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Beschluss

26 W (pat) 52/20

Bundespatentgericht, Entscheidung vom

PatentrechtBundesgerichtECLI:DE:BPatG:2023:270223B26Wpat52.20.0
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BPatG:2023:270223B26Wpat52.20.0 BUNDESPATENTGERICHT 26 W (pat) 52/20 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2019 108 007.6 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 27. Februar 2023 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz beschlossen: - 2 - 1. Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 14 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 14. Oktober 2019 und 3. Juni 2020 werden aufgehoben, soweit die Anmeldung für die Waren und Dienstleistungen der Klasse 14: Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen; Ringe (Schmuck) mit Verzierun- gen in Form von Pflanzen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Sternen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Herzen; Ringe (Schmuck) mit Verzierun- gen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schiffen und Knoten; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Totenköpfen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbe- sondere Augen, Zähnen und Geweihen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Ab- drucken der Teile von Menschen und Tieren, ins- besondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fingerab- druck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Wetterer- scheinungen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Ringe (Schmuck) mit Verzie- rungen in Form der Darstellung von Planeten und - 3 - Planetensystemen; Ringe (Schmuck) mit Verzie- rungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln; Ringe (Schmuck) mit Verzie- rungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüs- seln und Musikinstrumenten; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaf- ten, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenk- päckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen; Anhänger (Schmuck) mit Verzie- rungen in Form von Pflanzen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von geometrischen For- men; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Sternen; Anhänger (Schmuck) mit Ver- zierungen in Form von Herzen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhör- nern; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schiffen und Knoten; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Toten- köpfen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbe- sondere Augen, Zähnen und Geweihen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Ab- drucken der Teile von Menschen und Tieren, ins- besondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fingerab- - 4 - druck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; An- hänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form der Darstellung von Pla- neten und Planetensystemen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Be- steck und Geschirr; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, See- pferdchen und Seesternen; Schmuck- und Uhren- behältnisse mit Verzierungen in Form von Pflan- zen; Schmuck und Uhrenbehältnisse mit Verzie- rungen in Form von geometrischen Formen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Sternen; Schmuck und Uhrenbehält- nisse mit Verzierungen in Form von Herzen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern; Schmuck- und Uhrenbe- hältnisse mit Verzierungen in Form von Schiffen und Knoten; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit - 5 - Verzierungen in Form von Totenköpfen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbeson- dere Augen, Zähnen und Geweihen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Finger- abdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensys- temen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Ver- zierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln; Schmuck- und Uhrenbehält- nisse mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikins- trumenten; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaf- ten, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenk- päckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Pflanzen; Zeitmessgeräte mit Verzie- rungen in Form von geometrischen Formen; Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form von Sternen; - 6 - Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Herzen; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Schiffen und Knoten; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Totenköpfen; Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen; Zeitmessgeräte mit Verzie- rungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenab- druck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; Zeitmessgeräte mit Verzie- rungen in Form von Wettererscheinungen, insbe- sondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form der Dar- stellung von Planeten und Planetensystemen; Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln; Zeitmessge- räte mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden; Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten; Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form von Schlüs- seln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmit- teln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr; Armbänder mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und See- sternen; Armbänder mit Verzierungen in Form von - 7 - Pflanzen; Armbänder mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen; Armbänder mit Verzierun- gen in Form von Sternen; Armbänder mit Verzie- rungen in Form von Herzen; Armbänder mit Verzie- rungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbeson- dere Drachen und Einhörnern; Armbänder mit Ver- zierungen in Form von Schiffen und Knoten; Arm- bänder mit Verzierungen in Form von Totenköpfen; Armbänder mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen; Armbänder mit Verzierun- gen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenab- druck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; Armbänder mit Verzierun- gen in Form von Wettererscheinungen, insbeson- dere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Arm- bänder mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensystemen; Armbänder mit Verzierungen in Form der Umrisse von Konti- nenten, Ländern und Inseln; Armbänder mit Verzie- rungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden; Armbänder mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten; Armbänder mit Verzierun- gen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kom- pass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr; Halsketten mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, - 8 - Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und See- sternen; Halsketten mit Verzierungen in Form von Pflanzen; Halsketten mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen; Halsketten mit Verzierun- gen in Form von Sternen; Halsketten mit Verzierun- gen in Form von Herzen; Halsketten mit Verzierun- gen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern; Halsketten mit Verzierun- gen in Form von Schiffen und Knoten; Halsketten mit Verzierungen in Form von Totenköpfen; Hals- ketten mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen; Halsketten mit Verzierun- gen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenab- druck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; Halsketten mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Halsketten mit Verzierungen in Form der Darstellung von Pla- neten und Planetensystemen; Halsketten mit Ver- zierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln; Halsketten mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden; Halsketten mit Verzierun- gen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten; Halsketten mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr; Teile und Zube- hör für vorgenannte Waren; - 9 - Klasse 35: Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen ein- schließlich online-Versandhandelsdienstleistungen betreffend Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, See- pferdchen und Seesternen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Pflanzen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von geome- trischen Formen, Ringe (Schmuck) mit Verzierun- gen in Form von Sternen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Herzen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhör- nern, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schiffen und Knoten, Ringe (Schmuck) mit Ver- zierungen in Form von Totenköpfen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen, Ringe (Schmuck) mit Ver- zierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenab- druck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Ringe (Schmuck) mit Verzie- rungen in Form von Wettererscheinungen, insbe- sondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensystemen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von - 10 - Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstru- menten, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen, Anhänger (Schmuck) mit Verzie- rungen in Form von Pflanzen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von geometrischen For- men, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Sternen, Anhänger (Schmuck) mit Ver- zierungen in Form von Herzen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhör- nern, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schiffen und Knoten, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Toten- köpfen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbe- sondere Augen, Zähnen und Geweihen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Ab- drucken der Teile von Menschen und Tieren, ins- besondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fingerab- druck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Anhänger (Schmuck) - 11 - mit Verzierungen in Form der Darstellung von Pla- neten und Planetensystemen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, See- pferdchen und Seesternen, Schmuck- und Uhren- behältnisse mit Verzierungen in Form von Pflan- zen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzie- rungen in Form von geometrischen Formen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Sternen, Schmuck- und Uhrenbehält- nisse mit Verzierungen in Form von Herzen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern, Schmuck- und Uhrenbe- hältnisse mit Verzierungen in Form von Schiffen und Knoten, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Totenköpfen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbeson- dere Augen, Zähnen und Geweihen, Schmuck- und - 12 - Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Finger- abdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensyste- men, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzie- rungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Län- dern und Inseln, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikins- trumenten, Schmuck und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaf- ten, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenk- päckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Pflanzen, Zeitmessgeräte mit Verzie- rungen in Form von geometrischen Formen, Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form von Sternen, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Her- zen, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in - 13 - Form von Schiffen und Knoten, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Totenköpfen, Zeitmess- geräte mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen, Zeitmessgeräte mit Verzie- rungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenab- druck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Zeitmessgeräte mit Verzie- rungen in Form von Wettererscheinungen, insbe- sondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form der Dar- stellung von Planeten und Planetensystemen, Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln, Zeitmessge- räte mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden, Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten, Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form von Schlüs- seln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmit- teln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Armbänder mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und See- sternen, Armbänder mit Verzierungen in Form von Pflanzen, Armbänder mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen, Armbänder mit Verzierun- gen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere - 14 - Drachen und Einhörnern, Armbänder mit Verzie- rungen in Form von Schiffen und Knoten, Armbän- der mit Verzierungen in Form von Totenköpfen, Armbänder mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen, Armbänder mit Verzierun- gen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenab- druck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Armbänder mit Verzierun- gen in Form von Wettererscheinungen, insbeson- dere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Arm- bänder mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensystemen, Armbänder mit Verzierungen in Form der Umrisse von Konti- nenten, Ländern und Inseln, Armbänder mit Verzie- rungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden, Armbänder mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten, Armbänder mit Verzierun- gen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kom- pass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Halsketten mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und See- sternen, Halsketten mit Verzierungen in Form von Pflanzen, Halsketten mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen, Halsketten mit Verzierun- gen in Form von Sternen, Halsketten mit Verzierun- - 15 - gen in Form von Herzen, Halsketten mit Verzierun- gen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern, Halsketten mit Verzierun- gen in Form von Schiffen und Knoten, Halsketten mit Verzierungen in Form von Totenköpfen, Hals- ketten mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen, Halsketten mit Verzierun- gen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenab- druck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Halsketten mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Halsketten mit Verzierungen in Form der Darstellung von Pla- neten und Planetensystemen, Halsketten mit Ver- zierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln, Halsketten mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden, Halsketten mit Verzierun- gen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten, Halsketten mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Teile und Zube- hör für vorgenannte Waren zurückgewiesen worden ist. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. - 16 - G r ü n d e I. Das Wortzeichen DREIZACK ist am 19. Juni 2019 unter der Nummer 30 2019 108 007.6 zur Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register angemel- det worden für Waren der Klassen 14 und 18 sowie Dienstleistungen der Klasse 35. Mit Beschluss vom 14. Oktober 2019 hat die mit einem Beamten des gehobenen Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 14 des DPMA die Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit gemäß §§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG teilweise zurückgewiesen, nämlich für die Waren und Dienstleistungen der Klasse 14: Juwelierwaren, Schmuckwaren; Schmuck- und Uhrenbehält- nisse; Zeitmessgeräte; Armbänder; Halsketten; Teile und Zube- hör für vorgenannte Waren; Klasse 35: Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen einschließlich online- Versandhandelsdienstleistungen betreffend Uhren und Schmuckwaren, Teile und Zubehör für vorgenannte Waren. Zur Begründung hat sie ausgeführt, das Wort „Dreizack“ bezeichne eine Stabwaffe mit drei Zinken an einem Ende, wobei Wiedergaben von Dreizacken insbesondere im Bereich von Schmuckwaren als Motiv, Form oder Ausgestaltung Verwendung fänden. Damit beschreibe das Anmeldezeichen die zurückgewiesenen Waren aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise unmittelbar dahingehend, dass sie die Form eines Dreizacks aufwiesen oder einen Dreizack darstellten. Die versagten - 17 - Dienstleistungen hätten einen engen sachlichen Bezug zu solchen Waren. Als Eigenschaftsbeschreibung könne dem angemeldeten Wortzeichen auch kein be- trieblicher Herkunftshinweis entnommen werden. Obwohl der Anmelder im hiergegen gerichteten Erinnerungsverfahren das Ver- zeichnis der Waren der Klasse 14 und die Dienstleistungen der Klasse 35 be- schränkt hat, hat die Markenstelle für Klasse 14 des DPMA die Erinnerung mit Beschluss vom 3. Juni 2020 zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, an der fehlenden Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit des Anmeldezei- chens ändere die Beschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nichts, da die neuen Formulierungen nicht hinreichend eindeutig erkennen ließen, welche Eigenschaften den jeweiligen Waren zukämen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Anmelders, der mit seinen Schriftsätzen vom 25. Juni 2020 und 27. Juni 2020 ein neu gefasstes Verzeichnis für die zurück- gewiesenen Waren der Klasse 14 und die versagten Dienstleistungen der Klasse 35 vorgelegt hat, das wie folgt lautet: Klasse 14: Ringe (Schmuck) mit glatter Oberfläche ohne Verzierungen jeglicher Art; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von umlaufenden ein- zelnen oder mehreren Linien jeder Art, insbesondere parallele Linien, miteinander verflochtene Linien, durchgehende Linien, gepunktete Linien, gestichelte Linien, Strich-Punkt-Linien, schmale Linien, breite Linien; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Steinen, Edelsteinen und Halbedelsteinen; Ringe (Schmuck) mit Ver- zierungen in Form von Figuren; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Pflanzen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Sternen; Ringe (Schmuck) - 18 - mit Verzierungen in Form von Herzen; Ringe (Schmuck) mit Verzie- rungen in Form von religiösen und weltanschaulichen Symbolen, ins- besondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin-Yan-Zei- chen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebe- wesen, insbesondere Drachen und Einhörnern; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Totenköpfen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fin- gerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Ringe (Schmuck) mit Verzie- rungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensystemen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form der Umrisse von Konti- nenten, Ländern und Inseln; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäu- den; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schriftzeichen, insbesondere Runen, Buchstaben und Zahlen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Begriffen und Namen; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstru- menten; Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäck- chen, Schleifen, Besteck und Geschirr; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Stei- nen, Edelsteinen und Halbedelsteinen; Anhänger (Schmuck) mit Ver- zierungen in Form von Figuren; Anhänger (Schmuck) mit Verzierun- gen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen; An- hänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Pflanzen; Anhänger - 19 - (Schmuck) mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen; An- hänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Sternen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Herzen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von religiösen und weltanschau- lichen Symbolen, insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin-Yan-Zeichen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern; An- hänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Toten- köpfen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußab- druck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, ins- besondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensystemen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden; Anhänger (Schmuck) mit Verzierun- gen in Form von Schriftzeichen, insbesondere Runen, Buchstaben und Zahlen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Begriffen und Namen; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten; Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit glatter Oberfläche ohne Verzie- rungen jeglicher Art; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierun- gen in Form von umlaufenden einzelnen oder mehreren Linien jeder - 20 - Art, insbesondere parallele Linien, miteinander verflochtene Linien, durchgehende Linien, gepunktete Linien, gestichelte Linien, Strich- Punkt-Linien, schmale Linien, breite Linien; Schmuck- und Uhrenbe- hältnisse mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Steinen, Edel- steinen und Halbedelsteinen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Figuren; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und See- sternen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Pflanzen; Schmuck