Kammerbeschluss ohne Begründung
1 BvR 2026/19
BVerfG, Entscheidung vom
BundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220126.1bvr202619
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Entscheidungsgründe
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. 1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.