OffeneUrteileSuche
Kammerbeschluss ohne Begründung

2 BvR 1968/20

BVerfG, Entscheidung vom

BundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201112.2bvr196820
1mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

1 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. 1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.