und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Sternen; Schmuck und Uhrenbehält- nisse mit Verzierungen in Form von Herzen; Schmuck- und Uhrenbe- hältnisse mit Verzierungen in Form von religiösen und weltanschauli- chen Symbolen, insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin-Yan-Zeichen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierun- gen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Ein- hörnern; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Totenköpfen; Schmuck- und Uhrenbehält- nisse mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen; Schmuck- und Uhren- behältnisse mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fin- gerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Wettererscheinun- gen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensystemen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von - 21 - Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Schriftzeichen, insbesondere Runen, Buchstaben und Zahlen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Begrif- fen und Namen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten; Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäck- chen, Schleifen, Besteck und Geschirr; Zeitmessgeräte mit glatter Oberfläche ohne Verzierungen jeglicher Art; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von umlaufenden ein- zelnen oder mehreren Linien jeder Art, insbesondere parallele Linien, miteinander verflochtene Linien, durchgehende Linien, gepunktete Linien, gestichelte Linien, Strich-Punkt-Linien, schmale Linien, breite Linien; Zeitmessgeräte mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Steinen, Edelsteinen und Halbedelsteinen; Zeitmessgeräte mit Verzie- rungen in Form von Figuren; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Pflanzen; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Sternen; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Herzen; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von religiösen und weltanschaulichen Symbolen, insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin-Yan-Zeichen; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhör- nern; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Totenköp- fen; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile - 22 - von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Zeitmessgeräte mit Verzie- rungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensystemen; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form der Umrisse von Kontinen- ten, Ländern und Inseln; Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden; Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form von Schriftzeichen, insbeson- dere Runen, Buchstaben und Zahlen; Zeitmessgeräte mit Verzierun- gen in Form von Begriffen und Namen; Zeitmessgeräte mit Verzierun- gen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten; Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr; Armbänder nur bestehende aus aneinandergereihten Kettengliedern; Armbänder mit glatter Oberfläche ohne Verzierungen jeglicher Art; Armbänder mit Verzierungen in Form von umlaufenden einzelnen oder mehreren Linien jeder Art, insbesondere parallele Linien, miteinander verflochtene Linien, durchgehende Linien, gepunktete Linien, ge- stichelte Linien, Strich-Punkt-Linien, schmale Linien, breite Linien; Armbänder mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Steinen, Edel- steinen und Halbedelsteinen; Armbänder mit Verzierungen in Form von Figuren; Armbänder mit Verzierungen in Form von Tieren, insbe- sondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen; Armbänder mit Verzierungen in Form von Pflanzen; Armbänder mit Verzierungen in Form von geometri- schen Formen; Armbänder mit Verzierungen in Form von Sternen; Armbänder mit Verzierungen in Form von Herzen; Armbänder mit Ver- zierungen in Form von religiösen und weltanschaulichen Symbolen, - 23 - insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin-Yan-Zei- chen; Armbänder mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern; Armbänder mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten; Armbänder mit Verzierun- gen in Form von Totenköpfen; Armbänder mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen; Armbänder mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; Armbänder mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, ins- besondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Armbänder mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensys- temen; Armbänder mit Verzierungen in Form der Umrisse von Konti- nenten, Ländern und Inseln; Armbänder mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden; Armbän- der mit Verzierungen in Form von Schriftzeichen, insbesondere Runen, Buchstaben und Zahlen; Armbänder mit Verzierungen in Form von Begriffen und Namen; Armbänder mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten; Armbänder mit Ver- zierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr; Halsketten nur bestehende aus aneinandergereihten Kettengliedern; Halsketten mit glatter Oberfläche ohne Verzierungen jeglicher Art; Halsketten mit Verzierungen in Form von umlaufenden einzelnen oder mehreren Linien jeder Art, insbesondere parallele Linien, miteinander verflochtene Linien, durchgehende Linien, gepunktete Linien, ge- stichelte Linien, Strich-Punkt-Linien, schmale Linien, breite Linien; Halsketten mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Steinen, Edel- steinen und Halbedelsteinen; Halsketten mit Verzierungen in Form von Figuren; Halsketten mit Verzierungen in Form von Tieren, insbe- sondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, - 24 - Seepferdchen und Seesternen; Halsketten mit Verzierungen in Form von Pflanzen; Halsketten mit Verzierungen in Form von geometri- schen Formen; Halsketten mit Verzierungen in Form von Sternen; Halsketten mit Verzierungen in Form von Herzen; Halsketten mit Ver- zierungen in Form von religiösen und weltanschaulichen Symbolen, insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin-Yan-Zei- chen; Halsketten mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern; Halsketten mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten; Halsketten mit Verzierun- gen in Form von Totenköpfen; Halsketten mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen; Halsketten mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck; Halsketten mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, ins- besondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken; Halsketten mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensys- temen; Halsketten mit Verzierungen in Form der Umrisse von Konti- nenten, Ländern und Inseln; Halsketten mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden; Halsket- ten mit Verzierungen in Form von Schriftzeichen, insbesondere Runen, Buchstaben und Zahlen; Halsketten mit Verzierungen in Form von Begriffen und Namen; Halsketten mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten; Halsketten mit Ver- zierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr; Teile und Zubehör für