Urteil
315 O 94/12
LG Hamburg 15. Zivilkammer, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGHH:2014:0228.315O94.12.00
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Leitsätze
1. Wer getunte Porsche-Fahrzeuge bewirbt, kann sich auf den Erschöpfungseinwand gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG berufen, wenn die vorgenommenen Tuningmaßnahmen im Wesentlichen als optische Modifikationen anzusehen sind, die insgesamt nur punktuellen Charakter haben und im Verkehr weit verbreitet sind.(Rn.96)
2. Wer sich auf eine privilegierte Benutzung gemäß § 23 MarkenG beruft, muss alles getan haben, um eine Beeinträchtigung der Interessen des Markeninhabers nach Möglichkeit zu vermeiden. Daraus folgt, dass sich im Fall des § 23 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG die Bezugnahme auf die fremde Marke auf das Maß beschränken muss, das zur Benutzung des Bezugswertes erforderlich ist. Er muss deutlich machen, dass es sich bei den umgebauten Fahrzeugen jedenfalls im Schwerpunkt nicht mehr um Porsche-Fahrzeuge, sondern um andere Fahrzeuge handelt.(Rn.119)
Tenor
I.1 Die Beklagte wird verurteilt,
es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 €; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen,
zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr in Deutschland
1.1 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. 911 Carrera 4S
unter dieser Bezeichnung
und/oder unter der Bezeichnung
P. 911 Carrera 4S (Coupé)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. 911 Carrera 4S
Automat, Benzin, Coupé, 355 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
T.: FRONTSPOILER I LACKIERT MONTIERT T.: SEITENSCHWELLER LACKIERT UND MONTIERT T.: HECKSPOILER III LACKIERT UND MONTIERT T.: DIFFUSOREINSATZU LACKIERT SCHWARZ T.: SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT MONTIERT T.: FEDERNSATZ MONTIERT VERMESSEN T.: KOTFLÜGEL BÖRDELN T.: PERFORMONCE KIT I MONTIERT T.: 8,5 X 20 '' FORMULA II GTS MIT 235-30 ZR T.: 11X20 '' FORMULA II GTS MIT 305-25ZR 20 T.: SPORTLUFTFILTEREEINSATZ MONTIERT T.: FUSSMATTENSATZ MIT LOGO T.: 3 SPEICHEN SPORTLENKRAD AUS LEDER MIT AI T.: TÜREINSTIEGSLEISTEN MONTIERT T.: ALUMINIUMPEDALERIE TIPPTRONIC MONTIERT T.: FUSSTÜTZE LINKS MONTIERT T.: DACHSPOILER LACKIERT MONTIERT;
1.2 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. 911 Carrera 4S
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. 911 Carrera 4S (Coupé)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. 911 Carrera 4S
Automat, Benzin, Coupé, 385 PS, weiss, Vorführmodell, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
Frontspoiler I lackiert und montiert Heckdiffusor lackiert und montiert Lackierung Satz Blenden Heckschürze Heckflügel III lackiert und montiert Seitenschweller lackiert und montiert Ziersteg Luftkanal de- und montiert und lackiert'Zweiteilige Strömungsprofile Luftauslassgitter montiert Zierblenden für Scheinwerfer lackiert und montiert Zierblenden für Aussenspiegel montiert lackiert Dachspoiler lackiert montiert Sportfedernsatz 25mm montiert 'Tieferlegung ca. 25 mm mit Standart Stossdämpfern Klappenabgasanlage 'Sport' Endrohre in schwarzchrom'Nicht STVA konform Kombischalter T. Formula GTS, 8.5 x 20 ET 52 VA 'Bereifung 245/30 ZR 20 T. Formula GTS, 12x20 ET 48 HA'Bereifung 325/25 ZR 20RadhausfreigangLackierung Radstern inkl. Nabendeckel'Inkl. Innenbett in Wagenfarbe'Radstern carraraweiss Komplettlederausrüstung Leder schwarz/ Naht weiss'Armaturenbrett'Sportchrono-Aufsatz'Handschuhfachöffner und Griff'Mittelkonsoleneinheit'Türgriffschalen'Türverkleidungen'Airbag Blenden Türe'A-B-C Holme in Leder'Handbremshebel'Seitenverkleidungen hinten'Rücksitzeinhzeit in Leder'Sonnenblenden ohne Kosmetikspiegel'Ziernähte in weiss Blenden PCM III lackiert montiert'Blende PCM'Blende Klima'Schalterblende'Blende Ablagefach'Alles carraraweiss lackiert Lackierungen carraraweiss 'Spange um Schalthebel'Wählhebel PDK'Schalterwippen Sitzverstellung'Lehnenentriegelung'Alles lackiert und montiert T. Fussmattensatz Schriftzug T. gestickt Türeinstiegsleisten Carbon beleuchtet, montiert'Mit T. Schriftzug 3-Speichen PDK Sportlenkrad Leder mit Airbageinheit montiert'ergonomisch geformt'mit perforiertem Leder und handgefertigter Ziernaht'Prallkissen Lenkrad'Airbag Zierrahmen PDK Lenkrad Lackierung Airbag-Zierrahmen Lenkrad inkl. Montage'Airbag Zierrahmen'Rahmen Sportchronograph'Ringe Kombiinstrument'Luftdüsen Armaturenbrett Lackierung Optikpaket II montiert'Anbauteile Sitze carraraweiss'Rückenlehnenschale carraraweissCarbon Line Kit I Armaturenbrett'In graphit'Bestehend aus: Armaturenbrettsatz, Blende SchalthebelCarbon Line Kit II Türen in graphit Instrumentenzifferblattsatz carraweiss montiert Sportchronozifferblattsatz montiert carraraweiss matt Aluminium Sportpedalerie '3-teilig, eloxiert'Mit T.-LogoAluminium Fussstütze montiert Motoroptikpaket montiertVerstärkte Batterie 77 Ah;
1.3 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. 911 Carrera S Cabrio
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. 911 Carrera S Cabrio (Cabriolet)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. 911 Carrera S Cabrio
Automat, Benzin, Cabriolet, 385 PS, weiss, Occasion, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
Frontspoiler I lackiert und montiert Heckdiffusor lackiert und montiert Lackierung Satz Blenden Heckschürze Heckflügel III lackiert und montiert Seitenschweller lackiert und montiert Ziersteg Luftkanal de- und montiert und lackiert 'Zweiteilige Strömungsprofile Luftauslassgitter montiert Zierblenden für Scheinwerfer lackiert und montiert Zierblenden für Aussenspiegel montiert lackiert Sportfedernsatz 25mm montiert 'Tieferlegung ca. 25 mm mit Standart Stossdämpfern T. Formula GTS, 8.5 x 20 ET 52 VA 'Bereifung 245/30 ZR 20 T. Formula GTS, 12x20 ET 48 HA 'Bereifung 325/25 ZR 20RadhausfreigangLackierung Radstern inkl. Nabendeckel 'Inkl. Innenbett in Wagenfarbe 'Radstern carraraweiss3-Speichen PDK Sportlenkrad Leder mit Airbageinheit montiert'ergonomisch geformt'mit perforiertem Leder und handgefertigter Ziernaht'Prallkissen Lenkrad'Airbag Zierrahmen PDK Lenkrad T. Fussmattensatz Schriftzug T. gestickt Aluminium Sportpedalerie '3-teilig, eloxiert'Mit T.-LogoAluminium Fussstütze montiert;
1.4 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. 911 GT2
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. 911 GT2 (Coupé)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. 911 GT2
Schaltgetriebe, Benzin, Coupé, 530 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
