Urteil
3 K 154/23
FG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE::2024:0313.3K154.23.00
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Leitsätze
Das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG kann nicht durch ein vergleichbares ebenfalls zur Erbmasse gehörendes Objekt ersetzt werden.
Entscheidungsgründe
Das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG kann nicht durch ein vergleichbares ebenfalls zur Erbmasse gehörendes Objekt ersetzt werden.