OffeneUrteileSuche
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

1 BvR 699/06

BVerfG, Entscheidung vom

Bundesgericht
345mal zitiert
1Normen
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

0 Entscheidungen · 1 Normen

Entscheidungsgründe
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG auf 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.