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1396 - Starsat). Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH a. a. O. - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH a. a. O. – OUI; a. a. O. – for you). Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unter- scheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH a. a. O. - OUI; a. a. O. - for you). Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestand- - 21 - teilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Be- trachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 – OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you). Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143, 1144, Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruch- ten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteilig- ten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständi- gen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen ab- zustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943 Rn. 24 - SAT 2; BGH WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister). Von diesen Grundsätzen ist auch bei der Beurteilung von (sloganartigen) Wort- folgen auszugehen, an deren Unterscheidungskraft grundsätzlich keine stren- geren Anforderungen als an andere Wortmarken zu stellen sind (EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 36 - Audi [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link eco- nomy). Von mangelnder Unterscheidungskraft ist deshalb bei einer Wortfolge lediglich bei beschreibenden Angaben oder Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art auszugehen. Grundsätzlich nicht unterscheidungskräftig sind des Weiteren in der Regel längere Wortfolgen (BGH GRUR 2010, 935 Rn. 11 - Die Vision). Indizien für die Eignung, Waren oder Dienstleistungen eines be- stimmten Anbieters von denen anderer zu unterscheiden, können dagegen Kürze, eine gewisse Originalität sowie die Prägnanz einer Wortfolge sein. Auch die Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit einer Wortfolge kann einen Anhaltspunkt für eine hinreichende Unterscheidungskraft bieten. Dabei dürfen die Anforderungen an die Eigenart im Rahmen der Bewertung nicht überspannt werden. Auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage kann nicht von vornherein die Eignung zur Produktidentifikation abgesprochen werden (vgl. EuGH GRUR Int. 2012, 914 Rn. 25 bis 30 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS - 22 - BESONDERE EINFACH]; BGH, a. a. O. - Deutschlands schönste Seiten; GRUR 2009, 949 Rn. 12 - My World). Besteht ein Zeichen - wie im Streitfall - aus mehreren Elementen, ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von der Gesamtheit des Zeichens auszu- gehen (EuGH GRUR 2004, 943 Rn. 28 - Sat.2; BGH GRUR 2001, 162 - RATI- ONAL SOFTWARE CORPORATION). Dabei hat sich die Prüfung darauf zu er- strecken, ob das Zeichen als solches, jedenfalls mit einem seiner Elemente, den Anforderungen an die Unterscheidungskraft genügt (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 13 - Gute Laune Drops; GRUR 2008, 710 Rn. 13 - Visage). 2. Diesen vorgenannten Anforderungen an die erforderliche Unterscheidungskraft genügt das angemeldete Wort-/Bildzeichen in Bezug auf die oben aufgeführten Waren und Dienstleistungen, bei denen es sich um solche handelt, die zum ty- pischen Tätigkeitsbereich einer Stiftung gehören; dies gilt hier aber nur im Hin- blick auf die konkrete Kombination seiner einzelnen Bestandteile, die zwar je- weils beschreibend sind, aber unter Berücksichtigung der Bezeichnungsgepflo- genheiten im Bereich der Stiftungen dem Zeichen in der Gesamtheit die Eig- nung zur Herkunftsunterscheidung verleihen. a) Das Anmeldezeichen setzt sich zusammen aus der Angabe „LANDESSTIF- TUNG“, dem Slogan „MITEINANDER IN HESSEN“ sowie einer Grafik, die aus einem verschlungenen Band besteht, auf dem sich der Slogan befindet. aa) Unter dem Begriff „Stiftung“ ist sowohl die Widmung von Vermögensgegen- ständen durch den Stifter zu einem bestimmten Zweck als auch die aus der Widmung hervorgegangenen Einrichtungen zu verstehen (vgl. Duden Online unter www.duden.de; BeckOK BGB/Backert BGB § 80 Rn. 3; BPatG, Beschluss vom 02.07.2013, 33 W (pat) 550/11 – Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung). Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu unterschiedli- chen Zwecken errichtet werden (vgl. § 80 ff. BGB zur Errichtung einer rechtsfä- - 23 - higen Stiftung). Abgesehen davon können Stiftungen unter anderem auch - wie im vorliegenden Fall - als juristische Person des öffentlichen Rechts konzipiert werden. In der Regel, aber nicht zwingend, werden Stiftungen zu gemeinnützi- gen, mildtätigen, kirchlichen oder kulturellen Zwecken errichtet. Das Präfix „Landes-„ konkretisiert die weitere Angabe „-stiftung“ dahingehend, dass es sich um eine Stiftung mit Bezug zu einem bestimmten Bundesland handelt. Der Wortbestandteil „Landesstiftung“ des angemeldeten Zeichens hat für den oben aufgeführten Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen eben- falls nur einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt. So kann damit zum einen die rechtliche Struktur eines Dienstleistungserbringers dahingehend präzisiert werden, dass es sich um eine Einrichtung mit Bezug zu einem Bundesland handelt, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt und/oder in der Rechtsform einer bürgerlich-rechtli- chen oder öffentlich-rechtlichen Stiftung konzipiert ist, so dass für stiftungstypi- sche Dienstleistungen aus den Klassen 35, 36, 41 und 45 - z. B. Öffentlich- keitsarbeit, finanzielle Förderung, Ausbildung, Erziehungsberatung, Organisa- tion von religiösen Veranstaltungen etc. - eine Sachangabe vorliegt. In Bezug zu einem Teil der Waren - z. B. Druckereierzeugnisse aus der Klasse 16 - kann die Angabe „Landesstiftung“ einen Hinweis darauf geben, dass diese von einer solchen Einrichtung erstellt und herausgegeben werden und sich mit deren Tä- tigkeitsbereich und deren Themen befassen bzw. hierüber informieren. bb) Die schlagwortartige Wortfolge „MITEINANDER IN HESSEN” setzt sich aus einfachen Wörtern des deutschen Wortschatzes zusammen und ist grammati- kalisch korrekt gebildet. Sie ist für die angesprochenen Verkehrskreise - je nach konkreter Ware und Dienstleistung Endverbraucher, Gewerbetreibende oder auch der Fachverkehr - ohne weiteres verständlich. Das Adverb „Miteinander“ ist ein beliebtes Werbemittel; es handelt sich um ein Umstandsversprechen, - 24 - das eine Gemeinschaft signalisiert, wie sie im Allgemeinen von jedem gesucht und angestrebt wird (vgl. Wörterbuch der Werbesprache, Rothfuss Verlag, 1991); dem entsprechend finden sich vielfach Werbeaussagen oder Schlag- wörter mit den Bestandteilen „Miteinander in…“ (vgl. Bl. 29 d. A., der Be- schwerdeführerin vorab übermittelt). Die Aussage vermittelt mithin eine Stär- kung des Gemeinsinns und des gesellschaftlichen Miteinanders im Bundesland Hessen. Für einen großen Teil der beanspruchten Dienstleistungen der Klas- sen 35, 36, 41 und 45 eignet sich die Wortfolge „MITEINANDER IN HESSEN“ als werblich anpreisende Angabe über den Inhalt und Zweck dieser Dienstleis- tungen, nämlich als Hinweis auf ein Serviceangebot diverser Hilfe- bzw. Förder- leistungen in den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens, wie im häuslichen, persönlichen, sozialen oder betrieblichen Bereich. Darüber hinaus zeigen vergleichbare Slogans wie z. B. „Miteinander, füreinan- der, nachhaltige Unternehmenskultur schaffen…“, „Wir definieren unsere Nach- haltigkeit über das „Wir Miteinander“, vom Erzeuger bis zum Genießer“, „Nach- haltigkeit – Miteinander – füreinander – Brücken bauen zwischen Jung und Alt“ etc., dass schlagwortartige Redewendungen mit „Miteinander“ als Slogans auch für Nachhaltigkeit eingesetzt werden (Bl. 30-37 d. A.); Nachhaltigkeit spielt in jedem Waren- und Dienstleistungsbereich eine wesentliche Rolle. Für alle hier beanspruchten Waren und Dienstleistungen stellt das Zeichen – anders als die Beschwerdeführerin im Übrigen meint – nur eine allgemeine Werbeaussage dar. cc) Die grafische Ausgestaltung, nämlich ein geschwungenes Band, auf dem der Werbeslogan angebracht ist, stellt für sich genommen ein einfaches grafi- sches Gestaltungselement dar, das den Aussagegehalt der Wortfolge unter- stützt und verstärkt. b) Trotz der nicht unterscheidungskräftigen Einzelbestandteile kann dem An- meldezeichen in seiner für die