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Urteil

5 Sa 408/23

LAG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:LAGNI:2023:1207.5Sa408.23.00
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Leitsätze
Die Arbeitsvertragsparteien können ihre vertraglichen Ansprüche, auch solche aus betrieblicher Übung, betriebsvereinbarungsoffen gestalten.
Entscheidungsgründe
Die Arbeitsvertragsparteien können ihre vertraglichen Ansprüche, auch solche aus betrieblicher Übung, betriebsvereinbarungsoffen gestalten.