Urteil
5 Sa 672/23
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:LAGNI:2024:0627.5Sa672.23.00
2mal zitiert
1Normen
Zitationsnetzwerk
2 Entscheidungen · 1 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
Der Arbeitgeber, der ein freigestelltes Betriebsratsmitglied herabgruppiert und sich dabei auf § 37 Abs. 4 BetrVG beruft, trägt nach den Grundsätzen der korrigierenden Rückgruppierung die Darlegungs- und Beweislast.
Entscheidungsgründe
Der Arbeitgeber, der ein freigestelltes Betriebsratsmitglied herabgruppiert und sich dabei auf § 37 Abs. 4 BetrVG beruft, trägt nach den Grundsätzen der korrigierenden Rückgruppierung die Darlegungs- und Beweislast.