Beschluss
6 V 973/08
Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:FGK:2008:0626.6V973.08.00
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Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Insolvenzantrag vom 20.02.2008 zurückzunehmen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Entscheidungsgründe
Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Insolvenzantrag vom 20.02.2008 zurückzunehmen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.