T. 'GT STREET RS' LACKIERT UND MONTIERT 'Frontspoiler GT mit allen Luftführungen, Carbon-Splitter-Luftauslass und - Flics'Umbaukit Wasserkühler Frontspoiler GTR'Aerohaube Carbon'Satz Scheinwerferblenden'Aerodynamic Carbon-Kotflügel'Satz Carbon Spiegelblenden'Seitenschweller GT'Aero-Luftkanäle für Kotflügel hinten mit integrierten Carbon Luftführungen'Heckschürze GT mit Luftführungen für Ladeluftkühler,Carbon-Heckdiffusor, -Aerowing und Luftauslassgitter'Dachspoiler Carbon'Heckspoiler GT Luftführungen für Motorbelüftung, Heckspoilerprofil höhenverstellbar' T. Haupenwappen'Schriftzüge T. UMBAUKIT HECHKLEUCHTEN, MONTIERT T. MULTIFUNKTIONALES TAGFAHRLICHT 'schwarz' LED TECHNIK MONTIERT'Kombileuchte; Tagfahrlicht, Standlicht und Blinkleuchte'Steuergerät'Kabelsatz'Adapter Luftführung LEISTUNGSKIT TA 097/T2.2 FÜR GT2 3.6 L PLUS CA. 170 PS MONTIERT'Sportluftfiltereinsatz'Carbon-Motoroptikpaket'Druckfühler'Sportsaugrohre in Carbon'Hochleistungsladeluftkühler'Krümmeranlage in Edelstahl'Turbolader'Hochleistungs-Abgas-Klappensystem mit Sportkat'Endrohre schwarz chrom'Motronic 097/t2.2 im Austausch gegen Serie)GEWINDEFAHRWERK VARIO PLUS, VERMESSEN UND MONTIERT'4x Sportfedern'4x Zusatz Sportfedern'4x Gewindestossdämpfer2 X FORMULA FORGED-8,5 X 20 ET 52 VA2 X FORMULA FORGED 12 X 20 ET 48 HABEREIFUNG'2 X RF 245/30 ZR 20 PILOT SPORT CUP+ INKL., WUCHTEN UND MONTAGE'2 X RF 325/25ZR20 PILOT SPORT CUP+ INKL. WUCHTEN UND MONTAGEREIFENDRUCKELEKTRONIK-KIT 433 MHZ EUROPA 'INKL. MONTAGE UND ANLERNEN DER RADELEKTRONIKLEDERARBEITEN:ZIERNÄHTE IN Sonderfarbe (VERSION1)'Armaturenbrett'Türverkleidungen'Türgriffe/Kartentaschenklappen'Seitenverkleidungen hinten'Sitze (vorne/hinten)'Handbremshebel SONNENBLENDEN, MONTIERTSPORTCHRONO-ZIFFERBLATTSATZ MONTIERTABLAGEFACH MITTELKONSOLE MIT LEDER BEZOGEN INKL. LOGO GESTICKT AIRBAG 3-SPEICHEN LENKRAD 'Bezug in Original Alcantara'Mit handgefertigter Ziernaht PRALLKISSEN LENKRAD mit Airbag'Mit Leder Luxury bezogen'Inkl. Montage LenkradLACKIERUNG SATZ SPEICHENBLENDEN LENKRAD UND AIRBAG ZIERRAHMEN746.00SATZ SICHERHEITSGURTEN VORDERSITZE1'416.00LACKIERUNG OPTIK PAKET I (MITTELKONSOLE & ASCHENBECHER) MONTIERT1'523.00LACKIERUNG OPTIK PAKET II (SPORTSITZE P77) MONTIERT2'433.00LACKIERUNG OPTIK PAKET III MONTIERT2'004.00'Blende PCM'Blende Klima'Blende Multi'Blende Ablagefach'Ringe Kombiinstrumente BLENDE VOR SCHALTHEBELSACK770.00LACKIERUNG SCHALTKNAUF OBERTEIL329.00INSTRUMENTEN-ZIFFERBLATTSATZ MONTIERT1'870.00'Skalenveränderung Tachometer bis 350 km/h und GT Street RS Logo'Basis: Turbo Zifferblatt'Tachometer (350 km/h)'Drehzahlmesser'Kombi-Instrument'Oeldruck'OeltemperaturPEDAL-KIT IN ALUMINIUM MONTIERT570.00'3-teilig, Aluminium harteloxiert mit T. LogoFUSSSTÜTZE ALUMINIUM MONTIERT380.00'Aluminium harteloxiert mit T. LogoFUSSMATTENSATZ FÜR LINKSLENKER 2-TEILIG MIT LOGO531.00'Teppich, mit Einfassung 'GT STREET RS Schriftzug;
1.5 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. 911 Turbo
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. 911 Turbo (Coupé)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. 911 Turbo
Automat, Benzin, Coupé, 500 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
Aero-Kit 'Frontspoiler II GT montiert und lackiert 'Heckschürze II lackiert montiert 'Luftauslassgitter Carbon 'glänzend' montiert 'Haubenwappen ' T.''Zierblenden Scheinwerfer lackiert und montiert'Zierblenden für Aussenspiegel, Carbon matt'Seitenschweller lackiert und montiert'Heckspoiler II GTS lackiert montiert 'Multifunktionales Tagfahrlicht montiert LeistungsKIT TA 097 / T2 FÜR 997 turbo inkl. Montage 'Mehrleistung 73 kW/ 100 PS'Mit Sportluftfiltereinsatz'Mit Motoroptikpaket aus Carbon'Mit Krümmeranlage aus Edelstahl'Mit Turbolader T20 VTG'Motorelektronik 097/T2 Austausch gegen Serie'Sportausupuffanlage'Sportendrohre'Gewindefahrwerk Vario Plus inkl. Noslift mit verstärkter Batterie 'Formula III 8,5 x 19 Zoll'Formula III 11 x 19 Zoll'RF 235/35ZR19 Conti Force Contact'RF 305/30ZR19 Conti Force Contact 'Reifenelektronik-Kit montiert'Distanzscheiben 15 mm montiert 'Karosseriearbeiten/Radfreigang'Sicherheitsgurte vorne in rot montiert 'Sicherheitsgurte Rücksitzbank rot montiert 'Handbremshebelunterteil in Leder bezogen 'Lackierungen in Indischrot Innenraum 'Lackierung Ringe Kombiinstrument high gloss silber 'Instrumentenzifferblattsatz rot/schwarz 'Sportchronozifferblattsatz rot/schwarz '3-Speichen PDK Sportlenkrad, Leder schwarzoMittelmarkierung rot mit Alcantara unterlegtoAirbag-Prallkissen schwarz Lackierung Schaltpaddle am PDK Lenbkrad Indischrot und schwarz (6 Teilig)'Pedal-Kit Aluminium, montiert'Fussstütze Aluminium, montiert'Einstiegsleisten beleuchtet, montiert'Fussmattensatz 4 teilig mit Logo 'Fussmattensatz, 4-teiligoTeppich schwarz;
1.6 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. 911 Turbo
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. 911 Turbo (Coupé)
T. Umbau GT Street R 660 PS
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. 911 Turbo
Schaltgetriebe, Benzin, Coupé, 660 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau GT Street R 660 PS
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
T. 'GT STREET R' LACKIERT UND MONTIERT 'Frontspoiler GTR mit allen Luftführungen, Carbon-Splitter -Luftauslass und - Flics'Umbaukit Wasserkühler Frontspoiler GTR'Aerohaube Carbon'Satz Scheinwerferblenden'Aerodynamic Carbon-Kotflügel'Satz Carbon Spiegelblenden'Seitenschweller GT'Aero-Luftkanäle für Kotflügel hinten mit integrierten Carbon Luftführungen'Heckschürze GTR mit Luftführungen für Ladeluftkühler,Carbon-Heckdiffusor, -Aerowing und Luftauslassgitter'Dachspoiler Carbon'Heckspoiler GTR' T. Haupenwappen'Schriftzüge'2 farbig Haube, Dach und Hecklfügel in grau N4KOMPLETTLACKIERUNG MATTSCHWARZ LEISTUNGSKIT TA 097/T3.1 SCHALTGETRIEBE ca. PLUS 180 PS FORMULA II 8,5 X 20 ET 52 VAFORMULA II 12 X 20 ET 50 HALACKIERUNG RADSTERN FORMULA III RAD IN WAGENFARBE 'Inkl. NabendeckelBEREIFUNG'2 X RF 245/30 ZR 20 PILOT SPORT CUP'2 X RF 315/25ZR20 PILOT SPORT CUPREIFENDRUCKELEKTRONIK-KIT 433 MHZ EUROPA GEWINDEFAHRWERK VARIO PLUS MIT NOSELIFT ZIERNÄHTE IN GELB (VERSION1)'Armaturenbrett'Türverkleidungen'Türgriffe/Kartentaschenklappen'Seitenverkleidungen hinten'Sitze (vorne/hinten)'HandbremshebelAIRBAG 3-SPEICHEN LENKRAD CARBON LINE KIT I ARMATURENBRETT MONTIERTCARBON LINE KIT II UND TÜREN MONTIERTPEDAL-KIT IN ALUMINIUM FUSSSTÜTZE ALUMINIUM EINSTIEGSLEISTEN IN CARBON ' T.' BELEUCHTET LACKIERUNG OPTIK PAKET I (MITTELKONSOLE & ASCHENBECHER) LACKIERUNG OPTIK PAKET II (SPORTSITZE) LACKIERUNG OPTIK PAKET III INSTRUMENTEN-ZIFFERBLATTSATZ in gelb SICHERHEITSGURTE FÜR VORDERSITZE UND RÜCKSITZE IN GELB FUSSMATTENSATZ FÜR LINKSLENKER 4-TEILIG mit Ledereinfassung schwarz/ Nähte gelb;
1.7 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. 911 Turbo Cabrio
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. 911 Turbo Cabrio (Cabriolet)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. 911 Turbo Cabrio
Schaltgetriebe, Benzin, Cabriolet, 500 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
GANZLACKIERUNG IN MATTSCHWARZ'Inklusiv Demontage und Montage T.: LED Tagfahrlicht3'000.00 T.: FRONTSPOILER II LACKIERT MONTIERT T.: SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT MONTIERT T.: SPIEGELBLENDEN MATT SILBER MONTIERT T.: SEITENSCHWELLER MONTIERT LACKIERT T.: HECKSCHÜRZE II NEUES MODELL LACKIERT MONTIERT'Mit LED Lampensatz 2010 Modell'Auf Facelift angepasst T.: HECKSPOILER III LACKIERT MONTIERT T.: NOSELIFT FAHRWERKSYSTEM'InklusivMontage und Vermessung T.: PEDALKIT ALUMINIUM MONTIERT T.: FUSSTÜTZE ALUMINIUM MONTIERT T.: 3 SPEICHEN SPORTLENKRAD MIT AIRBAG IN LEDER ÜBERZOGEN T.: FUSSMATTENSATZ MIT LOGO T.: RADFREIGANG KAROSSERIE T.: FELGEN VORDER - UND HINTERACHSE'2X 8,5 X 20 FORMULA III MIT 245-30 ZR 20'2X 12 X 20 FORMULA III MIT 325-25 ZR 20 T.: PERFORMONCE KIT V T.: REIFEN ELETRONIK KIT T.: TÜREINSTIEGSLEISTEN MONTIERT T.: AUSPUFFBLENDEN CHROM MONTIERT T.: SPORTAUSPUFFANLAGE MONTIERT MIT PLUS 20 PS T.: LUFTAUSTRITT CARBON MATT MONTIERT T.: LEDERPAKET I ALLES ROT GENÄHT;
1.8 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. 911 Turbo Cabrio
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. 911 Turbo Cabrio (Cabriolet)
T. UMBAU
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. 911 Turbo Cabrio
Schaltgetriebe, Benzin, Cabriolet, 500 PS, schwarz, Occasion, T. UMBAU
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
T.: FRONTSPOILER II LACKIERT MONTIERT T.: SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT MONTIERT T.: SPIEGELBLENDEN MATT SILBER MONTIERT T.: SEITENSCHWELLER MONTIERT LACKIERT T.: HECKSCHÜRZE II MIT DIFUSOR MONTIERT UND LACKIERT T.: HECKSPOILER III LACKIERT MONTIERT T.: SPORTFEDERN MONTIERT FAHRZEUG VERMESSEN T.: PEDALKIT ALUMINIUM MONTIERT T.: FUSSTÜTZE ALUMINIUM MONTIERT T.: 3 SPEICHEN SPORTLENKRAD MIT AIRBAG IN LEDER ÜBERZOGEN T.: FUSSMATTENSATZ MIT LOGO T.: RADFREIGANG KAROSSERIE T.: 2X 8,5 X 20 FORMULA II MIT 245-30 ZR 20 T.: 2X 12 X 20 FORMULA II MIT 325-25 ZR 20 T.: PERFORMONCE KIT V T.: REIFEN ELETRONIK KIT T.: TÜREINSTIEGSLEISTEN MONTIERT T.: AUSPUFFBLENDEN CHROM MONTIERT T.: SPORTAUSPUFFANLAGE MONTIERT MIT PLUS 20 PS T.: LUFTAUSTRITT CARBON MATT MONTIERT;
1.9 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. 911 Turbo Cabrio
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. 911 Turbo Cabrio (Cabriolet)
T. Umbau als GT Street R
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. 911 Turbo Cabrio
Automat, Benzin, Cabriolet, 630 PS, blau, Vorführmodell, T. Umbau als GT Street R
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
SONDERLACKIERUNG FÜR GT STREET R (BASIS 997 Turbo)'Inkl. Mehrschicht-Lackierung jeansblau matt'Demontage und Montage für LackierungAir Brushing Jeans BasisAerokit GT Street R LACKIERT UND MONTIERT'Frontspoiler GTR mit Fronsplitter und seitlichen Zusatzführungen'Aero-Fronthaube 'Frontkotflügel aus Kohlefaser'Aero-Luftkanäle in Seitenteilen'Zierblenden für Scheinwerfer'Zierblenden für Aussenspiegel'Seitenschweller GT'Heckverkleidung GTR'Heckspoiler GT'Frontsplitter, Luftauslasskanal, Zierblenden für Aussenspiegel'Heckdiffusor und Luftführungen in KohlefaserAEROHAUBE INNEN BEZOGEN'Mit Jeans bezogenMULTIFUNKTIONALES TAGFAHRLICHT Mulitfunktionales Tagfahrlicht mit Tagfahr- und Blinkleuchte in LED TechnikSpiegelarbeiten'Montage Satz Spiegeldreiecke'Lackierarbeiten Spiegelunterschale signalblauDoming-Aufkleber 'GT Street R', lackiert in signalblauHeckleuchten Klarglas, montiertBremssättel in Wunschfarbe, lackiert, montiertBestehend aus:'6-Kolben Bremssattel vorne L/R'4-Kolben Bremssattel hinten L/R'Im Tausch gegen Originalteile'In signalblau lackiert, T. Schriftzug schwarz mattFORMULA RACE Forged Rad 8.5 x 20 ET 40, VA 2 x vorne 'Zentralverschluss Schmiederad gewichtsoptimiert'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in titangrauFORMULA RACE Forged Rad 12 x 20 ET 50, HA 2 x hinten 'Zentralverschluss Schmiederad gewichtsoptimiert'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in titangrauRF 245 / 30 ZR 20 PILOT SPORT CUP + 2 STÜCKRF 315 / 25 ZR 20 PILOT SPORT CUP + 2 STÜCKMontage Reifen und Wuchten REIFENDRUCKELEKTRONIK-KIT 433 MHZ EUROPA MONTIERTLEISTUNGSKIT TA 097 / T2 FÜR 997 TURBO INKL MONTAGE 'Mehrleistung 73 kW/ 100 PS'Mit Sportluftfiltereinsatz'Mit Motoroptikpaket aus Carbon'Mit Krümmeranlage aus Edelstahl'Mit Turbolader T20 VTG'Motorelektronik 097/T2 Austausch gegen Serie AUSPUFFENDROHRE T. IN SCHWARZ-CHROM MONTIERT GEWINDEFAHRWERK VARIO PLUS MONTIERT MIT NOSELIFT SYSTEM Für Fahrzeuge mit PASM Fahrwerk, bestehend aus: '4 Sportfedern (Hauptfedern)'4 Sportfedern (Zusatzfedern)'4 Gewindestossdämpfer mit elektrischer DämpferkraftverstellungLEDERARBEITEN / INNENRAUM: Komplettlederausstattung montiertbestehend aus: Leder blau, Nähte savanna, diverses in Jeans 'Armaturenbrettober- und Unterteile'Mittelkonsoleneinheit'Klappdeckel Tunnelkonsole'Schalthebel mit Manschette'Handbremshebel'Sonderanfertigung: Jeans Applikationen 19 Stunden Mehraufwand füretc. Farbangleichung Kunstoffteile für die Lederausstattung Schriftzug-GT Street R- Logo gesticktKofferraummatteLedertasche mit T. Logo (Metall) für Kofferraummatte in JeansLackierungen in yachtingblauHardtop Dachhimmel + Verdeck 3-SPEICHEN SPORTLENKRAD MIT SCHALTPADDELS, INKL. AIRBAGInstrumentenzifferblattsatz, montiertSportchrono-Zifferblattsatz, montiertHandbremshebelunterteil montiertRinge Kombiinstrument, lackiert in galvanosilber, montiertWählhebel PDK, montiert, lackiertEinstiegsleisten GT Street R, beleuchtet, montiertPedal-Kit in Aluminium, montiertFussstütze Aluminium eloxiert, montiert;
1.10 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Boxster S 3.2
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Boxster S 3.2 (Cabriolet)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Boxster S 3.2
Schaltgetriebe, Benzin, Cabriolet, 280 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
T.: AERO KIT WIDEBODY MONTIERT LACKIERT T.: HECKSPOILER MONTIERT LACKIERT T.: PERFORMANCE KIT WIDEBODY 20'' MONTIERT T.: RÄDERSATZ FORMULA 20 8.5X20 UND 11X20 GTS T.: 3 SPEICHENSPORTLENKRAD MONTIERT MIT NABE IN LEDER T.: LEDERPAKET SITZE VERKLEIDUNGEN INNENRAUM T.: FEDERNSATZ MONTIERT VERMESSEN T.: OPTIKPAKET C2 LACKIERT DE UND MONTIERT T.: OPTIKPAKET C3 LACKIERT DE UND MONTIERT T.: PEDALKIT MONTIERT T.: FUSSSTÜTZE MONTIERT T.: EINSTIEGSLEISTEN MONTIERT;
1.11 …
1.12 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayenne Turbo
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayenne Turbo
Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 560 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
Aero-Kit Magnum lackiert und montiert' T. Multifunktionales Tagfahrlicht inkl. Steuergerät und Kabelsatz'Frontverkleidung mit integrierten Luftführungen,Doppelscheinwerfereinheit und Frontgrilleinsatz'Kotflügelverbreiterungen vorn/hinten'Seitenschwellerverkleidung'Heckklappenverkleidung'Heckverkleidung mit Diffusor-Optik'Grille in Wunschfarbe'Lampenschächte in Wunschfarbe'Zierleisten mit MAGNUM-Schriftzug 'schwarz''Diffusorrahmen in Wunschfarbe'MAGNUM-Aufkleber Heck in platinumgrau matt'Multifunktionales Tagfahrlicht 'schwarz''Zusatzscheinwerfer XenonAero-Motorhaube, lackiert und montiert'mit integrierten Luftführungen'Lackierung Stege in Aero-Motorhaube ' T. Emblem Scheinwerferblenden, lackiert und montiert2-teiligsportlicher Lookpassend auf Original-ScheinwerferDachspoiler, lackiert und montiert'5-teilig lackieren'Inkl. Halteseil Heckspoiler (Ersatz)Heckspoilerblende3-teiligOptikpaket I 'schwarz glänzend'Beschichtung in Wunschfarbe:'Fensterrahmenleisten (8-teilig)Umfeldbeleuchtung, montiert zum Verbau in T. Seitenschwellerbestehend aus:'5 LED Leuchten pro Seite'und Kabelbaum Leistungskit TA 058 / T1Mehrleistung ca. 44kW / 60PS 80Nmauf Basis 4,8l, 368kW / 500PS 700Nmbestehend aus:'Halter - Techtronic' T.- Kabelbaum' T.- Techtronic Abgasanlage 'Sport'bestehend aus:'Endschalldämpfer in Edelstahl poliert'Verbindungsrohre rechts und links'Montagekitmit EG-TypengenehmigungAuspuffendrohre für T. Abgasanlage, montiertbestehend aus:'Edelstahlendrohre Doppeloval T. Design Glanzchrom mit LogoMotoroptik-Paket 'glänzend', montiertbestehend aus:'Zylinderkopfabdeckung L/R in Carbon'Motorabdeckung vorn in Carbonmit T. Logo'Beschichtung der Motorabdeckungen in flashrot4x FORMULA III Forged-Rad, lackiert10,5 x 22 ET 61'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in sterlingsilber'Radstern in Wunschfarbe inkl. Innenbett4x RF 295/30ZR22 CSC 5Pfür Vorder- und Hinterachse4x Montage Reifen mit Wuchten(Gewichte an Felgeninnenseite)Reifendruckelektronik-Kit, montiert Europa 433 MHz für Fahrzeuge mit RDK-Systemfür Formula 20'-23' und alle Serienräderbestehend aus:'4x Reifendruckelektronik'4x ReifendruckventilPerformance-Kit Magnum Formula 20' - 22', montiert & lackiert zur Spurverbreiterung an Vorder- und Hinterachsebestehend aus:'2x 31mm Distanzscheiben vorne'2x 48mm Distanzscheiben hinten'16x Radmuttern Alu'4x Radschlossmuttern'1x Schlossadapter'4x Lackierung Distanzscheibe'Montage an der Rückenlehne des Vordersitzes3-Speichen PDK Sportlenkrad, Leder zur Aufnahme der original Airbageinheit 'ergonomisch geformt' besonders griffig durch perforiertes Leder mit handgefertigter Ziernaht'Leder Serienfarbe, mehrfarbig,mit oberem Segment in carbon'Lenkradpralltopf in Leder Airbag Prallkissen, Lenkrad mit Leder beziehen Schaltpaddle, montiert für PDK Lenkrad mit Schiebetasten'Ersetzt die Original Schiebetasten gegen Schaltpaddles passend für alle Fahrzeuge mit PDK-Lenkrad (mit Schiebetasten).in Wunschfarbe lackiert und '+' und '-' ausgelegt Lackierung in 'galvano Silber'Instrumenten-Zifferblattsatz (Farbe nach Wahl), montiert4-teilig bestehend aus:'Tachometer (km/h)'Drehzahlmesser'Tankanzeige, Wassertemperatur'Öldruck, ÖltemperaturKompass-Zifferblatt (Farbe nach Wahl), montiert in Lederfarbe offwhite Einstiegsleisten 'individuell' beleuchtet Satz Einstiegsleisten individuell beleuchtet vorn und hinten Kofferraummatte Für Fahrzeuge mit Mehrausstattung orig. 'Original-Velours mit Ledereinfassung'Für 2- und 4-Zonenklimaanlage;
