Beschluss
30 W (pat) 24/16
Bundespatentgericht, Entscheidung vom
PatentrechtBundesgerichtECLI:DE:BPatG:2018:120418B30Wpat24.16.0
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BPatG:2018:120418B30Wpat24.16.0 BUNDESPATENTGERICHT 30 W (pat) 24/16 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … - 2 - betreffend die Marke 30 2013 005 056 (Löschungsverfahren S 213/14) hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentge- richts in der Sitzung vom 12. April 2018 unter Mitwirkung des Richters Merzbach als Vorsitzenden sowie der Richter Dr. Meiser und Dr. von Hartz beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgeg- ner. G r ü n d e I. Die Wort-/Bildmarke (lila) ist am 23. Juli 2013 angemeldet und am 30. September 2013 unter der Nummer 30 2013 005 056 als Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register eingetragen worden für die nachfolgenden Waren: - 3 - Klasse 1: Zündstoffe [chemische Treibstoffzusätze]; Klebstoffe für gewerbli- che Zwecke; Konservierungssalz, nicht für Lebensmittel; Zusatz- flüssigkeiten für Schleifmittel; Vulkanisationsbeschleuniger; Lö- sungen zum Verhüten der Schaumbildung in Akkumulatoren; Azetate [Chemikalien]; Zelluloseazetat im Rohzustand; bakteriolo- gische Präparate für die Essiggärung; Essigsäureanhydrid; Aze- ton; Azetylen; Azetylentetrachlorid; Säuren; chemische Kondensa- tionsmittel; säurefeste chemische Stoffe; Stahlveredelungspräpa- rate; Aktinium; Bohrschlammzusätze; chemische Zusätze für Kraftstoff und Treibstoff; Reinigungszusätze für Benzin; Klebemit- tel für chirurgische Verbände; Wasserenthärtungsmittel; Tragant- gummi; Aktivkohle; Treibgase für Aerosole; Abschwächer für foto- grafische Zwecke; Plakatleime; Agar-Agar; Betonbindemittel; chemische Erzeugnisse für die Landwirtschaft [ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Reparaturmittel für Luftschläuche; Albumin [tierisch oder pflanzlich als Rohstoff]; Jodalbumin; Malzalbumin; Albumin- papier; Alkalien; Ätzalkali; Erdalkalimetalle; Alkohol; Äthylalkohol; Aldehyde; Algen [Düngemittel]; Konservierungsmittel, chemische, für Lebensmittel; chemische Erzeugnisse zum Erleichtern des Le- gierens von Metallen; Aluminiumoxid; Aluminiumalaun; Tonerde- hydrat; Aluminiumsilikat; Aluminiumchlorid; Aluminiumjodid; Alaun; Bodenverbesserungsmittel; Americium; Stärke für gewerbliche Zwecke; Stärkelösungsmittel [chemisch]; Salmiak; Salmiakgeist; Ammoniaksalz; Ammoniak; Aldehydammoniak; Ammoniakalaun; Amylazetat; Amylalkohol; Ammoniak [wasserfrei]; Anhydride; Tier- knochenkohle; Tiereiweis [Rohstoff]; Anthranilsäure; Antiklopfmit- tel für Verbrennungsmotoren; Frostschutzmittel; Kesselsteinver- hütungsmittel; Antimon; Antimonoxyd; Antimonsulfid; Appretur- mittel für Textilien [chemische Erzeugnisse]; Gummiarabikum; Baumsalbe für die Forstwirtschaft; Vergussmasse für Hohlräume in Bäumen [Forstwirtschaft]; Silbersalzlösungen zum Versilbern; Argon; Bleiarsenat; Arsen; arsenige Säure; Astatin; Brennstoffe [Brennelemente] für Atommeiler; chemische Entzunderungsmittel für Motoren; selbsttonendes Papier [Fotografie]; Aviviermittel für Textilien; Stickstoff; Distickstoffoxid [Lachgas]; Stickstoffdünger; Salpetersäure; Bakterizide für die Weinbereitung (chemische Er- zeugnisse zur Verwendung bei der Weinbereitung); Fixierbäder [Fotografie]; galvanische Bäder; Tonungsbäder [Fotografie]; Sodaasche; Barium; Baryt; Barytpapier; Bariumverbindungen; Mittel gegen Laufmaschen; Basen (chemische Erzeugnisse); chemische Erzeugnisse zur Emailherstellung, ausgenommen Far- ben; Bauxit; Bentonit; Säuren der Benzolreihe; Benzolderivate; Benzoesäure; Benzoesäuresulfinid; Saccharin; Berkelium; chemi- - 4 - sche Betonbelüftungsmittel; Betonkonservierungsmittel [ausge- nommen Anstrichfarben und Öle]; Zinnbichlorid; Kaliumdichromat; Natriumdichromat; Bierklär- und -konservierungsmittel; biochemi- sche Katalysatoren; Kaliumbioxalat; Mangandioxyd; Wismut; Wismutgallat [basisch]; Netzmittel für Wäschereizwecke; Wachs- bleichmittel [chemisch]; Bleichmittel für organische Stoffe; Gerb- hölzer; Holzgeist; Holzzellstoff; Holzessig; Borax; Borsäure für in- dustrielle Zwecke; Bohrschlamm; Lötmittel [Hartlöten]; Mittel zur Verhütung von Kondenswasserbildung; Katechu; Kainit; Kalkstick- stoff [Düngemittel]; Californium; Weichmacher [Plastifiziermittel]; Konservierungsmittel für Kautschuk; Karbonate; Magnesiumkar- bonat; Kohlenstoff; Schwefelkohlenstoff; Kohlensäure; Karbid; Kalziumkarbid; Lutetium [Kassiopeium]; Katalysatoren [chemi- sche]; Zellulose; Papierbrei; Viskose; Zementiermittel [Metallver- arbeitung]; Fermium [Centurium]; Keramikglasuren; Cer; Salze der seltenen Erdmetalle; Cäsium; Ketone; Tierkohlepräparate; Filter- kohle; Knochenkohle; Blutkohle; Kohlensparmittel; Schuhkitt; Kali- umazetat; kohlensaurer Kalk; Chlorkalk; Schornsteinreinigungs- mittel [chemisch]; chemische Lederauffrischungsmittel; chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke; chemische Erzeugnisse für wissenschaftliche Zwecke [ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke]; chemische Reagenzien [ausge- nommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke]; Moderatoren für Kernreaktoren; spaltbare chemische Elemente; chemische Erzeugnisse für Laboranalysen [ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke]; Chlorate; Chlor; Chlorhydrate; Salzsäure; Cholsäure; Chromate; Chro- malaun; Chromoxid; Chromsalze; Chromsäure; Lederkitt; Reifen- kitt; Kitte zum Reparieren zerbrochener Gegenstände; Feuchtig- keitsimprägnierungsmittel für Zement [ausgenommen Anstrichfar- ben]; Zementkonservierungsmittel [ausgenommen Anstrichfarben und Öle]; Hydraulikflüssigkeiten; Baumwachs; Zitronensäure für industrielle Zwecke; Mostklärmittel; Appreturleime; Tapetenkleis- ter; Leim für Wein [Klärmittel]; Kollodium; Färbesalze für Metalle; Gerbbeizen [Alaun, Weißgerberei]; Mittel zum Haltbarmachen von Blumen; Konservierungsmittel für pharmazeutische Präparate; chemische Erzeugnisse für die Fotografie; lichtempfindliche Lein- wand für die Fotografie; lichtempfindliche Platten; Ätzmittel; Le- derzurichtungsmittel; Zurichtungsmittel für Häute; Weinsteinrahm für chemische Zwecke; Krotonaldehyd; Kühlmittel [chemisch]; Le- derleime; Mittel zum Garmachen von Leder; chemische Impräg- nierungsmittel für Leder; Vitriol; Curium; Lichtpausflüssigkeiten, Kopierlösungen für Lichtpausen; Zyanid; Ferrozyanverbindungen; Zymol; Fettentfernungsmittel zur Verwendung bei Herstellungs- verfahren; Leimlösungsmittel; Ölabscheidemittel; Gummilösungs- mittel; Entlaubungsmittel; Entformungsmittel; Mattierungsmittel; - 5 - Entwässerungsmittel für gewerbliche Zwecke; Kesselsteinlö- sungsmittel; Detergentien zur Verwendung in Herstellungsverfah- ren; Dextrin (Appreturmittel); Diagnostikmittel, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; Diastasen für gewerbliche Zwecke; Diazopapier; Auffrischungsmittel für Schall- platten; destilliertes Wasser; Dolomit für gewerbliche Zwecke; Metallhärtemittel; Dysprosium; angesäuertes Wasser zum Nach- füllen von Akkumulatoren; Glyzerin für gewerbliche Zwecke; schweres Wasser; Klärmittel; Ionenaustauscher [Chemikalien]; Blitzlichtpräparate; Brennstoffsparmittel; Reagenzpapier; Antista- tika, nicht für Haushaltszwecke; Salze für galvanische Elemente; Emailtrübungsmittel; Glastrübungsmittel; Trübungsmittel für Email oder Glas; chemische Emailtrübungsmittel; fotografische Emulsio- nen; Emulsionsmittel; lichtempfindliche, fotografische Platten; Schlichtmittel; Düngemittel für landwirtschaftliche Zwecke; En- zympräparate für gewerbliche Zwecke; Enzyme für gewerbliche Zwecke; Epoxyharze im Rohzustand; Gasdetergentien; Erbium; Essiggeist; Testpapier [chemisch]; Ester; Äthan; Äther; Äthyläther; Glykoläther; Methyläther; Schwefeläther; Fleckenschutzmittel, chemische, für Stoffe; Europium; Feuerlöschmittel; Mehl für ge- werbliche Zwecke; Ferrosalze; Fermente für chemische Zwecke; Ferrotypieplatten [Fotografie]; Düngemittel; Feuerschutzmittel; Gewindeschneidmittel; Filtersubstanzen für die Getränkeindustrie; spaltbares Material [Kernenergie]; Fixiermittel [Fotografie]; Schwefelblüte für chemische Zwecke; Fluate; Fluor; Fluorverbin- dungen; Fluorwasserstoffsäure; Grafit für gewerbliche Zwecke; Bindemittel für die Gießerei; Formmittel für die Gießerei; Zusatz- mittel, chemische, für Insektizide; Zusatzmittel, chemische, für Fungizide; Ameisensäure; Formaldehyd für chemische Zwecke; Walkmittel für die Textilindustrie; Walkmittel; Francium; Bremsflüs- sigkeiten; Ruß [Gasruß] für gewerbliche Zwecke; Räuchermittel für Fleischwaren; Gadolinium; Galläpfel; Gallussäure zur Herstellung von Tinte; Gallium; fotografische Papiere; Gallusgerbsäure; Gal- vanisiermittel; Gambir [Gerbmittel]; Schutzgase zum Schweißen; Gase, verfestigte, für gewerbliche Zwecke; Gelatine für fotografi- sche Zwecke; Gelatine für gewerbliche Zwecke; Steinsalz; Getter [Reagenzstoffe]; Trockeneis [Kohlendioxyd]; Vogelleim; Glukoside; Glyzeride; Glykol; Fettbleichmittel; Fettsäuren; Baumkitt; Guano; Gurjunbalsam zur Lackherstellung; Helium; Holmium; Obstrei- fungshormone; chemische Erzeugnisse für den Gartenbau [aus- genommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Be- kämpfung von Parasiten]; Öle zum Haltbarmachen von Nah- rungsmittel; Öle zum Garmachen von Leder; Gerböle; Erdöldis- pergierungsmittel; Öldispergierungsmittel; Ölbleichmittel; Ölreini- gungsmittel; Blumenerde; Hydrate; Kohlehydrate; Hydrazin; Was- serstoff; Natriumhypochlorit; Hyposulfite; Feuchtigkeitsimpräg- - 6 - niermittel für Textilien; chemische Imprägniermittel für Textilien; Feuchtigkeitsimprägniermittel für Leder; Jod für chemische Zwe- cke; Jodsalze; Jodsäure; Jodide für gewerbliche Zwecke; Isotope für gewerbliche Zwecke; Kaolin; Kieselgur; Krypton; Milchsäure; Milchfermente für chemische Zwecke; Lanthan; Mittel gegen das Anlaufen, Matt-, Trübewerden von Linsen; Lithiumoxid; Lithium; Konservierungsmittel für Mauerwerk [ausgenommen Anstrichfar- ben und Öle]; Konservierungsmittel für Ziegelsteine [ausgenom- men Anstrichfarben und Öle]; Magnesit; Magnesiumchlorid; Man- ganat; Mangrovenrinde für gewerbliche Zwecke; Mattierungsmittel für Glas; Quecksilber; Quecksilbersalze; Quecksilberoxyd; Nicht- metalle; Edelmetallsalze für gewerbliche Zwecke; Erdmetalle; Metallvergütungsmittel; Methan; chemische Erzeugnisse zur Ver- hütung von Mehltau; Mineralsäuren; Salze für gewerbliche Zwe- cke; Netzmittel für die Färberei; Naphthalin; Neodym; Neon; Nep- tunium; Giftgasneutralisierungsmittel; Chemikalien zum Schutz vor Brandkrankheiten von Getreide; Uranylnitrat; Offsetdruckplatten [lichtempfindlich]; Ölsäure; Olivin [synthetisch]; Goldsalze; Klee- salz; Oxalate; Oxalsäure; Sauerstoff; Wasserstoffsuperoxyd; Pal- ladiumchloride; Salpeterpapier; Fotometerpapier; lichtempfindli- ches Papier; Lackmuspapier; Pektin für fotografische Zwecke; Natriumperborat; Perkarbonate; Perchlorate; Persulfate; Per- schwefelsäure; Phenol für gewerbliche Zwecke; Phosphate [Dün- gemittel]; Schlacke [Düngemittel]; Phosphatide; Phosphor; Super- phosphate [Düngemittel]; Lichtpauspapier; Phosphorsäure; Licht- pausstoff; Entwickler [Fotografie]; fotografische Sensibilisatoren; Pikrinsäure; Kunststoffe im Rohzustand; Plastisole; Bleiazetat; Bleioxyd; Plutonium; Polonium; Kartoffelmehl für gewerbliche Zwecke; Torftöpfe für den Gartenbau; Pottasche; Kalium; kalium- haltige Wässer; Praseodym; Promethium; Protactinium; Protein [Rohstoff]; Pyrogallussäure; Quebracho für gewerbliche Zwecke; synthetische Harze im Rohzustand; radioaktive Elemente für wis- senschaftliche Zwecke; Radon; Radium für wissenschaftliche Zwecke; Kältemittel; Nebenprodukte der Getreideverarbeitung für gewerbliche Zwecke; Akrylharze im Rohzustand; Kunstharze, im Rohzustand; Rhenium; Röntgenfilme, lichtempfindliche, unbelich- tete; Reifenflickmassen; Rubidium; Gießereisand; Salicylsäure; Salpeter; Samarium; Soße für die Tabakbearbeitung; Metallseifen für gewerbliche Zwecke; Skandium; Sebazinsäure; Salze [chemi- sche Erzeugnisse]; Salz [Rohstoff]; Chromoxydsalze; Salze [Dün- gemittel]; Selen; Saatgutpräservierungsmittel; Silikate; Silizium; Silikone; Natrium; Sulfide; Schweißmittel, chemische; Soda, kalzi- niert; Ätzmittel für gewerbliche Zwecke; Ätznatron für gewerbliche Zwecke; Natriumsalze [chemische Erzeugnisse]; Schwefel; Wis- mutsubnitrat für chemische Zwecke; Schwerspat; Spinell [chemi- sches Erzeugnis]; Stearinsäure; Strontium; Ruß für gewerbliche - 7 - oder für landwirtschaftliche Zwecke; Flüssigkeiten zum Ent- schwefeln elektrischer Akkumulatoren; Sulfonsäure; schweflige Säure; Schwefelsäure; Sumach zum Gerben; chemische Erzeug- nisse für die Forstwirtschaft, ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten; Talk [Mag- nesiumsilikat]; Lohe [Gerberei]; Tannin; Gerbmittel; Kalziumsalze; Gerbsäure; Tapiokamehl für gewerbliche Zwecke; Weinstein, nicht für pharmazeutische Zwecke; Weinsteinsäure; Technetium; Tellur; Oberflächenaktive Stoffe [Tenside]; Terbium; Trübungsmittel, chemische, für Emaille und Glas; Glastrübungsmittel [chemisch]; Mittel gegen Glastrübung; Mittel gegen das Trübwerden von Glas- scheiben; Kulturerde; Walkerde für die Textilindustrie; seltene Er- den; Mutterboden [Humus]; Tetrachlorkohlenstoff; Tetrachloride; Netzmittel für die Textilindustrie; Thallium; Thiocarbanilid; Thulium; Thorium; Titananhydrid für gewerbliche Zwecke; Titanit; Toluol; Torf [Dünger]; Konservierungsmittel für Dachziegel [ausgenom- men Anstrichfarben und Öle]; Wolframsäure; Uran; Uranoxyd; Wasserglas [Silikat]; Fleischbeizmittel [Mittel zum Zartmachen] für gewerbliche Zwecke; chemische Mittel zum Schutz vor Reben- krankheiten; Weingeist; Tonersalze [Fotografie]; Vulkanisiermittel; Witherit; Xenon; Ytterbium; Yttrium; Chloride; Sulfate; Zirkonerde; Back- und Kochaktivierungsmittel für gewerbliche Zwecke; Salmi- akgeist für gewerbliche Zwecke; Alkalijodid für gewerbliche Zwe- cke; Alkalimetalle; Alkalisalze; Alkaloide; Alginate für industrielle Zwecke; essigsaure Tonerde; Stärkekleister, außer für Papierwa- ren und Schreibwaren oder für Haushaltzwecke; Ammoniumsalze; Tierkohle; Silbernitrat; Farbaviviermittel, chemische, für gewerbli- che Zwecke; Mittel gegen das Keimen von Gemüsepflanzen; Nit- rate; Klebstoffe für Wandkacheln; Bariumsulfat; chemische Mittel zur Farbherstellung; Methylbenzol; Methylbenzen; Natriumbikar- bonat für chemische Zwecke; biologische Mittel für Labors [aus- genommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke]; Entfärbungsmittel für industrielle Zwecke; lichtempfindliche, unbe- lichtete Filme; Holzgeistdestillationsprodukte; Flussmittel zum Lö- ten [Hartlöten]; Flussmittel zum Schweißen; Brom für chemische Zwecke; Karbolineum für den Pflanzenschutz; Flockenbildner; Le- zithin [Rohstoff]; Substrate für erdfreien Anbau [Landwirtschaft]; Zelluloseester für gewerbliche Zwecke; Kasein für gewerbliche Zwecke; Zellulosederivate [chemisch]; Zelluloseäther für gewerbli- che Zwecke; Bakterienpräparate, außer für medizinische oder tierärztliche Zwecke; bakteriologische Präparate, außer für medi- zinische oder tierärztliche Zwecke; Kulturen von Mikroorganismen, außer für medizinische oder tierärztliche Zwecke; Ruß [Kohle- schwarz] für gewerbliche Zwecke; lichtempfindliche kinematografi- sche Filme [unbelichtet]; Kobaltoxyd für gewerbliche Zwecke; Leime für gewerbliche Zwecke; Lederzurichtungsöle; Kreosot für - 8 - chemische Zwecke; Massen für die Schallplattenherstellung; Fettspaltungsmittel; Kunststoffdispersionen; Lösungsmittel für Fir- nisse und Lacke; künstliche Süßstoffe [chemische Erzeugnisse]; Wasserreinigungsmittel; Weichmacher für gewerbliche Zwecke; Filtermaterial [Kunststoffe im Rohzustand]; Filtermaterial [chemi- sche Erzeugnisse]; Filtermaterial [mineralische Substanzen]; Fil- termaterial [pflanzlich]; Traubenzucker für gewerbliche Zwecke; Kleber [Gluten], nicht für Papierwaren oder Schreibwaren, oder für den Haushalt; Gummi [Leim], nicht für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltzwecke; Feuchtigkeitsimprägniermittel für Mau- erwerk [ausgenommen Anstrichfarben]; Fischleim, nicht für Schreibwaren, den Haushalt oder Nahrungsmittel; Bierkonservie- rungsmittel; Kunststoffe für die Ölabsorbierung; Keramikpartikel als Filtermaterial; Kompost; chemische Mittel für die Herstellung von technischer Keramik; Diatomeenerde; Metallbeizen; Mittel zur Regulierung des Pflanzenwachstum; Entkalkungsmittel, ausge- nommen für Haushaltszwecke; Meerwasser [für industrielle Zwe- cke]; Präparate von Spurenelemente für Pflanzen; Kampfer für in- dustrielle Zwecke; Papierverstärker, chemische; Gummiverstärker, chemische; Humusabdeckungen; magnetische Fluide für industri- elle Zwecke; Fluide für Servolenkungen; Fluide für Getriebe; Prä- parate zur Verhinderung der Überhitzung von Kühlmitteln für Fahrzeuge; Keramikverbindungen für die Sinterung [Granulat und Pulver]; Kühlmittel für Fahrzeugmotoren; chemische Präparate für das Ausspülen von Radiatoren; Spachtelmasse für Kraftfahrzeug- karosserien; Elektrophorese-Gele nicht für medizinische oder tier- ärztliche Zwecke; Glaserkitt; Blähton für Hydrokultur [Substrat]; Tapetenablösungsmittel; chemische Zusätze für Öle; Ölkitte; Gene von Saatgut für die landwirtschaftliche Produktion; Stammzellen, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwe- cke; biologische Gewebekulturen, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; Fischmehl als Dünger; En- zympräparate für die Lebensmittelindustrie; Enzyme für die Le- bensmittelindustrie; Glukose [Traubenzucker] für die Lebensmit- telindustrie; Lezithin für die Lebensmittelindustrie; Lezithin für in- dustrielle Zwecke; Pektin für die Lebensmittelindustrie; Pektin für industrielle Zwecke; Weinsteinrahm für die Lebensmittelindustrie; Weinsteinrahm für industrielle Zwecke; Alginate für die Lebens- mittelindustrie; Gluten für die Lebensmittelindustrie; Gluten für in- dustrielle Zwecke; Laktose für die Lebensmittelindustrie; Laktose für industrielle Zwecke; Laktose [Rohstoff]; Milchfermente für die Lebensmittelindustrie; Milchfermente für industrielle Zwecke; Kasein für die Lebensmittelindustrie; In-vitro-Diagnostika, ausge- nommen für medizinische Zwecke; Kalibrier- und Qualitätskon- trollflüssigkeiten für medizinische Geräte; chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, landwirtschaftli- - 9 - che, gartenwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke; chemi- sche Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Le- bensmitteln; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; Klasse 3: Klebemittel für Haarersatz; Glättsteine; Schleifmittel; Rasiersteine [Adstringenzien]; Mandelöl; Mandelseife; Ambra [Parfüm]; Glanz- stärke; Stärke [Appreturmittel]; Polierrot; Seifen; Avivageseifen; Waschblau; Sternanisessenz; Badezusätze, kosmetische; Rasier- seife; Lippenstifte; Wattestäbchen für kosmetische Zwecke; Schönheitsmasken; Bergamottöl; Schlämmkreide; Bleichcreme für die Haut; Lederbleichmittel; Bleichsalze; Bleichsoda; Bleichmittel [Wäscherei]; Glanzmittel für die Wäsche; Duftholz; Mundpflege- mittel, nicht für medizinische Zwecke; Nagellack; Schminkmittel; Haarwasser; Metallkarbide [Schleifmittel]; Siliziumkarbid [Schleif- mittel]; ätherische Öle von Zedernholz; Vulkanasche [Putzmittel]; Schuhcreme; Haarfärbemittel; Onduliermittel für Haare; künstliche Wimpern; Wimpernkosmetika; Putzmittel; Poliermittel; Schuh- wichse; Bohnermittel; Glanzmittel; Schusterwachs; Schusterpech; Wachs für Wäschereizwecke; Bartwichse; Bohnerwachs; Polier- wachs; Schneiderwachs; Zitronenöle, ätherische; Kölnisch Was- ser; Färbemittel für die Wäsche; Färbemittel für Toilettezwecke; Lederkonservierungsmittel [Wichse]; Korund [Schleifmittel]; Tier- kosmetika; Kosmetiknecessaires [gefüllt]; Kosmetika; Watte für kosmetische Zwecke; Kreide zum Reinigen; Fleckenentferner; Kosmetikstifte; Poliercreme; Hautcreme [kosmetisch]; Natronkris- talle für Reinigungszwecke; Pasten für Rasiermesserstreichrie- men; Ledercreme; Detergentien, außer zur Verwendung in Her- stellungsverfahren und für medizinische Zwecke; Abbeizmittel; Fettentfernungsmittel, außer zur Verwendung in Herstellungsver- fahren; Abschminkmittel; Zahnputzmittel; desinfizierende Seifen; Entkalkungsmittel für Haushaltszwecke; Diamantine [Schleifmittel]; Antistatika für Haushaltszwecke; Schmirgelpapier; Lackentfer- nungsmittel; Schmirgelleinen; Farbentfernungsmittel; Firnisentfer- nungsmittel; Eau de Javel; Lavendelwasser; Duftwasser; Toilette- wasser; Quillajarinde [Waschmittel]; Schmirgel; Weihrauch; Ent- haarungsmittel; Enthaarungswachs; Wäscheeinweichmittel; äthe- rische Essenzen; ätherische Öle; Blumenextrakte [Parfümeriewa- ren]; Schminke; Reinigungsmittel; Grundstoffe für Blumenparfüms; Räuchermittel [Duftstoffe]; Backaromen [ätherische Öle]; Gaultheriaöl; Vaseline [Erdölgelee] für kosmetische Zwecke; Ge- raniol [Duftstoff]; Fette für kosmetische Zwecke; Wasserstoffsu- peroxyd für kosmetische Zwecke; Heliotropin; Öle für kosmetische Zwecke; Jasminöl; Lavendelöl; Öle für Reinigungszwecke; Parfü- merieöle; Rosenöl; Öle für Körper- und Schönheitspflege; Ionon - 10 - [Duftstoff]; Lotionen für kosmetische Zwecke; Reinigungsmilch für Körper- und Schönheitspflege; Waschmittel [Wäsche]; Toiletten- mittel [Körperpflege]; Reinigungsflüssigkeit für Windschutzschei- ben; Glättemittel [Wäschesatiniermittel]; Pfefferminzessenz; Pfef- ferminz für Parfümeriewaren; medizinische Seifen; Augenbrauen- kosmetika; Moschus [Parfümerieartikel]; Neutralisierungsmittel für Dauerwellen; Shampoos; Parfüms; künstliche Nägel; Nagelpfle- gemittel; Tapetenreinigungsmittel; Polierpapier; Sandpapier; Par- fümeriewaren; Hautpflegemittel [kosmetisch]; Seifen gegen Fuß- schweiß; Polierstein; Bimsstein; Pomaden für kosmetische Zwe- cke; Schminkpuder; Rasiermittel; desodorierende Seifen; Duft- stoffe für die Wäsche; Safrol; Toilettenseifen; Natronlauge; Au- genbrauenstifte; Talkumpuder für Toilettezwecke; Farbstoffe für die Kosmetik; Terpentin zum Entfetten; Terpentinöl zum