Beschluss
9 Ko 3643/20 GK – Finanz- und Abgaberecht
Finanzgericht Münster, Entscheidung vom
ECLI:DE:FGMS:2021:0107.9KO3643.20GK.00
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Tenor
Die aufschiebende Wirkung der Erinnerung in dem Verfahren 9 Ko 3642/20 GK gegen den Kostenansatz in dem Verfahren 9 K 1137/20 E, U wird bis zur Entscheidung über die Erinnerung in dem Verfahren 9 Ko 3642/20 GK angeordnet.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Aufwendungen werden nicht erstattet.
Entscheidungsgründe
Die aufschiebende Wirkung der Erinnerung in dem Verfahren 9 Ko 3642/20 GK gegen den Kostenansatz in dem Verfahren 9 K 1137/20 E, U wird bis zur Entscheidung über die Erinnerung in dem Verfahren 9 Ko 3642/20 GK angeordnet. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Aufwendungen werden nicht erstattet.