vorgenannte Waren; Klasse 35: Warenpräsentation; Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen ein- schließlich online-Versandhandelsdienstleistungen betreffend Täsch- nerwaren, Ringe (Schmuck) mit glatter Oberfläche ohne Verzierungen - 25 - jeglicher Art, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von umlau- fenden einzelnen oder mehreren Linien jeder Art, insbesondere paral- lele Linien, miteinander verflochtene Linien, durchgehende Linien, ge- punktete Linien, gestichelte Linien, Strich-Punkt-Linien, schmale Linien, breite Linien, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Steinen, Edelsteinen und Halbedelsteinen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Figuren, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und See- sternen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Pflanzen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von geometrischen For- men, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Sternen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Herzen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von religiösen und weltanschaulichen Sym- bolen, insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin- Yan-Zeichen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Totenköpfen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fin- gerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Ringe (Schmuck) mit Verzie- rungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensystemen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form der Umrisse von Konti- nenten, Ländern und Inseln, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäu- den, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schriftzeichen, - 26 - insbesondere Runen, Buchstaben und Zahlen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Begriffen und Namen, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstru- menten, Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäck- chen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Stei- nen, Edelsteinen und Halbedelsteinen, Anhänger (Schmuck) mit Ver- zierungen in Form von Figuren, Anhänger (Schmuck) mit Verzierun- gen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen, An- hänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Pflanzen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen, An- hänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Sternen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Herzen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von religiösen und weltanschau- lichen Symbolen, insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin-Yan-Zeichen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern, An- hänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Toten- köpfen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußab- druck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, ins- besondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensystemen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln, Anhänger - 27 - (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden, Anhänger (Schmuck) mit Verzierun- gen in Form von Schriftzeichen, insbesondere Runen, Buchstaben und Zahlen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Be- griffen und Namen, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten, Anhänger (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit glatter Oberfläche ohne Verzie- rungen jeglicher Art, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierun- gen in Form von umlaufenden einzelnen oder mehreren Linien jeder Art, insbesondere parallele Linien, miteinander verflochtene Linien, durchgehende Linien, gepunktete Linien, gestichelte Linien, Strich- Punkt-Linien, schmale Linien, breite Linien, Schmuck- und Uhrenbe- hältnisse mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Steinen, Edel- steinen und Halbedelsteinen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Figuren, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und See- sternen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Pflanzen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Sternen, Schmuck- und Uhrenbehält- nisse mit Verzierungen in Form von Herzen, Schmuck- und Uhrenbe- hältnisse mit Verzierungen in Form von religiösen und weltanschauli- chen Symbolen, insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin-Yan-Zeichen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierun- gen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Ein- hörnern, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit - 28 - Verzierungen in Form von Totenköpfen, Schmuck- und Uhrenbehält- nisse mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen, Schmuck- und Uhren- behältnisse mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fin- gerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Wettererscheinun- gen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensystemen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form der Umrisse von Kontinenten, Ländern und Inseln, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Schriftzeichen, insbesondere Runen, Buchstaben und Zahlen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Begrif- fen und Namen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten, Schmuck und Uhrenbehältnisse mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäck- chen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Zeitmessgeräte mit glatter Oberfläche ohne Verzierungen jeglicher Art, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von umlaufenden ein- zelnen oder mehreren Linien jeder Art, insbesondere parallele Linien, miteinander verflochtene Linien, durchgehende Linien, gepunktete Linien, gestichelte Linien, Strich-Punkt-Linien, schmale Linien, breite Linien, Zeitmessgeräte mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Steinen, Edelsteinen und Halbedelsteinen, Zeitmessgeräte mit Verzie- rungen in Form von Figuren, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen, Zeitmessgeräte mit - 29 - Verzierungen in Form von Pflanzen, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von geometrischen Formen, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Sternen, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Herzen, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von religiösen und weltanschaulichen Symbolen, insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin-Yan-Zeichen, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhör- nern, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Totenköp- fen, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, insbesondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Zeitmessgeräte mit Verzie- rungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensystemen, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form der Umrisse von Kontinen- ten, Ländern und Inseln, Zeitmessgeräte mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden, Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form von Schriftzeichen, insbeson- dere Runen, Buchstaben und Zahlen, Zeitmessgeräte mit