Entfetten; Terpene [ätherische Öle]; Schmirgeltuch; Glasleinwand; Antitrans- pirantien [schweißhemmende Toilettemittel]; schweißhemmende Seifen; Tripel [Poliererde]; Schleifstoffe; Schleifpapier; Salmiak- geist als Reinigungsmittel; Alaunsteine [Adstringenzien]; Mandel- milch für kosmetische Zwecke; Rostentfernungsmittel; Sonnen- schutzmittel [kosmetische Mittel zur Hautbräunung]; Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; Aromastoffe, pflanzliche, für Getränke [ätherische Öle]; Farbaviviermittel, chemische, für Haushaltszwe- cke [Wäscherei]; Badesalze, nicht für medizinische Zwecke; Bart- färbemittel; Schlankheitspräparate, kosmetische; Klebstoffe für künstliche Wimpern; Farbenentfernungsmittel [von Anstrichfar- ben]; Deodorants für Menschen oder für Tiere; Ziermotive für kosmetische Zwecke; Adstringenzien für kosmetische Zwecke; Bleichmittel für kosmetische Zwecke; Weichspülmittel für Wäsche; Reinigungsmittel für Zahnprothesen; Mittel zur Beseitigung von Abflussverstopfungen; Tiershampoos; Tücher, getränkt mit kos- metischen Lotionen; Poliermittel für Zahnprothesen; Klebstoffe für kosmetische Zwecke; Rasierwasser; Haarspray; Wimperntusche (Mascara); Potpourris [Duftstoffe]; Atemfrischesprays; Präparate für die Trockenreinigung; Lösungsmittel für Fußbodenwachs [Rei- nigungsmittel]; rutschhemmendes Wachs für Fußböden; rutsch- hemmende Flüssigkeiten für Fußböden; Druckluft in Dosen zur Reinigung und Entstaubung; Zahnbleichgele; mit einem Reini- gungsmittel imprägnierte Putztücher; Mittel zur Erzeugung von Blattglanz für Pflanzen; Räucherstäbchen; Trocknungsmittel für Spülmaschinen; Luftbeduftungsmittel; atemerfrischende Streifen; Deodorants für Haustiere; Mittel zur Intimreinigung für hygienische oder desodorierende Zwecke [Toilettenartikel]; Aloe Vera -Mittel für kosmetische Zwecke; Massagegele, ausgenommen für medi- zinische Zwecke; Lipgloss; Balsame, ausgenommen für medizini- sche Zwecke; Trockenshampoos; Nagelaufkleber; Sonnen- schutzmittel; Fettentfernungsmittel; Mittel zur Körperpflege und - 11 - Schönheitspflege; Aloe Vera Präparate für kosmetische Zwecke; kosmetische Massageöle; Mundwasser, nicht für medizinische Zwecke; Klasse 7: Wellenkupplungen [Maschinen]; Azetylen-Reinigungsapparate; Stahlkonverter; Klebstreifenspender [Maschinen]; Belüftungspum- pen für Aquarien; Luftkondensoren; Rührmaschinen; landwirt- schaftliche Maschinen; Elevatoren für die Landwirtschaft; Luftfilter für Motoren; Luftkondensatoren; Bierdruckapparate; Justierma- schinen; Presswalzen; Speisevorrichtungen für Vergaser; Zünd- vorrichtungen für Verbrennungsmotoren; Wechselstromgenerato- ren; Schieber [Maschinenteile]; Maschinenwellen; Kurbelwellen; Antriebswellen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Lifte [Aufzüge]; Elevatoren; Mischmaschinen; Selbstschmierlager; Pflüge; Flug- zeugmotoren; Tünchmaschinen; Schmierringe [Maschinen- und Motorenteile]; Kolbenringe; Dynamobürsten; Straßenkehrmaschi- nen [selbstfahrend]; Sägeböcke [Maschinenteile]; Förderbänder; Bandförderer; Butterfässer; Trommeln für Maschinen; Maschinen- gehäuse; Maschinenständer; Mühlen [Maschinen]; Dreschmaschi- nen; Schlagmaschinen; Betonmischmaschinen; Buttermaschinen; Dynamos für Fahrräder; Pleuelstangen für Maschinen und Moto- ren; Kugellager; Maschinen zur Herstellung von Bitumen; Mähma- schinen; Garbenbinder [Maschinen]; Spulen für Webstühle; Holz- bearbeitungsmaschinen; Apparate zur Herstellung von kohlensäu- rehaltigen Getränken; Wirkmaschinen; Bindemaschinen; Schlammsammler [Maschinen]; Glühkerzen für Dieselmotoren; Gewindeschneidmaschinen; Spülmaschinen; Füllmaschinen; Fla- schenspülmaschinen; Brauereimaschinen; Rahmen für Stickma- schinen; Bürsten [Maschinenteile]; Bulldozer; Schaufelbagger; Meißelmaschinen; Ankerwinden; Draggen für die Schifffahrt [au- tomatisch]; Riemen für Maschinen; Hauben [Maschinenteile]; Setzmaschinen [Druckerei]; Einspritzdüsen für Motoren; Vergaser; Kardenbeschläge [Maschinenteile]; Messer [Maschinenteile]; Mat- rizenkästen für Druckereizwecke; Aschensiebe [Maschinen]; Milchzentrifugen; Trockenschleudern [unbeheizt]; Schmiervor- richtungen [Maschinenteile]; Zentrifugen [Maschinen]; Zentrifu- galmühlen; Zentrifugalpumpen; Getreideschälmaschinen; Fräsma- schinen; Lagerböcke für Maschinen; Gestelle für Maschinen; Kohlebürsten [Elektrizität]; Schrämmmaschinen; Materialaufzüge; Ladebrücken; Schlitten für Strickmaschinen; Drehbänke [Werk- zeugmaschinen]; Flaschenzüge [maschinell angetrieben]; Pflug- schare; Armaturen für Maschinenkessel; Weinpressen; Zigaret- tenmaschinen [für gewerbliche Zwecke]; Biegepressen; Scheren [elektrisch]; Meißel [elektrisch]; Meißel für Maschinen; Klappen für - 12 - Maschinen; Pressfilter; Kesselsteinsammler für Maschinenkessel; Fußantriebe für Nähmaschinen; Lichtsetzmaschinen; Kompresso- ren [Maschinen]; Turbokompressoren; Dampfkondensatoren [Ma- schinenteile]; Kondensationsanlagen; Seilscheiben [Maschinen- teile]; Dichtungen [Motorenteile]; Maschinen zur Herstellung von Schnüre; Typengießmaschinen [Druckerei]; Schermaschinen; Schneidemaschinen; Stromgeneratoren; Bohrköpfe [Maschinen- teile]; Dynamoriemen; Elevatorgurte; Heftmaschinen; Geräte und Vorrichtungen zur Beförderung von Lasten mittels Luftkissen; La- ger [Maschinenteile]; Messer [elektrisch]; Zahnstangenwinden; Siebanlagen; Siebmaschinen; Hebewinden [Maschinen]; Lederbe- arbeitungsmaschinen; Zylinderköpfe für Motoren; Kultivatoren [Maschinen]; Zylinder für Maschinen; Druckzylinder; Walzen für Walzmaschinen; Abscheider [Maschinen]; Sortiermaschinen für industrielle Zwecke; Entladetrichter [Maschinenteile]; Zuschnei- demaschinen; Speisewasserentlüfter; Rasensodenschneider; Entfettungsmaschinen; Anlasser für Motoren; Maschinen zur Her- stellung von Spitzen; Dampfentöler; Desintegratoren; Druckredu- zierventile [Maschinenteile]; Haspeln [maschinell]; Lederschleif- maschinen; Drainagemaschinen; Richtmaschinen; Dynamos; Speisewasserregler; Abwasserzerstäuber; Apparate zur Herstel- lung von kohlensäurehaltigen Wässern; Apparate zur Herstellung von Mineralwässer; Wassererhitzer [Maschinenteile]; Ausfleisch- maschinen; Gewindebohrmaschinen; Abbeermaschinen; Aus- kernmaschinen; Ejektoren [Saugstrahlpumpen]; Elektrogenerato- ren; Hebegeräte; Tiefziehpressen; Schaltkupplungen, ausgenom- men für Landfahrzeuge; Farbwerke für Druckereimaschinen; Mit- nehmer [Maschinenteile]; Verpackungsmaschinen [Einwickelma- schinen]; Rolltreppen; Pumpen [Maschinen- oder Motorenteile]; Stempelmaschinen; Prägemaschinen; Etikettiermaschinen; Bandmaschinen; Bagger; Förderapparate für Gruben; Heuwender; Siebe [Maschinen oder Maschinenteile]; Mähmaschinenmesser; Klingen [Maschinenteile]; Spinnereimaschinen; Spinnräder; Filtriermaschinen; Finishmaschinen; Spannfutter [Maschinenteile]; Futterpressen; Gießereimaschinen; Zylinderkolben; Stopfbüchsen [Maschinenteile]; Gebläse zum Komprimieren, Ansaugen und für den Transport von Gasen; Rasenmäher [Maschinen]; Teerspritz- maschinen; Gebläse zum Komprimieren, Ansaugen und für den Transport von Getreide; Schmierbüchsen [Maschinenteile]; Schmierpumpen; Gaufriermaschinen; Graviermaschinen; Kerbma- schinen [Werkzeugmaschinen]; Führungsbahnen für Maschinen; Strohhäcksler; Fleischhackmaschinen; Geschirre für Webstühle; Eggen; Zerstäuber [Maschinen]; Wasserturbinen; Blechdruckma- schinen; Druckplatten; Druckmaschinen; Druckereipressen; Druckwalzen [Maschinenteile]; Molkereimaschinen; Häckslermes- ser; Webstuhlschäfte; Messerschleifmaschinen; Sägeblätter [Ma- - 13 - schinenteile]; Messerhalter [Maschinenteile]; Walzwerke [Maschi- nen]; Brennlanzen [Maschinen]; Kurbeln [Maschinenteile]; Ge- schirrspülmaschinen; Waschmaschinen; Waschapparate; Wä- schewaschmaschinen; Waschanlagen für Fahrzeuge; Waschma- schinen mit Münzbetrieb; Hubgeräte; Wringmaschinen für Wä- sche; Glättpressen [Maschinen]; Antriebsmaschinen, ausgenom- men für Landfahrzeuge; Dampfmaschinen; Werkzeugmaschinen; Zündmagnete; Ladeapparate; Bogenanleger für Druckereizwecke; Hämmer [Maschinenteile]; Fallhämmer; Presslufthämmer; Hütten- hämmer; Ladebäume; Triebwerke für Fahrzeuge, ausgenommen für Landfahrzeuge; Übersetzungsgetriebe für Fahrzeuge, ausge- nommen für Landfahrzeuge; Regler [Maschinenteile]; Tabakverar- beitungsmaschinen; elektrische Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt; Pumpenmembrane; Metallbearbeitungsmaschinen; Webstühle; Spinnmaschinen; Mühlsteine; Brechwerke, Zerkleine- rungsmaschinen, Stampfer [Maschinen]; Erdbohrer für den Berg- bau; Erzbearbeitungsmaschinen; Müllereimaschinen; Mixer [Ma- schinen]; Getreidemähmaschinen; Mähbinder; Mähdrescher; Waggonaufzüge; Düsenmotoren, ausgenommen für Landfahr- zeuge; Umweltschutzgeräte für Motoren; Kolben für Motoren; Drehzahlregler für Maschinen und Motoren; Gussformen [Maschi- nenteile]; Mühlen für Haushaltszwecke, nicht handbetrieben; Formmaschinen; Freilaufräder, ausgenommen für Landfahrzeuge; Webschützen [Maschinenteile]; Reinigungsmaschinen und -geräte [elektrisch]; Saugmaschinen für gewerbliche Zwecke; Säumma- schinen; Handwerkzeuge [nicht handbetätigt]; Werkzeuge [Ma- schinenteile]; Werkzeughalter [Maschinenteile]; Dosenöffner [elektrisch]; Brotschneidemaschinen; Zapfenlager; Transmissi- onslager; Papierherstellungsmaschinen; Mangeln [Maschinen]; Papiermaschinen; Verpackungsmaschinen; Knetmaschinen; Ma- schinen zur Herstellung von Teigwaren; Farbauftragmaschinen; Farbspritzpistolen; Bohrmaschinen; Handbohrmaschinen [elektrisch]; Steinbearbeitungmaschinen; Kolben (Maschinen- oder Motorenteile); typografische Pressen; Druckluftförderer; Loch- dorne für Lochstanzmaschinen; Lochstanzmaschinen; Pfeffer- mühlen, nicht handbetrieben; Poliermaschinen und -geräte [elektrisch]; Pumpen [Maschinen]; Luftpumpen [als Garagenein- richtung]; Pumpen für Heizungsanlagen; Vakuumpumpen [Ma- schinen]; Laufkräne; Adhäsionsreifen für Riemenscheiben; elekt- romechanische Apparate für die Zubereitung von Getränken; Pressen [Maschinen für gewerbliche Zwecke]; Druckregler [Ma- schinenteile]; Druckventile [Maschinenteile]; Puddelmaschinen; Reiniger, automatische; Hobelmaschinen; Schienenlegemaschi- nen; Rechen für Heuwendemaschinen; Heurechen [Maschinen]; Ratiniermaschinen; Schleifmaschinen; Buchbindeapparate und - maschinen für industrielle Zwecke; Bügelmaschinen; Stopfma- - 14 - schinen; Federn [Maschinenteile]; Vorhangantriebe [elektrisch]; Nietmaschinen; Hähne [Maschinen- oder Motorenteile]; Rotations- druckmaschinen; Räderwerke für Maschinen; Maschinenräder; Schwungräder für Maschinen; Rollenlager; Kugellagerringe; Stra- ßenbaumaschinen; Sägen [Maschinen]; Bergbaumaschinen; Treibriemen für Motoren; Unkrautjätmaschinen; Satiniermaschi- nen; Wurstmaschinen; Siegelmaschinen für gewerbliche Zwecke; Sämaschinen; Schweißmaschinen [elektrisch]; Gebläsemaschi- nen; Blasebälge für Schmieden, Schmiedegebläse; Schuhleisten [Maschinenteile]; Zapfmaschinen; Statoren [Maschinenteile]; Plattendruckmaschinen; Maschinen für die Zuckerindustrie; Über- hitzer; Lader [Turbolader]; Maschinentische; Schutzlappen