3 OH 4/12
Landgericht Detmold, Entscheidung vom
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Kostenberechnung Beratungstätigkeit Geschäftswerte Erbvertrag/Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
1.)
Die Kostenberechnungen des Beteiligten zu 3.) Nr. 1200467
und 1200468 in der Fassung vom 25.04.2013 werden aufgehoben,
soweit sie die Beteiligte zu 2.) betreffen.
2.)
Die Kostenberechnungen des Beteiligten zu 3.) Nr. 1200467 und
1200468 in der Fassung vom 25.04.2013 werden, soweit sie
den Beteiligten zu 1.) betreffen, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a)
Kostenberechnung Nr. 1200467:
(1) Geschäftswert nach den §§ 18 Abs. 1 S. 1, 46 Abs. 4, 141 KostO
Barvermögen 20.000,00 €
Pkw 2.000,00 €
Hausgrundstück 170.000,00 €
Hausrat 10.000,00 €
202.000,00 €
(2)
5/10-Gebühr für die Beratung zu den
Themen „Erbvertrag/Testament“ nach
den §§ 147 Abs. 2, 141, 32 KostO 186,00 €
Gerichtskosten durch den Abruf
des elektronischen Grundbuchs am
23.02.2012, §§ 154 Abs. 2, 32 KostO,
§ 1 Nr. 3 GBAbVfV 8,00 €
Umsatzsteuer, § 151 a KostO 36,86 €
230,86 €
b)
Kostenberechnung Nr. 1200468:
(1)
Geschäftswert
für die Beratung zum Thema „Vorsorgevollmacht“ nach den §§ 18
Abs. 1 S. 1, Abs. 3, 41 Abs. 2, 141 KostO
Barvermögen 20.000,00 €
Pkw 2.000,00 €
Hausgrundstück 170.000,00 €
Hausrat 10.000,00 €
202.000,00 €
abzüglich eines Abschlags in
Höhe von 50 v.H. 101.000,00 €
101.000,00 €
(b)
für die Beratung zum Thema
„Patientenverfügung“ nach den §§ 18
Abs. 1 S. 1, 30 Abs. 2 S. 1, Abs. 3,
141 KostO 3.000,00 €
( c )
für die Beratung zum Thema
„Betreuungsverfügung“ nach den §§ 18
Abs. 1 S. 1, 30 Abs. 2 S. 1, Abs. 3,
141 KostO 3.000,00 €
(d)
gesamt 107.000,00 €
(2)
5/10-Gebühr für die Beratung zu den
Themen „Vorsorgevollmacht, Patienten-
verfügung, Betreuungsverfügung“ nach
den §§ 147 Abs. 2, 141, 32, 44 Abs. 2
lit. a KostO 111,00 €
Umsatzsteuer, § 151 a KostO 21,09 €
132,09 €
3.)
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die gerichtlichen Auslagen werden dem Beteiligten zu 3.)
auferlegt.