I - 12 O 163/09
Landgericht Bochum, Entscheidung vom
Zitationsnetzwerk
1 Entscheidungen · 0 Normen
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:
Der Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- € und für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Insektenvernichter mit privaten Endverbrauchern
auf dem Onlinemarktplatz Fy mit dem Hinweis „2 Jahre Garantie“ zu werben, wie bei dem Artikel mit der Artikel-Nr. # geschehen, ohne anzugeben,
-was die Voraussetzungen der Garantieleistung sind,
-was die Garantiebedingungen sind,
-dass die gesetzlichen Rechte nicht eingeschränkt werden.
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert wird auf 20.000,-- € festgesetzt.