für Ma- schinen; Absatzfertigungsmaschinen; Färbemaschinen; Karden- maschinen; Schlittensupporte [Maschinenteile]; Lagerzapfen [Ma- schinenteile]; Melkmaschinen; Saugnäpfe für Melkmaschinen; Übersetzungsgetriebe für Maschinen; pneumatische Rohrförder- anlagen; Fördermaschinen; Flechtmaschinen; Winden; Strickma- schinen; Turbinen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Schlauch- haspeln [maschinell]; Pressdeckel für Druckereimaschinen; typo- grafische Maschinen; Getreidereinigungsmaschinen; Motoren für Luftkissenfahrzeuge; Ventilatoren für Motoren; Glasbearbeitungs- maschinen; Gleisbaumaschinen; Vulkanisierapparate; Kupplungen [Verbindungen], ausgenommen für Landfahrzeuge; Motoren für Luftfahrzeuge; Schärfmaschinen; landwirtschaftliche Geräte, nicht handbetätigt; Schleifscheiben [Maschinenteile]; Bierpumpen; Druckluftmotoren; Druckluftmaschinen; Druckluftpumpen; Zünd- kerzen für Verbrennungsmotoren; Stoßdämpferkolben [Maschi- nenteile]; Antifriktionslager für Maschinen; Roder [Maschinen]; Sauggebläse; Kraftstoffsparer für Motoren; Schiffsmaschinen; Motoren für Boote und Schiffe; Rührgeräte, elektrisch; Rammen [Maschinen]; Bremsbeläge, ausgenommen für Fahrzeuge; Brems- schuhe, ausgenommen für Fahrzeuge; Bremsbacken, ausge- nommen für Fahrzeuge; Spulen für Maschinen; Getriebe, ausge- nommen für Landfahrzeuge; Verkorkmaschinen für Flaschen; Fla- schenverschließmaschinen [Maschinen zum Anbringen von Ver- schlusskappen]; Flaschenplombiermaschinen; elektrische Bürsten [Maschinenteile]; Müllzerkleinerer; Kaffeemühlen, nicht handbe- trieben; Feuerungskanäle für Maschinenkessel; Erdbewegungs- maschinen; Abfallpressen; Zerkleinerungsmaschinen für gewerbli- che Zwecke; Töpferscheiben; Manipulatoren, industrielle [Maschi- nen]; Roboter [Maschinen]; elektromechanische Apparate für die Zubereitung von Nahrungsmitteln; Einsätze für Filtriermaschinen; Treibketten, ausgenommen für Landfahrzeuge; Drehmoment- wandler, ausgenommen für Landfahrzeuge; Antriebsketten, aus- genommen für Landfahrzeuge; Bohrfutter [Maschinenteile]; Ma- schinenkessel; Speisevorrichtungen für Maschinenkessel; Tier- - 15 - schermaschinen; Belüfter; Motoren, ausgenommen für Landfahr- zeuge; Steuerseile für Maschinen oder Motoren; Steuergeräte für Maschinen oder Motoren; Matrizen für Druckereizwecke; Kom- pressoren für Kühlanlagen; Wasserabscheider; Nähmaschinen; Ventilatorriemen für Motoren; Brutapparate für Eier; Räderge- triebe, ausgenommen für Landfahrzeuge; Mixgeräte für den Haushalt, elektrisch; Küchenmaschinen [elektrisch]; Zylinder für Motoren; Untersetzungsgetriebe, ausgenommen für Landfahr- zeuge; Teilmaschinen; Bohrkronen [Maschinenteile]; Wärmeaus- tauscher [Maschinenteile]; Auspufftöpfe für Motoren; Elektromoto- ren, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kräne [Hebegeräte]; Schälmaschinen; Gemüseraspelmaschinen; Druckluftspritzpisto- len für Spachtelmassen; Filter [Teile von Maschinen oder Moto- ren]; Grabenaushebemaschinen; Schneebesen, elektrisch, für den Haushalt; Fruchtpressen für den Haushalt [elektrisch]; Hydraulik- motoren; Bohrtürme [schwimmend oder nicht schwimmend]; Brennstoffumwandler für Verbrennungsmotoren; Kühler für Moto- ren; Kesselrohre [Maschinenteile]; hydraulische Antriebe für Ma- schinen und Motoren; pneumatische Antriebe für Maschinen und Motoren; Gehäuse für Maschinen und Motoren; Universal-Kü- chenmaschinen, elektrische; Klebepistolen, elektrische; Pistolen [Handwerkzeuge mit Sprengpatronen]; Winden für den Fischfang [Maschinen]; Kardangelenke; Dampfmangeln für Stoffe [tragbare]; Shamponiermaschinen und -geräte für Teppiche und Teppichbö- den [elektrisch]; Abgaskatalysatoren; Zentralstaubsaugeranlagen; Kettensägen; Dampfreiniger; Schneidbrenner, gasbetrieben; Staubsauganlagen für Reinigungszwecke; Entstaubungsanlagen für Reinigungszwecke; Elektrohämmer; elektromechanische Ma- schinen für die chemische Industrie; Elevatorketten [Teile von Ma- schinen]; Notstromaggregate, -generatoren; Expansionstanks [Teile von Maschinen]; Glaserdiamanten [Teile von Maschinen]; Hochdruckreiniger; Maschinen für die Textilindustrie; Auspuff- krümmer für Motoren; Erdölraffiniermaschinen; Einpackmaschi- nen; Parkettbohnergeräte, elektrisch; Schuhputzgeräte, elektrisch; Schneepflüge; Schweißapparate, gasbetrieben; Lötrohre, gasbe- trieben; Lötkolben, gasbetrieben; Staubsaugerzubehörteile zum Versprühen von Duftstoffen und Desinfektionsmitteln; Staubsau- gerschläuche; Staubsauger; Vibratoren [Maschinen] für industrielle Zwecke; Bohnermaschinen und -apparate [elektrisch]; Maschinen für die Bespannung von Tennisschlägern; Maschinen für die Montage von Fahrrädern; Kultivator (motorgetrieben) [Grubber]; Farbspritzpistolen (Airbrushpistole); hydraulische Türöffner und - schliesser [Maschinenteile]; Kickstarter für Motorfahrräder; me- chanisierte Fördereinrichtungen für die Tierhaltung; Laufbänder zur Personenbeförderung; Schalldämpfer für Motoren [Auspuff]; pneumatische Türöffner und -schliesser [Maschinenteile]; Staub- - 16 - saugerbeutel; gasbetriebene Schneidbrenner; Windturbinen; Bremsscheiben, ausgenommen für Fahrzeuge; Elektroden für Schweißgeräte; Schweißgeräte [elektrisch]; Lötapparate [elektrisch]; Lötkolben [elektrisch]; Lichtbogenschweißgeräte; Lichtbogenschneidgeräte; Lötlampen; Korbpressen; Gebläse; Elektroplattiergeräte; Galvanisierungsgeräte; Verkaufsautomaten; Türschließer, elektrische; Türöffner [elektrisch]; Liftsteuerungen; Schweißgeräte, elektrische, für Kunststoffverpackungen; Kraft- und Treibstoffzapfsäulen für Tankstellen; Brennstoffpumpen mit Selbstregulierung; Maschinen für die Metallbearbeitung; Maschi- nen für die Holzbearbeitung; Maschinen für die Kunststoffverar- beitung; Maschinen für die chemische Industrie; Maschinen für die Landwirtschaft; Maschinen für die Getränkeindustrie; Windgene- ratoren; Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; Windräder zur Stromerzeugung; Bremsklötze, ausgenommen für Fahrzeuge; Kuvertiermaschinen; Klasse 9: elektrische Spulen; Teilchenbeschleuniger; Reflexscheiben für Kleidung, zum Schutz vor Verkehrsunfällen; Unfallschutzvorrich- tungen für den persönlichen Gebrauch; Unfall-, Strahlen- und Feuerschutzbekleidungsstücke; Akkumulatoren [elektrisch] für Fahrzeuge; Akkumulatorengefäße; Akkumulatorenkästen; Säure- messer für Akkumulatoren; Hydrometer; Platten für elektrische Akkumulatoren; Alarmpfeifen; Alarmgeräte [akustisch]; Schalllei- tungen; Schallplatten; Sprachrohre; Strahlenmesser; Additionsma- schinen; Aerometer; Vergrößerungsapparate [Foto]; Fernsteuerge- räte [elektrodynamisch] für Eisenbahnweichen; Magnete; Elektro- magnetspulen; Luftanalysegeräte; Alarmgeräte; Alkoholmesser; Diopterlineale; Nahrungsmittelanalysegeräte; elektrische Fernzün- dungsgeräte; Zündbatterien; Höhenmesser; Asbesthandschuhe zum Schutz gegen Unfälle; Asbestbekleidungsstücke zum Schutz gegen Feuer; Amperemeter [Stromstärkemesser]; Tonverstärker; Verstärkerröhren oder Verstärkerlampen; Windmesser; Kalibrier- ringe; Feuerlöscher; Anoden; Anodenbatterien; Antennen; Blend- schutzbrillen; Blendschutzschirme; Entstörgeräte [Elektrizität]; elektrische Transformatoren; Apertometer [Optik]; Geldzähl- und Geldsortiermaschinen; Verteilerschränke [Elektrizität]; Landver- messungsinstrumente; Vermessungsketten; Objektive für die Ast- rofotografie; Elektronenröhren; Unterrichtsapparate [audiovisuell]; geldbetätigte Musikboxen; Mechaniken für geldbetätigte Automa- ten; Mechaniken für münzbetätigte Automaten; Kaliber [Messge- räte]; Komparatoren; Feuermelder; Druckverlustanzeiger [automa- tisch] für Fahrzeugreifen; Schutzanzüge für Flieger; Alarmglocken [elektrisch]; Wünschelruten; Rettungsflöße; Waagen; meteorologi- - 17 - sche Ballons; Entmagnetisiergeräte für Magnetbänder; Tonband- geräte; Magnetbänder; Barometer; Wägemaschinen; Brücken- waagen; Feuerpatschen; Ladegeräte für elektrische Akkumulato- ren; Betatrons; Fahrkartenautomaten; Lautsprecherboxen; Vor- satzlinsen [Optik]; Klemmen [Elektrizität]; Ventilköpfe mit Druck- messer; Galvanometer; Klingelknöpfe; Abzweigdosen, -kästen [Elektrizität]; Tonarme für Plattenspieler; Wasserwaagen; Lochkar- tenbüromaschinen; Kabelmäntel für elektrische Leitungen; Rah- men für Diapositive; Rechenscheiben; Rechenschieber; Rechen- maschinen; Schieblehren; Lehren [Messinstrumente]; Lichtpaus- apparate; Filmkameras; Kapillarröhren; Tonträger; Schutzhelme; Atemmasken [ausgenommen für künstliche Beatmung]; Masken für Schweißer; Kneiferkettchen; Wärmekontrollgeräte; Dunkel- kammern [Fotografie]; Kesselkontrollgeräte; elektrisch heizbare Socken; Trockenständer [Fotografie]; Montiervorrichtungen für ki- nematografische Filme; gedruckte Schaltungen; Blinker [Lichtsig- nale]; Signalglocken; Objektträgerkassetten für die Mikroskopie; Kollektoren [elektrisch]; elektrische Anlagen für die Fernsteuerung industrieller Arbeitsvorgänge; Klappenschränke [Elektrizität]; Schalter; Schiffskompasse; Okulare; Buchungsmaschinen; Fa- denzähler; Pedometer; Zählwerke; Taktmesser; Elektrokonden- satoren; Leiter [elektrisch]; Kabelkanal [elektrisch]; Stromschlie- ßer; Verbindungsteile [Elektrizität]; Anschlussdosen, -kästen [Elektrizität]; Schaltanschlusstafeln; Kontakte [elektrisch]; Frankie- rungskontrollgeräte; Kontrollapparate [elektrisch]; Überwachungs- apparate [elektrisch]; Geschwindigkeitskontrollgeräte für Fahr- zeuge; Stromwandler; Fotokopiergeräte [fotografische, elektrosta- tische, thermische]; Kneiferschnüre; Glaskolben [Retorten]; Re- tortenuntersetzer; Korrektionslinsen [Optik]; Objektive [Optik]; kosmografische Instrumente; Taucheranzüge; Schaltgeräte [elektrisch]; Schalter [Stromunterbrecher]; Begrenzer [Elektrizität]; Steckdosen; Stromgleichrichter; Zellenschalter [Elektrizität]; Me- termaße für Näherinnen; Schmelztiegel; Apparate zur Messung der Lederstärke; Zyklotrons; Falschgelddetektoren; Auslöser [Fo- tografie]; Densimeter; Zeichentrickfilme; Laborplatten; Metallde- tektoren für gewerbliche oder militärische Zwecke; Sonare; De- tektoren; Verschlüsse [Fotografie]; Schallmembranen; Rahmungs- geräte für Diapositive; Fotoapparate; Diapositive; Diaprojektoren; Entfernungsmessgeräte; Diktiermaschinen; Diffraktionsgeräte [Mikroskopie]; Lautsprecher; Stromunterbrecher; Plattenspieler; Mikroskope; Apparate zum Aufzeichnen von Entfernungen; Ent- fernungsmesser [Telemeter]; Verteilertafeln [Elektrizität]; Schalt- pulte [Elektrizität]; Zirkel [Messinstrumente]; Maße; Messgeräte; Dynamometer; Wasserstandsanzeiger; Rettungsleitern; Blitzlicht- lampen [Fotografie]; Telefonhörer; Fluoreszenzschirme; Projekti- onsschirme; Gesichtsschutzschirme für Arbeiter; Schirme [Foto- - 18 - grafie]; Abtropfständer für fotografische Zwecke; Stromverlustan- zeiger; Messgeräte [elektrisch]; Elektrokabel; Leitungsrohre [elektrisch]; Schalttafeln [Elektrizität]; galvanische Elemente; An- schlussteile für elektrische Leitungen; Kupplungen, elektrische; Relais [elektrisch]; Glas mit elektrisch leitendem Überzug; Elekt- rolyseure; Sender für