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Beschluss

6 Sa 106/14

Hessisches Landesarbeitsgericht 6. Kammer, Entscheidung vom

ECLI:DE:LAGHE:2015:0417.6SA106.14.0A
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Tenor
Der Tatbestand des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2014 - 6 Sa 106/14 - wird auf Seite 5 oben unter (5) dahingehend berichtigt, dass zwischen den Worten "ununterbrochen" und "beschäftigt" das Wort "geringfügig" eingefügt wird.
Entscheidungsgründe
Der Tatbestand des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2014 - 6 Sa 106/14 - wird auf Seite 5 oben unter (5) dahingehend berichtigt, dass zwischen den Worten "ununterbrochen" und "beschäftigt" das Wort "geringfügig" eingefügt wird.