Kammerbeschluss ohne Begründung
1 BvR 1787/20
BVerfG, Entscheidung vom
BundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210921.1bvr178720
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Entscheidungsgründe
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. 1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.