1.13 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayenne Turbo
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayenne Turbo
Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 500 PS, schwarz, Neu, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
Aero-Kit Magnum bestehend aus:' T. Multifunktionales Tagfahrlicht Doppelscheinwerfereinheit und Frontgrilleinsatz'Multifunktionales Tagfahrlicht 'schwarz''Zusatzscheinwerfer Xenon Lackierung Aero-Kit MagnumAero-Motorhaube Scheinwerferblenden2-teiligsportlicher Lookpassend auf Original-ScheinwerferDachspoiler Optikpaket II Performance-Kit Magnum Formula II + III 4x FORMULA III Forged-Rad Reifendruckelektronik-Kit Leistungskit TA 058 / T1Mehrleistung ca. 44kW / 60PS 80NmMotoroptik-Paket Auspuffendrohre für T. Abgasanlage 1 Satz Bremssattel 3-Speichen PDK Sportlenkrad, Leder Schaltpaddle in Wunschfarbe für PDK Lenkrad mit Schiebetasten Instrumenten-Zifferblattsatz Einstiegsleisten 'Individuell' beleuchtet Pedal-Kit (Tiptronic) Fussstütze'1-teilig'eloxiertFußmattensatz;
1.14 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayenne Turbo
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayenne Turbo
Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 500 PS, rot, Neu, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
Sonderlackierung Magnum in ferrarirotAero-Kit Magnum lackiert und montiert Ab Mj 11 bestehend aus:' T. Multifunktionales Tagfahrlicht inkl. Steuergerät und Kabelsatz'Frontverkleidung mit integrierten Luftführungen,Doppelscheinwerfereinheit und Frontgrilleinsatz'Kotflügelverbreiterungen vorn/hinten'Seitenschwellerverkleidung'Heckklappenverkleidung'Heckverkleidung mit Diffusor-Optik'Grille in Wunschfarbe'Lampenschächte in Wunschfarbe'Zierleisten mit MAGNUM-Schriftzug 'schwarz''Diffusorrahmen in Wunschfarbe'MAGNUM-Aufkleber Heck in platinumgrau matt'Multifunktionales Tagfahrlicht 'schwarz''Zusatzscheinwerfer XenonAero-Motorhaube, lackiert und montiert'mit integrierten Luftführungen'Lackierung Grill Aero-Motorhaube Optikpaket I 'schwarz glänzend'Beschichtung in Wunschfarbe:Umfeldbeleuchtung, montiertbestehend aus:'5 LED Leuchten pro Seite'und Kabelbaum Leistungskit TA 058 / T1Mehrleistung ca. 44kW / 60PS 80Nmauf Basis 4,8l, 368kW / 500PS 700Nm T.- Techtronic Abgasanlage 'Sport'bestehend aus:'Endschalldämpfer in Edelstahl poliert'Verbindungsrohre rechts und links'Montagekitmit EG-TypengenehmigungAuspuffendrohre für T. Abgasanlage, montiertbestehend aus:'Edelstahlendrohre Doppeloval T. Design GlanzchromMotoroptik-Paket 'glänzend', montiertbestehend aus:'Zylinderkopfabdeckung L/R in Carbon'Motorabdeckung vorn in Carbon'Beschichtung der Motorabdeckungen in flashrot4x FORMULA III Forged-Rad, lackiert10,5 x 22 ET 61'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in sterlingsilber'Radstern in Wunschfarbe inkl. Innenbett4x RF 295/30ZR22 CSC 5Pfür Vorder- und HinterachseReifendruckelektronik-Kit, montiertPerformance-Kit Magnum Formula 20' - 22', montiert & lackiert zur Spurverbreiterung an Vorder- und Hinterachsebestehend aus:'2x 31mm Distanzscheiben vorne'2x 48mm Distanzscheiben hinten'16x Radmuttern Alu'4x Radschlossmuttern'1x Schlossadapter'4x Lackierung Distanzscheibe INTERIEUR VERSION IIExklusiv-Interieur de Sede 'Classic', montiertFahrzeug-Innenausstattung mit Einzelsitzanlage im Fond, Fondmittelkonsole Sitze mit Soft-Comfort Polsterung und Zusatzkissen im Fond in Original de Sede Nappa- und Neck-Leder Kühlbareinheit Fond montiert Farbangleich Optikpaket IV Ausführung in Wunschfarbe umfasst alle Kunststoffteile in Softtouch-Lack:'Blenden'Einfassungen'KleinteileEntertainment Paket W2 (Twin Version), montiertZwei-Platz-Ausführung DVD-Player'6-Fach DVD-Wechsler mi Carbon-Line Kit I, montiertCarbon-Line Kit II, montiert 3-Speichen PDK Sportlenkrad Schaltpaddle, montiert Instrumenten-Zifferblattsatz (Farbe nach Wahl) Einstiegsleisten 'individuell' beleuchtet;
1.15 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayenne Turbo
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen)
T.
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayenne Turbo
Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 500 PS, schwarz, Neu, T.
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
FRONTSPOILER I MONTIERT UND LACKIERT'Frontspoilerverkleidung PU 'Lackierung Splitter'Lackierung MittelstegSEITENBLINKLEUCHTENSCHEINWERFERBLENDEN MONTIERT UND LACKIERTSEITENSCHWELLER ORIGINAL MONTIERT UND LACKIERTTUER-/SEITENPLANKEN LACKIERT UND MONTIERTLACKIERUNG TEILEKIT VERBREITERUNGHECKSCHÜRZE I MONTIERT UND LACKIERT'Mit DiffusoreinsatzHECKLEUCHTENBLENDEN MONTIERT UND LACKIERTAERO-MOTORHAUBE LACKIERT UND MONTIERT'Mit integrierten LuftführungenLACKIERUNG UNTERBODENSPOILERHECKSCHÜRZE I LACKIERT UND MONTIERT'Lackierung Diffusor'Lackierung Zierblenden HeckleuchteDACHSPOILER LACKIERT UND MONTIERT'Inkl. HalteleisteAUSSENSPIEGEL LACKIERT UND MONTIERT'Aussenspiegelunterteil'Aussenspiegelfluss'Lackierung LichteinheitMULTIFUNKTIONALES TAGFAHRLICHT 'CHROM' MONTIERT'Kombileuchte; Tagfahrlicht, Standlicht,und Blinkleuchte'SteuergerätLED LICHTPAKET 'CHROM' MONTIERT'LED Fernscheinwerfer'LED Nebelscheinwerfer'EinbausatzFORMULA III FORGED-RAD 10,5 X22 ET 61'Inkl. Reifen RF 295/30ZR22 'Schmiederad'Lackiert inkl. Nabendeckel meteorgrauREIFENDRUCKELEKTRONIK-KIT MONTIERT1 SATZ BREMSSAETTEL BESCHICHTET'Farbton gelb/ T. Schriftzug schwarz Luftfederungsmodul Sport ABGASANLAGE SPORT MONTIERT'Endschalldämpfer in Edelstahl poliertAUSPUFFENDROHRE 'Edelstahlendrohre Doppeloval in GlanzchromMOTOROPTIK-PAKET GLÄNZEND MONTIERTLEISTUNGSKIT TA 058 /T1 MONTIERT'Mehrleistung 60 PSSPORTLUFTFILTER MONTIERTINTÉRIEURZIERNÄHTE IN GELB'Armaturenbrett'Mittelkonsole'Mittelarmlehne'Türverkleidungen v/h'Armauflage'Türgriffe / Armauflagen'Sitze (vorn) / Sitzbank (hinten)TÜRGRIFFE MIT LEDER BEZOGEN UND MONTIERT'Ziehrnähte gelb LACKIERUNG METEORGRAU 'Armauflage Grundelemente vorne u. hinten3-SPEICHEN PDK MULTIFUNKTIONSLENKRAD MONTIERT'Ergonomisch geformt'Besonders griffig durch perforiertes Leder inkl. Ziernaht'Airbag Zierrahmen lackiertAIRBAG-PRALLISSEN mit Leder schwarz bezogenSCHALTPADDLES IN WUNSCHFARBE MONTIERTPEDALSATZ UND FUSSSTÜTZEN MONTIERTINSTRUMENTEN-ZIFFERBLATTSATZ MONTIERT'Tachometer'Drehzahlmesser'Tankanzeige, Wassertemperatur'ÖltemperaturanzeigeEINSTIEGSLEISTE BELEUCHTET MONTIERTKOFFERRAUMMATTE MIT LOGO T. BODENTEPPICHE MIT LOGO;
1.16 …
1.17 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayenne Turbo
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen)
T. Umbau 600 PS
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayenne Turbo
Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 450 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau 600 PS
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
T. Aerodynamik' T.: MAGNUM AERO KIT II LACKIERT MONTIERT' T.: AEROMOTORHAUBE MONTIERT LACKIERT' T.: SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT MONTIERT ' T.: HECKLEUCHTENBLENDE MONTIERT LACKIERT T.: FORMULA 10 X 22 295-30 ZR 22 GUN SMOK D T.: LUFTFEDERUNGSMODUL SPORT MONTIERT T.: PERFORMONCE KIT MONTIERT T. Motor Umbau' T.: MOTORLEISTUNGSKIT TA 048 600 PS' T.: MOTOROPTIKPAKET MONTIERT LACKIERT' T.: AUSPUFFANLAGE MONTIERT' T.: AUSPUFFENDROHRE MONTIERT T. Interieur' T.: LEDERLENKRAD INKL AIRBAG UND NABE' T.: LEDERAUSSTATTUNG VERSION II ROT SCHWARZ' T.: LEDERVERSION II MONTIERT' T.: TEPPICHBODENAUSSTATTUNG KOMPLETT' T.: FUSSMATTENSATZ MIT LOGO' T.: ZIFFERBLATTSATZ MONTIERT' T.: CARBON LINE KIT I MONTIERT' T.: CARBON LINE KIT II MONTIERT' T.: FUSSTÜTZE MONTIERT ALU' T.: PEDALSATZ MONTIERT ALU' T.: HALTEGRIFFE MITTELKONSOLE MONTIERT T.: OPTIKPAKET II GUN SMOKE AUSGEFÜHRT T.: SPIEGELUNTERTEIL LACKIERT;
1.18 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayenne Turbo
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayenne Turbo
Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 500 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
T. GANZLACKIERUNG MATTSCHWARZ DEZEMBER 2011 KOMPLETT ZERLEGT ALLES DEMONTIERT NEU ANGEPASSTUND NACH LACKIERUNG WIEDER MONTIERT ANTEIL T. MAGNUM AERO KIT II LACKIERT MONTIERT KOMPLETT T. AERO MOTORHAUBE MONTIERT UND LACKIERT T. SCHEINWERFERBLENDEN MONTIERT UND LACKIERT T. HECKLEUCHTENBLENDEN MONTIERT UND LACKIERT T. MOTOROPTIKPAKET CARBON UND FLASHROT T. FORMULA 10X22 295/30ZR22 CROSSCONTACT T. FORMULARAD 4X LACKIERUNG RADSTERN TITAN T. PERFORMANCE KIT MAGNUM MONTIERT T. LUFTFEDERUNGSMODUL SPORT MONTIERT T. LEISTUNGSKIT CH TA048/T1 T. AUSPUFFANLAGE NICHT ZULÄSSIG IN CH T. AUSPUFFENDROHRE T. 3 SPEICHEN AIRBAG SPORTLENKRAD MEDIUM T. INSTRUMENTENZIFFERBLATTSATZ IN TITAN T. KARBON LINE KIT I MONTIERT T. KARBON LINE KIT II MONTIERT T. FUSSMATTEN MIT LOGO GESTICKT 2X T. KOFFERRAUMMATTE MIT LOGO GESTICKT T. LEDERARBEITEN T. ARMAUFLAGE MITTELKONSOLE T. ARMAUFLAGE MITTELKONSOLE HINTEN T. ARMAUFLAGE TÜREN VORNE UND HINTEN T. HALTEGRIFFE MITTELKONSOLE T. SITZMITTELTEIL VORNE 2X T. SITZMITTELTEIL HINTEN T. MULTIMEDIA EINBAU KIT 2 PLATZ AUSFÜHRUNG T. MULTIMEDIA SYSTEM W II 6 CD 2 LCD SX STEREO T. MONTAGE MULTIMEDIA SYSTEM II:
1.19 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayenne Turbo
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen)
T. Umbau Magnum
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayenne Turbo
Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 535 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau Magnum
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
T.: AEROKIT MAGNUM MONTIERT LACKIERT T.: AERO MOTORHAUBE MONTIERT LACKIERT T.: SCHEINWERFERBLENDEN MONTIERT LACKIERT T.: HECKLEUCHTENBLENDEN MONTIERT LACKIERT T.: MOTOROPTIKPAKET CARBON MONTIERT T.: LUFTFEDERUNGSMODUL MONTIERT T.: AUSPUFFANLAGE SPORT MONTIERT NICHT STVA KOMFORM T.: AUSPUFFENDROHRE DOPPELROHRVERSION CHROM T.: PERFORMONCE KIT VORNE 43 HINTEN 31 MONTIERT T.: FORMULA II 10,5 X 22 GTS MIT 295-30 ZR 22 T.: FORMULA II 11,5 X 22 GTS MIT 315-30 ZR 22 T.: SPORTBREMSANLAGE 2X 6 KOLBEN 2 X 4 KOLBEN IN SILBER T.: TÜRGRIFFE IN WUNSCHFARBE MONTIERT LACKIERT T.: EXCLUSIV INTERIEUR DE SEDE CLASSIC T.: KÜHLBAREINHEIT FOND MONTIERT T.: 3 SPEICHEN SPORTLENKRAD MEDIUM MIT AIRBAG LEDER + EDELHOLZ T.: EDELHOLZKIT DE SEDE VOGELAUGENAHORN MIT HALTEGRIFFEN MITTELKONSOLE T.: EINSTIEGSLEISTEN BELEUCHTET MONTIERT T.: INSTRUMENTENZIFFERBLATTSATZ WUNSCHFARBE MONTIERT T.: ALUMINIUMPEDALSATZ TIPPTRONIC MONTIERT T.: ALUMINIUMFUSSTÜTZE MONTIERT T.: FUSSMATTENSATZ MIT 4 LOGO T.: KOFFERRAUMMATTE MIT LOGO T.: EXTERIEUR AUSSENLICHTPAKET MONTIERT T.: OPTIKPAKET III CHROM T.: ENTERTAINMENT PAKET W 2 BESTHEND AUS DVD WECHSLER 2X6,5 ZOLL TOUCH SCREEN +BRETIBILD- MONITOREN T.: ENTERTAINMENT PAKET IPOD APPLE II MONTIERT T.: OPTIKPAKET I WUNSCHFARBE FENSTERRAHMENLEISTEN,
T.: TÜRGRIFFE IN WUNSCHFARBE MONTIERT LACKIERT, T.: EXCLUSIV INTERIEUR DE SEDE CLASSIC, T.: KÜHLBAREINHEIT FOND MONTIERT, T.: 3 SPEICHEN SPORTLENKRAD MEDIUM MIT AIRBAG LEDER MIT EDELHOLZ, T.: EDELHOLZKIT DE SEDE VOGELAUGENAHORN MIT HALTEGRIFFEN MITTELKONSOLE, T.: EINSTIEGSLEISTEN BELEUCHTET MONTIERT;
1.20 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayenne Turbo
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen)
T. Umbau Magnum 680 PS
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayenne Turbo
Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 500 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau Magnum 680 PS
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
AEROKIT MAGNUM MONTIERT LACKIERT'Frontverkleidung mit integrierten Luftführungen'Doppelscheinwerfereinheit und Frontgrilleinsatz schwarz'Kotflügelverbreiterungen vorne und hinten'Seitenschwellerverkleidung'Heckklappenverkleidung'Heckverkleidung mit Diffusor-Optik AEROMOTORHAUBE MONTIERT LACKIERTOPTIKPAKET II 'MATTSILBER' LACKIERT MONTIERT'Frontgrilleinsatz (3-fach)'Leuchtenschacht rechts und links'HeckdiffusoreneinsatzInkl. Türgriffe'Haubenstege'Blende an FrontspoilerSAULENVERKLEIDUNG B- UND C IN SCHWARZMATT INKL. MONTAGEMOTOROPTIKPAKET MONTIERT'Zylinderkopfabdeckung li + re in Carbon mit T. Schriftzug'Motorabdeckung vorn in Carbon'Motorabdeckungen in flashrotSCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT MONTIERTHECKLEUCHTENBLENDE LACKIERT MONTIERT2 X FORMULA II GTS 10.5 X 22' INKL. PNEU Continental 295/30 22'5-Speichen Monoblock-Rad in mehrteiligem Sportdesign2 X FORMULA II GTS 10.5 X 22' INKL. PNEU Continental 335/25 22REIFENDRUCK-ELEKTRONIKKIT'Elektronikkit für RDKLEISTUNGSKIT TA055/T2 MONTIERT 670 PSPERFORMANCE KIT MAGNUM'Spurverbreiterung vorne 86mm - Hinterachse 62 mmAUSPUFFANLAGE SPORT MONTIERT NICHT STVA KONFORM'Mit Endschalldämpfer in Edelstahl polieirtAUSPUFFENDROHRE EDELSTAHL MONTIERT'Zweiflutig links und rechts, verchromt'Mit geprägtem T. SchriftzugLUFTFEDERUNGSMODUL 'SPORT'EXCLUSIV-INTERIEUR T. DE SEDE 'CLASSIC''Sitze mit Soft-Comfort Polsterung und Zusatzkissen im Fond 'Armaturenbrettober-/-unterteile'Mittelkonsoleneinheit komplett'Lenkrad mit Airbag'Türverkleidung vorn/hinten'Türgriffe, Blenden, Armlehnen'Sitze vorn / hinten inkl. Verblendungen'A/B/C/D Holmverkleidungen'Dachhimmel (MicroSede/Alcantara)'Sonnenblenden 4-fach'Gepächraum- & Heckklappenverblendungen'Fussraum in Neck-Leder/Teppichkombination'Fussbodenteppiche mit Softpolsterung & LedereinfassungCARBON-KIT DE SEDE 3- SPEICHEN AIRBAG -SPORTLENKRAD MEDIUM T. ENTERTAINMENT PAKET W2 (TWIN VERSION) INKL. TVEXTERIEUR-LICHT-PAKET;
1.21 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayenne Turbo S
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayenne Turbo S (SUV / Geländewagen)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayenne Turbo S
Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 521 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
T. Magnum Umbau September 2009 T. UMBAU ZU MAGNUM SEPTEMBER 2009 T. NACHRÜSTSATZ LED LAMPEN T. MAGNUM UMBAUSATZ MONTIERT LACKIERT T. SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT UND MONTIERT T. FORMULA 10 X 22 ZOLL RÄDER T. HECKFLÜGELBLENDEN MONTIERT LACKIERT T. PERFORMANCE KIT MAGNUM MONTIERT T. AUSPUFFENDROHRE MONTIERT T. LENKRAD MONTIERT T. BODENTEPPICHE MONTIERT T. GITTER VORNE ALLE DREI SOWIE HECKDIFUSOR UND SPIEGELUNTERTEILE IN SILBER LACKIERT T. LUFTFEDERUNGSMODUL EINGEBAUT T. PEDALKIT MONTIERT T. UMBAU TOTAL;
