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Urteil

1 K 1585/10

Finanzgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:FGK:2013:0129.1K1585.10.00
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Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen der Einkommensbesteuerung für das Jahr 1996 vom 30.10.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.04.2010 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungsgründe
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen der Einkommensbesteuerung für das Jahr 1996 vom 30.10.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.04.2010 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen.