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Beschluss

26 W (pat) 592/20

Bundespatentgericht, Entscheidung vom

PatentrechtBundesgerichtECLI:DE:BPatG:2023:010223B26Wpat592.20.0
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BPatG:2023:010223B26Wpat592.20.0 BUNDESPATENTGERICHT 26 W (pat) 592/20 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … gegen … betreffend die Marke 30 2019 225 751 - 2 - hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 1. Februar 2023 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. GRÜNDE I. Die Wort-/Bildmarke ist am 8. August 2019 angemeldet und am 30. September 2019 unter der Nummer 30 2019 225 751 in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register eingetragen worden für Waren der Klasse 1: Chemische Substanzen zur Verwendung als Abschreckmittel durch ihren Geruch [ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Chemikalien für die Herstellung von Insektiziden; Chemische Zusatzmittel für Insektizide; Chemische - 3 - Erzeugnisse zur Verwendung als Abschreckmittel durch ihren Geruch [ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Lösungsmittel für die Herstellung von Insektiziden; Chemische Substanzen für die Herstellung von Insekten- vertreibungsmitteln; Chemische Erzeugnisse als Schutzschicht für landwirtschaftliche Sämereien [ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide, Parasitizide]; Chemische Erzeugnisse zur Verwendung als Vergrämungsmittel durch ihren Geruch [ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Zusatzmittel, chemische, für Insektizide; Chemische Erzeugnisse zur Verwendung als Vergrämungsmittel durch ihren Geschmack [ausge- nommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Chemische Erzeugnisse für die agrochemische Indus- trie [ausgenommen Fungizide, Unkrautbekämpfungsmittel, Herbizide, Insektizide, Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Pflanzenschutz- chemikalien [ausgenommen Fungizide, Unkrautvertilgungsmittel, Her- bizide, Insektizide, Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Chemische Präparate zur Verwendung als Abschreckmittel durch ihren Geschmack [ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Chemikalien zur Verwendung als Abschreckmittel durch ihren Geschmack [ausgenommen Fungi- zide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Chemische Erzeugnisse für den Gartenbau [ausgenommen Fungi- zide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Chemische Substanzen für die Forstwirtschaft, ausgenommen Fungi- zide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten; Chemische Erzeugnisse für die Forstwirtschaft, ausgenommen Fungi- zide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten; Chemische Präparate für den Gartenbau [ausgenommen Fungizide, Unkrautvertilgungsmittel, Herbizide, Insektizide, Mittel zur Be- - 4 - kämpfung von Parasiten]; Chemikalien für die Herstellung von Wachs- tumshemmern für Insekten; Chemische Erzeugnisse für die Landwirt- schaft [ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; Chemische Imprägnierungsmittel für Leder; Emulgatoren zur Verwendung bei der Herstellung von Leder; Chemische Lederauffrischungsmittel; Mittel zum Garmachen von Leder; Enzyme zum Gerben von Leder; Chemische Lederimpräg- nierungsmittel; Chemische Präparate zur Lederverarbeitung; Appre- turmittel in flüssiger Form zum Wasserdicht machen von Leder- schuhen; Gerbstoffe zur Verwendung für die Herstellung von Leder; Chemikalien zur Imprägnierung von Stoffen, Pelzen, Leder, Vlies und Geweben; Chemische Lederauffrischungspräparate; Appreturmittel zur Wiederherstellung Schuhleder [ausgenommen Schuhpolituren]; Pasten zum Zurichten von Leder; Chemische und organische Verbin- dungen und Substanzen zur Behandlung von Leder und Textilwaren; Chemikalien zur Verwendung bei der Lederbehandlung; Chemikalien zur Beschichtung von Stoffen, Pelzen, Leder, Vlies und Geweben; Leime zum Kleben von Leder [ausgenommen für Haushaltszwecke]; Öle zum Garmachen von Leder; Entfettungsmittel für Leder zur Ver- wendung für Herstellungsverfahren; Erzeugnisse zum Gerben von Leder; Lederleime; Lederzurichtungsöle; Öle zur Verwendung in der Lederindustrie; Chemische Erzeugnisse zur Auffrischung von Leder; Feuchtigkeitsimprägniermittel für Leder; Wasserabweisende Leder- schutzmittel; Emulgatoren zur Verwendung in Herstellungsverfahren in Bezug auf Leder und Textilien; Chemische Mittel zur Lederauf- frischung; Enzymatische Beizen [chemische Mittel] für die Lederin- dustrie; Weichmacher für Leder [Lederzurichtungsmittel]; Chemische Imprägniermittel für Leder; Lederkitt; Lederzurichtungsmittel; Gasge- mische für die Landwirtschaft; Gase für die Landwirtschaft; Schutz- gase zum Schweißen; Gase für die Forstwirtschaft; Gasgemische für - 5 - die Industrie; Aktivkohlefilter zur Reinigung von Gasen; Distick- stoffoxid [Lachgas]; Gas zum Schweißen; Industriegase zur Verwen- dung in der Schweißtechnik; Gase zur Zubereitung von Sodawasser; Chemische Zusätze zum Bohren von unterirdischen Erdgasbohr- löchern; Chemische Substanzen zur Entfernung von Verunreinigun- gen aus Gasbehandlungsmitteln; Chemische Reagenzien zur Reini- gung von Gasen; Chemische Präparate zum Binden von Industrieab- gasen; Gase für industrielle Zwecke; Substanzen zur Reinigung von Gasen; Gase für die Metallerzeugung; Gase für Klimaanlagen; Gase für Kühlsysteme; Gase für Laborzwecke [ausgenommen für medizini- sche Zwecke]; Technische Gase zur Verwendung in der Elektronik; Gas in gelöster Form für gewerbliche Zwecke; Gase zum Laserschnei- den; Flüssiggase zur Verwendung in Aerosolbehältern; Gase zur Ver- wendung in der Wärmebehandlung; Spray zum Erkennen von Gas- lecks; Synthesegas für gewerbliche Zwecke; Gase für gewerbliche Zwecke; Gasgemische für wissenschaftliche Zwecke; Technische Gase; Chemische Substanzen zur Behandlung von giftigen Gasen; Gase zur Karbonisierung von Metallen; Gase in flüssiger Form für ge- werbliche Zwecke; Treibgase für Aerosole; Flugasche für allgemeine Fertigungszwecke; Flüssiggase zur Verwendung in Aerosolzer- stäubern; Chemische Substanzen zur Neutralisierung von toxischen Gasen; Wasserlösliche Verdickungsmittel für die Erdgasbohrindustrie; Gasförmige Kohlenwasserstoffverbindungen; Laborgase; Chemische Substanzen zum Zersetzen von toxischen Gasen; Gase für analyti- sche Zwecke; Bagassezellstoff für die Papierherstellung; Industrie- gase für die Metallproduktion; Gase mit Schall isolierenden Eigen- schaften für gewerbliche Zwecke; Gase zur Abgabe von Flüssigkeiten; Kohlendioxidbindemittel für Atemgase; Chemische Katalysatoren zur Verwendung bei der Reinigung von Synthesegas und Olefin; Gase mit Wärme isolierenden Eigenschaften für gewerbliche Zwecke; Synthe- - 6 - segaskatalysatoren zur Verwendung bei der Herstellung von Ammo- niak und dem Betrieb von Anlagen; Prüfgasmischungen; Chemische Flüssigkeiten für den Transport von partikelförmigen Materialien in Erdgasbohrlöchern; Edelgase, ausgenommen für medizinische Zwecke; Oxidierende Gase; Gase zur Verwendung mit Aerosolen; Schutzgase zum Gebrauch beim Schweißen; Schwefelsäuregas [Schwefeldioxid]; Gasförmige Gemische zum Schweißen; Seltene Gase [außer für medizinische Zwecke]; Chemische Mittel zur Reini- gung von Gasen; Technische Gase zur Verwendung in der Produk- tion; Gas zur Verwendung beim Schweißen; Chemische Substanzen zum Zersetzen von übelriechenden Gasen; Chemische Substanzen zur Behandlung von übelriechenden Gasen; Verfestigte Schutzgase zum Schweißen; Gasdetergentien; Gasgemische für die Fotografie; Chemische Substanzen zur Dekontaminierung von Gasen; Chemi- sche Zusatzstoffe zur Fertigstellung von unterirdischen Erdgasbohr- löchern; Kohlenstoffhaltige Absorptionsmittel zur Trennung von Gasen; Chemische Substanzen zur Reinigung von Gasen; Feste gas- haltige Filtersubstanzen; Gase, verfestigte, für gewerbliche Zwecke; Inertgase für gewerbliche Zwecke; Gase zum Gebrauch in industri- ellen Prozessen; Gase als Treibmittel; Inertgase für wissenschaftliche Zwecke; Gasförmige Kohlenwasserstoffe; Gase zum Aufblasen von Ballons; Schweißgase; Chemische Substanzen zum Zersetzen von giftigen Gasen; Chemische Substanzen als Adsorptionsmittel für Inha- lationsgase; Verflüssigte Gase, ausgenommen für medizinische Zwecke; Verfestigte Gase für gewerbliche Zwecke; Gasförmige Treib- mittel für Aerosole; Prüfgase; Chemische Erzeugnisse zur Errichtung von Erdgasbohrlöchern; Chemische Substanzen zur Neutralisierung von übelriechenden Gasen; Gase für den Gartenbau; Chemische Substanzen zur Behandlung von toxischen Gasen; Gase zum Schnei- den; Chemische Reagenzien zur Dekontaminierung von Gasen; Gift- gasneutralisierungsmittel; Industriegase zur Verwendung in der - 7 - Lebensmittelverarbeitung; Gasdetergenzien; Dotiergase [ausgenom- men für medizinische Zwecke]; Gase für vorbereitende Zwecke [ge- werblich]; Chemische Substanzen zur Neutralisierung von giftigen Gasen; Ruß [Gasruß] für gewerbliche Zwecke; Chemische Erzeug- nisse für die Erdgasindustrie; Vitamine zur Verwendung bei der Her- stellung von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege; Ölsäure zur Herstellung von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege; Chemische Erzeugnisse zur Herstellung von Körperpflegemitteln; Chemische Zu- satzstoffe zur Verwendung bei der Herstellung von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege; Kulturen von Mikroorganismen für die Teich- pflege; Natürliche Mikroorganismen zur Teichpflege; Kollagen als Rohstoff für die Herstellung von Mitteln zur Körper- und Schönheits- pflege; Chemische Zusätze für die Herstellung von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege; Antimikrobielle Konservierungsstoffe für Körper- und Schönheitspflegemittel; Chemische Erzeugnisse für die Zubereitung von Haarpflegemitteln; Weichmacher für die Herstellung von Körperpflegemitteln; Pflanzenextrakte zur Herstellung von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege; Polymere für die Herstellung von Fußbodenbelägen; Bodenverbesserungssubstanzen; Bodenver- besserungssubstanzen [ausgenommen zur Sterilisierung]; Bodenver- besserungspräparate; Stärkekleister für Bodenbeläge; Bodenverbes- serungsmittel für gartenwirtschaftliche Zwecke; Fasermaterial als Bodenverbesserungsmittel; Substanzen zur Bodenverbesserung; Oberflächenaktive Tenside zum Schutz von Fußbodenoberflächen; Bodenveredelung zur Verbesserung des Wachstums von Gartenbau- erzeugnissen; Bodenverbesserungsmittel für landwirtschaftliche Zwecke; Holzkohle als Bodenverbesserungsmittel; Chemische Bodenzusatzstoffe; Oberflächenaktive Tenside zur Konservierung von Fußbodenoberflächen; Bodenzusatzstoffe; Bodenveredelung zur Regulierung des Wachstums von Gartenbauerzeugnissen; Bodenver- edelung zur Regulierung des Wachstums von Gartenprodukten; - 8 - Mulchmaterial zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit für den Garten- bau; Klebstoffe zum Befestigen von Fußbodenfliesen; Bodenstabilisie- rungsmittel [Bodenverbesserungsmittel] für den Straßenbau; Boden- hilfsstoffe; Bodenverbesserungsmittel [ausgenommen Sterilisiermit- tel]; Biodünger zur Verwendung bei der Bodenbehandlung; Bodenver- besserungsmittel zum Einimpfen in den Boden vor der Aussaat [aus- genommen zur Sterilisierung]; Bodenverbesserer; Bodenverbesserer zur Regulierung des Wachstums landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Mutterboden; Mutterboden [Humus]; Oberflächenaktive Tenside zur Instandsetzung von Fußbodenoberflächen; Bodenversiegelungen aus Urethan [chemische Erzeugnisse]; Chemische Präparate für die Her- stellung von Fußbodenpolituren; Organische Bodenverbesserungs- pulver und -präparate; Chemische Zusatzmittel zum