Verzierun- gen in Form von Begriffen und Namen, Zeitmessgeräte mit Verzierun- gen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten, Zeit- messgeräte mit Verzierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Armbänder nur bestehende aus aneinandergereihten Kettengliedern, Armbänder mit glatter Oberfläche ohne Verzierungen jeglicher Art, Armbänder mit Verzierungen in Form von umlaufenden einzelnen oder mehreren Linien jeder Art, insbesondere parallele Linien, miteinander - 30 - verflochtene Linien, durchgehende Linien, gepunktete Linien, ge- stichelte Linien, Strich-Punkt-Linien, schmale Linien, breite Linien, Armbänder mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Steinen, Edel- steinen und Halbedelsteinen, Armbänder mit Verzierungen in Form von Figuren, Armbänder mit Verzierungen in Form von Tieren, insbe- sondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen, Armbänder mit Verzierungen in Form von Pflanzen, Armbänder mit Verzierungen in Form von geometri- schen Formen, Armbänder mit Verzierungen in Form von Sternen, Armbänder mit Verzierungen in Form von Herzen, Armbänder mit Ver- zierungen in Form von religiösen und weltanschaulichen Symbolen, insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin-Yan-Zei- chen, Armbänder mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern, Armbänder mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten, Armbänder mit Verzierun- gen in Form von Totenköpfen, Armbänder mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen, Armbänder mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Armbänder mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, ins- besondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Armbänder mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensys- temen, Armbänder mit Verzierungen in Form der Umrisse von Konti- nenten, Ländern und Inseln, Armbänder mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden, Armbän- der mit Verzierungen in Form von Schriftzeichen, insbesondere Runen, Buchstaben und Zahlen, Armbänder mit Verzierungen in Form von Begriffen und Namen, Armbänder mit Verzierungen in Form von - 31 - Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten, Armbänder mit Ver- zierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Halsketten nur bestehende aus aneinandergereihten Kettengliedern, Halsketten mit glatter Oberfläche ohne Verzierungen jeglicher Art, Halsketten mit Verzierungen in Form von umlaufenden einzelnen oder mehreren Linien jeder Art, insbesondere parallele Linien, miteinander verflochtene Linien, durchgehende Linien, gepunktete Linien, ge- stichelte Linien, Strich-Punkt-Linien, schmale Linien, breite Linien, Halsketten mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Steinen, Edel- steinen und Halbedelsteinen, Halsketten mit Verzierungen in Form von Figuren, Halsketten mit Verzierungen in Form von Tieren, insbe- sondere Hunde, Katzen, Schweine, Rehe, Hasen, Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen, Halsketten mit Verzierungen in Form von Pflanzen, Halsketten mit Verzierungen in Form von geometri- schen Formen, Halsketten mit Verzierungen in Form von Sternen, Halsketten mit Verzierungen in Form von Herzen, Halsketten mit Ver- zierungen in Form von religiösen und weltanschaulichen Symbolen, insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidsternen und Yin-Yan-Zei- chen, Halsketten mit Verzierungen in Form von fiktiven Lebewesen, insbesondere Drachen und Einhörnern, Halsketten mit Verzierungen in Form von Ankern, Schiffen und Knoten, Halsketten mit Verzierun- gen in Form von Totenköpfen, Halsketten mit Verzierungen in Form von Teilen von Menschen und Tieren, insbesondere Augen, Zähnen und Geweihen, Halsketten mit Verzierungen in Form von Abdrucken der Teile von Menschen und Tieren, insbesondere Pfotenabdruck, Fußabdruck, Fingerabdruck, Augenabdruck und Gesichtsabdruck, Halsketten mit Verzierungen in Form von Wettererscheinungen, ins- besondere Blitz, Sonne, Wolke und Schneeflocken, Halsketten mit Verzierungen in Form der Darstellung von Planeten und Planetensys- - 32 - temen, Halsketten mit Verzierungen in Form der Umrisse von Konti- nenten, Ländern und Inseln, Halsketten mit Verzierungen in Form von Armbrust, Pfeil und Bogen, Schwert, Messer und Gebäuden, Halsket- ten mit Verzierungen in Form von Schriftzeichen, insbesondere Runen, Buchstaben und Zahlen, Halsketten mit Verzierungen in Form von Begriffen und Namen, Halsketten mit Verzierungen in Form von Noten, Notenschlüsseln und Musikinstrumenten, Halsketten mit Ver- zierungen in Form von Schlüsseln, Landschaften, Kompass, Gebäck, Lebensmitteln, Geschenkpäckchen, Schleifen, Besteck und Geschirr, Teile und Zubehör für vorgenannte Waren. Der Anmelder ist der Ansicht, Waren in Form eines Dreizacks oder mit der Abbil- dung eines Dreizacks seien nunmehr nicht mehr Bestandteil der Anmeldung. Der Verkehr bezeichne Ringe, Armbänder oder Halsketten mit Herzen, Sternen, Namen, umlaufenden Linien und anderen in der Anmeldung benannten Verzierungen nicht als Dreizack. Die Markenstelle habe die durch Komma getrennten Aufzählungen unzulässigerweise kumulativ und nicht alternativ gelesen. Das Verzeichnis sei da- her konkretisiert worden, indem die Oberbegriffe in der Aufzählung noch einmal wie- derholt und alle Aufzählungsreihen durch Semikolon getrennt worden seien. Der Anmelder beantragt sinngemäß, die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 14 des DPMA vom 14. Oktober 2019 und 3. Juni 2020 aufzuheben. Mit gerichtlichem Schreiben vom 14. Januar 2022 ist der Anmelder unter Beifügung von Recherchebelegen (Anlagenkonvolute 1 bis 4, Bl. 35 – 73R GA) darauf hinge- wiesen worden, dass der Senat hinsichtlich verschiedener Waren und Dienst- leistungen weiterhin Bedenken gegen die Schutzfähigkeit des Anmeldezeichens sieht. Ihm ist anheimgegeben worden, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis - 33 - entsprechend weiter zu beschränken und hierzu ein neues angepasstes Gesamt- verzeichnis einzureichen. Hierzu hat er sich trotz mehrfacher Fristsetzung nicht ge- äußert. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. Die zulässige Beschwerde hat im tenorierten Umfang und damit überwiegend Erfolg, weil insoweit die Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG nicht vorliegen. Für die übrigen zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen stehen der Eintragung des angemeldeten Wortzeichens „DREIZACK“ als Marke die Schutzhindernisse der Freihaltebedürftigkeit gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG und der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Die Markenstelle hat die Anmeldung deshalb insoweit im Ergebnis zu Recht zurückge- wiesen (§ 37 Abs. 1 MarkenG). 