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Beschluss

67 S 121/10

LG Berlin 67. Zivilkammer, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGBE:2010:1115.67S121.10.0A
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Tenor
I. 1. Die Beklagten stimmen einer monatlichen Erhöhung der Nettokaltmiete von derzeit 662,48 Euro um monatlich 11,30 Euro auf 673,78 Euro ab dem 1. Oktober 2009 für die von ihnen innegehaltene Wohnung in der … Berlin, Vorderhaus, 3. OG rechts, zu. 2. Die Kosten beider Rechtszüge einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. II. wird der Streitwert für das Berufungsverfahren auf (12 x 22,59 Euro =) 271,08 Euro gemäß § 41 Abs. 5 GKG festgesetzt. Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert nicht. III. wird der Verkündungstermin am 18. November 2010 aufgehoben.
Entscheidungsgründe
I. 1. Die Beklagten stimmen einer monatlichen Erhöhung der Nettokaltmiete von derzeit 662,48 Euro um monatlich 11,30 Euro auf 673,78 Euro ab dem 1. Oktober 2009 für die von ihnen innegehaltene Wohnung in der … Berlin, Vorderhaus, 3. OG rechts, zu. 2. Die Kosten beider Rechtszüge einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. II. wird der Streitwert für das Berufungsverfahren auf (12 x 22,59 Euro =) 271,08 Euro gemäß § 41 Abs. 5 GKG festgesetzt. Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert nicht. III. wird der Verkündungstermin am 18. November 2010 aufgehoben.