1.22 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayenne Turbo S
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayenne Turbo S (SUV / Geländewagen)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayenne Turbo S
Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 521 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
T. Magnum Umbau September 2009 T. UMBAU ZU MAGNUM SEPTEMBER 2009 T. NACHRÜSTSATZ LED LAMPEN T. MAGNUM UMBAUSATZ MONTIERT LACKIERT T. SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT UND MONTIERT T. FORMULA 10 X 22 ZOLL RÄDER T. HECKFLÜGELBLENDEN MONTIERT LACKIERT T. PERFORMANCE KIT MAGNUM MONTIERT T. AUSPUFFENDROHRE MONTIERT T. LENKRAD MONTIERT T. BODENTEPPICHE MONTIERT T. GITTER VORNE ALLE DREI SOWIE HECKDIFUSOR UND SPIEGELUNTERTEILE IN SILBER LACKIERT T. LUFTFEDERUNGSMODUL EINGEBAUT T. PEDALKIT MONTIERT, T. UMBAU TOTAL, T. HERBSTAKTION NICHT FACE LIFT MAGNUM 20 %, T. LED LAMPEN ZU MAGNUMSATZ, T. BLENDENSATZ INNEN OLIVO HOLZ IN SCHWARZ ERSTELLT,, T. MAGNUM UMBAUSATZ MONTIERT LACKIERT;
1.23 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayman S 3.4
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayman S 3.4 (Coupé)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayman S 3.4
Automat, Benzin, Coupé, 295 PS, silber, Occasion, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
T.: LEDERPAKET GROSS T.: LACKIERUNG INNEN ALU SILBER SHINY T.: OPTIKPAKET I MONTIERT T.: OPTIKPAKET II MONTIERT T.: FUSSMATTENSATZ T.: FRONTSTEG DEMONTIERT UND LACKIERT T.: HECKSCHÜRZE DEMONTIERT UND LACKIERT T.: AUSPUFFENDROHRE SCHWARZ VERCHROMT T.: FRONTSPOILER MONT LACKIERT T.: SEITENSCHWELLER MONTIERT LACKIERT T.: HECKSPOILER I MONTIERT LACKIERT T.: SPIEGELBLENDEN LACKIERT MONTIERT T. . FEDERNSATZ MONTIERT VERMESSEN T. FORMULA 8,5 X 20 SILBER T.: FORMULA 11 X 20 TEC HART : DISTANZSCHEIBEN 15 MM T.: PEDALKIT MONTIERT T.: FUSSTÜTZE T.: EINSTIEGSLEISTEN BELEUCHTET T.: AIRBAGLENKRAD INKL. AIRBAG IN LEDER;
1.24 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Cayman S 3.4
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Cayman S 3.4 (Coupé)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Cayman S 3.4
Schaltgetriebe, Benzin, Coupé, 295 PS, weiss, Occasion, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
FRONTSPOILER I'Zur Montage an Originalverkleidung 2-teilig'LackierungSEITENSCHWELLER'Inkl. Montage und Lackierung ZIERBLENDEN FUER AUSSENSPIEGEL'Inkl. Montage und Lackierung HECKSPOILER I inkl. Montage und LackierungFEDERNSATZ'4x Sportfedern'Inkl. Montage und Fahrwerksmessung und Einstellung der FahrwerksgeometrieKAROSSERIEARBEITEN/ RADFREIGANG'Kotflügel mit Spezialrollwerkzeug aufweiten'Kotflügel ausstellen'Radlaufkanten umlegen'Aufweiten der Kotflügel garantiert ohne Lackierarbeiten;
1.25 …
1.26 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Panamera Turbo 4.8
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Panamera Turbo 4.8 (Limousine)
t. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Panamera Turbo 4.8
Automat, Benzin, Limousine, 540 PS, rot, Neu, t. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
GesamtlackierungMehrschichtlackierung'zerlegen'vorbereiten'montierenAero-Kit T. Grand GT lackiert, montiert Für Panamera turbo bestehend aus:'Frontverkleidung mit integrierten Luftführungen, T. Multifunktionales Tagfahrlicht schwarz' und Frontgrilleinsatz'Kotflügelverbreiterungen vorne/hinten'Seitenschwellerverkleidung'Heckverkleidung mit Diffusor-OptikScheinwerfer Panamera links Scheinwerfer Panamera rechts Zierblenden Scheinwerfer, lackiert, montiertAero-Motorhaube SICHTCARBON, lackiert, montiert Dachspoiler montiert, lackiert Heckspoiler II, montiert, lackiert Bestehend aus: Ersetzt Original Heckspoiler'Grundkörper und Flügelprofil'Geschwindigkeitsabhängiger Höhenverstellung und verstellbarer Abrisskante Heckleuchtenblenden, lackiert, montiert Umfeldbeleuchtung montiert Optikpaket I 'Wunschfarbe' montiert, in schwarz glänzend'Fensterrahmenleiste, 8-teilig'Blende Türgriff, 4-teilig'Blende Heckklappe Haubenwappen ' T.'Formula III Forged-Rad, 9.5 x 22 ET 60'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in sterlingsilber glänzend Formula III Forged-Rad, 10.5 x 22 ET 61'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in sterlingsilber glänzend Lackierung Formula III Rad inkl. Nabendeckel und AussenhornRF 265/30 ZR 22 ContiSportContact 3RF 305/25 ZR 22 ContiSportContact 3Montage Reifen mit Wuchten288.00Reifendruckelektronik-Kit 433 MHz Europa, montiertPerformance-Kit Panamera GrandGT Formula III, montiert Für Formula 22' Formula III 22', bestehend aus:'2 x 26 mm Distanzscheiben vorne'2 x 43 mm Distanzscheiben hinten'16 x Radmuttern alu'4 x Radschlossmuttern'1 x Schlossadapter Lackierung Distanzscheibe, montiert Leistungskit TA 070/T1, montiert Mehrleistung ca. 59kW/80 PS, 130 Nm Bestehend aus: 'Halter - Techtronic' T. - Kabelbaum' T.-Techtronic 070/T1Motoroptik-Paket montiert Bestehend aus: 'Zylinderkopfabdeckung L/R in Carbon'Motorabdeckung vorn in Carbon mit T. Logo'Beschichtung der Motorabdeckungen in flashrot Abgasanlage 'Sport', montiert Auspuffendrohre Glanzchrom Lederausstattung Exklusiv Bestehend aus:'Armaturenbrett Ober- und Unterteil'Instrumentencockpit'Mittelkonsoleneinheit komplett'Schalthebel'Lenksäulenverkleidung'Türverkleidungen vorn/hinten'Türgriffe, Blenden, Armlehnen'Sitze vorn / Sitze hinten'Sitzverblendungen vorn / hinten'A/B/C/D- Holmverkleidungen'Dachhimmel (Alcantara)'Dachblende hinten'Sonnenblenden'Dachhaltegriffe (Mittelteile)'Gepäckraumverblendungen Teppichbodenausstattung (Exklusiv)Bestehend aus:'Fahrzeuginnenraum'Kofferraum'Fussmattensatz 4-teilig3-Speichen PDK Sportlenkrad, Leder/Carbon montiert inkl. Airbag-Prallkissen'Ergonomisch geformt'Besonders griffig durch perforiertes Leder mit handgefertigter Ziernaht'Leder Serienfarbe, mehrfarbig, mit oberem Segment in Carbon'Lenkradpralltopf in Leder'Airbag Prallkissen mit Leder beziehen Lackierung Airbag-Zierrahmen PDK-LenkradSchaltpaddle, montiert'Ersetzt die Original Schiebetasten gegen Schaltpaddles Sporttaste mit Leder beziehen Verlängerung Armauflage Mittelkonsole vorn'Mit Leder beziehen, inkl. ZiernahtInstrumenten-Zifferblattsatz, montiert, Lackierung Ringe KombiinstrumentSportchrono-Zifferblattsatz, montiert, Rahmen lackiertCarbon-Kit I, montiertUmfasst:'Zierleisten Armaturenbrett'Zierleisten Türverkleidungen'Blenden in Mittelkonsoleneinheit vorne'Blenden in Mittelkonsoleneinheit Fond Lackierung Optikpaket Sitze I 'Color'Ausführung original Chromteile in Wunschfarbe umfasst:'Schalter Sitzverstellung Vordersitze'Griff;
1.27 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Panamera Turbo 4.8
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Panamera Turbo 4.8 (Limousine)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Panamera Turbo 4.8
Automat, Benzin, Limousine, 500 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