1. a) Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung Marken ausgeschlos- sen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbrin- gung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können. Diese Bestimmung verfolgt das im Allge- meininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die ein Merkmal oder mehrere Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Wirtschaftsteilnehmern, die solche Waren oder Dienstleistungen anbieten, frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 2011, 1035 Rdnr. 37 – Agencja Wydawnicza Technopol/HABM [1000]; BGH WRP 2021, 1166 Rdnr. 13 f. – Black Friday; GRUR 2017, 186 Rdnr. 38 – Stadtwerke Bremen). - 34 - Ob ein Zeichen oder eine Angabe beschreibend ist, bestimmt sich nach dem Ver- ständnis der Verkehrskreise, die als Abnehmer oder Interessenten der betroffenen Waren oder Dienstleistungen in Betracht kommen (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 – Windsurfing Chiemsee [Chiemsee]; BGH a. a. O. Rdnr. 14 – Black Friday; GRUR 2009, 669 Rdnr. 16 – POST II). Dabei ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise zum An- meldezeitpunkt abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 682 Rdnr. 23 - 25 – Bostongurka; a. a. O. – Windsur- fing Chiemsee [Chiemsee]; BGH a. a. O. Rdnr. 19 – Black Friday; a. a. O. – Stadt- werke Bremen). Ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG setzt nicht voraus, dass die Zeichen und Angaben nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung bestehenden Ver- kehrsverständnis bereits tatsächlich für die Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibend verwendet werden. Wie sich aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, genügt es, dass die Zeichen oder Angaben diesem Zweck dienen können. Ein Freihaltebedürfnis liegt deshalb auch vor, wenn die Benutzung der angemeldeten Marke als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (vgl. EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 52 – Prana Haus/HABM [PRANAHAUS]; GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 – HABM/Wrigley [Doublemint]; GRUR 2004, 680 Rdnr. 38 – Campina Melkunie [BIOMILD]; BGH a. a. O. – Black Friday; a. a. O. Rdnr. 42 – Stadtwerke Bremen). b) Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das angemeldete Wortzeichen „DREIZACK“ aus Sicht der angesprochenen inländischen Verkehrskreise schon zum Anmeldezeitpunkt, dem 19. Juni 2019, ausschließlich aus einer Angabe be- standen, die zur unmittelbaren Beschreibung von Juwelier- und Schmuckwaren mit einem Dreizack-Design und darauf bezogenen Handelsdienstleistungen geeignet ist. - 35 - aa) Von Juwelier- und Schmuckwaren werden breite Verkehrskreise, nämlich so- wohl der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durch- schnittsverbraucher als auch entsprechende Fachhändler angesprochen. Letztere kommen auch als angesprochene Verkehrskreise für Großhandelsdienstleistungen mit Waren der Klasse 14 in Betracht. Im Übrigen wenden sich die Handelsdienst- leistungen an breite Endabnehmerkreise. bb) Das deutsche Substantiv „Dreizack“ bezeichnet einen großen dreizinkigen Stab (https://www.duden.de/rechtschreibung/Dreizack), eine Art Speer mit drei Spitzen oder Zacken. Aus der ursprünglichen Jagdwaffe zum Fischen entwickelte sich eine Stichwaffe, wie sie etwa bei römischen Gladiatorenkämpfen benutzt wurde. Allge- mein bekannt ist der Dreizack auch als (quasi-)religiöses Symbol. In der griechi- schen Mythologie ist der Dreizack das Zepter und die Waffe des Meeresgottes Poseidon, der in der römischen Welt „Neptun“ genannt wird. Im Hinduismus ist der Dreizack (trishula) ein Attribut des Hauptgottes Shiva, der auch von einigen indi- schen Göttinnen wie Durga oder Mariyamman getragen wird. In der christlichen Kunst des Mittelalters ist der Dreizack ein Attribut des Teufels, der ihn als Waffe in der Hand hält (https://de.wikipedia.org/wiki/Dreizack; https://relilex.de/dreizack; Anlagenkonvolut 2 zum gerichtlichen Hinweis). Der Dreizack kommt in unterschied- lichen Formen auch in der Wappenkunde zur Anwendung (https://de.wikipe- dia.org/wiki/Dreizack_(Heraldik); www.heraldik-wiki.de/wiki/Dreizackkreuz). So zeigt beispielsweise das Staatswappen der Ukraine einen Dreizack (Trizub, www.primetour.ua/de/company/articles/-Gerb-Ukrainyi-.html). Mitunter finden sich verschiedene Dreizackformen auch als politische oder militärische Symbole (Anla- genkonvolut 2 zum gerichtlichen Hinweis). cc) Auf dem Schmuck- und Uhrensektor spielt motivorientiertes Design eine beson- ders wichtige Rolle (vgl. BPatG 29 W (pat) 41/12 – Camomilla; BPatG 28 W (pat) 123/09 – Froschkönig). Das Motiv der Produkte ist hierbei eines der wichtigsten Auswahlkriterien. Daher werden sie regelmäßig auch in der Produktbeschreibung durch wörtliche Benennung des Motivs bezeichnet. Für solche Waren ist daher ein - 36 - als Motivangabe zu verstehendes Zeichen als unmittelbar beschreibende Angabe nicht schutzfähig (vgl. BPatG 28 W (pat) 523/12 – Märchenprinzen). Es ist allgemein bekannt, dass im Schmuckwarenbereich Motive aus Religion, Mythologie und Märchen besonders beliebt sind, wie z. B. Kreuze, Gestirne, Märchen- oder Sagen- figuren wie Elfen, Einhörner, Meerjungfrauen, aber auch Waffen wie Schwerter so- wie nautische oder sonst meeresbezogene Motive wie Anker, Windrosen, Schiffs- Steuerräder, Seetiere wie Fische, Wale, Seepferdchen, Seesterne, Muscheln, etc.. Dementsprechend ist auch der Dreizack ein geeignetes und beliebtes Schmuckmo- tiv. Auch schon vor dem Anmeldetag sind Ringe, Ohrringe und Halsketten angebo- ten worden, die einen Dreizack als figürliches Motiv und/oder als Verzierung auf- weisen (Anlagenkonvolut 1 zum gerichtlichen Hinweis). dd) Für einen Teil der beanspruchten Schmuckwaren der Klasse 14 stellt das an- gemeldete Wortzeichen „DREIZACK“ daher eine beschreibende Angabe über deren Formgestaltung dar. aaa) „Ringe (Schmuck) mit glatter Oberfläche ohne Verzierungen jeglicher Art“ kön- nen einen unvollständigen Ringkreis bilden und an ihren Enden bzw. einem Ende als Dreizack auslaufen (Designbeispiele in Anlagenkonvolut 1 zum gerichtlichen Hinweis). Auch andere Gestaltungen mit einer zumindest ungefähren Dreizackform sind möglich. In der vom Anmelder gewählten Formulierung liegt angesichts der möglichen Formenbreite bei der Ringgestaltung eine beschreibende Bedeutung nahe. bbb) Bei den Waren „Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von umlaufenden einzelnen oder mehreren Linien jeder Art, insbesondere parallele Linien, miteinan- der verflochtene Linien, durchgehende Linien, gepunktete Linien, gestichelte Linien, Strich-Punkt-Linien, schmale Linien, breite Linien“ können die verzierenden Linien einen Dreizack darstellen. - 37 - ccc) „Ringe (Schmuck) mit Verzierungen bestehend aus einzelnen Steinen, Edel- steinen und Halbedelsteinen“ sind in ihrer Ausgestaltung nicht eingeschränkt, so dass die Steine einen Dreizack bilden oder in anderer Weise abbilden können. ddd) Bei den Waren „Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Figuren“ kann die Figur selbst ein Dreizack oder eine Darstellung des Meeresgottes Poseidon bzw. Neptun mit seinem Dreizack in der Hand sein. eee) Bei den Produkten „Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von religiösen und weltanschaulichen Symbolen, insbesondere Kreuzen, Halbmonden, Davidster- nen und YinYan-Zeichen“ kann der Dreizack das religiöse oder weltanschauliche Symbol sein, mit dem die Ware verziert ist. fff) Auch für die Waren „Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Ankern“ kann das Anmeldezeichen eine Angabe über die Art der Verzierung sein. Denn Anker können eine Dreizack-Form aufweisen und auch so beschrieben werden (An- lagenkonvolut 3 zum gerichtlichen Hinweis). ggg) Für die Waren „Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Schriftzeichen, insbesondere Runen, Buchstaben und Zahlen“ stellt das Anmeldezeichen ebenfalls eine beschreibende Angabe über die Form dar, denn Runen und Buchstaben könne eine Dreizack-Form aufweisen (Anlagenkonvolut 4 zum gerichtlichen Hinweis). hhh) Für Ringe (Schmuck) mit Verzierungen in Form von Begriffen und Namen kann das angemeldete Wortzeichen „DREIZACK“ den Begriff oder Namen darstellen. iii) Die Ausführungen unter Ziffer 1. b) dd) aaa) bis hhh) gelten für die in Klasse 14 beanspruchten Anhänger (Schmuck), Schmuck- und Uhrenbehältnisse, Zeitmess- geräte, Armbänder und Halsketten, die wortgleich wie die oben aufgeführten Ringe konkretisiert sind, entsprechend. - 38 - jjj) Bei Armbändern und Halsketten, jeweils „nur bestehende aus aneinandergereih- ten Kettengliedern“ können ebenfalls alle oder mehrere Kettenglieder oder auch nur ein einziges in Dreizackform ausgestaltet sein. ee) Hinsichtlich der Handelsdienstleistungen der Klasse 35 wird zunächst klarstel- lend angemerkt, dass der dort beanspruchte erste Dienstleistungsbegriff „Waren- präsentation“ von den Teilzurückweisungsbeschlüssen der Markenstelle nicht er- fasst und damit nicht beschwerdegegenständlich ist. Dies gilt auch für „Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen einschließlich online-Versandhandelsdienstleistun- gen betreffend Täschnerwaren“. ff) Für die beschwerdegegenständlichen „Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen, einschließlich online Versandhandelsdienstleistungen“ der Klasse 35, die sich auf Waren der Klasse 14 beziehen, gelten die zu den entsprechenden Waren ausge- führten Erwägungen entsprechend, da die Handelsdienstleistungen nach der Art der gehandelten Waren konkretisiert sind und der Anmelder hierbei die gleichen warenkonkretisierenden Formulierungen verwendet hat. In der Regel führt die Tat- sache, dass ein Zeichen für eine Ware beschreibend ist, auch zur Schutzunfähigkeit in Bezug auf die entsprechenden Handelsdienstleistungen der Klasse 35, da zwi- schen diesen Tätigkeiten und den Waren, mit denen Handel getrieben werden soll, eine funktionelle Nähe besteht (BPatG 29 W (pat) 28/16 – Bodenarena; 29 W (pat) 41/12 – CAMOMILLA; 29 W (pat) 525/10 – fashion.de; 29 W (pat) 196/10 – Küchen- zauber; 29 W (pat) 62/10 – winestyle; 29 W (pat) 505/10 – Klebewelten.de; 29 W (pat) 43/04 – print24). Denn Handels- bzw. Vertriebsdienstleistungen zeichnen sich u. a. durch das Sortiment aus (BPatG 29 W (pat) 41/12 – CAMOMILLA). Handels- dienstleistungen mit verschiedenen Schmuckwaren, für die „DREIZACK“ eine be- schreibende Angabe über deren Art, Form und/oder Verzierung darstellt, werden mit dem Anmeldezeichen daher nach der Art des gehandelten Sortiments beschrie- ben. - 39 - gg) Da die Eignung zur Beschreibung festgestellt worden ist, bedarf es für die Be- gründung des Eintragungshindernisses wegen eines bestehenden Freihaltebedürf- nisses keines weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweises, dass und in wel- chem Umfang das Anmeldezeichen als beschreibende Angabe bereits vor dem An- meldezeitpunkt bekannt war oder verwendet wurde. Es genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ergibt, dass sie diesem Zweck dienen kann. hh) Auch die durchgehende Großschreibung des angemeldeten Wortzeichens „DREIZACK“ kann ihm keine Schutzfähigkeit verleihen, weil der Verkehr an die willkürliche und nicht den grammatikalischen Regeln folgende Groß- und Klein- schreibung von Wörtern in der Werbung gewöhnt ist (BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 20 – VISAGE; BPatG 26 W (pat) 521/20 – FITAMIN; 30 W (pat) 562/17 – TRAVELNEWS; 26 W (pat) 528/17 – EASYQUICK; 24 W (pat) 8/14 – KIDZ ONLY; 30 W (pat) 56/12 – IRLAB; 26 W (pat) 2/09 – LINKRANK). 2. Wegen seines unmittelbar beschreibenden Charakters für die vorgenannten Waren und Dienstleistungen hat dem angemeldeten Wortzeichen „DREIZACK“ zum Anmeldezeitpunkt auch die erforderliche Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG gefehlt. 3. Für die im Tenor aufgeführten Waren und Dienstleistungen ist das angemeldete Wortzeichen „DREIZACK“ zum maßgeblichen Anmeldezeitpunkt, dem 19. Juni 2019, hingegen weder freihaltebedürftig gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gewesen, noch hat es den angesprochenen breiten Verkehrskreisen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt vermittelt oder einen engen beschrei- benden Bezug zu ihnen hergestellt (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Aufgrund der im neuen Verzeichnis vorgenommenen Konkretisierungen der Waren und Dienstleis- tungen entnimmt der angesprochene Verkehr dem angemeldeten Zeichenwort „DREIZACK“ keinen Sachhinweis. Soweit das Anmeldezeichen dennoch Assozi- ationen zum Meeresgott Poseidon bzw. Neptun hervorrufen und einen maritimen - 40 - Bezug suggerieren kann, etwa bei Ringen (Schmuck), Anhängern (Schmuck), Schmuck- und Uhrenbehältnissen, Zeitmessgeräten, Armbändern oder Halsketten, jeweils mit dem Zusatz „mit Verzierungen in Form von Tieren, insbesondere … Fische, Muscheln, Seepferdchen und Seesternen“ und darauf bezogenen Handels- dienstleistungen, würde der Verkehr erst nach mehreren gedanklichen Zwischen- schritten zu einer beschreibenden Bedeutung des Zeichenworts gelangen. Eine derart analysierende Betrachtungsweise ist jedoch unzulässig, weil sich daraus keine in den Vordergrund drängende, für den Verkehr ohne weiteres ersichtliche Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen ergibt (vgl. BGH GRUR 2014, 565 Rdnr. 24 – smartbook; GRUR 2012, 270 Rdnr. 12 – Link economy; GRUR 2001, 162, 163 – RATIONAL SOFTWARE CORPORATION). 4. Ob das aktuell beanspruchte Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen noch überarbeitungsbedürftig ist, etwa im Hinblick auf verschiedene grammatikalische Fehler, wird die Markenstelle vor einer Eintragung des Anmeldezeichens noch abschließend zu klären haben. III. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nur gegeben, wenn gerügt wird, dass 1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, 2. bei dem Beschluss eine Richterin oder ein Richter mitgewirkt haben, die von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt waren, - 41 - 3. einer beteiligten Person das rechtliche Gehör versagt war, 4. eine beteiligte Person im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern sie nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, 5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder 6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss von einer beim Bundesgerichtshof zugelasse- nen Rechtsanwältin oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet und innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe einge- reicht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Kortge Kätker Dr. von Hartz