elektronische Signale; Sender [Fernmelde- wesen]; Reinigungsvorrichtungen für Schallplatten; Tonaufzeich- nungsfilme; Fahrtenschreiber für Fahrzeuge; Spulen [Fotografie]; Schilder [mechanisch]; Epidiaskope; Reagenzgläser; Auswuchtge- räte; Thermostate; Ergometer; Materialprüfinstrumente und -ma- schinen; Eierdurchleuchter; Lehren; Benzinuhren; Funkenfänger; Spezialetuis für fotografische Apparate und Instrumente; Kneife- retuis; Analysegeräte, nicht für medizinische Zwecke; Refrakto- meter; Belichtungsmesser; Fakturiermaschinen; Gärungsapparate [Laborgeräte]; Apparate zur Sicherung des Schienenverkehrs; Elektrodrähte; Magnetdrähte; Lotbleie; Senklote [Bleilote]; Unfall- schutznetze; Rettungsnetze; Rettungsplanen; Filmschneidegeräte; Filter für Atemmasken; Filter für fotografische Zwecke; Ladegeräte für Akkumulatoren; Hochfrequenzgeräte; Frequenzmesser; Schmelzsicherungen; Radios; Bleiglanzdetektoren; galvanische Zellen; Unfallschutzhandschuhe; Taucherhandschuhe; Schutz- handschuhe gegen Röntgenstrahlen für gewerbliche Zwecke; Gasanalysegeräte; Gaszähler [Messinstrumente]; Vermessungs- apparate und -instrumente; Messstangen; Trockenapparate für Fotografien; Satiniergeräte für Fotografien; Lineale [Messinstru- mente]; Messgläser; Raster für die Fotogravur; Gitter für elektri- sche Akkumulatoren; Feuerschutzbekleidung; Empfangsgeräte [Ton-, Bild-]; Lichtpausapparate [Heliografie]; Hologramme; Hyg- rometer [Feuchtigkeitsmesser]; Kabelkennfäden für elektrische Leitungen; Kabelkennmäntel für elektrische Leitungen; Rettungs- vorrichtungen; Strahlrohre für Feuerlöschzwecke; Feuerlöschfahr- zeuge; Feuerspritzen; Klinometer; Taxameter; Mengenmesser; Vakuummesser; Geschwindigkeitsanzeiger; Induktoren [Elektrizi- tät]; Anker [Elektrizität]; Datenverarbeitungsgeräte; Arbeitskontroll- spiegel; Wechselsprechapparate; Kassettenrahmen [Fotografie]; Stromwender; Ionisationsgeräte, nicht zur Behandlung von Luft oder Wasser; Türgucker; Rockabrunder; Spezialmöbel für Labo- ratorien; Laktodensimeter; Laktometer; Dunkelkammerlampen [Fotografie]; optische Lampen; Laternae Magicae; Signallaternen; Laser, nicht für medizinische Zwecke; optische Linsen; Briefwaa- gen; Logs; Senkschnüre; Lupen [Optik]; Leuchtschilder; Neonröh- ren für die Werbung; Brillen [Optik]; okularbestückte Instrumente; Nivellierfernrohre; Brillengläser; Optikerwaren; Manometer; Peri- skope; Schutzmasken; mathematische Instrumente; Mechaniken, geldbetätigt, für Fernsehapparate; Megafone; Speichergeräte für Datenverarbeitungsanlagen; Winkelmaße [für Schreiner]; Queck- - 19 - silberrichtwaagen; Geschwindigkeitsmesser [Fotografie]; Präzisi- onsmessgeräte; Messinstrumente; meteorologische Instrumente; Meterstäbe; Mikrometerschrauben für optische Instrumente; Mik- rofone; Mikrotome; Zeitschaltuhren, nicht für Uhrwerke; Spiegel [optisch]; Atemgeräte zum Tauchen; nautische Apparate und In- strumente; Schiffssignalanlagen; Navigationsinstrumente; Brillen- fassungen, -gestelle; Batterien [elektrisch]; Akkumulatoren [elektrisch]; Richtwaagen [Instrumente für die Feststellung der Ho- rizontalen]; Nivellierinstrumente; Kneiferfassungen; Prismen [Op- tik]; Beobachtungsinstrumente; Oktanten; Ohmmeter; Wellenmes- ser; optische Apparate und Instrumente; optisches Glas; Laptops (Computer); Computer-Programme [gespeichert]; Oszillografen; Apparate zum Umfüllen von Sauerstoff; Ozonisierungsapparate; Mikrometer; Signaltafeln, leuchtend oder mechanisch; Blitzablei- ter; Parkuhren; Apparate und Instrumente für die Astronomie; Ap- parate zum Messen der Fellstärke; Säuremesser; Wägeapparate und -instrumente; Salzwaagen; Waschschalen [Fotografie]; Stative für Fotoapparate; Sucher [fotografisch]; Fotometer; Bildfunkgeräte; physikalische Apparate und Instrumente; automatische Steue- rungseinrichtungen für Fahrzeuge; Kneifer [Augengläser]; Pipet- ten; Messtische [Messinstrumente]; Planimeter; Ohrtampons für Taucher; Klingeln [Alarmanlagen]; Gewichte; Polarimeter; Funk- sprechgeräte; Funktelegrafiegeräte; Druckmessgeräte; Druck- schreiber; Projektionsgeräte; Rostschutzvorrichtungen [katho- disch]; Feuerschutzbekleidungsstücke; Mundschutz; Pyrometer; Radargeräte; Radios für Fahrzeuge; radiologische Apparate für gewerbliche Zwecke; Winkelmesser; Apparate und Anlagen zur Erzeugung von Röntgenstrahlen, nicht für medizinische Zwecke; Röntgenröhren, nicht für medizinische Zwecke; Schutzvorrichtun- gen gegen Röntgenstrahlen, nicht für medizinische Zwecke; Fern- sprechapparate; Refraktoren; Röntgenapparate, nicht für medizi- nische Zwecke; Spektroskope; elektrische Widerstände; Thermo- meter [nicht für medizinische Zwecke]; Atemschutzgeräte mit Luft- filter; Atemgeräte, außer für künstliche Beatmung; Rheostate; Schnellwaagen; Signalanlagen, leuchtend oder mechanisch; Sac- charimeter; Sonden für wissenschaftliche Zwecke; Satelliten für wissenschaftliche Zwecke; Membranen für wissenschaftliche Ap- parate; Unterrichtsapparate; Drosselspulen; Kabelklemmen [Elekt- rizität]; elektrische Schlösser; Sextanten; Signalpfeifen; Warndrei- ecke für Fahrzeuge; Signalfernsteuergeräte [elektrodynamisch]; Simulatoren für die Lenkung und die Kontrolle von Fahrzeugen; Sirenen; Tonübertragungsgeräte; Tonaufzeichnungsgeräte; Ton- wiedergabegeräte; Lotungsgeräte, -maschinen; Senkbleie; Ton- messgeräte; Spektrografen; Sphärometer; Stereoskope; Stereo- skopische Geräte; Saphirnadeln für Plattenspieler; Sulfitometer; Fernschreiber; Tachometer; Gewindelehren; Telegrafiegeräte; - 20 - Fernsehapparate; Telegrafendrähte; Fernsteuerungsgeräte; Funkmasten; Teleprompter; telefonische Übertragungsapparate; Fernschalter; Feldstecher; Teleskope; Temperaturanzeiger; Zeit- aufzeichnungsgeräte; Theodolite; Thermostate für Fahrzeuge; Totalisatoren [Addierwerke]; Drehzahlmesser; Geschwindigkeits- regler für Plattenspieler; Sender [Telekommunikation]; Präzisions- waagen; Streichmaße; Vakuumröhren [drahtlose Telegrafie und Telefonie]; Urometer; Variometer; Nonien; Videobänder; Viskosi- meter; Diebstahlalarmanlagen [elektrisch]; Spannungsregler für Fahrzeuge; Wahlmaschinen; Voltmeter; Vorrichtungen zum Aus- wechseln von Plattenspielernadeln; Destillierkolben [Laborgeräte]; Drähte aus Metalllegierungen für elektrische Sicherungen; Anti- kathoden; Hundepfeifen; Zielfernrohre für Schusswaffen; Dieb- stahlalarmgeräte; Azimutalinstrumente; Leuchtbojen; Halter für elektrische Spulen; Filme [belichtet]; Straßenbegrenzungspfosten [leuchtend oder mechanisch]; Rettungsbojen; Signalbojen; Sum- mer; Kompasse; Nebelsignale [ohne Zündstoffe]; Registrierkas- sen; Röntgenschirme für gewerbliche Zwecke; Identifikationskar- ten, magnetische; Fotoelemente; Densitometer; Magnetplatten; Disketten; Reinigungsbänder für Tonköpfe; Videorecorder; Com- putertastaturen; Schaltkreise, integrierte; Halbleiter; Chips [inte- grierte Schaltkreise]; Textverarbeitungsgeräte; Kathoden; Ret- tungswesten; Rettungsringe; chemische Apparate und Instru- mente; kinematografische Filme [belichtet]; Material für elektrische Leitungen [Drahte, Kabel]; Kontaktlinsen; Kontaktlinsenetuis; Brut- apparate für Bakterienkulturen; Sonnenbatterien; Kupferdraht [iso- liert]; Entladungsröhren [elektrisch], nicht für Beleuchtungszwecke; Blenden [Fotografie]; Präparierbestecke für die Mikroskopie; Des- tilliergeräte für wissenschaftliche Zwecke; Dosiergeräte; Türklin- geln [elektrisch]; Brillenetuis; Brennöfen für Laborzwecke; optische Fasern [Lichtleitfäden]; Telefondrähte; Röntgenfilme [belichtet]; Ultraviolettfilter für fotografische Zwecke; Schalltrichter für Laut- sprecher; Stative für Kameras; Strichcodeleser; kugelsichere Westen; Markierungsbojen; Siliziumscheiben [für integrierte Schaltkreise]; Chromatografiegeräte für Laborzwecke; Chrono- grafen [Zeiterfassungsgeräte]; Compact-Disks [Ton, Bild]; Com- pact-Disks [ROM, Festspeicher]; Computerbetriebsprogramme [gespeichert]; Computerperipheriegeräte; Computer-Software [ge- speichert]; optische Kondensatoren; akustische Koppler; Koppler [Datenverarbeitung]; Dekompressionskammern; Plotter; Taucher- masken; elektronische Stifte [für Bildschirmgeräte]; kodierte Mag- netkarten; Faxgeräte; Feuerlöschboote; Interfaces [Schnittstellen- geräte oder -programme für Computer]; Plattenwechsler [Daten- verarbeitung]; Knieschützer für Arbeiter; Dimmer [Lichtregler]; Magnetdatenträger; Codierer [Datenverarbeitung]; Magnetbandge- räte [Datenverarbeitung]; Mikroprozessoren; Modems; Monitore - 21 - [Computerhardware]; Monitore [Computerprogramme]; Mäuse [Datenverarbeitung]; Klarschriftleser [Datenverarbeitung]; optische Datenträger; optische Platten [Datenverarbeitung]; Drucker für Computer; Zentraleinheiten [für die Datenverarbeitung]; Lesege- räte [Datenverarbeitung]; Sicherheits-Kombigurte [ausgenommen für Fahrzeugsitze oder Sportsausrüstungen]; Scanner [Datenver- arbeitung]; Rauchdetektoren; Transistoren [elektronische]; Rönt- genbilder [ausgenommen für medizinische Zwecke]; Verbin- dungsmuffen für Elektrokabel; Rechenbretter (Abakusse); elektro- nische Terminkalender; Anrufbeantworter; Videokameras; Kas- settenabspielgeräte; CD-Player; Diagnoseapparate, nicht für me- dizinische Zwecke; Diskettenlaufwerke [für Computer]; Strom- schienen für Scheinwerfer; Taschenübersetzer, elektronische; Si- cherungsetiketten, elektronische für Waren; Feuerlöschdecken; Blitzlichte [Fotografie]; Karten mit integrierten Schaltkreisen [Smartcards]; Messlöffel; Notebooks (Computer); elektronische Anzeigetafeln; Taschenrechner; Unfall-, Strahlen-, Feuerschutz- schuhe; Sprinkleranlagen (Brandschutz); Anlasserkabel für Moto- ren; Sonnenbrillen; Stechuhren [Zeiterfassungsgeräte]; Videokas- setten; Videospielkassetten; Videobildschirme; Bildtelefone; Sportbrillen; Nasenklemmen für Schwimmer; Schutzhelme für den Sport; Elektronische Publikationen [herunterladbar]; Computerpro- gramme [herunterladbar]; Navigationsgeräte für Fahrzeuge [Bord- computer]; dekorative Magnete; Mobiltelefone; Mauspads [Maus- matten]; Tragbare Stereogeräte; Handgelenkauflagen zur Ver- wendung mit Computern; Koaxialkabel; optische Faserkabel; Steckdosenabdeckungen; Wassertiefenmesser; Elektrozäune; Spielprogramme für Computer; Kopfhörer; Strombegrenzer für Beleuchtungsapparate; Personenrufgeräte [Pager]; Satellitennavi- gationsgeräte; Magnetventile [elektromagnetische Schalter]; Über- spannungsschutzgeräte; tragbares Sprechfunkgerät; Windsäcke [Windanzeiger]; Licht-Zeiger [Laserpointer]; Übungspuppen für die Wiederbelebung [Instruktionsapparate]; Regulatoren für Bühnen- beleuchtung; Sanduhren; DNS-Chips; DVD-Spieler, DVD-Player; Geldautomaten; Verkehrsampeln [Lichtsignalanlagen]; Frei- sprecheinrichtung für Telefone; Asbestschutzschirme für Feuer- wehrleute; Reithelme; Spezialbekleidung für Labore; codierte Identifikationsarmbänder, magnetisch; Transponder; Klingeltöne zum Herunterladen für Mobiltelefone; Musikdateien zum Herun- terladen; Bilddateien zum Herunterladen; Crashtest-Dummys; La- borzentrifugen; gedruckte Leiterplatten; USB-Sticks; GPS-Geräte; tragbare Abspielgeräte; Riemen