Einbringen in den Boden; Chemische Bodenverbesserungsmittel; Präparate zum Düngen des Bodens; Bodenstabilisatoren für Straßen, Teiche und Seen [chemische Erzeugnisse]; Bodenverbesserungspräparate [aus- genommen zur Sterilisierung]; Chemische Erzeugnisse für die Boden- behandlung; Klebstoffe zum Verlegen von Bodenfliesen; Polymere für die Herstellung von Fußbodenversiegelungsmitteln; Bodenverbesse- rungsmittel; Bodenveredelung zur Verbesserung des Wachstums von Gartenprodukten; Chemische Substanzen als Bodenbedeckung; Bodendüngemittel; Chemische Zusatzstoffe für den Boden; Oberflä- chenaktive Tenside zur Beschichtung von Fußbodenoberflächen; Bodenzusatzstoffe [chemische]; Bodenkonditionierungsmittel auf Basis von Seetang; Beschichtungen zum Ausbessern von Fußboden- belägen [ausgenommen Farben oder Öle]; Chemikalien zur Verbes- serung des Bodens; Mulchmaterial zur Erhöhung der Bodenfruchtbar- keit in der Landwirtschaft; Chemikalien zur Bodenanreicherung; Bodenverbesserer aus Kokosfasern; Bodenverbesserungsmittel für Gartenbauzwecke; Chemikalien zur Bodenverbesserung; Erdboden- verbesserer; Chemische Stabilisierungsmittel für Bodenbeläge; - 9 - Chemische Bodenverbesserer; Chemische Präparate zur Bodenstabi- lisierung; Bodentenside zur Förderung gleichmäßiger Wasserbewe- gung in Erdböden; Klebstoffe für Bodenbeläge; Chemische Präparate für die Herstellung von Fußbodenwachs; Bodenersatzstoffe; Syntheti- sche Harze [unverarbeitet] zum Binden von Fußbodenbeschichtun- gen; Mulch für die Anreicherung des Bodens [Düngemittel]; Syntheti- sche Harze im Rohzustand zum Binden von Fußbodenbeschichtun- gen; Substanzen zur Bodenstabilisierung; Klebstoffe zum Verlegen von Fußbodenfliesen; Bodenveredelung zur Verbesserung des Wachstums landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Chemische Bodenver- besserungsmittel [ausgenommen Sterilisiermittel]; Bodenzusatzstoffe [Dünger]; Düngemittel für den Boden und für Blumenerde; Holzmehl [für gewerbliche Zwecke] als Füllstoff für die Herstellung von Kunst- stoffen; Flüssigkeiten zum Ätzen von lackiertem Holz; Mittel auf Epoxidharz-Basis zur Verwendung auf Holz; Gelöster Holzzellstoff für Produktionszwecke; Chemische Holzhärtemittel; Holzzellstoff; Holz- klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Holzkohle für den Gartenbau; Klebstoffe für die Herstellung von Sperrholz; Chemischer Holzstoff; Bindemittel für Holz; Flüssigkeiten zum Ätzen von bemaltem Holz; Flüssige Hilfsstoffe zur Verwendung mit Zusatzstoffen für Holzzell- stoff; Holzessig [Pyroligninsäure]; Kitte für Holz; Holzkleber für ge- werbliche Zwecke; Holzgeistdestillationsprodukte; Holzzellstoff für Fertigungszwecke; Holzessig; Holzgeist; Holzschliff; Kitte für Lami- nate; Synthetische Harze [unverarbeitet] zur Verwendung für glasfa- serverstärkte Laminate; Synthetische Harze im Rohzustand für glas- faserverstärkte Laminate; Polyvinylazetatharze [im Rohzustand]; Polyvinylchlorid für die Fertigung; Chemische Erzeugnisse für die Polyvinylchloridindustrie; Vinylacetat; Vinylidenchlorid; Polyvi- nylidenchloridharze [im Rohzustand]; Rohe Polyvinylidenchloridharze; Polyvinylalkoholharze im Rohzustand; Vinylchloridmonomere; Rohe - 10 - Polyvinylazetatharze; Unverarbeitete Polyvinylazetatharze; Vinylchlo- rid; Polyvinylchloridmassen [chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke]; Polyvinylchloridverbindungen [im Rohzustand]; Polyvi- nylchloridharze [im Rohzustand]; Polyvinylchloridmassen; Stabilisie- rende Mittel für Polyvinylchlorid; Polyvinylalkohol; Antistatiksprays für Maschinen für gewerbliche Zwecke; Antistatische Sprays für elektro- nische Anlagen; Chemische Sprays zur Dehnung von Schuhen; Schutzbeschichtungen in Form von Sprays für Beton [ausgenommen Farben oder Öle]; Anti-Reflex-Spray für das 3D-Scannen; Enteisungs- sprays für Windschutzscheiben; Feuchtigkeitsimprägniermittel für Mauerwerk [ausgenommen Anstrichfarben]; Textilappreturwachse mit wasserabweisenden Eigenschaften [chemisches Imprägniermittel für Textilien]; Chemische Stoffe zum Imprägnieren gefällter Christbäume zur Bewahrung ihrer Frische; Chemische Zusammensetzungen zur Feuchtigkeitsimprägnierung von Textilwaren; Chemische Feuchtig- keitsimprägniermittel für Mauerwerk [ausgenommen Anstrichfarben]; Chemische Imprägniermittel für Textilien; Mit Helicobacter-pylori-Anti- genen imprägnierte Trägersubstanzen; Imprägniermittel [ausgenom- men Farben] zum Schutz vor Wasser; Witterungsbeständige Mischun- gen [Chemikalien] zur Imprägnierung in Mauerwerk; Chemische Ver- bindungen zum Imprägnieren; Chemische Substanzen für die Impräg- nierung von Membranen zur Trennung von Proteinen und Flüssigkei- ten; Witterungsbeständige Mischungen [Chemikalien] zur Imprägnie- rung in Beton; Imprägniermittel für Beton; Mit Helicobacter-pylori-Anti- genen imprägnierte Trägersubstanzen [chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke]; Wachs für die Textilveredelung [chemische Imprägniermittel für Textilien]; Chemische Feuchtigkeitsimprägnier- mittel für Zement, ausgenommen Anstrichfarben; Wasserbeständige Chemikalien für Textilien [chemische Imprägniermittel]; Chemikalien zur Imprägnierung von textilem Gewebe; Chemische Feuchtig- keitsimprägniermittel für Textilien; Feuchtigkeitsimprägniermittel für - 11 - Textilien; Feuchtigkeitsimprägnierungsmittel für Zement [ausgenom- men Anstrichfarben]; Imprägniermittel für Gebäudeoberflächen [aus- genommen Farben oder Öle]; Ameisensäure; Klebstoffe zur Verwen- dung bei der Herstellung von Möbeln; Edelmetallsalze für gewerbliche Zwecke; Lichtempfindliche metallische Masken für grafische Bild- muster; Metallate [Metallsalze von Säuren]; Metallkonditionierungs- mittel [chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke]; Metallchlorid; Chemische Erzeugnisse zum Neutralisieren von rostfreien Legierun- gen von Stahl, Eisen und Metallen von verschiedenen Farben; Schwe- fel [nicht metallisches Element]; Fluide für die Metallbearbeitung; Metallvergütungsmittel [Vergütungschemikalien]; Beizlösungen [Metallbeizen] für die Entfernung von Ablagerungen von Metallen; Ver- bindungen auf Chrombasis zur Produktion von Chrommetall; Chemi- sche Präparate zum Entfernen von Beschichtungen auf Metall; Che- mische Präparate zur Entfernung von Fettablagerungen auf Metallen während des Herstellungsverfahrens; Metallbeizen für gewerbliche Zwecke; Metallvergütungsmittel; Gießereisandadditive auf Eisenoxid- basis zur Herstellung von metallischen Gussstücken; Flussmittel zum Schweißen von Metallen; Mittel zum Galvanisieren von Metallen auf Substraten; Erdalkalimetalle; Metallaustauschharze [im Rohzustand]; Verbindungen zum Ziehen von Metall; Verbindungen [chemische Erzeugnisse] für die Oberflächenbearbeitung von Metallen; Zemen- tiermittel [Metallverarbeitung]; Metalloxide; Metallkonditionierer; Chemische Zusatzstoffe zur Herstellung von Metallbearbeitungsflüs- sigkeiten; Alkalische Galvanisierungschemikalien für metallische Substanzen; Chemische Konservierungsmittel für Metall; Metal- locene; Salze der seltenen Erdmetalle; Chemikalien zum Härten zur Verwendung in der Metallbearbeitung; Chemische Mittel zur Verwen- dung beim Metallschneiden; Kühlende Metallbearbeitungsmittel [che- mische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke]; Metallsalz; Chemische Präparate zur Entfernung von fetthaltigen Beschichtungen auf - 12 - Metallen während des Herstellungsverfahrens; Chemische Aufhel- lungsmittel für Metalloberflächen; Chemische Präparate zur Entfer- nung von Ablagerungen auf Metallen; Durchspülmittel für die Metall- bearbeitung; Chemische Substanzen für die Endfertigung von Metall und die Metallbearbeitung; Metalloxide [Verbindungen aus Metall und Sauerstoff]; Chemische Zusatzstoffe zum Gießen von Metallen; Färbesalze für Metalle; Abschreckflüssigkeiten zur Verwendung bei der Metallbearbeitung; Chemikalien zur Metallbearbeitung; Chemi- sche Erzeugnisse für die Behandlung von Metalloberflächen; Kleb- stoffe zum Verkleben von Metallen [ausgenommen für Papier- oder Schreibwaren oder für Haushaltszwecke]; Mittel zum Härten von Metall; Verbindungen zum Härten von Metall; Metallaustauschharze; Metalloxide für gewerbliche Zwecke; Klebstoffversteifer zum Ge- brauch mit Metallen; Verbindungen zur Metallplattierung; Chemische Substanzen zur Verwendung in der Metallurgie; Fluide für die Metall- bearbeitung [ausgenommen Schneideöle]; Metallbearbeitungsmittel mit spülenden Eigenschaften [chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke]; Mischmetall; Aus Metallen gewonnenes Salz; Industriekle- ber zur Verwendung für die Metallbearbeitung; Alkalimetalle; Metallätzmittel; Metallische Beschichtungsmittel aus Karbidlegierun- gen zum thermischen Aufspritzen; Alkalische Beizflüssigkeiten zum Metallbeizen; Mit Metall umhüllte Calcium-Silizium-Legierungen für die Stahlindustrie; Sand für die Metallurgie; Metallbeizen; Industriesalz für die Alkalimetallchloridelektrolyse; Metallorganische chemische Ver- bindungen; Metalloxide [chemische Verbindungen]; Metallseifen für gewerbliche Zwecke; Chemische Erzeugnisse in flüssiger Form als Glanzbrenne [Metalllegierungen]; Erdmetalle; Chemische Erzeug- nisse für die Behandlung von Metallen; Seltene Erdmetalle; Chemi- sche Zusatzpräparate zum Gießen von Metallen; Säuren für Metall- beizen; Chemische Erzeugnisse zum Erleichtern des Legierens von - 13 - Metallen; Chemische Flüssigkeiten zur Metallbearbeitung; Nichtme- talle; Chemische Verbindungen für das Metallziehen; Nichtmetallische Oxide; Chemikalien für die Beschichtung von nicht leiten den Oberflä- chen mit Metallen; Legierungen von Seltenerdmetallen; Metallhaltiges Glas enthaltende Pasten [chemische Erzeugnisse] für gewerbliche Zwecke; Beizlösungen [Metallbeizen] für die Entfernung von Beschichtungen von Metallen; Chemikalien für die Metallplattierung; Metallhärtemittel; Abschreckmittel zur Verwendung in Metallformver- fahren; Kesselsteinentferner für gewerbliche Zwecke; Chemische Erzeugnisse zur Verhinderung von Kesselsteinbildung; Kessel- steinentferner, ausgenommen für Haushaltszwecke; Weinstein, nicht für pharmazeutische Zwecke; Succinylsäure [Bernsteinsäure]; Chemi- sche Erzeugnisse zur Verhinderung von Kesselsteinbildung in wasserbasierten Heiz- und Kühlsystemen; Chemische Eindringversie- gelung für Natursteine; Chemische Erzeugnisse gegen Kesselsteinbil- dung [nicht für Haushaltszwecke]; Weinsteinrahm für industrielle Zwecke; Chemische Erzeugnisse [ausgenommen für den Haushalt] in flüssiger Form als Kesselsteinentferner; Kesselsteinentferner für in- dustrielle Zwecke; Kesselsteinverhütungsmittel; Steinsalz [zum Ent- eisen]; Chemische Schornsteinreinigungsmittel; Härtemittel für Kalk- stein; Weinsteinrahm für chemische Zwecke; Steinsalz; Fluide für Gesteinsbohrungen; Gesteinsfasern für den Gartenbau; Gesteins- fasern für die Forstwirtschaft; Klebstoffe für Ornamentpflastersteine; Pulverisierter Kalkstein für landwirtschaftliche Zwecke; Gesteins- fasern für die Landwirtschaft; Schornsteinreinigungsmittel [chemisch]; Weinsteinsäure; Granulierter Kalkstein für landwirtschaftliche Zwecke; Chemische Zusatzstoffe für Steine; Weinsteinrahm für die Lebensmit- telindustrie; Schlamm für Gesteinsbohrungen; Kesselsteinlösungs- mittel; Konservierungsmittel für Ziegelmauerwerk und Naturstein- mauerwerk [ausgenommen für Anstrichfarben und Öle]; Konservie- rungsmittel für Ziegelsteine [ausgenommen Anstrichfarben und Öle]; - 14 - Fleckenschutzmittel [chemische Erzeugnisse]; Chemische Präparate zur Fleckenabweisung; Chemische Fleckenschutzmittel für Wohn- raumtextilien; Chemische Fleckenschutzmittel für Teppiche; Flecken- schutzmittel, chemische, für Stoffe; Chemische Fleckenschutzmittel