Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
2 BvC 8/10
Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom
VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.