für Mobiltelefone; Leuchtdioden [LEDs]; Trioden; Transformatoren zur Spannungserhöhung; Lap- tops; Feuerwehrschläuche; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Taschen für Mobiltelefone; wissenschaftliche, Schiff- - 22 - fahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und Unterrichtsinstrumente; Solarkollektoren zur Stromerzeugung; herunterladbare Bilddateien; codierte Service- und Identifikations- karten; Computerbildschirme; digitaler Bilderrahmen; elektrische Sensoren; Endoskope, nicht für medizinische Zwecke; Osmose- apparate für wissenschaftliche oder Unterrichtszwecke; Parabol- spiegel zur Bündelung von Lichtstrahlen; Solarmodule zur Strom- erzeugung; Ultraschallgeräte, nicht für medizinische Zwecke; Schütze (Elektrizität); Laptoptaschen; Klasse 21: Tränkgefäße; Tröge; Stahlwolle für Reinigungszwecke; Wasch- bretter; Isoliergefäße für Nahrungsmittel; Teppichklopfer; Glasam- pullen; Tierborsten [Bürsten- und Pinselwaren]; Geflügelfußringe; Sprührohre für Bewässerungsschläuche; Beregnungsgeräte; Bürsten; Rasensprenger; Gießkannen; Brotkörbe; Vogelringe; Vo- gelbäder; Besen; Teppichkehrer; Glasballons [Behälter]; Eimer aller Art; Becken [Behälter]; Küchengeschirr; Gießtüllen; Striegel; Butterdosen; Butterglocken; Bierkrüge; Einmachgläser; Trinkge- fäße; Isoliergefäße für Getränke; Papierhandtuchspender aus Metall; Seifendosen; Teedosen; Schalen; Korbflaschen; Stiefel- knechte; Glasstöpsel; Korkenzieher; Glaskugeln; Flaschen; Iso- lierflaschen; Kühlflaschen; Flaschenöffner; Bratspieße; Nagel- bürsten; Bürsten zur Körper- und Schönheitspflege; Bürsten für Lampengläser; Bürstenwaren; Bürstenmachermaterial; Borsten; Räuchergefäße; Essig- und Ölkännchen; Kabaretts [Servierplat- ten]; Vogelbauer [Vogelkäfige]; Siebe [Haushaltsgeräte]; Isolierbe- hälter, -gefäße; Karaffen; Speisekartenhalter; Kasserollen; Scheu- erkissen aus Metall; Aschensiebe [Haushaltsartikel]; Keramiker- zeugnisse für den Haushalt; Fliegenklappen; Kochkessel; Schuh- bürsten; Pferdebürsten; Futtertröge; Tierkämme; Kämme; Putztü- cher; Chinaporzellan; Formen [Küchenartikel]; Parkettbohnerge- räte, nicht elektrisch; Mixbecher [Shaker]; Leimtöpfe; Gläser [Ge- fäße]; Trinkhörner; kosmetische Geräte; Filter für den Haushalt; Obstschalen; Messerbänke für den Tisch; Deckelverschlüsse für Kochtöpfe; Topfdeckel; Überzüge für Bügelbretter; Krawatten- spanner; Mixgeräte für den Haushalt, nicht elektrisch; Seiher [Haushaltsgeräte]; Kristallglaswaren; Formen für Eiswürfel; Po- lierleder; Kochtöpfe; Schaufeln [Tafelzubehör]; Kochformen [Kü- chenartikel]; Putzgeräte, handbetätigt; Zahnstocher; Waschwan- nen; Platten gegen das Überkochen von Milch; Schneidbretter für die Küche; Kämme [grobe]; Abstaubgeräte, nicht elektrisch; Bü- geleisenuntersetzer; Glaspulver für Dekorationszwecke; Toiletten- necessaires; Toilettenpapierspender; Seifenspender; Siphons für - 23 - kohlensäurehaltige Wässer; emailliertes Glas; Schuhspanner [Leisten]; Trichter; Gewürzservice; Toilettenschwämme; Schwammhalter; Möbelwischtücher; Wäschespinnen; Stoffeimer; Kammetuis; Steingutware; Blumen- und Pflanzenhalter [Blumen- gestecke]; Blumentöpfe; Schneebesen, nicht elektrisch, für den Haushalt; Mopps; Bratpfannen; Bohnerbürsten; Fruchtpressen, nicht elektrische, für Haushaltszwecke; Rauchverzehrer für den Haushalt; Kochgeschirre [Gamellen]; Handschuhweiter; Kuchen- formen; Spiegelglas [Rohmaterial]; Feldflaschen; Grillroste [Kü- chengeräte]; Grillständer; Kalfaterpinsel; Puderquasten; Glas, roh oder teilweise bearbeitet, ausgenommen Bauglas; Insektenfallen; Glaswolle, ausgenommen zur Isolierung; Töpfe; Gemüseschüs- seln; Likörservice; Schöpflöffel; Majolika; Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt, nicht elektrisch; Haushaltsgeräte; Tischbesen; Glasmosaiken, nicht für Bauzwecke; Mühlen für Haushaltszwecke, handbetrieben; Wollabfälle für Reinigungszwecke; Nesteier, künstliche; Eierbecher; Opalgläser; Opalglaswaren; Putzkissen; Brotbretter; Picknickkoffer [Geschirr]; Hosenpressen; Papierteller; Siebe; Teigroller; elektrische Kämme; Tortenheber, -schaufeln; Weinheber; Bügelbretter; Tabletts, aus Papier, für den Haushalt; Schwenkkasserollen; Brauseköpfe für Gießkannen; Pfeffermühlen, handbetrieben; Pfefferstreuer; Polierapparate und -maschinen, nicht elektrisch, für Haushaltszwecke; Poliermaterial [ausgenom- men Poliermittel, -papier, -steine]; Schweinsborsten; Porzellan; Vasen; Seifenhalter, -schalen; Nachttöpfe; Töpferwaren; Abfallei- mer; Puderdosen; Eiskübel; Reiben [Haushaltsartikel]; Rattenfal- len; Gefäße für Haushalt oder Küche; Serviettenringe; Salatschüs- seln; Salzstreuer, -fässer; Wäschetrockenständer; Blumen- und Pflanzenspritzen; Tafelservice [Geschirr]; Schüsseln; Teeservice [Tafelgeschirr]; Handtuchhalter; Speiseeisgeräte; Untertassen; Schuhanzieher; Suppenschüsseln; Augenbrauenbürsten; Fallen für Mäuse; Statuen aus Porzellan, Steingut, Keramik oder Glas; Zuckerdosen; Tafelaufsätze; Tassen; Kleiderspanner; Teekannen; Knopfhaken [Knöpfer]; Sparbüchsen; Toilettengeräte [Körper- pflege]; Urnen; Tafelgeschirr; Parfümzerstäuber; Glas mit einge- betteten, dünnen elektrischen Leitern; Glaswaren, bemalte; Glas für Kraftfahrzeugscheiben [Halbfabrikate]; Becher; Aerosolzer- stäuber, nicht für medizinische Zwecke; Kunstgegenstände aus Porzellan, Ton oder Glas; Teller; Schnellkochtöpfe, nicht elektrisch; Rührgeräte, nicht elektrisch; Babyflaschenwärmer, nicht elektrisch; Rasierpinsel; Rasierpinselhalter; Kerzenmanschetten; Glasbehälter; Bonbonnieren; Leuchter; Wasserkessel, nicht elektrisch; Tee-Eier; Zahnbürsten; elektrische Bürsten [ausge- nommen Maschinenteile]; Büsten aus Porzellan, Ton oder Glas; Manschetten, nicht aus Papier, für Blumentöpfe; Kaffeemühlen, handbetrieben; Kaffeeservice [Tafelgeschirr]; Kaffeefiltergeräte, - 24 - nicht elektrisch; Kaffeeperkolatoren, nicht elektrisch; Karaffenun- tersetzer, nicht aus Papier, ausgenommen Tischwäsche; Scheu- erkissen für die Küche; Fritteusen, nicht elektrische; tragbare Kühltaschen, -boxen, nicht elektrische; Mundduschen; Chamoisle- der für Reinigungszwecke; Schuhputzgeräte, nicht elektrisch; Kä- seglocken; Körbe für den Haushalt; Tabletts für den Haushalt; Baumwollabfälle für Putzzwecke; Schüsseldeckel; Schüsselunter- setzer [Tischutensilien]; Kannen und Krüge; Küchengefäße; Kü- chengeräte; Kochutensilien; Zahnstocherbehälter; Zahnbürsten, elektrische; Desodorierungsgeräte für den persönlichen Gebrauch; Schaber zum Reinigen von Behältern; Schilder aus Porzellan oder Glas; Schwämme für den Haushalt; Staubwedel; Staubtücher; Quarzglasfasern, nicht für Textilzwecke; Glasfasern, ausgenom- men für Isolier- und Textilzwecke; Figuren [Statuetten] aus Por- zellan, Keramik, Steingut oder Glas; Glasfäden, nicht für Textil- zwecke; Kaffeekocher, nicht elektrisch; Teesiebe; Flakons; Haus- haltshandschuhe; Käfige für Haustiere; Essig- und Ölständer; Kühlelemente für Nahrungsmittel [Haushalt]; Polierhandschuhe; Kerzenauslöscher; Babybadewannen [tragbare]; Transportkäfige für Haustiere; Bodenwischtücher [Putztücher]; Spülbürsten; Zim- merterrarien [für Pflanzenkulturen]; Streukästen für Haustiere; Quarzgut [Halbfertigerzeugnis], ausgenommen für Bauzwecke; Waffeleisen, nicht elektrisch; Brotkästen; Essstäbchen; Putzwolle; Wäscheklammern; Rührstäbchen für Cocktails; Spritzbeutel; Plätzchen-, Keksausstechformen; Keksdosen; Papier- oder Plas- tikbecher; Trinkgläser; Zahnseide; Gartenhandschuhe; Dampf- kochtöpfe, nicht elektrisch; Kühltaschen; Servierdrehplatten; Pro- viantdosen; Rührlöffel [Küchengeräte]; Nudelmaschinen, handbe- tätigt; Teigmesser; Gummisaugglocken zur Abflussreinigung; Schaber [Küchengeräte]; Hautpeelingschwämme; Knoblauchpres- sen [Küchengerät]; Wegwerfteller; Stangen und Ringe für Handtü- cher; Toilettenpapierhalter; Zimmeraquarien; Abdeckungen für Aquarien; Zimmerterrarien [Vivarien]; Wischmopppressen; Papier- körbe; Blumenkästen; Trinkhalme; Teemützen, -wärmer; Ab- schminkgeräte; Insektenanlock- und -vertilgungsgeräte, elektri- sche; Geräte für Haushalte und Küche; Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Topfhandschuhe; Putzzeug; Topflappen; Schwämme. Die Eintragung wurde am 31. Oktober 2013 veröffentlicht. Der ursprüngliche Anmelder und Markeninhaber, Herr S… aus K…, H…, übertrug die verfahrensgegenständliche Marke auf Herrn - 25 - S1… aus H… Die Umschreibung der Rechteübertragung wurde im Markenregister am 7. März 2014 veröffentlicht. Mit Antrag vom 2. Juli 2014 hat die Löschungsantragstellerin und Beschwerde- gegnerin die Löschung der angegriffenen Marke beantragt. Diesem Antrag, der dem Inhaber der angegriffenen Marke am 4. August 2014 zugestellt worden ist, hat er mit Schriftsatz vom 2. Oktober 2014, eingegangen beim DPMA am gleichen Tage, widersprochen. Die Antragstellerin, die unter der Bezeichnung ACL Inc. firmiert, ist unter anderem Inhaberin der deutschen Marke 302 48 880 " , welche für die Wa- ren der Klasse 21 und 3 (Putz-, Reinigungs-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; reinigende und/oder antistatische Flüssigkeiten und/oder Sprays, insbesondere für Computer, Computerzubehör und Bildschirme, Kopier- und Fax- geräte, Drucker sowie für andere Büromaschinen und Geräte, einschließlich für CD-Laufwerke und CD-Zubehör; Putzzeug; Putz- und Reinigungstücher mit und ohne Reinigungsmittel, antistatische Tücher) seit dem Jahr 2002 registriert ist. Sie ist ebenfalls Inhaberin der Unionsmarke 013036363 "STATICIDE", registriert für Teile von Waren der Klasse 1 (Anmeldedatum: 27.06.2014), sowie der Unions- markenanmeldung 015207392 "ACL Staticide", registriert für Teile der Waren der Klassen 1, 3 und 9 (Anmeldedatum: 10.03.2016). Gegen letztere ist ein vom An- tragsgegner eingeleitetes Widerspruchsverfahren auf der Grundlage der ange- griffenen Marke vor dem EUIPO anhängig, welches bis zum Abschluss des hiesi- gen Löschungsverfahrens ausgesetzt ist. Mit Beschluss vom 9. November 2015 hat die Markenabteilung 3.4 des DPMA dem Löschungsantrag stattgegeben und dem Inhaber der angegriffenen Marke die Kosten des Verfahrens auferlegt. Zur Begründung hat sie ausgeführt, dass sich aus der Gesamtschau der Umstände der Anmeldung der angegriffenen Marke ergeben würde, dass der Rechtsvorgänger des Inhabers der angegriffenen Marke - 26 - diese nicht zur Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern offensichtlich in der Absicht, in rechtsmissbräuchlicher Weise Dritte mit Unterlassung- oder Geldforde- rungen zu überziehen bzw. zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen, ange- meldet habe. Das angegriffene Zeichen enthalte das Firmenkennzeichen (ACL) der Antragstellerin sowie den Bestandteil " ", der für die Antragstellerin mehrfach markenrechtlich geschützt sei (Deutsche Marke 302 48 880, Unionsmarke 13036363; US-Marke 1171827). Es sei absolut iden- tisch mit der Produktbezeichnung "ACL " der Antragstellerin, unter wel- cher sie seit 1969 und mittlerweile nahezu weltweit – auch in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 