für Stoffe; Chemische Zusatzstoffe für gewerbliche Zwecke für die Wasserdesinfektion; Chemische Textilverstärkungsmittel für künstleri- sche Arbeiten; Chemische Verbindungen zur Textilveredelung; Aviviermittel für Textilien; Emulgatoren zur Verwendung bei der Her- stellung von Textilien; Chemikalien zur Behandlung von Textilien; Penetriermittel zum Bedrucken und Färben von Textilien; Polymer- dispersionen als Hilfsstoffe für die Textilindustrie; Appreturmittel für die Textilindustrie; Aviviermittel für Textilien für die gewerbliche chemi- sche Textilreinigung; Chemische Stoffe zur flammenhemmenden Appretur auf Textilien; Stärke zur Verwendung in der Papierfabrikation oder in Textilien; Chemische Textilverstärkungsmittel für ornamentale Arbeiten; Chemische Stoffe zur flammenhemmenden Beschichtung von Textilwaren; Netzmittel für die Textilindustrie; Walkerde für die Textilindustrie; Stärke für die Herstellung von Textilien; Chemikalien zur Verwendung als flammenhemmende Mittel für Textilien; Chemi- sche Erzeugnisse für die Behandlung von Textilstoffen [ausgenom- men für Wäscherei- und Wäschereinigungszwecke]; Chemische Ver- bindungen zur Behandlung von Textilien; Magnesiumsulfat zur Fär- bung von Textilien; Textilveredelungschemikalien mit Wasser abwei- senden Eigenschaften; Chemikalien zur Behandlung von textilem Gewebe; Stoffschutzmittel zur Verwendung bei der kommerziellen chemischen Textilreinigung; Chemische Hilfsstoffe für die Textilin- dustrie; Chemische Wirkstoffe zur flammhemmenden Beschichtung von Textilien; Enzymprodukte für gewerbliche Zwecke zur Verwen- dung beim Bleichen von gefärbten Textilien; Chemikalien für die Her- stellung von Stoffen oder Textilien; Dispersionsmittel zum Bedrucken und Färben von Textilien; Klebstoffe zur Übertragung von Mustern auf - 15 - Textilien; Walkmittel für die Textilindustrie; Chemische Stoffe zur flam- menhemmenden Beschichtung von Textilien; Textilklebstoffe für ge- werbliche Zwecke; Chemikalien für die Textilveredelung; Chemische Wirkstoffe zur flammhemmenden Beschichtung von Textilwaren; Reduktionsmittel für die Textilindustrie; Chemische Substanzen für Veredelungsverfahren in der Textilindustrie; Enzympräparate für die Textilindustrie; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke zur Übertragung von Mustern auf Textilien; Chemische Schlichtemittel für die Herstel- lung von Textilwaren; Farbstoffübertragungsinhibitoren zur Verwen- dung beim Färben von Textilien; Klasse 2: Präparate [Anstrichfarben] mit Zusatzstoffen zum Schutz von Holz gegen Insektenbefall; Lederbeizpräparate; Lederbeizen; Wässrige Pigmentdispersionsfarbe für die Lederveredelung; Beizen für Leder; Ledertinten; Tinten für die Lederherstellung; Korrosion hemmende Be- schichtungen auf Farbbasis zur Verwendung in der Öl- und/oder Gas- bohrindustrie; Pigmente für die Herstellung von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege; Pflegeöle für Bowlingbahnen [Holzkonservierungs- mittel]; Unterbodenschutz für Fahrgestelle; Unterbodenschutzpräpa- rate für exponierte Oberflächen an Kraftfahrzeugen [Rostschutz]; Unterbodenschutzmittel für Fahrgestelle; Mittel für den Unterboden- schutz bei Fahrzeugchassis; Unterbodenschutzmittel für Fahr- zeugchassis; Fußbodenfarben; Fußbodenversiegelungspräparat [Lacke und Farben]; Mittel für den Unterbodenschutz bei Fahrgestel- len von Fahrzeugen; Epoxidharzlacke zur Bodenbeschichtung [Anstrichmittel]; Mittel für den Unterbodenschutz [Rostschutzmittel]; Firnisse für den Fußbodenschutz; Fußbodenversiegelungsmittel [Lacke und Farben]; Unterbodenschutzmittel für Fahrgestelle von Fahrzeugen; Mittel für den Unterbodenschutz; Präparate für den Unterbodenschutz für Fahrgestelle von Fahrzeugen [Rostschutz]; Bodenanstrichmittel mit Versiegelungseigenschaften [Farben und - 16 - Öle]; Holzlacke; Karbolineum für die Holzkonservierung; Firnisse für den Schutz von Holz gegen Verschleiß; Transparente Lacke für Holz; Materialien für die Dekoration [Farben] von Holz; Veredelungsmittel für die Holzbehandlung; Anstrichmittel aus Kunststoffen zum Schutz von Holz gegen Feuchtigkeit [Farben]; Kreosot für die Holzkonservie- rung; Präparate [Anstrichfarben] mit Zusatzstoffen zum Schutz von Holz gegen Fäulnis; Holzfarbbeizen; Holzöle; Holzbehandlungspräpa- rate zur Konservierung; Holzkonservierungsöle; Holzkonservierungs- präparate; Substanzen in Form von Farben zum Füllen von Rissen in Holzoberflächen; Holzbeizen; Holzfarbstoffe; Anstrichmittel in Form von Farben und Lacken für Holz; Farbstoffe zum Auftragen auf Holz; Holzkonservierungsmittel; Sperrflüssigkeiten [Konservierungsmittel] für Holz; Holzschutzmittel; Substanzen in Form von Farben zum Füllen von Schönheitsfehlern in Holzoberflächen; Tungöle für die Konservie- rung von Holz; Behandlungsmittel zur Holzkonservierung; Kunststoff- anstrichmittel zum Schutz von Holz vor Feuchtigkeit; Vergoldungs- mittel für Holz; Farbholzextrakte; Firnisse zum Schutz von Holz; Grun- dierungen [Anstrichfarben] zur Verwendung auf Holz; Wasser abwei- sende fungizide Holzbeizen; Gelbholz [Farbstoff]; Nussbaumholz- beize; Veredelungsmittel für die Holzbehandlung [Lacke und Farben]; Holzfarben auf Lösungsmittelbasis; Holzschutzöle; Holzanstrichmittel [Farben]; Öle zur Holzkonservierung; Farbholz; Oberflächenschutzbe- schichtungsmittel für Holz; Holzschutzmittel für Einzäunungen; Holzöle zur Konservierung; Öle für die Behandlung von Holz; Blau- holzextrakt [Farbstoffe]; Farbstoffe für Holz; Präparate [Anstrichfar- ben] mit Zusatzstoffen zum Schutz von Holz gegen Pilzbefall; Firnisse zum Verzieren von Holz; Schelllackpolitur [Holzkonservierungsmittel]; Lacksprays; Schutzbeschichtungen in Form von Sprays zur Verwen- dung auf Beton [Anstrichfarben]; Anstrichmittel die durch Sprays auf- getragen werden können [Farben und Lacke]; Feuchtigkeitsimpräg- - 17 - niermittel für Mauerwerk [Anstrichfarben]; Feuchtigkeitsimprägnierfar- ben; Imprägniermittel [Farben]; Korrosionshemmende Mittel, impräg- niert in Papier; Imprägniermittel [Anstrichfarben]; Feuchtigkeitsimpräg- niermittel [Anstrichfarben]; Material zur Feuchtigkeitsimprägnierung [Anstrichfarben]; Anstrichmittel zur Behandlung von Möbeln; Farben zur Verwendung bei der Herstellung von Möbeln; Färbemittel in Form von Stiften für die Möbelrestauration; Folien aus Metall für Künstler; Schutzmittel [Farben] für Metalle; Blattmetalle für Drucker; Versiegeln- der Schutzlack für Metalle; Elastikfarben als Metallschutz; Metallpulver für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbei- ten; Schutzbeschichtungen mit abdichtenden Eigenschaften zur Ver- wendung auf Metallen [Farben]; Nicht metallische Anstrichmittel [Farben]; Konservierungspräparate für Metall [Anstrichfarben]; Schutzbeschichtungsmittel [Farben] für Metalle; Mittel zur Behandlung von Metalloberflächen [Lacke und Farben]; Metall in Pulverform für Drucker, Maler und Dekorateure; Nichteisenmetalle in Folienform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler; Nicht metallische Anstrich- farben zum Wasser dichtmachen; Grundierungen [Anstrichfarben] zur Verwendung auf Metall; Präparate zur Behandlung von Metallober- flächen gegen Eintrübungen; Schutzbeschichtungsmittel [Farben] für Metalloberflächen; Edelmetallfolien für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler; Metalle in Pulverform für Künstler; Organometallische Lacke; Industrielle Farben für Metall; Metallfolien für Drucker; Nicht metallische farbige Oberflächenanstrichmittel zur Herstellung von Schwimmbecken und Whirlpools aus Glasfaser; Nichteisenmetalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler; Blattmetalle für Kunstmaler; Metallfärbemittel; Metalle in Pulverform für Dekora- teure; Metallfolien für Maler; Metallpulver für Maler; Nichteisenmetalle in Folienform für Drucker; Metallfolien für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler; Metallpulver zur Verwendung beim thermischen Sprit- zen für Maler; Blattmetalle für Raumgestalter; Anstrichmittel für - 18 - Metalle; Kunststoffanstrichmittel zum Schutz von Metall vor Feuchtig- keit; Metallpulver für Maler, Künstler, Dekorateure oder Drucker; Metallpulver für Kunstmaler; Metallpulver zur Verwendung beim Drucken; Nichteisenmetalle in Pulverform für Maler, Dekorateure und Künstler; Blattmetalle für Maler, Dekorateure und Künstler; Rost- schutzmittel zum Auftragen auf Metalloberflächen; Flüssiger Schutz- lack für Metalle; Mittel zur Behandlung von Metalloberflächen [Lacke]; Edelmetallpulver für Drucker; Schutzlacke für Metalle; Metallkonser- vierungsmittel [Anstrichfarben]; Pulver aus Edelmetallen für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler; Metallanstrichmittel; Edelmetalle in Pulverform für Maler, Dekorateure und Künstler; Schutzbeschich- tungsmittel [Farben] für Metalle zum Aufsprühen; Metallkonservie- rungsmittel [Farben]; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten; Präparate zur Behandlung von metallischen Oberflächen zum Korro- sionsschutz; Mittel gegen das Anlaufen von Metallen; Präparate zum Schutz vor Anlaufen von Metallen; Metallpulver für Maler, Dekora- teure, Drucker und Künstler; Folien aus Metall zur Verwendung beim Drucken; Metallschutzmittel; Schutzüberzüge für Metalloberflächen [Farben]; Nichteisenmetalle in Pulverform für Drucker; Rostschutzmit- tel für Metalle; Erzeugnisse zur Behandlung von Metalloberflächen zur Verhinderung von Rost; Metallpulver für Dekorateure; Mittel zur Behandlung von Metalloberflächen [Farben]; Metallische Farben; Blattmetalle zur Verwendung für Druckarbeiten; Präparate gegen Anlaufen von Metallen; Korrosionsschutzmittel für Metalle; Nichteisen- metalle in Folienform für Maler, Dekorateure und Künstler; Metalle in Folien- und Pulverform für Maler und Dekorateure; Metallfarben; Schutzüberzüge für Metalloberflächen [Anstrichmittel]; Metallpulver für Maler, Dekorateure und Künstler; Präparate zur Behandlung von metallischen Oberflächen zum Schutz vor Rost; Blattmetalle für Deko- rateure; Gefärbte Metallpulver für Maler, Dekorateure, Drucker und - 19 - Künstler; Mit Leichtmetall gefüllte Epoxidharzlacke; Anorganische Metalloxidpigmente; Metallpulver für Künstler; Blattmetalle für Künst- ler; Metallfolien für Künstler; Präparate zur Behandlung von metalli- schen Oberflächen zum Rostschutz; Elastische Farben zum Schutz von Metallen vor Korrosion; Konservierungsmittel für Metall [Anstrich- farben]; Pulver aus Metallen für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler; Anstrichmittel aus Kunststoff zum Schutz von Metall gegen Feuchtigkeit [Farben]; Blattmetalle für Maler; Schutzlacke zum Auf- sprühen für Metalle; Metallfolien für Mal-, Dekorations- und Druck- zwecke sowie für künstlerische Arbeiten; Metallische Druckfarben; Beschichtungen für Steine zum Schutz vor Wasser [Anstrichfarben oder Öle]; Korrosionsschutzpräparate gegen Kesselstein; Korrosions- schutzmittel gegen Kesselstein; Anstrichmittel zur Verhinderung von Flecken [ausgenommen Chemikalien]; Lacke zur Verhinderung von Flecken; Schuhfärbemittel; Färbemittel für Schuhe; Färbemittel für Schuhwaren; Farben für Textilstoffe; Farbstoffe für Textilien; Wässrige Pigmentdispersionen für den Textildruck; Farbstoffe für die Textilin- dustrie; Textilfarben; Druckpigmente für Textilien; Tinten zum Färben von Textilien; Klasse 3: Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; Reiniger für die Hände; Weichspülmittel für Wäsche; Zahnpasta; Duschgele [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Reinigungsmilch für Körper- und Schönheits- pflege; Weichspüler; Duschschaum; Reinigungsmilch für die Körper- und Schönheitspflege; Reinigungsflüssigkeiten; Waschmittelflüssig- keiten; Waschmittel für