Beurteilung der Schutzfähigkeit maßgeblichen - 25 - Gesamtheit im Umfang der stiftungstypischen Waren und Dienstleistungen bzw. solcher Produkte, die hierzu in sachlichem Zusammenhang stehen, die erfor- derliche Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Umfang nämlich, dass die Verbraucher bei Stiftungen daran ge- wöhnt sind, einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft in dieser bzw. ver- gleichbarer Form vermittelt zu bekommen. So setzen sich diese regelmäßig aus der Angabe „Stiftung“ bzw. „Landesstiftung“ oder „Deutsche Stiftung“ sowie ei- nem kurzen, auch werblichen, Hinweis auf den Zweck und das Thema der Stif- tung sowie einer durchaus recht schlichten – den Aussagehalt der Angaben un- terstützenden - Grafik zusammen, wie die nachfolgenden Beispiele belegen mögen (wobei es sich teilweise auch um eingetragene Marken handelt): Nr. 30160152; Nr. 30253284; Nr. 30319625; Nr. 30672254 Nr. 30569004; Nr. 30707327; Nr. 30742161; Nr. 302009001821; - 26 - Nr. 302009075091; Nr. 302014050672; Nr. 30054299; Nr. 30207670 Die Frage des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Mar- kenG richtet sich zwar ausschließlich nach markenrechtlichen Grundsätzen und nicht nach den Maßstäben, die etwa an die originäre Kennzeichnungskraft von Vereins- bzw. sonstigen Institutsnamen zu stellen sind (vgl. BGH GRUR 2012, 276 Rn. 16 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.). Gleichwohl ist es nicht ausge- schlossen, dass die in einer bestimmten Branche bestehenden Kennzeichnungs- gewohnheiten das Verkehrsverständnis des Publikums in einem Maße bestimmen, dass der Durchschnittsverbraucher derartige Bezeichnungen auch als Produkt- kennzeichen ansieht und sie deshalb über originäre Unterscheidungskraft verfü- - 27 - gen (BGH GRUR 2014, 1204 - DüsseldorfCongress). Ein solches Verkehrsver- ständnis ist vorliegend festzustellen. Das verfahrensgegenständliche Anmeldezeichen reiht sich nämlich in die oben aufgeführten Kennzeichen ein und wird vom angesprochenen Publikum im Hin- blick auf die übliche Benennung solcher Einrichtungen unter Berücksichtigung der - wenn auch schlichten Grafik - daher auch als betrieblicher Herkunftshinweis ver- standen. Dies gilt aber nur im oben aufgeführten Umfang. Dem DPMA bleibt die weitere Überprüfung der Anmeldung in diesem Umfang im Hinblick auf die formellen Erfordernisse des Waren- und Dienstleistungsverzeich- nisses vorbehalten. c) Im Umfang der übrigen Waren und Dienstleistungen wird der jeweils angespro- chene Verkehr in dem Anmeldezeichen nur eine werbeüblich gestaltete, anprei- sende Sachaussage sehen. Sind beispielsweise die u. a. beanspruchten Waren „Tierhäute“ und „Wurstdärme“ oder die „Dienstleistungen eines Maklers“ mit dem Anmeldezeichen versehen, wird das Publikum keinesfalls davon ausgehen, dass diese Waren und Dienstleistungen von der „Landesstiftung Miteinander in Hessen“ hergestellt oder erbracht werden. Vielmehr wird er in dem Zeichen nur eine sachli- che Information dahingehend sehen, dass entweder der Hersteller der Ware bzw. der Dienstleistungserbringer zu den Stiftungszielen beiträgt, nämlich dass er für die genannte Landesstiftung gespendet hat (womit er dann werben darf) oder dass seine Produkte bestimmten Stiftungsvorgaben z. B. an die Nachhaltigkeit und Verträglichkeit für die Gemeinschaft entsprechen. Einen betrieblichen Her- kunftshinweis wird er darin aber insoweit nicht sehen. - 28 - R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat, ist sie nur statt- haft, wenn gerügt wird, dass 1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, 2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abge- lehnt war, 3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war, 4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, 5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschrif- ten über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder 6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bun- desgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, durch eine beim Bundesgerichtshof zugelas- sene Rechtsanwältin oder durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt schriftlich einzulegen. Dr. Mittenberger-Huber Akintche Dr. von Hartz Hu