1989 – ihre Produkte vertreibe. Die Schriftarten, die Farbe und grafischen Bestandteile seien übernommen worden. Die angegriffene Marke sei für eine Vielzahl von Waren eingetragen worden und umfasse im We- sentlichen auch diejenigen Waren in den Klassen 1, 3 und 21, für die die Antrag- stellerin das Kennzeichen "ACL " benutze bzw. markenrechtlichen Schutz genieße. Der Rechtsvorgänger des Inhabers des angegriffenen Zeichens habe im Zeitpunkt der Zeichenanmeldung von der Existenz des Firmenkennzeichens sowie der Pro- duktkennzeichnung gewusst. Die Antragstellerin habe nachgewiesen, dass es sich bei der Produktserie "ACL Staticide", welche aus antistatischen Reinigungsmitteln besehe, um das bekannte "Flagschiff" unter den ACL-Produkten handele, welches seit 1969 weltweit und seit 1989 in der Bundesrepublik Deutschland vertrieben werde. Letztlich sei die Kombination der Buchstabenfolge "ACL" und dem Wort "Staticide" – in identischer grafischer Nachahmung – ein Indiz dafür, dass der Rechtsvorgänger des Antragsgegners sehr genau Kenntnisse von der Antragstel- lerin und deren benutzten Kennzeichen zum Anmeldezeitpunkt gehabt habe. - 27 - Es seien keine Gründe für ein eigenes, schutzwürdiges Interesse des Antrags- gegners an dem angegriffenen Zeichen ersichtlich. Er habe keine vernünftigen Gründe für die eigene Nutzung abgegeben. Aus dem Gesamtverhalten sei zu schließen, dass der Rechtsvorgänger des Inha- bers des angegriffenen Zeichens von vornherein geplant habe, in rechtsmiss- bräuchlicher Weise zu versuchen, die eigentlichen Namens- und Nutzungsberech- tigten der Bezeichnung bzw. Dritte zum Erwerb von Rechten aus dem angegriffe- nen Zeichen zu nötigen. Der Umstand, dass die angegriffene Marke im Verlauf an den Antragsgegner übertragen wurde, rechtfertigt keine andere Entscheidung. Der Antragsgegner müsse sich das Verhalten des Rechtsvorgängers zurechnen lassen. Schließlich habe der Antragsgegner die Kosten des Löschungsverfahrens zu tra- gen. Es lägen besondere Umstände, die es rechtfertigen würden, von dem allge- meinen Grundsatz abzuweichen, dass jeder Verfahrensbeteiligte seine Kosten selber trage. Der Rechtsvorgänger des Inhabers der angegriffenen Marke habe bei der Markenanmeldung Ziele verfolgt, die rechtlich keine Billigung fänden. Die Antragstellerin sei gezwungen gewesen, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Gegen den Löschungsantrag stattgebenden Beschluss hat der Antragsgegner Beschwerde eingelegt. Der Antragsgegner vertritt die Ansicht, dass die streitgegenständliche Marke ledig- lich in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sei und dort gerade kein Un- ternehmenskennzeichen für die Antragstellerin bestehe. Die streitgegenständliche Marke genösse in der ihr eigenen Wort-Bildform keinen Schutz in der Bundesre- publik Deutschland. Die Markenabteilung spekuliere, wenn sie ausführe, dass der Rechtsvorgänger des Inhabers der angegriffenen Marke im Zeitpunkt der Marken- anmeldung von der Existenz des Firmenkennzeichens sowie der Produktkenn- - 28 - zeichnung ALC Staticide gewusst habe. Eine Begründung unterlasse die Marken- abteilung. Der Antragsgegner müsse auch nicht innerhalb der Benutzungsschon- frist entscheiden, ob er die Marke nutze oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt habe der Inhaber keinerlei Begründung für die Nutzung der Marke abzugeben. Es sei auch nicht der Beweis geführt worden, dass der Rechtsvorgänger des Antrags- gegners rein zur Schädigungsabsicht die angegriffene Marke registriert habe. Der Rechtsvorgänger des Antragsgegners habe aber über die Klassen hinaus, für die die Antragstellerin markenrechtlichen Schutz genieße, zwei weitere Klassen ein- tragen lassen. Ferner habe der Antragsgegner bisher aus der angegriffenen Marke kein Kapital geschlagen. Der Antragsgegner behauptet, er sei Inhaber der Marke "ACL" in Volksrepublik China, wie es sich aus dem von ihm eingereichten Registerauszug ergebe, wegen dessen Inhalt auf die Kopie des Registerauszuges auf Bl. 22 GA verwiesen wird. Der Beschwerdeführer beantragt, den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 9. November 2015 aufzuheben und den Löschungsantrag zurück- zuweisen. Die Beschwerdegegnerin beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen und dem Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Die Antragstellerin verteidigt den angefochtenen Beschluss. Sie rügt vorab die fehlende Aktivlegitimation des Antragsgegners sowie das Fehlen einer Vollmacht für das Beschwerdeverfahren. Auf Aufforderung des Gerichts hat der Verfahrens- bevollmächtigte mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2016 eine Kopie des Personal- ausweises des Antragsgegners sowie mit Schriftsatz vom 11. November 2016 - 29 - eine unterzeichnete Vollmacht, wegen dessen Inhalts auf Blatt 45 GA. Bezug ge- nommen wird, vorgelegt. Die Antragstellerin trägt vor, dass sie unter der Bezeichnung "ACL Inc." im Rechtsverkehr auch in der Bundesrepublik Deutschland auftrete. Diese Bezeich- nung sei stets auf den Produkten angebracht. Als reine Schutzbehauptung des Antragsgegners sei es zurückzuweisen, dass er von der Produktkennzeichnung "ACL Staticide" der Antragstellerin keine Kenntnis gehabt habe. Dies würde be- deuten, dass der Rechtsvorgänger des Antragsgegners rein zufällig die Kombina- tionsbezeichnung "ACL Staticide" erfunden habe und dies rein zufällig auch noch in einer besonderen grafischen Ausgestaltung, die identisch mit derjenigen sei, die von der Antragstellerin seit 1969 benutzt werde. Eine eigene Benutzungsabsicht habe der Antragsgegner nicht dargelegt. Er habe auch keine. Der Vollbeweis einer Schädigungsabsicht sei nicht zwingend erforderlich, um eine bösgläubige Mar- kenanmeldung zu bejahen. Entscheidend seien die Gesamtumstände. Auch wenn der Antragsgegner bisher keine Rechte aus der Marke gegenüber der Antragstel- lerin oder ihren Abnehmern geltend gemacht habe, sage dies nichts darüber aus, ob dies auch zukünftig der Fall sein werde. Der Hinweis auf die chinesische "ACL" Registrierung unter der Nummer 9082065 sei irreführend, weil Inhaber dieser Marke eine Person mit dem Namen X… mit Sitz in C… sei. Wegen der Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. Die Beschwerde ist nach § 66 MarkenG zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die Markenabteilung 3.4. des DPMA hat auf den zulässigen Antrag auf Lö- schung der Eintragung der Marke wegen Nichtigkeit deshalb zu Recht die Lö- schung nach § 50 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG angeordnet. - 30 - 1. Die Beschwerde ist ungeachtet der von der Antragstellerin erhobenen Rügen zulässig. a) Der Antragsgegner hat nach Überzeugung des Senats das Original der Verfahrensvollmacht zur Akte gereicht. Es handelt sich nicht um eine Kopie der Vollmacht mit eingescannter Kopie der Unterschrift. Da es sich bei dem Beschwerdeführer um eine natürliche Person mit Staatsange- hörigkeit von Großbritannien mit Wohnsitz in H… handelt, ist gemäß § 96 Abs. 1 MarkenG die Bestellung eines sog. Inlandsvertreters erforderlich, um wirk- same Verfahrenshandlungen im laufenden Beschwerdeverfahren vornehmen zu können. Eine Vollmacht kann von jeder rechtsfähigen Person im Rahmen ihrer Geschäftsfähigkeit erteilt werden, also auch von natürlichen Personen (vgl. MüKoBGB/Schubert, 7. Aufl., § 167 Rn. 3-4, vgl. auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 96 Rn. 26). Die Bestellung eines Inlandsvertreters erfolgt in der Regel durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (Knoll, in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 96 Rn. 18). Die zur Akte gereichte Vollmacht (Bl. 45 GA) wurde von dem Beschwerdeführer unterzeichnet und ist das Original einschließlich der Originalunterschrift. Es han- delt sich nicht um eine eingescannte Kopie der Unterschrift. Die Vollmacht umfasst insbesondere auch Verfahren vor dem Bundespatentgericht. b) Der Antragsgegner ist auch beteiligtenfähig nach § 82 MarkenG i. V. m. §§ 50 ff. ZPO. Aufgrund der Vorlage der Kopie des Personalausweises bestehen keine hinreichenden Zweifel an der Parteifähigkeit. 2. Der Antragsgegner hat dem ihm am 4. August 2014 zugestellten Löschungsantrag fristgerecht mit einem am 2. Oktober 2014 beim DPMA einge- gangenen Schriftsatz widersprochen (§ 54 Abs. 2 MarkenG). - 31 - 3. Die Beschwerde hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Die Markenabteilung hat die angegriffene Marke zu Recht gelöscht. Denn auf Grund der gesamten Um- stände des Einzelfalls steht fest, dass der Rechtsvorgänger des Inhabers der an- gegriffenen Marke bei der Anmeldung der Streitmarke bösgläubig war, so dass die Streitmarke entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG eingetragen worden ist. Bösgläubigkeit eines Anmelders i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG liegt vor, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig - insbesondere im Sinne wettbewerbsrechtlicher Unlauterkeit - erfolgt ist (BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100; BPatG 30 W (pat) 61/09 - Cali Nails). Der Schutzversagungsgrund soll Anmeldungen von Marken erfassen, die von vornherein nicht dazu bestimmt sind, im Interesse eines lauteren Wettbewerbs Waren und Dienstleistungen als solche eines bestimmten Unternehmens zu individualisieren, sondern Dritte im Wettbe- werb zu behindern (Hacker, Markenrecht, 4. Aufl. 2016, Rn. 168). Auszugehen ist davon, dass ein Anmelder nicht allein deshalb unlauter handelt, weil er weiß, dass ein anderer dasselbe Zeichen für dieselben Waren benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben (vgl. EuGH GRUR Int. 2013, 792, Rn. 37 - Malaysia Dairy Industries). Es müssen vielmehr besondere Um- stände hinzutreten, die das Verhalten des Anmelders als wettbewerbswidrig er- scheinen lassen. Ausgehend hiervon kann ein bösgläubiger Markenerwerb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere darin lie- gen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen an- meldet mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS). Darüber hinaus kann der Erwerb eines formalen Mar- kenrechts, unabhängig vom Bestehen eines schutzwürdigen inländischen Besitz- standes eines Dritten, aber auch dann bösgläubig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG sein, wenn sich die Anmeldung der Marke unter anderen Gesichts- - 32 - punkten als wettbewerbs- oder sittenwidrig darstellt. Das wettbewerblich Verwerfli- che kann insoweit insbesondere darin gesehen werden, dass ein Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke verbundene - an sich unbedenkliche - Sperrwir- kung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 20 - EROS; GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS). Dabei ist die maßgebliche Grenze zur Bösgläubigkeit dann überschritten, wenn das Ver- halten des Markenanmelders bei objektiver Würdigung aller Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung eines Mitbewer- bers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (BGH GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance). Daher wird die Annahme einer Bösgläubigkeit nicht schon durch die Behauptung oder den Nachweis eines eige- nen Benutzungswillens ausgeschlossen. Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei sich im Einzelfall bereits die Marken- anmeldung als erster Teilakt eines zweckwidrigen Einsatzes darstellen kann, sich ein markenrechtlich zweckfremder Einsatz aber auch erst aus der späteren Aus- übung des Monopolrechts ergeben kann (BGH GRUR 2001, 242, 243 f. - Classe E). Auch das Fehlen eines ernsthaften Benutzungswillens des Anmelders kann die Annahme nahelegen, er wolle die Marke zu dem Zweck verwenden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, in rechtsmiss- bräuchlicher Weise mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu über- ziehen (BGH GRUR 2009, 780 Rn. 20 - Ivadal). Nach diesen Grundsätzen sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Löschung der verfahrensgegenständlichen Marke wegen Bösgläubigkeit der An- tragsgegnerin i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG im Anmeldezeitpunkt gegeben. Die Umstände des Einzelfalles lassen den Schluss zu, dass der Anmelder, der Rechtsvorgänger des Antragsgegners, die angegriffene Marke in der Absicht hat eingetragen lassen, um die Antragstellerin infolge der Eintragung ohne eigene Be- nutzungsabsicht in ihrer wirtschaftlichen Entfaltung in der Bundesrepublik Deutschland zu behindern. Die Annahme, der Anmelder werde unter rechtsmiss- bräuchlichem Einsatz seiner aus der Marke folgenden Ausschließlichkeitsrechte - 33 - zum Zwecke der Lizenzierung oder Veräußerung der Marke auf Dritte einwirken, kann insbesondere dann begründet sein, wenn die Marke im Zeitpunkt der Anmel- dung die Veräußerung an einzelne, bereits bestimmte Dritte naheliegt (BGH GRUR 2009, 780 Rn. 20 - Ivadal). So liegt der Fall hier. a) Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ist davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Anmeldung des angegriffenen Zeichens zumindest ein nachhaltiges Verhandlungspotential gegenüber der Antragstellerin begründet werden sollte, um nicht - wie noch ausgeführt wird - die eigene wirtschaftliche Tätigkeit zu fördern, sondern (wirtschaftlichen) Druck auf die Antragstellerin auszuüben. Dass es sich dabei nicht um den einzigen Beweggrund gehandelt haben mag, steht dem nicht entgegen, da es sich zumindest um ein wesentliches Motiv gehandelt hat (vgl. BGH GRUR 2008, 917 Rn. 23 - EROS; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 8 Rn. 923). Das angegriffene Zei- chen ist erkennbar sowohl von dem Zeichen selbst als auch von den Warengrup- pen her - nur - auf die Antragstellerin zugeschnitten. Das angegriffene Zeichen besteht aus dem identischen Unternehmensschlagwort der Antragstellerin (ACL) und der identischen Bezeichnung einer Produktreihe der Antragstellerin mit dem Zeichen " ". Letzteres ist markenrechtlich für die Antragstellerin in der Bundesrepublik Deutschland geschützt und seit dem 20. Dezember 2002 im Markenregister veröffentlicht, mithin über 10 Jahre vor der Anmeldung der angegriffenen Marke am 23. Juli 2013. Auch in der Kombination der beiden Zeichenbestandteile der angegriffenen Marke nutzt die Antragstellerin die angegriffene Marke zur Kennzeichnung ihrer Produkte - auch in der Bundesre- publik Deutschland (vgl. - 34 - Anlage TW1). Die Antragstellerin nutzte das Kombinationszeichen be- reits vor dem Anmeldezeitpunkt der angegriffenen Marke. Der Anmelder hat au- genscheinlich sowohl die konkrete Schriftart als auch das aus 6 Rauten beste- hende grafischen Element - als i-Punkt - gewählt, obwohl hierfür ein plausibler Grund weder seitens des Antragsgegners dargelegt worden ist noch ersichtlich ist. Insbesondere die grafische Gestaltung des i-Punktes ist ungewöhnlich und auffäl- lig gestaltet. Aber auch das Wortelement weist grafische Besonderheiten auf, wie z. B. die Anordnung der Buchstaben " " am Wortanfang, welche sich gegensei- tig durch die Form bedingen und entsprechend angeordnet wurden. Gerade die Kombination aus zwei unterschiedlich grafisch gestalteten Wort- und Bildelemen- ten, die einem ganz bestimmten Unternehmen zuzuordnen sind, begründen ein gewichtiges Indiz für die Behinderungsabsicht. Hieran ändert der Umstand, dass die angegriffene Marke noch einen dünnen Strich an der rechten, oberen und un- teren Seite enthält, nichts. Diese fallen nicht ins Gewicht. Auch die Warengruppen der angegriffenen Marke bilden zumindest eine Teil- schnittmenge zu den von der Antragstellerin vertriebenen bzw. markenrechtlich geschützten Waren. Dieser Umstand fügt sich in das Gesamtbild der Behinde- rungsabsicht ein. Die angegriffene Marke und die deutsche Marke der Antragstel- lerin haben die Warenklassen 3 und 21 zum Gegenstand. Die von der Antragstel- lerin beanspruchten Oberbegriffe in der Klasse 3 (Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel) finden Sie auch in der angegriffenen Marke wieder. Letztere umfasst sämtliche Oberbegriffe der Klasse 3. Auch der Oberbegriff "Putzzeug" sowie der Begriff "Putztücher" der Klasse 21 finden sich in beiden Warenverzeich- nissen wieder. Die angegriffene Marke beansprucht ebenfalls in Klasse 1 alle - 35 - Oberbegriffe. Die Unionsmarke der Antragstellerin ist für Teile der Waren der Klasse 1 registriert, so dass auch insoweit Übereinstimmungen bestehen. Soweit der Antragsgegner vorträgt, für eine Schädigungsabsicht hätte es ausgereicht, wenn er lediglich die Klassen registriert hätte, die auch die Antragstellerin für ihre Marken (Klassen 1, 3, 21) registriert hat, bleibt dieser Vortrag ohne Erfolg. Er hätte zur Konsequenz, dass bereits eine weitere Ware oder Dienstleistung bzw. eine weitere Klasse ein gewichtiges Indiz gegen die Bösgläubigkeit einer Markenan- meldung wäre. Damit wäre es aber ein Leichtes, den Ausschlussgrund der Bös- gläubigkeit - offensichtlich - zu umgehen. Vorstehendes lässt den Schluss zu, dass die Antragstellerin, die bereits um ein Markenrecht in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, durch die angegriffene Marke in ihrer wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeit zukünftig gezielt gehindert werden sollte. Der Umstand, dass der Rechtsvorgänger des Inhabers oder der Antragsgegner nach dem eigenen Vortrag seine Rechte aus der angegriffenen Marke noch nicht geltend gemacht habe, steht dieser Würdigung des Sachver- haltes nicht entgegen und ist darüber hinaus unzutreffend. Grundsätzlich kann ein Markeninhaber jederzeit seine Rechte aus der Marke gegenüber Dritten geltend machen, so auch im vorliegenden Streitverhältnis, zumal der markenrechtliche Schutz zeitlich unbefristet ist. Letztlich hat der Antragsgegner seine Rechte aus der angegriffenen Marke gegenüber der Antragstellerin geltend gemacht, wie das ausgesetzte Widerspruchsverfahren vor dem EUIPO zeigt, welches in Bezug auf die von der Antragstellerin angemeldeten Unionsmarke "ACL Staticide" anhängig ist und auf welches sich die Antragstellerin bezieht. Der Antragsgegner hat gegen die EU-Markenanmeldung der Antragstellerin Widerspruch aus der angegriffenen Marke erhoben. b) Schließlich ist davon auszugehen, dass weder der Rechtsvorgänger noch der Antragsgegner einen eigenen Benutzungswillen hatte oder hat. - 36 - Insofern greift der Hinweis des Antragsgegners, die angegriffene Marke befände sich noch in der "Benutzungsschonfrist", nicht ein. Sie entbindet ihn nicht, sich zu möglichen eigenen oder fremden geschäftlichen Aktivitäten zu erklären. Die fünf- jährige Benutzungsschonfrist befreit den Markenanmelder nämlich nicht von der Notwendigkeit des Vorliegens eines generellen Benutzungswillens, sie begründet lediglich eine entsprechende Vermutung, die widerleglich ist (BGH GRUR 2001, 242, 244, 245 - E-Classe). Aufgrund der feststehenden Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass die Vermutungswirkung erschüttert ist. Der Antragsgegner trägt zu geschäftlichen Aktivitäten in seiner Person oder Drit- ten (z. B. zu den des Rechtsvorgängers) nichts vor, obwohl mit Ablauf des 31. Oktober 2018 die "Benutzungsschonfrist" der angegriffenen Marke endet. Da- bei wäre ein solcher Vortrag gerade vorliegend erforderlich gewesen, weil die an- gegriffene Marke ein außerordentlich umfangreiches, heterogenes Warenver- zeichnis aufweist. Dieses Warenverzeichnis ermöglicht eine vielfältige werbliche Tätigkeit unter markenrechtlichen Gesichtspunkten. Die Warenklassen 1, 3, 7, 9 und 21 enthalten viele Spezialwaren, die überwiegend nur von Spezialunterneh- men angeboten werden. Solche Waren sind indes mit weiteren Waren der ange- griffenen Marke nicht vergleichbar, wie z. B.: Antimon (Edelmetall), Brennstoffe [Brennelemente] für Atommeiler, Distickstoffoxid [Lachgas] (alle Klasse 1), Schminkmittel, Weihrauch, Poliermittel für Zahnprothesen (alle Klasse 3), Walz- werke, Straßenkehrmaschinen [selbstfahrend], Mähdrescher (alle Klasse 7), Apertometer [Optik], Falschgelddetektoren, Wünschelruten (alle Klasse 9) und Trinkhörner, Insektenfallen, Nachttöpfe (alle Klasse 21). Der Antragsgegner hat zu seinen geschäftlichen Aktivitäten und noch nicht einmal zu seinen Absichten einer wirtschaftlichen Tätigkeit entsprechendes vorgetragen. Gleiches gilt zu wirtschaft- lichen Tätigkeiten Dritter mit einem entsprechenden Nutzungsrecht an der ange- griffenen Marke. Selbst der Vortrag des Antragsgegners, er sei Inhaber der chine- sischen Marke „ACL“ kann nicht zu seinen Gunsten unterstellt werden, da die An- tragstellerin diesen Sachvortrag substantiiert bestritten hat, dass der Antragsgeg- ner eben nicht der Inhaber der Marke ist. Hierauf hat der Antragsgegner nichts - 37 - erwidert. Auch sonstige werbliche Aktivitäten in Bezug auf die angegriffene Marke sind weder seitens des Antragsgegners vorgetragen worden noch ersichtlich. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. Zwar gilt in mehrseitigen markenrechtlichen Verfahren der Grundsatz, dass jeder Beteiligte unabhängig vom Ausgang des Verfahrens seine Kosten selbst trägt (§ 71 Abs. 1 Satz 3 MarkenG). Jedoch ist eine hiervon abweichende Anordnung geboten, wenn besondere Umstande vorliegen, die die Belastung eines Beteiligten mit seinen Kosten unbillig erscheinen lassen, § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG. So liegt der Fall hier. Angesichts des bösgläubig erwirkten Registerrechts entspricht es der Billigkeit, dem Markeninhaber und Beschwerdeführer die Kosten aufzuer- legen (vgl. BPatG, 29 W (pat) 16/14; 30 W (pat) 8/14). III. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass 1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, 2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war, 3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war, 4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, - 38 - 5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder 6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten schriftlich einzulegen. Merzbach Dr. Meiser Dr. von Hartz Pr