Mulitfunktionales Tagfahrlicht 'chrom' montiert Mulitfunktionales Tagfahrlicht mit Tagfahr- und Blinkleuchte in LED Technik Bestehend aus:'Kombileuchte; Tagfahrlicht, Standlicht und Blinkleuchte'Steuergerät'Kabelsatz'Adapter Original Bugverkleidung T. Haubenwappen Frontspoiler I lackiert montiert'Frontspoilerverkleidung PU mit Bremskühleinheit Zierblenden Scheinwerfer lackiert und montiert Zierblenden Luftauslässe Kotflügel montiert und lackiert'6-teilig, lackierfertig grundiert Montage auf Luftauslässe Kotflügel Seitenschweller montiert und lackiert'2 Schweller Heckdiffusor montiert und lackiert'Für dynamischen Look des Fahrzeughecks Zierblenden Heckleuchten montiert und lackiert'2- teilig, lackierfertig grundiert'Zur Montage auf den Rückleuchten Dachspoiler montiert und lackiert Umfeldbeleuchtung montiert Heckspoiler I montiert und lackiert'Verbesserte Aerodynamik'Montage auf original Heckspoiler Formula II Rad 9.5 x 22 ET 60 VA'Edelstahlring austauschbar'5-Speichen-Rad in 2-teiliger Optik, Radstern in shiny mit Edelstahlring Formula II Rad 10.5 x 22 ET 56 HA'Edelstahlring austauschbar'5-Speichen-Rad in 2-teiliger Optik, Radstern in shiny mit Edelstahlring VA: RF 265/30 ZR 22 ContiSport Contact 3HA: RF 305/25 ZR 22 ContiSport Contact 3Montage Reifen und WuchtenReifendruckelektronik-Kit 433 MHz Europa montiert Für Fahrzeuge mit RDK System bestehend aus:'4 x Reifendruckelektronik'4 x Reifendruckventil Bremssättel lackiert in Wunschfarbe, montiertMotoroptik-Paket montiert Bestehend aus:'Zylinderkopfabdeckung L/R Carbon'Motorabdeckung vorn in Carbon mit T. Logo'Beschichtung der Motorabdeckungen in flashrot Auspuffanlage Sport inkl. Endrohren montiert Lederausstattung (Version 2) montiert Bestehend aus:'Armaturenbrettober-/-unterteile'Instrumentencockpit'Mittelkonsoleneinheit komplett'Schalthebel'Lenksäulenverkleidung'Türverkleidungen vorn/hinten'Türgriffe, Blenden, Armlehnen'Sitze vorn/ Sitze hinten'Sitzverblendungen vorn/hinten'A/B/C/D - Holmverkleidungen'Dachhimmel (Alcantara)'Dachblende hinten'Sonnenblenden 'Dachhaltegriffe (Mittelteile)'Gepäckraumverblendungen Farbe 1: bourbonFarbe 2: schwarzInstrumenten-Zifferblattsatz montiert Bestehend aus:'Tachometer (km/h)'Drehzahlmesser'Tankanzeige, Wassertemparatur'Öldruck, ÖltemparaturSportchrono-Zifferblattsatz (in bourbon), montiertPedal-Kit in Aluminium montiert Fussstütze, Aluminium montiert Einstiegsleisten ' T.' beleuchtet, montiert Fussmattensatz schwarz Kofferaummatte 3-Speichen PDK Sportlenkrad, Leder montiert inkl. Airbag-Prallkissen'Ergonomisch geformt'Besonders griffig durch perforiertes Leder mit handgefertigter Ziernaht'Inkl. Airbag Zierrahmen PDK-Lenkrad mit Leder überzogenEdelholz-Kit montiert (Esche antrhrazit matt)Bestehend aus: 'Zierleisten Armaturenbrett'Zierleisten Türverkliedungen'Bleden Mittelkonsoleneinheit vorne'Blenden in Mittelkonsoleneinheit Fond T. Entertainment Paket (Twin Version)'Kopfstützenmonitore mit integriertem DVD Player'2x 7 Zoll Breitbild-Monitor;
1.28 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Panamera Turbo 4.8
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Panamera Turbo 4.8 (Limousine)
T. Umbau
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Panamera Turbo 4.8
Automat, Benzin, Limousine, 500 PS, weiss, Neu, T. Umbau
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
Mulitfunktionales Tagfahrlicht 'CH montiert'Mulitfunktionales Tagfahrlicht mit Tagfahr- und Blinkleuchte in LED Technik Bestehend aus:'Kombileuchte; Tagfahrlicht, Standlicht und Blinkleuchte'Steuergerät'Kabelsatz'Adapter Original Bugverkleidung T. Haubenwappen und Aufkleber ' T.' silber geprägt T. Aero Motorhaube'Lackierung'MontageFrontspoiler I lackiert montiert'Frontspoilerverkleidung PU mit Bremskühleinheit Zierblenden Scheinwerfer lackiert und montiert Zierblenden Luftauslässe Kotflügel montiert und lackiert'6-teilig, lackierfertig grundiert Montage auf Luftauslässe Kotflügel Seitenschweller montiert und lackiert'2 Schweller Heckdiffusor montiert und lackiert'Für dynamischen Look des Fahrzeughecks Zierblenden Heckleuchten montiert und lackiert'2-teilig, lackierfertig grundiert'Zur Montage auf den Rückleuchten Dachspoiler montiert und lackiert Heckspoiler I montiert und lackiert'Verbesserte Aerodynamik'Montage auf original Heckspoiler Motor Leistungskit Ta 070/ T1'80 PS mehr Lesitung T. Sportluftfilter montiert Sport Auspuffanlage inkl. Endrohre montiert;
1.29 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells
P. Panamera Turbo 4.8
unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung
P. Panamera Turbo 4.8 (Limousine)
T. Umbau Grand GT
und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich
P. Panamera Turbo 4.8
Automat, Benzin, Limousine, 500 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau Grand GT
selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist:
Aero-Kit T. Grand GT CARBON, lackiert, montiert Für Panamera turbo bestehend aus:'Frontverkleidung mit integrierten Luftführungen, Multifunktionales Tagfahrlicht schwarz' und Frontgrilleinsatz und Splitter Carbon'Kotflügelverbreiterungen vorne/hinten'Seitenschwellerverkleidung'Heckverkleidung mit Diffusor in Carbon'Blenden Luftschacht in CarbonAero-Motorhaube, lackiert, montiert Haubenwappen ' T.'Heckleuchtenblenden, lackiert, montiert Dachspoiler montiert, lackiert Heckspoiler II, montiert, lackiert, Gurney Oberteil CARBON Bestehend aus: Ersetzt Original Heckspoiler'Grundkörper und Flügelprofil'Geschwindigkeitsabhängiger Höhenverstellung und verstellbarer Abrisskante'Gurney Oberteil lackiert in Carbon matt, Unterteil schwarz Umfeldbeleuchtung montiert Aussenspiegelschalenunterteile Carbon matt, montiert'Beschichtung in Sichtcarbon matt Formula III Forged-Rad, 9.5 x 22 ET 60'Schmiederad'Doppelspeichen MonoblockFormula III Forged-Rad, 11 x 22 ET 63'Doppelspeichen MonoblockRF 265/30 ZR 22 ContiSportContact 3RF 305/25 ZR 22 ContiSportContact 34 Forumla III Felgen, lackiert in Sonderfarbe (Bi-Color Version) inkl. NabendeckelReifendruckelektronik-Kit 433 MHz Europa, montiertPerformance-Kit Panamera GrandGT Formula, montiert, Distanzscheiben lackiert Bremsanlage, Bremssättel lackiert (orange) Sportluftfilter montiert Abgasanlage 'Sport', '2 Endrohre schwarz verchromt Motoroptik-Paket montiert Bestehend aus: 'Zylinderkopfabdeckung L/R in Carbon'Motorabdeckung vorn in Carbon mit T. Logo'Beschichtung der Motorabdeckungen in orangematt Ziernähte in Sonderfarbe (Version II) in orange Bestehend aus: 'Armaturenbrett Ober- und Unterteil'Mittelkonsole v/h'Mittelarmlehne'Türverkleidungen v/h'Türgriffe / Armauflagen'Sitze (vorn/hinten)Sporttaste mit Leder orange beziehen Kofferraummatte ohne Ladekantenschutz, Wunschfarbe Fussmattensatz, Wunschfarbe Klapptische, beledert, montiert 3-Speichen Sportlenkrad, Leder, montiert inkl. Airbag-Prallkissen Schaltpaddle Optikpaket II Optikpaket IV Optikpaket V Entertainment Paket (Decken Version).
I. 2 Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Zeitraum und unter Erzielung welcher Umsätze und Gewinne sie Handlungen der in Ziffer 1 beschriebenen Art begangen hat, aufgegliedert nach einzelnen Fahrzeugen, Verkaufsmonaten und konkreten einzelnen Umsätzen und Gewinnen, und welche Werbemaßnahmen sie in Deutschland für die unter Ziffer 1 aufgeführten Fahrzeuge betrieben hat, unter Angabe des Werbe-Mediums und des jeweiligen Zeitraums dieser einzelnen Werbemaßnahmen.
I.3 Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr aus Handlungen der in Ziffer 1 beschriebenen Art entstanden ist und noch entsteht.
I.4 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 1/10 und die Beklagte 9/10 zu tragen.
III. Das Urteil ist in Ziffer I.1 1.1. bis I. 1. 29 jeweils vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. € 30.000. In Ziffer I. 2. ist das Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. € 5.000, in Ziffer II. gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Beschluss:
1. Das Aktivrubrum wird dahin berichtigt, dass die Klägerin vertreten wird durch den Vorstand: M. M. (Vorsitzender), T. E., W. H., W. L., B. M., L. M. und U.- K. S..