Textilien; Duftstoffe für die Wäsche; Wasch- mittel enthaltende Waschkugeln; Reinigungsmilch für die Hautpflege; Reinigungsmittel für den persönlichen Gebrauch; Duftstoffe für Räume; Schleifstoffe; Duschschaum zur Verwendung beim Duschen; Hautcremes; Zahnpasta in weicher Blockform; Duschgele; Waschmit- - 20 - tel für Haushaltsreinigungszwecke; Weichspüler für Wäsche; Reini- gungscremes; Duftstoffe; Reinigende und auffrischende Sprays für die Haut; Duschcremes; Polierpapier; Aromastoffe für Haushaltszwecke; Hautpflegemittel; Dusch- und Badeschaum; Aromastoffe für Duft- stoffe; Schleifmittel; Zahnputzmittel; Hautcremes, ausgenommen für medizinische Zwecke; Handwaschmittel; Schleifmittel zum Polieren; Reinigungsbalsam; Dusch- und Badegel; Geruchsentferner für Haus- tiere; Waschmittel für Haushaltszwecke; Waschmittel für Wäsche; Rei- niger für Kosmetikbürsten; Reiniger für Haushaltszwecke; Regenera- tionscremes für kosmetische Zwecke; Duftbeutel [Duftstoffe]; Haut- pflegemittel [kosmetisch]; Waschmittel; Feuchttücher für kosmetische Zwecke; Zahnpflegemittel; Hautcreme [kosmetisch]; Zahn- und Mund- pflegemittel [nicht medizinisch]; Poliercreme; Hautpflegecremes für kosmetische Zwecke; Feuchtreinigungstücher für hygienische Zwecke sowie für die Körper- und Schönheitspflege; Aromaöle; Duftstoffe für den persönlichen Gebrauch; Aromastoffe [ätherische Öle]; Reini- gungsmittel für die Hände; Poliermittel; Geruchsauffrischer für Tiere; Lederappreturmittel; Lederpolituren; Lederbleichmittel; Lederkonser- vierungsmittel; Lederkonservierungsmittel [Wichse]; Ledercreme; Schutzcremes für Leder; Reinigungsmittel für Leder; Leder- und Schuhreinigungs- und -poliermittel; Kosmetische Präparate zur Mund- und Zahnpflege; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Puder; Kosmetische Hautpflegecremes; Präparate und Mittel zur Fell- pflege; Feuchtigkeitsmittel für das Haar [Schönheitspflegemittel]; Mit- tel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Milch; Milchige Loti- onen für die Hautpflege; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für die Haut; Pflegesprays für Tiere; Hautaufhellungsmittel [Mittel zur Kör- per- und Schönheitspflege]; Haarpflegemasken; Hautpflegemittel zur Anwendung nach dem Sonnenbad; Pflegeprodukte für Babys, nicht für medizinische Zwecke; Cremes zur Pflege der Hände; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Gelen; Haut-, Augen- und - 21 - Nagelpflegemittel; Tonic für die Hautpflege; Kiefernöl für die Fußbo- denpflege; Lotionen für die Schönheitspflege; Feuchtigkeitspflegemit- tel [Kosmetika]; Cremes zur Handpflege; Kosmetische Hautpflegemit- tel; Körperfarben [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Mit Kör- perpflegemitteln imprägnierte Schwämme; Haarpflegeseren; Pflege- präparate [Kosmetika]; Ätherische Öle für die Hautpflege; Deodorants für die Körperpflege; Öle aus Pfefferminzextrakten für die Körper- und Schönheitspflege; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für Tiere; Nagellackentferner [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Haar- balsam für die Schönheitspflege; Handkuren für die Hautpflege; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Lidschatten; Mit Haut- pflegecreme gefüllte Nachfüllpackungen für Dosierspender; Pfle- gespülung für das Haar; Öle für Körper- und Schönheitspflege; Kos- metische Haarpflegeprodukte; Hautpflegeöle [nicht arzneimittelhaltig]; Fußpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke; Lotionen für die Haar- pflege; Pflegemittel zur dauernden Haarbehandlung; Kosmetische Hautpflegeöle; Massageöle für die Schönheitspflege; Augenpflegemit- tel, nicht für medizinische Zwecke; Hautpflegemousse; Selbstbräu- nungsmittel [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Peelings für die Hautpflege; Schleifmittel für die Fahrzeugpflege; Mit Pflegemitteln getränkte Reinigungspads; Ölpflegemittel für das Haar; Destillierte Öle für die Schönheitspflege; Nicht medizinische Reinigungsmittel zur Intimpflege; Cremes für die Gesichts- und Körperpflege; Mit Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege getränkte Papierhandtücher; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für nicht medizinische Zwecke; Pferde- ölcremes für die Hautpflege; Gesichtstücher, die mit Mitteln zur Kör- per- und Schönheitspflege getränkt sind; Körperpflegemittel; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege zur Behandlung von trockener Haut; Shampoos für Tiere [nicht medizinische Pflegemittel]; Kapseln für die Schönheitspflege zur Feststellung von Zahnstein für den persönlichen - 22 - Gebrauch; Seifen [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Kosmeti- scher Pflegebalsam; Gesichtsreinigungsmittel [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Selbstbräunungslotionen [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Nagelhautpflegemittel; Parfümierte Öle für die Hautpflege; Lotionen zur Verbesserung der Spannkraft des Haars [Schönheitspflegemittel]; Fußkuren für die Hautpflege; Nicht medizini- sche Kosmetika und Mittel für Körper- und Schönheitspflege; Mittel für die Gewichtsabnahme [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege], aus- genommen für medizinische Zwecke; Schönheitspflegemittel in Form von Cremes; Kosmetische Gesichtspflegemittel; Mineralische Öle [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Milch für die Körperpflege; Badeöle für die Haarpflege; Schönheitspflegemittel; Tierpflegemittel; Anti-Aging-Hautpflegemittel; Bodylotions [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Selbstbräunungscremes [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Zahnpflegemittel für Tiere; Cremes für die Haar- pflege; Shampoos [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Kosme- tische Nagelpflegemittel; Tonics [Mittel zur Körper- und Schönheits- pflege]; Pflegebalsam; Präparate für die Lippenpflege, nicht medizi- nisch; Fester Puder für Puderdosen [Mittel zur Körper- und Schön- heitspflege]; Haarpflegepräparate; Mittel zur Körper- und Schönheits- pflege in Form von Rouge; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Bimssteine für die Körperpflege; Schönheitspflegemittel für das Gesicht; Haarpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für das Sonnenbad; Kosmetische Haut- pflegeprodukte; Shampoos für Haustiere [nicht medizinische Pflege- mittel]; Essenzen für die Hautpflege; Mittel zur Körper- und Schön- heitspflege in Form von Ölen; Haarpflegemittel; Kosmetische Pflege- cremes; Masken für die Gesichts- und Körperpflege; Baumwolle für die Körper- und Schönheitspflege; Gesichtswasser [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Kosmetische Präparate für die Körperpflege; - 23 - Gesichtsreinigungsmilch für die Schönheitspflege; Kosmetische Pro- dukte in Form von Aerosolen für die Hautpflege; Pflegeshampoos; Lotionen für die Gesichts- und Körperpflege; Hygienepräparate als Körperpflegemittel; Roll-on Deodorants [Körperpflegemittel]; Nicht medizinische Mittel für Körper- und Schönheitspflege; Toilettemittel [Körperpflege]; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für den per- sönlichen Gebrauch; Hautpflegecremes, ausgenommen für medizini- sche Zwecke; Nagelpflegemittel; Body soufflès [Cremes zur Körper- pflege]; Haarpflegespülungen; Körperreinigungs- und Körperpflege- präparate; Rosenöl für die Körper- und Schönheitspflege; Glättende Hautpflegeemulsionen; Haarpflegemittel [für kosmetische Zwecke]; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Lotionen; Nicht medizinische Gesichtspflegemittel; Bartpflegemittel; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für die Behandlung von faltiger Haut; Kosmeti- sche Haarpflegemittel; Hautpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke; Hautpflegepräparate zur Faltenreduzierung; Hautpflegelotio- nen [Kosmetika]; Fellpflegeprodukte für Tiere; Seifen für die Körper- pflege; Hautpflegemittel für Tiere; Nicht medizinische Präparate für die Körperpflege; Nasenreinigungspräparate für die Körperpflege; Pflege- mittel für die Wäsche; Kosmetische Mundpflegemittelsets; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für das Haar; Mittel zur Entfernung der Bodenversiegelung; Flüssige Fußbodenpolituren; Bodenglanzmittel; Fußbodenpolituren; Lösungsmittel für Fußbodenwachs [Reinigungs- mittel]; Natürliche Fußbodenpolituren; Bodenbehandlungsmittel [Reinigungsmittel]; Fußbodenreinigungsmittel; Natürliches Fußboden- wachs; Fußbodenpoliermittel; Ätherische Öle von Zedernholz; Atem- erfrischer in der Form von Kaustäbe aus Birkenholzextrakten; Zeder- holzparfüm; Duftholz; Ätherische Öle aus Sandelholz; Holzbehand- lungspräparate zum Polieren; Parkettwachs; Abbeizmittel für Parkett- wachs; Mundsprays, ausgenommen für medizinische Zwecke; Parfü- - 24 - mierte Körpersprays; Raumparfüms in Sprayform; Körperöle in Spray- form; Reinigungssprays zur Auffrischung von Sportlermundschutz; Sprays zum Auftragen auf die Haut für kosmetische Zwecke; Weih- rauchsprays; Kosmetische Körperölsprays; Parfümierte Erfrischungs- sprays für Textilien; Sunblocker in Sprayform; Fußdeodorantsprays [Parfümeriewaren]; Rasiersprays; Haarspülungen in Form von Sprays für die Kopfhaut; Haarstylingsprays; Reinigungssprays; Mundsprays, nicht für medizinische Zwecke; Rachensprays, nicht für medizinische Zwecke; Raumduftsprays; Körpersprays; Duftende Wäschesprays; Haarspray; Atemfrischespray; Körpersprays, nicht für medizinische Zwecke; Tonisierendes Spray; Antistatikspray für Bekleidung; Körper- erfrischungssprays; Schuhsprays; Fensterreinigungsmittel in Spray- form; Atemfrischesprays; Antitranspiranzien in Form von Sprays; Deodorantsprays für Damen; Mineralwasser-Sprays für kosmetische Zwecke; Make-up-Fixiersprays; Bodysprays; Glitzerstaub in Spray- form für kosmetische Zwecke; Gelsprays als Stylinghilfe; Entfettungs- sprays; Mit Reinigungsmitteln imprägnierte Brillenputztücher; Mit Reinigungsmitteln imprägnierte Putztücher für Kameraobjektive; Mit Reinigungsmitteln imprägnierte Wischtücher; Imprägnierte Reini- gungstücher für den persönlichen Gebrauch [nicht für medizinische Zwecke]; Mit einem Reinigungsmittel für Brillen imprägnierte Wisch- tücher; Mit Seifen imprägnierte Schwämme; Imprägnierte Tücher für Kosmetikzwecke; Mit Reinigungsmitteln imprägnierte Babytücher; Mit Reinigungsmitteln imprägnierte Papierhandtücher; Mit einem Reini- gungsmittel imprägnierte Putztücher; Mit Reinigungspräparaten imprägnierte Putztücher; Möbelpolituren; Möbelreinigungsmittel; Nicht medizinische Deodorants; Metallpolituren; Künstliche Fingernägel aus Edelmetall; Reinigungsmittel für Metall; Metallkarbide [Schleifmittel]; Rasiersteine; Künstliche Bimssteine; Polierstein; Alaunsteine [Adstrin- genzien]; Duftende Keramiksteine; Kesselsteinentferner für Haus- haltszwecke; Bimsstein; Bimsstein für den persönlichen Gebrauch; - 25 - Rasiersteine [Adstringenzien]; Rasiersteine [Präparate]; Bimssteine zum Glätten der Füße; Glättsteine; Reinigungsmittel für Stein; Fleckenentfernungsmittel für Haustiere; Fleckentfernungspräparate zur Verwendung auf Haushaltswaren; Fleckenentfernungsmittel; Benzin zur Fleckentfernung; Fleckenreiniger; Hautcremes zur Redu- zierung von Altersflecken; Reinigungsmittel zur Fleckenentfernung; Fleckenreinigungspräparate; Bleichmittel zum Entfernen von Flecken; Fleckentfernungsmittel; Fleckenentferner; Reinigungspasten für Schuhe; Schuhpolitur; Schuhreinigungsmittel [Präparate]; Reini- gungsmittel für Schuhe; Schuhwichse; Applikatoren für Schuhpolitur mit Inhalt; Schleifhandschuhe; Schuhschwärze [Schuhpolitur]; Schuh- creme; Schuhcremes; Reinigungsmittel für Textilien; Sprühreiniger für Textilien; Klasse 4: Mit Insektenschutzmitteln