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Beschluss

10 O 420/04

Landgericht Düsseldorf, Entscheidung vom

Ordentliche GerichtsbarkeitLandgerichtECLI:DE:LGD:2006:1211.10O420.04.00
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Entscheidungsgründe
Tenor sind auf Grund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 04.10.2005 von dem Beklagten an Kosten 4.816,90 EUR (in Buchstaben: viertausendachthundertsechzehn EUR und neunzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.10.2006 an den Klägervertreter Rechtsanwalt , Düsseldorf, gemäß § 126 ZPO zu erstatten. Die Berechnung ist bereits übersandt. Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags. 1 Die Entscheidung enthält außer dem Tenor keinen weiteren Entscheidungstext.