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Beschluss

6 O 74/18

Landgericht Bielefeld, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGBI:2018:1128.6O74.18.00
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Tenor

Es soll Beweis über folgende Tatsachen erhoben werden:a) Das Fahrzeug Audi A6 Avant 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer xxx verfügt über einen Motor, in den - vergleichbar mit dem VW-Motor EA 189 - eine Software eingebaut ist, die erkennt, ob sich das Fahrzeug in einer standardisierten Testsituation befindet und dann in einen Betriebsmodus schaltet, in dem der Stickstoffausstoß geringer als im normalen Fahrbetrieb ist.

Entscheidungsgründe
Es soll Beweis über folgende Tatsachen erhoben werden: a) Das Fahrzeug Audi A6 Avant 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer xxx verfügt über einen Motor, in den - vergleichbar mit dem VW-Motor EA 189 - eine Software eingebaut ist, die erkennt, ob sich das Fahrzeug in einer standardisierten Testsituation befindet und dann in einen Betriebsmodus schaltet, in dem der Stickstoffausstoß geringer als im normalen Fahrbetrieb ist. durchEinholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens auf Antrag der Klägerseite - zu Beweisthemen a) und b) - .Zum Sachverständigen wird Ing.-Büro A. bestellt. Von dem Kläger ist ein Auslagenvorschuss für den Sachverständigen in Höhe von 15.000,00 EUR bei der Zahlstelle einzuzahlen. Hierzu wird eine Frist von vier Wochen gesetzt. Sollten Einwände gegen die Person des Sachverständigen bestehen, mögen diese binnen zwei Wochen erhoben werden.