OffeneUrteileSuche
Nichtannahmebeschluss

1 BvR 1935/17

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom

VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180509.1bvr193517
4mal zitiert
1Zitate
1Normen
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

5 Entscheidungen · 1 Normen

VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1 Die angegriffenen Entscheidungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere ist eine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) nicht zu erkennen. 2 Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tag verwiesen. Im Übrigen wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. 3 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.