Anerkenntnisurteil
3 O 249/12
Landgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGD:2013:0429.3O249.12.00
2mal zitiert
1Zitate
Zitationsnetzwerk
3 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.882,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Februar 2012 sowie weitere 848,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 8.882,00 Euro
Entscheidungsgründe
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.882,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Februar 2012 sowie weitere 848,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2012 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Streitwert: 8.882,00 Euro Es liegen keine Urteilsgründe vor.