versetzte Kerzen; Lampenöle mit Insekten- vertreibungsmitteln; Insektenvertreibungsmittel enthaltende Lampen- öle; Konservierungsöle für Mauerwerke und Leder; Lederkonservie- rungsöle; Lederkonservierungsöle- und -fette; Lederkonservierungs- fette; Lederfette; Lederkonservierungsmittel [Öle und Fette]; Bagasse zur Verwendung als Brennstoff; Propangas; Kohlengas; Leuchtgas; Verfestigte Gase [Brennstoff]; Verflüssigtes Erdgas; Ölgas; In Flaschen abgefülltes Gas; Flüssiges Erdölgas; Propangas in Flaschen für Fackeln; Komprimiertes Erdgas; Erdgas; Verflüssigtes Gas; Flüs- siggase für Kraftfahrzeuge; Gase als Beleuchtungsmittel; Flüssiggase für industrielle Zwecke; Leuchtgase; Synthetische Brenngase; Flüs- siggase zur Verwendung im Haushalt; Gasförmige Brennstoffe; Stadt- gase; Butangase als Brennstoff; Druckerdgas; Gasgemische; Brenn- bare Gase; Gasöle zum Heizen von Industriebetrieben; Gas zum Anfeuern von Flammen; Flüssigerdgas; Gas zum Heizen; Gase zur Verwendung als Brennstoff; Gas zum Kochen; Brennstoffmischungen - 26 - [gasförmig]; Gase zur Beleuchtung; Brennstoffe in Form von verfestig- ten Gasen; Flüssige Gase; Schiefergas; Butangas als Haushalts- brennstoff; Deponiegas; Brenngas; Flüssiggase zum Antreiben von Kraftfahrzeugen; Gasoline [Kraftstoffe]; Gasförmige Brennstoffmi- schungen; Sauerstoffverflüssigtes Kohlenwasserstoffgas für Fackeln; Erdgas [verflüssigt]; Gasöl; Gasöl zum Heizen von Wohnräumen; Schwachgas; Gaskartuschen; Pflegende Öle für Baseballhand- schuhe; Mineralöl zur Herstellung von Kosmetika und Hautpflegepro- dukten; Kohleanzünder [Holzspäne]; Holzpellets [Brennstoff]; Flüs- siganzünder für Holzkohle; Holzspäne zur Verwendung als Brennstoff; Grillbrennstoffe aus Holzspänen; Natürliche Holzkohle; Künstliches Brennholz; Holzspäne [Brennmaterial] zum Räuchern und Aromatisie- ren von Nahrungsmitteln; Holzkohle als Brennstoff; Holzkohle für Wasserpfeifen; Anzündlösungen für Holzkohle; Holzkohle [Brenn- stoff]; Holzspäne [Brennmaterial] zum Räuchern von Lebensmitteln; Anzündflüssigkeiten für Holzkohle; Feuerholz; Holzbriketts; Brenn- stofferzeugnisse aus gepressten Holzspänen; Holzkohlebriketts [Tadon]; Zum Anzünden geeignete Holzspäne; Brennbare Briketts [Holzkohlebriketts]; Brennholz; Holzspäne zum Anzünden [Fidibusse]; Erzeugnisse auf Holzkohlebasis als Brennstoff; Holzkohlebriketts; Holzkohle zum Grillen; Holz zur Verwendung als Brennstoff; Stückige Holzkohle; Anlass- und Motorensprays [Öle]; Feuchtigkeitsimpräg- niermittel in Form von Ölen für Kraftfahrzeugzündanlagen; Schneide- präparate zur Metallbearbeitung; Konservierungsmittel für Metall [Fette]; Öle für die Metallbearbeitung; Flüssigkeiten für die Metallbear- beitung in Form von Ölen; Schmiermittel zur Bearbeitung von Metall; Schmiermittel für metallische Oberflächen; Metallkonservierungsmittel [Öle]; Präparate zum Lösen angerosteter Metallteile [Schmiermittel]; Schneidöle für die Metallverarbeitung; Schmieröle mit Zusätzen zum Schutz von Metallen vor Verschleiß durch Reibung; Schmieröle zum Kühlen von Metallen beim Schneiden; Metallschneidöle und -fette; - 27 - Schneidöle für die industrielle Metallbearbeitung; Öle zum Härten von Metallen; Öle mit gelösten Metallsalzen als Bitumenzusätze; Metall- konservierungsöle; Schmiermittel für die Metallbearbeitung; Schmier- mittel zur Verwendung in der Metallverarbeitung; Öle mit gelösten Metallsalzen als Asphaltzusätze; Schmieröle zum Schneiden von Metallteilen; Metallschneidflüssigkeiten; Schneideöle und -fette zur Metallbearbeitung; Mineralöl für die Herstellung von Schneideölen für Metalle; Technische Öle zur Verarbeitung von Metallen; Mittel für die Metallbearbeitung mit schmierenden Eigenschaften; Öle zur thermi- schen Behandlung von Metallen; Schmieröle zum Formen von Metall- stücken; Wärmebehandlungsöle für die Metallbearbeitung; Steinkoh- lenteeröl; Steinkohlenöl; Desinfektionsmittel enthaltende Schmier- mittel für Förderketten; Butanfeuerzeugbrennstoffe; Feuerzeugbrenn- stoffe; Brennstoffe für Feuerzeuge; Brennstoffe für Pyrophorfeuer- zeuge; Schuhfett; Fette für Bremsschuhe; Feste Schmiermittel für Textilien; Zunder [Feuerschwamm]; Nicht chemische Additive für Maschinenöle; Klasse 5: Antibakterielle Handwaschmittel für medizinische Zwecke; Antibakte- rielle Handlotionen; Antimikrobielle Handwaschmittel; Antibiotische Handwaschmittel; Antibakterielle Hautdesinfektionsgele auf Alkohol- basis; Antibakterielle Schaumreiniger; Antibakterielle Pharmazeutika; Antibakterielle Sprays; Antibakterielle Reinigungsmittel; Antibakte- rielle Substanzen für medizinische Zwecke; Antibakterielle Gele; Anti- bakterielle Seifen; Antibakterielle Präparate; Antibakterielle pharma- zeutische Präparate; Antibakterielle Handwaschmittel; Tücher mit antibakterieller Lösung; Medizinische antibakterielle Gesichtswasch- mittel; Mittel zum Sterilisieren; Präparate zum Sterilisieren; Sterilisie- rende Waschlösungen; Sterilisierende Mittel; Sterilisierungsmittel für Hygienezwecke; Mit Desinfektionsmitteln getränkte Reinigungstücher - 28 - für Hygienezwecke; Desinfektionsmittel für Schwimmbecken; Hand- desinfektionsmittel; Tücher, getränkt mit Desinfektionsmitteln; Räucherkerzen als Desinfektionsmittel; Desinfektionslösungen für Kontaktlinsen; Desinfektionsmittel für den Haushalt; Tierdesinfektions- präparate; Desinfektionsmittel für Haushaltszwecke; Präparate zur Nageldesinfektion; Desinfektionsmittel; Desinfektionsmittel für Kon- taktlinsen; Desinfektionsmittel für hygienische Zwecke; Fiebersen- kende Präparate; Fiebersenkende Mittel; Pflaster; Wegwerfeinlagen für Babywindeln; Babywindeln, wegwerfbar, aus Papier und Zellulose; Babywindeln aus Zellstoff, Papier oder Zellulose; Geformte Papierwin- deln für Babys; Einwegschwimmwindeln für Babys; Windeln für Babys aus Papier; Zellstoffeinmalwindeln für Babys; Einweghöschen aus Zellstoff zur Fixierung von Babywindeln; Einwegwindeln aus Zellstoff für Babys; Baby- und Inkontinenzwindeln; Babyhöschenwindeln; Weg- werfbabywindeln aus Papier; Einweghöschen aus Papier zur Fixie- rung von Babywindeln; Babywindeln; Dreieckige Papierwindeln für Babys; Babynahrungsmittel; Nahrungsmittel für Babys; Wegwerfwin- delhöschen aus Zellstoff für Babys; Windelhöschen, wegwerfbar, für Babys; Babypapierwindeln; Schwimmwindeln für Babys; Windeln für Babys [Papier oder Zellstoff]; Baby-Papierwindeln; Wegwerfbabywin- deln aus Zellstoff; Zellstoff-Einwegwindeln für Babys; Einwegbabywin- deln aus Papier; Papierwindeln für Babys; Zellstoffwindeln für Babys; Babykost; Wegwerfwindelhöschen aus Papier für Babys; Wegwerfwin- deln aus Zellstoff für Babys; Papiereinwegwindeln für Babys; Weg- werfwindeln aus Papier für Babys; Babywindeln aus Papier; Geformte Zellulosewindeln für Babys; Luftauffrischer für das Auto; Sprays zur Desodorierung der Luft; Nachfüllpackungen für Luftauffrischer; Mittel zur Desodorierung der Luft; Präparate zum Desodorieren der Luft; Luftdesodorierungspräparate; Luftauffrischungssprays; Luftreini- gungsmittel; Luftverbesserer; Hygienepräparate und -artikel; Vitamin- haltige und mineralische Nahrungsmittelergänzungen für Haustiere; - 29 - Kräutersalbe gegen Juckreiz bei Haustieren; Parasitentötende Hals- bänder für Tiere; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Nahrungsergänzungsmittel für Tiere; Hygienehöschen für Haustiere; Insektizide Tiershampoos; Diätetische Nahrungsergänzungsmittel für Haustiere in Pulverform zum Auflösen in Flüssigkeit; Diätetische Nah- rungsergänzungsmittel für Haustiere; Nahrungsergänzungsmittel für Nutztierfutter; Insektenvertreibungsmittel zur Anwendung an Tieren; Neutralisationsmittel für Haustiergerüche; Windeln für Haustiere; Wegwerfwindeln für Haustiere; Vitaminzusätze für Tiere; Tierwasch- mittel [Insektizide]; Tierwaschmittel; Vitamine für Haustiere; Anre- gungsmittel zur Futteraufnahme für Tiere; Lockmittel für Haustiere; Saugfähige Papierwindel für Haustiere; Fette für tierärztliche Zwecke; Diätetische Nahrungsmittel für tiermedizinische Zwecke; Vitamine für Tiere; Anhänger mit insektenvertreibender Wirkung; Insektenlockmit- tel; Mittel zur Bekämpfung von Insekten; Mit Insektiziden imprägnierte Armbänder; Insektenvertreibungsmittel; Viehwaschmittel [Insektizide]; Insektenvertilgungsmittel; Mit Insektenabwehrmitteln gefüllte Armbän- der; Weihrauch als Insektenabwehrmittel; Insektenvernichtungsmittel; Insektenschutzmittel zum Auftragen auf die Haut; Insektizide; Zedern- holz als Insektenvertreibungsmittel; Insektenabwehrsprays; Insekti- zide veterinärmedizinische Waschlotionen; Insektenvertreibungsmittel zur Anwendung an Menschen; Insektenabwehrmittel; Insektizide für die Landwirtschaft; Insektenwachstumsregulatoren; Hundewaschmit- tel [Insektizide]; Pharmazeutische Präparate zur Linderung nach Insektenstichen; Insektizide für den Haushalt; Tücher mit Insekten- schutzmitteln; Mückenschutzpflaster für Babys; Mückenvernichtungs- mittel zum Auftragen auf Moskitonetze; Räuchermittel zur Abwehr von Mücken; Mückenvertreibungsmittel; Antimücken-Spiralen; Inkonti- nenzwindeln; Einwegwindeln aus Zellstoff für Säuglinge; Inkontinenz- Einwegwindeln aus Zellstoff; Säuglingspapierwindeln; Windeln für - 30 - Säuglinge aus Papier; Einwegschwimmwindeln für Kinder und Säug- linge; Einwegtrainingshöschen [Windeln]; Einwegwindeln aus Zellstoff für Inkontinente; Einwegwindeln aus Papier für Säuglinge; Einwegein- lagen aus Zellstoff für Windeln; Einwegsäuglingswindeln aus Papier; Inkontinenz-Einwegwindeln aus Papier; Einwegwindeln aus Papier für Kleinkinder; Einwegeinlagen für Inkontinenzwindeln; Einwegwindeln aus Zellstoff für Kleinkinder; Einwegwindeln für Inkontinente; Inkonti- nenzwindelhosen; Einlagen für Inkontinenzwindeln aus Papier; Ein- wegwindeln; Einlagen für Inkontinenzwindeln aus Zellstoff; Einwegpa- pierwindeln für Inkontinente; Desinfektionstücher für medizinische Zwecke; Mit einer pharmazeutischen Lotion getränkte feuchte Papier- handtücher; Windeln aus Papier für Kleinkinder; Wegwerfwindeln aus Papier für Kleinkinder; Säuglingswindeln aus Papier; Papierwindeln; Papierwindeln für Kleinkinder; Windeln aus Papier für Inkontinente; Windeln aus Papier; Wegwerfwindeln aus Papier für Säuglinge; Ein- wegwindeln aus Papier für Inkontinente; Papiereinlagen für Windeln; Papierwegwerfwindeln für Kleinkinder; Wegwerfpapierwindeln; Desin- fizierendes Verbandmaterial; Klebeverband; Verbandstoffe; Ver- bandsmaterial; Verbandmaterial; Dentalmaterialien für Zahnfüllungen; Zahnspülungen; Zahnlacke; Zahnlacke zum Versiegeln der Zähne; Zahnfüllmittel; Chemikalien für die Forstwirtschaft [Insektizide]; Ver- festigte Gase für medizinische Zwecke; Bodenbegasungspräparate zur Unkrautvernichtung; Gasgemische für medizinische Zwecke; Gase und Gasmischungen für bildgebende Verfahren in der Medizin; Gase für zahnärztliche Zwecke; Arzneimittel für die Behandlung von gastrointestinalen Erkrankungen; Bodenbegasungspräparate; Gase für medizinische Zwecke; Orgasmuscremes; Rekonstituierte Zellen für medizinische Hautpflegebehandlungen; Hautpflegemittel für medizini- sche Zwecke; Medizinische Mundpflegegels zum Auftragen mit der Zahnbürste; Pharmazeutische Präparate für die Hautpflege; Arznei- mittelhaltige Cremes für die Fußpflege; Medizinische Cremes für die - 31 - Hautpflege; Medizinische Toilettemittel [Körperpflege]; Pharmazeuti- sche Erzeugnisse für die Hautpflege bei Tieren; Antiseptische Körper- pflegemittel; Antiseptische Präparate für die Wundpflege; Hautpflege- cremes für medizinische Zwecke; Medizinische Hautpflegelotionen; Algizide [Chemische Erzeugnisse zur Schwimmbeckenpflege]; Phar- makologische Hautpflegepräparate; Pharmazeutische Präparate für die Haarpflege; Medizinische Haarpflegemittel; Medizinische