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Urteil

6 O 13/21

LG Gießen 1. Kammer für Handelssachen, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGGIESS:2021:0521.6O13.21.00
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Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, es, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle der Beklagten zu 3) zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen, geschäftlich handelnd die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten unter der wort- oder inhaltsgleichen Bezeichnung „Gutachter-vor-Ort" anzubieten und/oder zu bewerben, wenn für die Erstellung der Kfz-Schadensgutachten ein Gutachter und/oder Sachverständiger zur Schadensbesichtigung und -dokumentation nicht anwesend ist. Die Beklagten zu 1) und zu 2) werden verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, jeweils eigenständig zu unterlassen, geschäftlich handelnd a) die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten, bei welchen für die Schadensbesichtigung und -dokumentation ein Gutachter und/oder Sachverständiger nicht anwesend ist, wort- oder inhaltsgleich mit der Angabe „Ihr (...) rechtssicherer Unfallgutachter" zu bewerben; und/oder b) mit Provisionszahlungen zu werben und solche anzubieten, die als Gegenleistung für die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten mittels Verwendung der App „Gutachter-vor-Ort" versprochen werden, wenn dies mit wort- oder inhaltsgleichen Hinweisen geschieht wie: „Innerhalb von 20 Minuten* ca. 310 €** für Ihren Kfz-Betrieb" und/oder „Circa 310,-€** für 20 Minuten* Aufwand" und/oder „Nach Zahlungseingang wird das hohe Honorar zwischen Ihnen und uns zu gleichen Teilen aufgeteilt (...)" und/oder „Mithilfe unserer Gutachter-vor-Ort App erhöhen Sie in nur 20 Minuten* Ihre Marge durch ein Gutachterhonorar und/oder „Auftrag absenden und an jedem Gutachten 310 € und mehr verdienen." und/oder „Sie erhalten 50 % des Kfz-Gutachterhonorars. Im Schnitt sind es 310,- €** pro Auftrag und mehr. (...)" und/oder „(...) und Sie erhalten dazu noch die Hälfte des Gutachter Honorars". Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 374,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem  zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils 40 % und die Beklagte zu 3) 20 % zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 45.000 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Die Beklagten werden verurteilt, es, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle der Beklagten zu 3) zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen, geschäftlich handelnd die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten unter der wort- oder inhaltsgleichen Bezeichnung „Gutachter-vor-Ort" anzubieten und/oder zu bewerben, wenn für die Erstellung der Kfz-Schadensgutachten ein Gutachter und/oder Sachverständiger zur Schadensbesichtigung und -dokumentation nicht anwesend ist. Die Beklagten zu 1) und zu 2) werden verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, jeweils eigenständig zu unterlassen, geschäftlich handelnd a) die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten, bei welchen für die Schadensbesichtigung und -dokumentation ein Gutachter und/oder Sachverständiger nicht anwesend ist, wort- oder inhaltsgleich mit der Angabe „Ihr (...) rechtssicherer Unfallgutachter" zu bewerben; und/oder b) mit Provisionszahlungen zu werben und solche anzubieten, die als Gegenleistung für die Erstellung von Kfz-Schadensgutachten mittels Verwendung der App „Gutachter-vor-Ort" versprochen werden, wenn dies mit wort- oder inhaltsgleichen Hinweisen geschieht wie: „Innerhalb von 20 Minuten* ca. 310 €** für Ihren Kfz-Betrieb" und/oder „Circa 310,-€** für 20 Minuten* Aufwand" und/oder „Nach Zahlungseingang wird das hohe Honorar zwischen Ihnen und uns zu gleichen Teilen aufgeteilt (...)" und/oder „Mithilfe unserer Gutachter-vor-Ort App erhöhen Sie in nur 20 Minuten* Ihre Marge durch ein Gutachterhonorar und/oder „Auftrag absenden und an jedem Gutachten 310 € und mehr verdienen." und/oder „Sie erhalten 50 % des Kfz-Gutachterhonorars. Im Schnitt sind es 310,- €** pro Auftrag und mehr. (...)" und/oder „(...) und Sie erhalten dazu noch die Hälfte des Gutachter Honorars". Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 374,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu 1) und 2) jeweils 40 % und die Beklagte zu 3) 20 % zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 45.000 € festgesetzt.