Kammerbeschluss ohne Begründung
2 BvR 812/11
Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom
VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird - ohne dass es einer Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag bedarf - nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.