XII ZR 248/91
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Entscheidungsgründe
Zurück BGH 21. April 1993 XII ZR 248/91 EGBGB Art. 3, 25 Pflichtteilsrecht bei Nachlaßgrundstücken in den USA Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau EGBGB Art. 3, 25 Pflichtteilsrecht bei Nachlaßgrundstücken in den USA Die Anwendung des Erb- und Pflichtteilsrecht kommt nur in bezug auf solche Vermögensgegenstände in Betracht, die in Deutschland belegen sind oder durch den Vorrang des Einzelstatuts nicht erfaßt werden. BGH, Urt. v. 21.4.1993 - XII ZR 248/91 Kz.: L XI 1 EGBGB (= RIW 1993, 593) Problem: Der deutsche Erblasser hatte verschiedene Immobilien in den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Sohn des Erblassers macht Pflichtteilsansprüche auf der Grundlage des gesamten Vermögens geltend. Lösung: Gemäß § 25 Abs. 1 EGBGB findet grundsätzlich das Heimatrecht des Erblassers Anwendung, somit deutsches Erb- und Pflichtteilsrecht. Gemäß Art. 3 Abs. 3 EGBGB gilt jedoch dem Grundsatz folgend "Einzelstatut bricht Gesamtstatut" für unbewegliches in den Vereinigten Staaten belegenes Vermögen das Recht des Lageortes, da die USA grundsätzlich für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlaß an die lex rei sitae anknüpfen. Die Pflichtteilsrechte bestimmen sich somit nach dem Recht des Staates, in dem sich der Grundbesitz des Erblassers befindet. Kennt dieses, wie im vorliegenden Fall Florida, kein Pflichtteilsrecht, so lassen sich aufgrund der Anwendung US-amerikanischen Rechts auch in Deutschland keine Pflichtteilsansprüche durchsetzen. DNotIDeutsches Notarinstitut DNotI-Report - Rechtsprechung DNotI-Report 6/1993 August 1993 5 © Deutsches Notarinstitut (Herausgeber) Gerberstraße 19, 97070 Würzburg. Telefon: 09 31/3 55 76-0 - Telefax: 09 31/3 55 76-225 e-mail: dnoti@dnoti.de internet: www.dnoti.de Verantwortlicher Schriftleiter: Notar a.D. Christian Hertel Hinweis: Die im DNotI-Report veröffentlichten Gutachten und Stellungnahmen geben die Meinung der Gutachter des Deutschen Notarinstituts und nicht die der Bundesnotarkammer wieder. Art: Entscheidung, Urteil Gericht: BGH Erscheinungsdatum: 21.04.1993 Aktenzeichen: XII ZR 248/91 Erschienen in: DNotI-Report 1993, 5 Normen in Titel: EGBGB Art. 3, 25