Lippen- pflegepräparate; Rekonstituierte Zellen für klinische Hautpflegebe- handlungen; Fußpflegemittel für Sportler; Fußpflegemittel für medizi- nische Zwecke; Medizinische Präparate für die Mundpflege; Medizini- sche Mundpflegegels; Nagelpflegemittel für medizinische Zwecke; Mittel für die Bodensterilisierung; Holzkohle für pharmazeutische Zwecke; Quassia [Bitterholz] für medizinische Zwecke; Sandelholzöl für medizinische, pharmazeutische und tierärztliche Zwecke; Sandel- holz zur Verwendung als Insektenvertreibungsmittel; Süßholzwurzel für medizinische Zwecke; Medizinische Rachensprays; Arzneimittel- haltige Rachensprays; Kältesprays für medizinische Zwecke; Pharma- zeutische Rachensprays; Mundsprays für medizinische Zwecke; Ent- zündungshemmende Sprays; Medizinische Sprays; Nasensprays für medizinische Zwecke; Rachensprays [medizinische]; Sprays zum Abschwellen der Nasenschleimhaut; Antiseptische Sprays in Aerosol- form zur Verwendung auf der Haut; Desodorierende Raumsprays; Flohsprays; Medizinische Mundsprays; Kräutersprays für medizini- sche Zwecke; Medizinische Nasensprays; Nasensprays zur Behand- lung von Allergien; Antiallergiesprays; Antiseptische Sprays in Aero- solform zur Verwendung auf festen Oberflächen; Imprägnierte anti- septische Wischtücher; Imprägnierte medizinische Tupfer; Impräg- nierte medizinische Wischtücher; Deodorants für Polstermöbel; Edel- metalllegierungen als Zahnimplantate; Edelmetalllegierungen für zahnärztliche Zwecke; Geformte Metalle für zahnmedizinische - 32 - Zwecke; Metallgrundierungen für zahnärztliche Zwecke; Metalllegie- rungen für die Zahnmedizin; Metalllegierungen für die Zahnrestaurie- rung; Weinstein für pharmazeutische Zwecke; Weinsteinrahm für pharmazeutische Zwecke; Pharmazeutische Präparate zur Verhinde- rung von Hautflecken während der Schwangerschaft; Pharmazeuti- sche Erzeugnisse und Präparate zur Vorbeugung von Schwanger- schaftsflecken während der Schwangerschaft; Pharmazeutische Präparate zur Behandlung von Schwangerschaftsflecken; Pharma- zeutische Erzeugnisse und Präparate gegen Schwangerschafts- flecken; Desinfektionsmittel für Chemietoiletten; Desinfektionsmittel für zahnärztliche Apparate und Instrumente; Desinfektionsmittel für medizinische Geräte und Instrumente; Desinfektionsmittel für veteri- närmedizinische Zwecke; Desinfektionsmittel und Antiseptika; Desin- fektionsmittel für medizinische Zwecke; Desinfektionsmittel für die Harnwege; Desinfektionspräparate für Krankenhäuser; Zitzendesin- fektionsmittel für Milchkühe; Desinfektionsbäder für Schafe; Desinfek- tionsmittel für medizinische Instrumente; Schwefelstifte für Desinfekti- onszwecke; Desodorierungsmittel für Schuhe; Deodorants für Textil- waren; Deodorants für Bekleidung und Textilien; Geruchsneutralisie- rende Präparate für Bekleidungsstücke und Textilien; Hausschwamm- vertilgungsmittel; Schwammmaterial für die Wundheilung. Gegen die Eintragung dieser Marke, die am 31. Oktober 2019 veröffentlicht worden ist, hat die Beschwerdeführerin Widerspruch erhoben aus der Unionswortmarke Centaura die am 3. November 2008 angemeldet und am 10. Juni 2009 unter der Nummer 007 386 477 in das beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geführte Register eingetragen worden ist für Waren der - 33 - Klasse 1: Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografi- sche, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand; Kunststoffe im Rohzustand; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; chemische Zusatzmittel für Insektizide; Klasse 3: Wasch- und Bleichmittel; Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren; äthe- rische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Reinigungs-, Putz-, Polier-, Fettentfernungs-, Scheuermittel für Haushalt, Küche, Bad (soweit in Klasse 3 enthalten); Möbelpolituren; Möbelpflegemittel; Luftauffrischungsmittel; Pflegemittel für die Haut (kosmetisch); Toilet- tenmittel (Körperpflege); Haarspray; Pflegemittel für das Bad; Pflege- mittel für die Küche (soweit in Klasse 3 enthalten); Klasse 5: Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide; Insektenver- treibungsmittel; Insektizide; Schutzöle gegen Insekten; Pflanzen- schutzmittel; Arzneimittel für tierärztliche Zwecke; Bakterienpräparate für medizinische oder tierärztliche Zwecke; biologische Präparate für veterinärmedizinische Zwecke; chemische Präparate für veterinärme- dizinische Zwecke; chemische Reagenzien für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; veterinärmedizinische Präparate; Schmerzmittel für Tiere. Mit Beschluss vom 10. August 2020 hat die mit einem Beamten des gehobenen Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 3 des DPMA eine Verwechslungsgefahr verneint und den Widerspruch zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, die Vergleichsmarken könnten sich nach der Registerlage auf identischen und ähn- lichen Waren begegnen. Zwischen den Waren „Mittel zur Körper- und Schönheits- pflege für nicht medizinische Zwecke“ der jüngeren Marke und den Widerspruchs- produkten „Mittel zur Körper- und Schönheitspflege“ bestehe Identität. Ob und - 34 - inwieweit eine Ähnlichkeit zu den weiteren Waren der angegriffenen Marke vorliege, könne dahingestellt bleiben, weil die jüngere Marke auch bei einer zu Gunsten der Widersprechenden angenommenen vollständigen Identität den notwendigen Abstand einhalte. Die Widerspruchsmarke verfüge über normale Kennzeichnungs- kraft. Da das Bildelement in Form eines stilisierten Vogels den kennzeichnungskräf- tigen Wortbestandteil „Centra“ nicht übermäßig zurücktreten lasse, werde die jüngere Marke mit „Centra“ benannt und in klanglicher Hinsicht durch dieses Wort geprägt, so dass sich die Lautfolgen „ZEN-TRA“ und „ZENT-TAU-RA“ gegenüber- stünden, die in der ersten Silbe und den letzten beiden Buchstaben übereinstimm- ten. Jedoch sei durch die Buchstabenfolge „AU“ in der Widerspruchsmarke ein Wort mit einem abweichenden Klangbild entstanden. Denn die ältere Marke verfüge über eine zusätzliche Silbe und der Vokalfolge „E-A“ der jüngeren Marke stünden die Selbstlaute „A-A“ der Widerspruchsmarke gegenüber, so dass ein anderer Sprech- rhythmus begründet werde. Bei der Aussprache werde sich der Verkehr, da es sich um Fantasieworte handele, an ähnlich gebildeten deutschen Wörtern orientieren und die jüngere Marke wie beim Wort „Zentrum“ mit einem kurzen „e“ ohne betonte Silbe aussprechen. Demgegenüber werde die Widerspruchsmarke wie „Zentaur“ auf dem Laut „AU“ betont, der in der angegriffenen Marke keine Entsprechung finde. Diese klanglichen Unterschiede könnten selbst unter ungünstigen Bedingungen nicht überhört werden. In bildlicher Hinsicht falle unübersehbar die Grafik der jüngeren Marke auf. Da es sich bei den Vergleichsmarken um Fantasiebezeichnun- gen handele, sei auch eine begriffliche Verwechslung nicht möglich. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Widersprechenden. Sie ist der Ansicht, die sich gegenüberstehenden Waren seien teilweise identisch und teilweise ähnlich und die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke durchschnittlich. Entgegen der Auffassung der Markenstelle sei jedoch auch von einer Identität bzw. Ähnlichkeit der Vergleichsmarken auszugehen. Die Markenstelle widerspreche sich selbst, wenn sie einerseits für eine Mitprägung des Bildelements verlange, dass der Wort- bestandteil größenmäßig äußerst stark zurücktrete, andererseits die Verneinung einer bildlichen Ähnlichkeit mit der Auffälligkeit des Bildbestandteils begründe. Die - 35 - Vokalfolge „au“ in der Widerspruchsmarke begründe zwar einen leichten klangli- chen Unterschied, jedoch richte sich die Aufmerksamkeit des Verbrauchers übli- cherweise auf den Wortanfang, der bei beiden Marken identisch „Cent“ laute. Zudem endeten beide Marken phonetisch auf „-a". Auch der Unterschied in der Silbenzahl ändere nichts an der Verwechslungsgefahr. Ergänzend verweist die Widersprechende auf verschiedene Entscheidungen des Bundespatentgerichts und des EUIPO, in denen in vergleichbaren Fällen eine Verwechslungsgefahr angenom- men worden sei. Die Widersprechende beantragt sinngemäß, den Beschluss der Markenstelle für Klasse 3 des DPMA vom 10. August 2020 aufzuheben und das DPMA anzuweisen, die Eintragung der angegriffenen Marke wegen des Widerspruchs aus der Unionsmarke 007 386 477 zu löschen, Die Inhaberin der angegriffenen Marke beantragt sinngemäß, die Beschwerde zurückzuweisen. Sie nimmt Bezug auf den gerichtlichen Hinweis vom 29. September 2022, der eine aus ihrer Sicht zutreffende rechtliche Würdigung enthalte. Eine Verwechslungsge- fahr sei angesichts der Anlehnung der Vergleichsmarken an unterschiedliche be- kannte Begriffe nicht gegeben. Mit gerichtlichem Schreiben vom 29. September 2022 sind die Verfahrensbeteilig- ten darauf hingewiesen worden, dass die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg habe. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. - 36 - - 37 - II. Die nach §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Zwischen der angegriffenen Wort-/Bildmarke und der älteren Unionswort- marke „Centaura“ besteht keine Gefahr von Verwechslungen gemäß §§ 119 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2, 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Die Markenstelle hat den Widerspruch daher zu Recht zurückgewiesen. Die Frage der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Heranziehung aller relevanten Umstände des Einzelfalls umfassend zu beur- teilen. Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlich- keit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kenn- zeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. EuGH GRUR 2020, 52 Rdnr. 41 - 43 – Hansson [Roslags Punsch/ROSLAGSÖL]; GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 45 f. – Les Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2021, 482 Rdnr. 24 – RETROLYMPICS; GRUR 2021, 724 Rdnr. 31 – PEARL/PURE PEARL m. w. N.). 