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Einstweilige Anordnung

2 BvR 2506/09

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom

VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor Die einstweilige Anordnung vom 9. Oktober 2009 - 2 BvQ 72/09 - wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.