Versäumnisurteil
2 O 217/23
Landgericht Duisburg, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGDU:2024:0506.2O217.23.00
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Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.972,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 10.08.2023 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.877,11 Euro (vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 10.08.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 40.972,00 EUR festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.972,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 10.08.2023 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.877,11 Euro (vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 10.08.2023 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 40.972,00 EUR festgesetzt.