II ZR 225/04
LG, Entscheidung vom
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Entscheidungsgründe
Zurück BGH 18. September 2006 II ZR 225/04 AktG §§ 327a ff. Squeeze-out-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau [Seite drucken] [Fenster schließen] Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 126/2006 Squeeze -out -Verfahren auch im Liquidationsstadium zul ässig Die Kläger sind Minderheitsaktionäre der beklagten Aktiengesellschaft. Hauptaktionärin mit einem Anteil von über 97 % am Grundkapital ist die Streithelferin der Beklagten, die Deutsche Postbank AG. Durch Beschluss ihrer Hauptversammlung wurde die Beklagte zum Ende des Jahres 2000 aufgel öst. Seitdem befindet sie sich in der Abwicklung. Im Juli 2003 beschloss die Hauptversammlung der Beklagten die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktion äre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung. Die Höhe der Barabfindung war zuvor von einer seitens der Beklagten beauftragten Wirtschaftspr üfungsgesellschaft ermittelt und von einem gerichtlich bestellten Sachverst ändigen bestätigt worden. Mit ihrer Anfechtungs-, hilfsweise Nichtigkeitsklage wenden sich die Kl äger gegen den Beschluss der Hauptversammlung über ihren Ausschluss als Minderheitsaktion äre. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die hiergegen eingelegte Berufung zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgen die Kläger ihr Klagebegehren weiter. Das Verfahren wirft eine Reihe von Fragen zum sog. Squeeze-out-Verfahren auf, wie etwa die Frage nach der Zulässigkeit des Verfahrens im Stadium der Liquidation oder der Möglichkeit einer so genannten Parallelprüfung im Rahmen von § 327c Abs. 2 AktG . Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Revision zurückgewiesen. Dass das squeeze-out-Verfahren verfassungsgemäß ist, hat er erneut bestätigt und ausgesprochen, dass dieses besondere Ausschlie ßungsverfahren nach seinem Sinn und Zweck auch im Stadium der Liquidation anwendbar ist; ein Verstoß gegen Art. 14 GG liegt hierin nicht. Urteil vom 18. September 2006 - II ZR 225/04 LG Bonn – Entscheidung vom 4.2.2004 - 16 O 49/03 ./. OLG Köln – Entscheidung vom 26.8.2004 - 18 U 48/04 (abgedruckt in NZG 2005, 931 ) Karlsruhe, den 18. September 2006 Pressestelle des Bundesgerichtshof 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159 -5501 [Seite drucken] [Fenster schließen] Seite 1 von 1Bundesgerichtshof 18.09.2006http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&... Art: Entscheidung, Urteil Gericht: BGH Erscheinungsdatum: 18.09.2006 Aktenzeichen: II ZR 225/04 Rechtsgebiete: Konzernrecht Erschienen in: NJW-RR 2007, 99-103 Normen in Titel: AktG §§ 327a ff.