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Beschluss

6 Ta 95/06

Landesarbeitsgericht Hamm, Entscheidung vom

ECLI:DE:LAGHAM:2006:0428.6TA95.06.00
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Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 29.07.2005 - 5 Ca 1660/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Streitwert wird für das Verfahren und für den Vergleich vom 29.07.2005 auf 18.180,00 EUR und für den Einigungsmehrwert auf 6.060 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet

Entscheidungsgründe
Auf die Beschwerde des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 29.07.2005 - 5 Ca 1660/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Streitwert wird für das Verfahren und für den Vergleich vom 29.07.2005 auf 18.180,00 EUR und für den Einigungsmehrwert auf 6.060 EUR festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet