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Kammerbeschluss ohne Begründung

1 BvR 2318/14

BVerfG, Entscheidung vom

BundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160917.1bvr231814
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Entscheidungsgründe
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. 1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.