OffeneUrteileSuche
Urteil

9 K 162/23

FG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE::2024:0515.9K162.23.00
2mal zitiert
2Normen

Zitationsnetzwerk

2 Entscheidungen · 2 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
1. Ohne entsprechenden Hinweis gegenüber dem FG wird der Gegenstand des Klagebegehrens ( § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ) durch die elektronische Übermittlung einer Steuerklärung an den Beklagten vor Ablauf der Ausschlussfrist des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO jedenfalls dann nicht rechtszeitig bezeichnet, wenn zwischen Übermittlung und Ablauf der Ausschlussfrist nur wenige Stunden liegen. 2. Für den Stichtag des (zur Bestimmung des Klagebegehrens ergänzend heranzuziehenden) Akteninhalts ist auf den Zeitpunkt der Setzung der Ausschlussfrist abzustellen.
Entscheidungsgründe
1. Ohne entsprechenden Hinweis gegenüber dem FG wird der Gegenstand des Klagebegehrens ( § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ) durch die elektronische Übermittlung einer Steuerklärung an den Beklagten vor Ablauf der Ausschlussfrist des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO jedenfalls dann nicht rechtszeitig bezeichnet, wenn zwischen Übermittlung und Ablauf der Ausschlussfrist nur wenige Stunden liegen. 2. Für den Stichtag des (zur Bestimmung des Klagebegehrens ergänzend heranzuziehenden) Akteninhalts ist auf den Zeitpunkt der Setzung der Ausschlussfrist abzustellen.