1. Ausgehend von der hier maßgeblichen Registerlage können sich die Vergleichs- marken auf überwiegend oder teilweise identischen Waren begegnen. a) Bei den Vergleichswaren der Klasse 1 liegt weitgehende Identität vor. aa) Die angegriffenen Waren „Chemische Zusatzmittel für Insektizide“ sind im Warenverzeichnis der Widerspruchsmarke identisch enthalten. - 38 - bb) Die von der jüngeren Marke beanspruchten Produkte „Klebstoffe zum Befestigen von Fußbodenfliesen; Klebstoffe zum Verlegen von Bodenfliesen; Klebstoffe für Bodenbeläge; Klebstoffe zum Verlegen von Fußbodenfliesen; Holzklebstoffe für gewerbliche Zwecke; Klebstoffe für die Herstellung von Sperrholz; Klebstoffe zur Verwendung bei der Herstellung von Möbeln; Klebstoffe zum Verkleben von Metallen [ausgenommen für Papier- oder Schreibwaren oder für Haushaltszwecke]; Klebstoffe für Orna- mentpflastersteine; Klebstoffe zur Übertragung von Mustern auf Textilien; Textilklebstoffe für gewerbliche Zwecke; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke zur Übertragung von Mustern auf Textilien“ werden vom Warenoberbegriff der älteren Unionsmarke „Klebstoffe für gewerbliche Zwecke“ umfasst. cc) Die für die angegriffene Marke geschützten Produkte „Synthetische Harze [unverarbeitet] zum Binden von Fußbodenbeschichtun- gen; Synthetische Harze im Rohzustand zum Binden von Fußbodenbe- schichtungen; Synthetische Harze [unverarbeitet] zur Verwendung für glas- faserverstärkte Laminate; Synthetische Harze im Rohzustand für glasfaser- verstärkte Laminate; Polyvinylazetatharze [im Rohzustand]; Polyvinyl- idenchloridharze [im Rohzustand]; Rohe Polyvinylidenchloridharze; Polyvi- nylalkoholharze im Rohzustand; Rohe Polyvinylazetatharze; Unverarbeitete Polyvinylazetatharze; Polyvinylchloridharze [im Rohzustand]; Metallaus- tauschharze [im Rohzustand]“ fallen unter den für die Widerspruchsmarke registrierten Warenoberbegriff „Kunst- harze im Rohzustand“. - 39 - dd) Die angegriffenen chemischen Erzeugnisse zur Insektenabwehr, zum Pflanzen- schutz, zur Bodenverbesserung, zur Imprägnierung und Konservierung, zur Leder- , Textil-, Holz- und Metallbearbeitung und gegen Kesselsteinbildung, zur Herstel- lung von Mitteln für die Körper- und Schönheitspflege sowie für die Erdgasindustrie fallen unter den für die Widerspruchsmarke eingetragenen, sehr weiten Oberbegriff „Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke“. b) Weitgehende Identität ist auch bei den Kollisionsprodukten der Klasse 3 gege- ben. aa) Die angegriffenen Waren „Waschmittel; Schleifmittel; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Poliermittel; Möbelpolituren; Hautpflegemittel [kosmetisch]; Toilettemittel [Körperpflege]; Haarspray“ sind im Verzeichnis der Widerspruchs- marke identisch enthalten. Damit sind auch die unter diese Oberbegriffe fallenden Einzelwaren der jüngeren Marke mitumfasst. bb) Die von der angegriffenen Marke beanspruchten „Lederbleichmittel; Bleichmittel zum Entfernen von Flecken“ fallen unter den Widerspruchswarenoberbegriff „Bleichmittel“. cc) Von dem für die ältere Unionsmarke geschützten Warenoberbegriff „Seifen“ werden die angegriffenen Produkte „Seifen [Mittel zur Körper- und Schönheits- pflege]; Seifen für die Körperpflege; Mit Seifen imprägnierte Schwämme“ umfasst. dd) Zu den für die Widerspruchsmarke registrierten „Parfümeriewaren“ gehören die im Verzeichnis der jüngeren Marke aufgeführten Produkte „Parfümierte Öle für die Hautpflege; Zederholzparfüm; Parfümierte Körpersprays; Fußdeodorantsprays [Parfümeriewaren]“. - 40 - ee) Unter den Widerspruchswarenoberbegriff „ätherische Öle“ fallen die angegriffe- nen Produkte „Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; Aromastoffe [ätherische Öle]; Ätherische Öle für die Hautpflege; Ätherische Öle von Zedernholz; Ätherische Öle aus Sandelholz“. ff) Von dem für die Widerspruchsmarke registrierten Oberbegriff „Reinigungsmittel“ werden die im Warenverzeichnis der jüngeren Marke enthaltenen Produkte „Reinigungsmittel für den persönlichen Gebrauch; Reinigungsmittel für die Hände; Reinigungsmittel für Leder; Leder- und Schuhreinigungsmittel; Nicht medizinische Reinigungsmittel zur Intimpflege; Gesichtsreinigungsmittel [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Lösungsmittel für Fußbodenwachs [Reinigungsmittel]; Bodenbehandlungsmittel [Reinigungsmittel]; Fußboden- reinigungsmittel; Fensterreinigungsmittel in Sprayform; Mit Reinigungsmit- teln imprägnierte Brillenputztücher; Mit Reinigungsmitteln imprägnierte Putz- tücher für Kameraobjektive; Mit Reinigungsmitteln imprägnierte Wischtücher; Imprägnierte Reinigungstücher für den persönlichen Gebrauch [nicht für medizinische Zwecke]; Mit einem Reinigungsmittel für Brillen imprägnierte Wischtücher; Mit Reinigungsmitteln imprägnierte Babytücher; Mit Reini- gungsmitteln imprägnierte Papierhandtücher; Mit einem Reinigungsmittel imprägnierte Putztücher; Mit Reinigungspräparaten imprägnierte Putztücher; Möbelreinigungsmittel; Reinigungsmittel für Metall; Reinigungsmittel für Stein; Reinigungsmittel zur Fleckenentfernung; Fleckenreinigungspräparate; Fleckentfernungsmittel; Fleckenentferner; Reinigungspasten für Schuhe; Schuhreinigungsmittel [Präparate]; Reinigungsmittel für Schuhe; Reini- gungsmittel für Textilien“ erfasst. gg) Unter den für die ältere Marke in Klasse 3 geschützten Oberbegriff „Luftauffri- schungsmittel“ fallen die in Klasse 5 angegriffenen Produkte „Luftauffrischer für das - 41 - Auto; Sprays zur Desodorierung der Luft; Nachfüllpackungen für Luftauffrischer; Mittel zur Desodorierung der Luft; Präparate zum Desodorieren der Luft; Luftdeso- dorierungspräparate; Luftauffrischungssprays; Luftreinigungsmittel; Luftverbesse- rer“. c) Teilweise sind auch die Vergleichsprodukte der Klasse 5 identisch. aa) Die angegriffenen Waren „Desinfektionsmittel; Insektenvertreibungsmittel; Insektizide“ sind im Verzeichnis der Widerspruchsmarke identisch enthalten. Damit sind auch die unter diese Oberbegriffe fallenden Einzelwaren der jüngeren Marke mitumfasst. bb) Die von der jüngeren Marke beanspruchten „Insektenvertilgungsmittel“ fallen unter den Widerspruchswarenoberbegriff „Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren“. cc) Die für die ältere Marke geschützten sehr weiten Oberbegriffe „Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; Arzneimittel für tierärztliche Zwecke; chemische Präparate für veterinärmedizini- sche Zwecke; veterinärmedizinische Präparate“ erfassen die angegriffenen Waren „Antibakterielle Handwaschmittel für medizinische Zwecke; Antibakterielle Handlotionen; Antimikrobielle Handwaschmittel; Antibiotische Handwasch- mittel; Antibakterielle Hautdesinfektionsgele auf Alkoholbasis; Antibakterielle Schaumreiniger; Antibakterielle Pharmazeutika; Antibakterielle Sprays; Anti- bakterielle Reinigungsmittel; Antibakterielle Substanzen für medizinische Zwecke; Antibakterielle Gele; Antibakterielle Seifen; Antibakterielle Präpa- rate; Antibakterielle pharmazeutische Präparate; Antibakterielle Handwasch- mittel; Medizinische antibakterielle Gesichtswaschmittel; Fiebersenkende Präparate; Fiebersenkende Mittel; Kräutersalbe gegen Juckreiz bei Haus- tieren; Fette für tierärztliche Zwecke; Insektizide veterinärmedizinische - 42 - Waschlotionen; Pharmazeutische Präparate zur Linderung nach Insekten- stichen; Verfestigte Gase für medizinische Zwecke; Gasgemische für medi- zinische Zwecke; Gase für zahnärztliche Zwecke; Arzneimittel für die Behandlung von gastrointestinalen Erkrankungen; Gase für medizinische Zwecke; Orgasmuscremes; Rekonstituierte Zellen für medizinische Hautpfle- gebehandlungen; Hautpflegemittel für medizinische Zwecke; Medizinische Mundpflegegels zum Auftragen mit der Zahnbürste; Pharmazeutische Präparate für die Hautpflege; Arzneimittelhaltige Cremes für die Fußpflege; Medizinische Cremes für die Hautpflege; Medizinische Toilettemittel [Körper- pflege]; Pharmazeutische Erzeugnisse für die Hautpflege bei Tieren; Antisep- tische Körperpflegemittel; Antiseptische Präparate für die Wundpflege; Haut- pflegecremes für medizinische Zwecke; Medizinische Hautpflegelotionen; Pharmakologische Hautpflegepräparate; Pharmazeutische Präparate für die Haarpflege; Medizinische Haarpflegemittel; Medizinische Lippenpflege- präparate; Rekonstituierte Zellen für klinische Hautpflegebehandlungen; Fußpflegemittel für medizinische Zwecke; Medizinische Präparate für die Mundpflege; Medizinische Mundpflegegels; Nagelpflegemittel für medizini- sche Zwecke; Holzkohle für pharmazeutische Zwecke; Quassia [Bitterholz] für medizinische Zwecke; Sandelholzöl für medizinische, pharmazeutische und tierärztliche Zwecke; Süßholzwurzel für medizinische Zwecke; Medizini- sche Rachensprays; Arzneimittelhaltige Rachensprays; Kältesprays für medizinische Zwecke; Pharmazeutische Rachensprays; Mundsprays für medizinische Zwecke; Entzündungshemmende Sprays; Medizinische Sprays; Nasensprays für medizinische Zwecke; Rachensprays [medizini- sche]; Sprays zum Abschwellen der Nasenschleimhaut; Antiseptische Sprays in Aerosolform zur Verwendung auf der Haut; Flohsprays; Medizini- sche Mundsprays; Kräutersprays für medizinische Zwecke; Medizinische Nasensprays; Nasensprays zur Behandlung von Allergien; Antiallergie- sprays; Weinstein für pharmazeutische Zwecke; Weinsteinrahm für pharma- zeutische Zwecke; Pharmazeutische Präparate zur Verhinderung von Haut- flecken während der Schwangerschaft; Pharmazeutische Erzeugnisse und - 43 - Präparate zur Vorbeugung von Schwangerschaftsflecken während der Schwangerschaft; Pharmazeutische Präparate zur Behandlung von Schwan- gerschaftsflecken; Pharmazeutische Erzeugnisse und Präparate gegen Schwangerschaftsflecken“. d) Die in Klasse 4 der angegriffenen Marke aufgeführten Produkte „Mit Insekten- schutzmitteln versetzte Kerzen; Lampenöle mit Insektenvertreibungsmitteln; Insek- tenvertreibungsmittel enthaltende Lampenöle“ fallen unter die Widerspruchswaren- oberbegriffe „Insektenvertreibungsmittel; Schutzöle gegen Insekten“ der Klasse 5, so dass auch insoweit Identität vorliegt. Dies gilt auch für die von der jüngeren Marke in Klasse 4 beanspruchten Konservierungsmittel in Form von Ölen, Fetten und Schmiermitteln für Leder, Mauerwerk, Metall und Textilien, weil sie dem Wider- spruchswarenoberbegriff „chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke“ der Klasse 1 unterfallen. e) Im Übrigen bedarf es keiner weiteren Feststellung des Ähnlichkeitsgrades der einzelnen einander gegenüberstehenden Produkte, da selbst bei (unterstellter) voll- ständiger Warenidentität eine Verwechslungsgefahr zu verneinen ist. 2. Die Vergleichswaren der Klassen 1, 2 und 4 richten sich in erster Linie an Unter- nehmensinhaber und Angehörige der unternehmerischen Führungsebene, an land- wirtschaftliche und handwerklich ausgerichtete Betriebe sowie an entsprechende Fachhändler, die den Waren regelmäßig mit erhöhter Aufmerksamkeit begegnen. Dies gilt auch für die Kollisionsprodukte der Klassen 3 und 5, die sich sowohl an den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durch- schnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 – Windsurfing Chiemsee) als auch an den Drogerie- und Sanitärfachhandel sowie an (Tier-)Arztpraxen und Apotheken richten, weil nicht nur der Fachverkehr, sondern auch der Durchschnittsverbraucher allem, was mit Gesundheit und Schönheit zu tun hat, eine gesteigerte Aufmerksamkeit widmet (vgl. BGH GRUR 1995, 50, 53 – Indorektal/Indohexal; BPatG 26 W (pat) 41/19 – - 44 - ORGANOSIL G5/G5; 29 W (pat) 581/19; HEALTHCAREX/Karex; 29 W (pat) 532/12 – Mevida/MELVITA; 29 W (pat) 533/13 – Verticur/VITACUR). 3. Der älteren Unionswortmarke „Centaura“ kommt von Haus aus eine durchschnitt- liche Kennzeichnungskraft zu. a) Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrs- kreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2010, 1096 Rdnr. 31 – BORCO/HABM [Buchstabe a]; BGH GRUR 2020, 870 Rdnr. 41 – INJEKT/INJEX). Dabei ist auf die Eigenart der Marke in Klang, Bild und Bedeutung abzustellen. Marken, die über einen für die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen erkennbar beschreibenden Anklang verfügen, haben regelmäßig nur geringe originäre Kenn- zeichnungskraft (BGH WRP 2015, 1358 Rdnr. 10 – ISET/ISETsolar; GRUR 2012, 1040 Rdnr. 29 – pjur/pure). Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von normaler Kennzeich- nungskraft auszugehen (BGH a. a. O. – INJEKT/INJEX). b) Das Wort „Centaura“ ist ein lexikalisch nicht nachweisbarer Fantasiebegriff. Es ist von dem aus der griechischen Mythologie stammenden Begriff „Zentaur“, latei- nisch „centaurus“, abgeleitet, mit dem ein vierbeiniges Fabelwesen mit Pferdeleib und menschlichem Oberkörper bezeichnet wird (Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 3. Aufl. 1999, S. 4610; https://de.wikipedia.org/wiki/Kentaur). Auch für den Teil der angesprochenen Verkehrskreise, der die Anlehnung an das Substantiv „Zentaur“ mit der Bedeutung „Pferdemensch“ erkennt, vermittelt das Markenwort in Bezug auf die Widerspruchswaren keinen beschreibenden Anklang. c) Anhaltspunkte für eine gesteigerte Kennzeichnungskraft sind weder vorgetragen noch ersichtlich. - 45 - 4. Der bei (unterstellt) identischen Vergleichswaren und normaler Kennzeichnungs- kraft der Widerspruchsmarke erforderliche Abstand wird selbst bei nur durchschnitt- licher Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise wegen geringer Markenähnlichkeit noch eingehalten. a) Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2020, 52 Rdnr. 48 – Hansson [Roslags Punsch/ROSLAGSÖL]; BGH GRUR 2021, 482 Rdnr. 28 – RETROLYMPICS), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 – Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 – marktfrisch). Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufe- nen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2007, 700 Rdnr. 41 – HABM/Shaker [Limoncello/LIMONCHELO]; BGH a. a. O. Rdnr. 31 – RETROLYMPICS; GRUR 2012, 64 Rdnr. 14 – Maalox/Melox-GRY). Vorausset- zung hierfür ist, dass die anderen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mitbestimmen. Die Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen ist nach deren Ähnlichkeit im (Schrift-)Bild, im Klang und im Bedeutungs- oder Sinngehalt zu beurteilen, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in bildlicher, klanglicher und begrifflicher Hinsicht wirken können (EuGH GRUR Int. 2010, 129 Rdnr. 60 – Aceites del Sur-Coosur [La Espagnola/Carbonelle]; BGH a. a. O. Rdnr. 28 – RETROLYMPICS). Dabei genügt für die Bejahung der Zeichenähnlichkeit regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche (EuGH a. a. O. – Hansson [Roslags Punsch/ROSLAGSÖL]; BGH a. a. O. – RETROLYMPICS). - 46 - b) In der Gesamtheit und (schrift-)bildlich stehen sich die Vergleichsmarken und „Centaura“ gegenüber, die sich durch das oberhalb des Wortbe- standteils der jüngeren Marke angeordnete Bildelement in Form eines stilisierten, schwarzen, auffliegenden Vogels in Seitenansicht und in der Wortlänge deutlich unterscheiden. Bei der Beurteilung der (schrift-)bildlichen Verwechslungsgefahr ist ferner zu berücksichtigen, dass das Schriftbild von Marken – anders als dies beim schnell verklingenden Wort der Fall ist – erfahrungsgemäß eine genauere und in der Regel wiederholte Wahrnehmung der Bezeichnungen gestattet, so dass das Schriftbild einer Marke dem Betrachter sehr viel besser in Erinnerung bleibt als das gesprochene Wort (vgl. BPatG 25 W (pat) 2/17 – KIEFFER/KAEFER; 30 W (pat) 42/14 – VIVADIA/VIVANDA; 24 W (pat) 34/14 – Erovital/Gelovital; BPatGE 43, 108, 114 – Ostex/OSTARIX; GRUR 2004, 950, 954 – ACELAT/Acesal). c) In klanglicher Hinsicht ist die Markenähnlichkeit ebenfalls unterdurchschnittlich. aa) Bei der Feststellung des klanglichen Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke ist von dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatz auszugehen, dass der Wortbestandteil – sofern er kennzeichnungskräftig ist – den Gesamtein- druck prägt, weil er die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGH GRUR 2014, 378 Rdnr. 30 – OTTO CAP). Eine Ausnahme von dem Grundsatz „Wort vor Bild“ kann sich ergeben, soweit die grafische Ausgestaltung durch ihren Umfang und ihre kennzeichnende Wirkung die Marke derart beherrscht, dass das Wort kaum mehr beachtet wird; in diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, dem Bild auch bei der mündlichen Benennung der Marke den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH GRUR 1959, 599 – Teekanne; BPatG GRUR 1994, 124 – Billy the Kid; BPatG 30 W (pat) 77/09 – Chinese/Mädchen). - 47 - bb) Das Bildelement beherrscht die angegriffene Wort-/Bildmarke nicht derart, dass ihr bei der Benennung der Vorrang vor dem Wort- element zu gewähren wäre. aaa) Der Bildbestandteil ist nur wenig größer als der erste Buchstabe des Wortbe- standteils und ist mit der Beschreibung „stilisierter, schwarzer, auffliegender Vogel in Seitenansicht“ nicht kürzer, einfacher oder eindeutiger zu benennen als mit dem in klaren Fettdrucklettern abgebildeten Wortelement „Centra“, das mangels waren- beschreibender Bedeutung kennzeichnungskräftig ist und die einfachste und kürzeste Bezeichnungsform darstellt. bbb) Denn „Centra“ ist eng an das englische Adjektiv „central“ angelehnt, das u. a. mit „in der Mitte gelegen, mittig, zentral, zentral gelegen; Haupt-“ übersetzt wird (https://dict.leo.org/englisch-deutsch/central), und entspricht dem deutschen Eigen- schaftswort „zentral“. Von diesem unterscheidet sich das Markenwort „Centra“ nur durch den fehlenden Buchstaben „l“, der durch seine Stellung am Wortende und seinen weichen Klang für den Gesamteindruck des Wortes lediglich eine unterge- ordnete Rolle spielt (vgl. BPatG 24 W (pat) 95/98 – CentraScan/CENTRA/Centratherm). Über die angegriffenen Waren der Klassen 1 bis 5 trifft es keine Sachaussage. cc) Die sich phonetisch gegenüberstehenden Markenwörter „Centra“ und „Centaura“ stimmen zwar im regelmäßig stärker beachteten Wortanfang, nämlich in der ersten Silbe „Cen“, und in der Lautfolge „ra“ am Ende überein. Dennoch unter- scheiden sie sich deutlich in Silbenzahl, Vokalfolge, Betonung und Sprechrhythmus. - 48 - aaa) Dem zweisilbigen Wortbestandteil „cen-tra“ der angegriffenen Marke steht die dreisilbige Widerspruchswortmarke „Cen-tau-ra“ gegenüber, so dass eine abwei- chende Silbengliederung besteht. bbb) Den Vokalen „e-a“ der jüngeren Marke stehen die Selbstlaute „e-au-a“ der älteren Unionsmarke gegenüber, wobei der Diphthong „au“ eine markante Abwei- chung hervorruft. ccc) Die Vergleichsmarken unterscheiden sich auch in der Betonung und im Sprech- rhythmus deutlich. (1) Da sich das jüngere Markenwort „Centra“ erkennbar an „central“ bzw. „zentral“ und die u. a. aus den Wörtern „Zentrum, Zentren, zentralisieren“ bestehende Wort- familie anlehnt, wird sich der Verkehr hieran orientieren und es auf der ersten Silbe betonen, wie z. B. bei den ähnlich strukturierten Wörtern „Petra“, „Sandra“, „ultra“, „kontra“, „extra“ oder „rosa“. (2) Der Teil der inländischen Verkehrskreise, der erkennt, dass sich das ältere Markenwort „Centaura“ an das Substantiv „Zentaur“ anlehnt, das auf der zweiten Silbe betont wird, wird auch das Markenwort „Centaura“, wie z. B. „Alpha Centauri“, auf der zweiten Silbe betonen, zumal der unbetonte dunkle Schlussvokal „a“ relativ unauffällig ist und im Übrigen der in romanischen Sprachen zur Bezeichnung einer femininen Form üblichen Endung entspricht. (3) Eine solche Betonung wird aber auch das Publikum vornehmen, dem das Wort „Zentaur“ nicht geläufig ist. Denn in der deutschen Sprache werden die meisten dreisilbigen Wörter auf der Mittelsilbe betont, insbesondere wenn sie – wie hier – mit einem Vokal enden (vgl. BGH GRUR 1993, 972, Juris Tz. 29 – Sana/Schosana; BPatG 26 W (pat) 62/14 – KANANA/NANA; 25 W (pat) 46/09 – Panero/Panerie; 27 W (pat) 218/00 – HABIBA/BiBA; BPatGE 37, 30, 35 – INTECTA/tecta; BPatG Mitt. 1977, 212 – DIMESO/dynexan). - 49 - (4) Hinzu kommt, dass die Betonung bei der jüngeren Marke auf dem hellen Vokal „e“ erfolgt, während bei der Widerspruchsmarke der Ton auf den dunklen Diphthong „au“ gelegt wird, der als Doppelvokal relativ auffällig ist, was durch die Betonung und die gedehnte Aussprache, wie z. B. bei „zehntausend“ oder „Laura“ noch her- vorgehoben wird. (5) Ein weiterer Klangunterschied besteht darin, dass der Konsonant „r“ am Ende der älteren Marke von Vokalen umgeben ist („… aura“), in der jüngeren Marke hin- gegen einem Mitlaut folgt und die Schlusssilbe einleitet („…tra“) und damit Teil eines Doppelkonsonanten ist. dd) Die Kollisionsmarken unterscheiden sich in ihrem Klangbild derart deutlich, dass ein sicheres Auseinanderhalten selbst unter ungünstigeren Übermittlungsbedingun- gen jederzeit gewährleistet ist. ee) Dabei kommt verwechslungsmindernd hinzu, dass die angesprochenen Ver- kehrskreise zumindest die starke Anlehnung des jüngeren Markenworts an das eng- lische Adjektiv „central“ bzw. das deutsche Pendant „zentral“ sofort erfassen werden. Bei abweichendem Begriffsgehalt werden jedoch klangliche Unterschiede vom Hörer wesentlich schneller und besser erfasst, so dass es nicht zu einer Ver- wechslung kommt (EuGH GRUR Int 2009, 397, 402 Rdnr. 98 – OBELIX/MOBILIX; GRUR 2006, 413, 415 Rdnr. 35 – SIR/Zirh; GRUR 2006, 237, 238 Rdnr. 20 – PICARO/PICASSO; BGH GRUR 2010, 235 Rdnr. 19 – AIDA/AIDU). Dies gilt erst recht, wenn sie auch die Anlehnung an den Begriff „Zentaur“ aus der griechischen Mythologie erkennen. d) Aus diesem Grund fehlt es auch an jeglicher Übereinstimmung in begrifflicher Hinsicht. - 50 - 5. Die von der Widersprechenden angeführten Entscheidungen rechtfertigen keine andere Beurteilung. Wegen der Einzelheiten wird auf den gerichtlichen Hinweis vom 29. September 2022 Bezug genommen. 6. Auch eine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung ist zu verneinen. a) Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne kann gegeben sein, wenn der Ver- kehr zwar die Unterschiede zwischen den Zeichen erkennt, wegen ihrer teilweisen Übereinstimmung aber von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhän- gen zwischen den Zeicheninhabern ausgeht. Eine solche Verwechslungsgefahr kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (BGH GRUR 2013, 1239 Rdnr. 45 – Volkswagen/Volks.Inspektion; BGH GRUR 2013, 833 Rdnr. 69 – Culinaria/Villa Culinaria). So ist nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs nicht ausge- schlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kenn- zeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammenge- setzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 30 – THOMSON LIFE; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2014 – I ZR 37/14, Rdnr. 11; GRUR 2004, 865, 866 – Mustang; GRUR 2012, 930 Rdnr. 45 – Bogner B/Barbie B; GRUR 2014, 1101 Rdnr. 54 – Gelbe Wörterbücher). b) Die jüngere Marke hat von der Widerspruchsmarke zwar die Buchstabenfolge „Cent“ übernommen. Sie bildet jedoch mit der Endung „ra“ eine begriffliche Einheit, nämlich die geringfügig gekürzte Form des englischen Adjektivs „central“ und des deutschen Pendants „zentral“, wie bereits erörtert worden ist. Die angesprochenen Verkehrskreise werden die Buchstabenfolge „Cent“ daher nicht als eigenständig kennzeichnend wahrnehmen und daher keine geschäftlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Beziehungen zur Widersprechenden vermuten. - 51 - c) Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne wird auch angenommen, wenn ein mit der älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er neben einem Unternehmenskennzei- chen oder Serienzeichen des Inhabers der jüngeren Marke eine selbständig kenn- zeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit der älteren Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 31 – THOMSON LIFE; GRUR 2010, 933 Rdnr. 34 – Barbara Becker; BGH GRUR 2010, 646 Rdnr. 15 – OFFROAD; BGH GRUR 2006, 859 – Malteserkreuz). d) Die Endung „ra“ ist aber weder ein Unternehmenskennzeichen noch ein Serien- zeichen der Inhaberin der jüngeren Marke. III. Gründe für eine Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen nach § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG sind nicht gegeben. IV. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nur gegeben, wenn gerügt wird, dass 1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, - 52 - 2. bei dem Beschluss eine Richterin oder ein Richter mitgewirkt haben, die von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt waren, 3. einer beteiligten Person das rechtliche Gehör versagt war, 4. eine beteiligte Person im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern sie nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, 5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder 6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss von einer beim Bundesgerichtshof zugelasse- nen Rechtsanwältin oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet und innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe einge- reicht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Kortge Kätker Dr. von Hartz ob