2. Der Streitwert wird auf € 870.000 festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: 1. Wer getunte Porsche-Fahrzeuge bewirbt, kann sich auf den Erschöpfungseinwand gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG berufen, wenn die vorgenommenen Tuningmaßnahmen im Wesentlichen als optische Modifikationen anzusehen sind, die insgesamt nur punktuellen Charakter haben und im Verkehr weit verbreitet sind.(Rn.96) 2. Wer sich auf eine privilegierte Benutzung gemäß § 23 MarkenG beruft, muss alles getan haben, um eine Beeinträchtigung der Interessen des Markeninhabers nach Möglichkeit zu vermeiden. Daraus folgt, dass sich im Fall des § 23 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG die Bezugnahme auf die fremde Marke auf das Maß beschränken muss, das zur Benutzung des Bezugswertes erforderlich ist. Er muss deutlich machen, dass es sich bei den umgebauten Fahrzeugen jedenfalls im Schwerpunkt nicht mehr um Porsche-Fahrzeuge, sondern um andere Fahrzeuge handelt.(Rn.119) I.1 Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 €; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland 1.1 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. 911 Carrera 4S unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. 911 Carrera 4S (Coupé) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. 911 Carrera 4S Automat, Benzin, Coupé, 355 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T.: FRONTSPOILER I LACKIERT MONTIERT T.: SEITENSCHWELLER LACKIERT UND MONTIERT T.: HECKSPOILER III LACKIERT UND MONTIERT T.: DIFFUSOREINSATZU LACKIERT SCHWARZ T.: SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT MONTIERT T.: FEDERNSATZ MONTIERT VERMESSEN T.: KOTFLÜGEL BÖRDELN T.: PERFORMONCE KIT I MONTIERT T.: 8,5 X 20 '' FORMULA II GTS MIT 235-30 ZR T.: 11X20 '' FORMULA II GTS MIT 305-25ZR 20 T.: SPORTLUFTFILTEREEINSATZ MONTIERT T.: FUSSMATTENSATZ MIT LOGO T.: 3 SPEICHEN SPORTLENKRAD AUS LEDER MIT AI T.: TÜREINSTIEGSLEISTEN MONTIERT T.: ALUMINIUMPEDALERIE TIPPTRONIC MONTIERT T.: FUSSTÜTZE LINKS MONTIERT T.: DACHSPOILER LACKIERT MONTIERT; 1.2 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. 911 Carrera 4S unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. 911 Carrera 4S (Coupé) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. 911 Carrera 4S Automat, Benzin, Coupé, 385 PS, weiss, Vorführmodell, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: Frontspoiler I lackiert und montiert Heckdiffusor lackiert und montiert Lackierung Satz Blenden Heckschürze Heckflügel III lackiert und montiert Seitenschweller lackiert und montiert Ziersteg Luftkanal de- und montiert und lackiert'Zweiteilige Strömungsprofile Luftauslassgitter montiert Zierblenden für Scheinwerfer lackiert und montiert Zierblenden für Aussenspiegel montiert lackiert Dachspoiler lackiert montiert Sportfedernsatz 25mm montiert 'Tieferlegung ca. 25 mm mit Standart Stossdämpfern Klappenabgasanlage 'Sport' Endrohre in schwarzchrom'Nicht STVA konform Kombischalter T. Formula GTS, 8.5 x 20 ET 52 VA 'Bereifung 245/30 ZR 20 T. Formula GTS, 12x20 ET 48 HA'Bereifung 325/25 ZR 20RadhausfreigangLackierung Radstern inkl. Nabendeckel'Inkl. Innenbett in Wagenfarbe'Radstern carraraweiss Komplettlederausrüstung Leder schwarz/ Naht weiss'Armaturenbrett'Sportchrono-Aufsatz'Handschuhfachöffner und Griff'Mittelkonsoleneinheit'Türgriffschalen'Türverkleidungen'Airbag Blenden Türe'A-B-C Holme in Leder'Handbremshebel'Seitenverkleidungen hinten'Rücksitzeinhzeit in Leder'Sonnenblenden ohne Kosmetikspiegel'Ziernähte in weiss Blenden PCM III lackiert montiert'Blende PCM'Blende Klima'Schalterblende'Blende Ablagefach'Alles carraraweiss lackiert Lackierungen carraraweiss 'Spange um Schalthebel'Wählhebel PDK'Schalterwippen Sitzverstellung'Lehnenentriegelung'Alles lackiert und montiert T. Fussmattensatz Schriftzug T. gestickt Türeinstiegsleisten Carbon beleuchtet, montiert'Mit T. Schriftzug 3-Speichen PDK Sportlenkrad Leder mit Airbageinheit montiert'ergonomisch geformt'mit perforiertem Leder und handgefertigter Ziernaht'Prallkissen Lenkrad'Airbag Zierrahmen PDK Lenkrad Lackierung Airbag-Zierrahmen Lenkrad inkl. Montage'Airbag Zierrahmen'Rahmen Sportchronograph'Ringe Kombiinstrument'Luftdüsen Armaturenbrett Lackierung Optikpaket II montiert'Anbauteile Sitze carraraweiss'Rückenlehnenschale carraraweissCarbon Line Kit I Armaturenbrett'In graphit'Bestehend aus: Armaturenbrettsatz, Blende SchalthebelCarbon Line Kit II Türen in graphit Instrumentenzifferblattsatz carraweiss montiert Sportchronozifferblattsatz montiert carraraweiss matt Aluminium Sportpedalerie '3-teilig, eloxiert'Mit T.-LogoAluminium Fussstütze montiert Motoroptikpaket montiertVerstärkte Batterie 77 Ah; 1.3 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. 911 Carrera S Cabrio unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. 911 Carrera S Cabrio (Cabriolet) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. 911 Carrera S Cabrio Automat, Benzin, Cabriolet, 385 PS, weiss, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: Frontspoiler I lackiert und montiert Heckdiffusor lackiert und montiert Lackierung Satz Blenden Heckschürze Heckflügel III lackiert und montiert Seitenschweller lackiert und montiert Ziersteg Luftkanal de- und montiert und lackiert 'Zweiteilige Strömungsprofile Luftauslassgitter montiert Zierblenden für Scheinwerfer lackiert und montiert Zierblenden für Aussenspiegel montiert lackiert Sportfedernsatz 25mm montiert 'Tieferlegung ca. 25 mm mit Standart Stossdämpfern T. Formula GTS, 8.5 x 20 ET 52 VA 'Bereifung 245/30 ZR 20 T. Formula GTS, 12x20 ET 48 HA 'Bereifung 325/25 ZR 20RadhausfreigangLackierung Radstern inkl. Nabendeckel 'Inkl. Innenbett in Wagenfarbe 'Radstern carraraweiss3-Speichen PDK Sportlenkrad Leder mit Airbageinheit montiert'ergonomisch geformt'mit perforiertem Leder und handgefertigter Ziernaht'Prallkissen Lenkrad'Airbag Zierrahmen PDK Lenkrad T. Fussmattensatz Schriftzug T. gestickt Aluminium Sportpedalerie '3-teilig, eloxiert'Mit T.-LogoAluminium Fussstütze montiert; 1.4 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. 911 GT2 unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. 911 GT2 (Coupé) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. 911 GT2 Schaltgetriebe, Benzin, Coupé, 530 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T. 'GT STREET RS' LACKIERT UND MONTIERT 'Frontspoiler GT mit allen Luftführungen, Carbon-Splitter-Luftauslass und - Flics'Umbaukit Wasserkühler Frontspoiler GTR'Aerohaube Carbon'Satz Scheinwerferblenden'Aerodynamic Carbon-Kotflügel'Satz Carbon Spiegelblenden'Seitenschweller GT'Aero-Luftkanäle für Kotflügel hinten mit integrierten Carbon Luftführungen'Heckschürze GT mit Luftführungen für Ladeluftkühler,Carbon-Heckdiffusor, -Aerowing und Luftauslassgitter'Dachspoiler Carbon'Heckspoiler GT Luftführungen für Motorbelüftung, Heckspoilerprofil höhenverstellbar' T. Haupenwappen'Schriftzüge T. UMBAUKIT HECHKLEUCHTEN, MONTIERT T. MULTIFUNKTIONALES TAGFAHRLICHT 'schwarz' LED TECHNIK MONTIERT'Kombileuchte; Tagfahrlicht, Standlicht und Blinkleuchte'Steuergerät'Kabelsatz'Adapter Luftführung LEISTUNGSKIT TA 097/T2.2 FÜR GT2 3.6 L PLUS CA. 170 PS MONTIERT'Sportluftfiltereinsatz'Carbon-Motoroptikpaket'Druckfühler'Sportsaugrohre in Carbon'Hochleistungsladeluftkühler'Krümmeranlage in Edelstahl'Turbolader'Hochleistungs-Abgas-Klappensystem mit Sportkat'Endrohre schwarz chrom'Motronic 097/t2.2 im Austausch gegen Serie)GEWINDEFAHRWERK VARIO PLUS, VERMESSEN UND MONTIERT'4x Sportfedern'4x Zusatz Sportfedern'4x Gewindestossdämpfer2 X FORMULA FORGED-8,5 X 20 ET 52 VA2 X FORMULA FORGED 12 X 20 ET 48 HABEREIFUNG'2 X RF 245/30 ZR 20 PILOT SPORT CUP+ INKL., WUCHTEN UND MONTAGE'2 X RF 325/25ZR20 PILOT SPORT CUP+ INKL. WUCHTEN UND MONTAGEREIFENDRUCKELEKTRONIK-KIT 433 MHZ EUROPA 'INKL. MONTAGE UND ANLERNEN DER RADELEKTRONIKLEDERARBEITEN:ZIERNÄHTE IN Sonderfarbe (VERSION1)'Armaturenbrett'Türverkleidungen'Türgriffe/Kartentaschenklappen'Seitenverkleidungen hinten'Sitze (vorne/hinten)'Handbremshebel SONNENBLENDEN, MONTIERTSPORTCHRONO-ZIFFERBLATTSATZ MONTIERTABLAGEFACH MITTELKONSOLE MIT LEDER BEZOGEN INKL. LOGO GESTICKT AIRBAG 3-SPEICHEN LENKRAD 'Bezug in Original Alcantara'Mit handgefertigter Ziernaht PRALLKISSEN LENKRAD mit Airbag'Mit Leder Luxury bezogen'Inkl. Montage LenkradLACKIERUNG SATZ SPEICHENBLENDEN LENKRAD UND AIRBAG ZIERRAHMEN746.00SATZ SICHERHEITSGURTEN VORDERSITZE1'416.00LACKIERUNG OPTIK PAKET I (MITTELKONSOLE & ASCHENBECHER) MONTIERT1'523.00LACKIERUNG OPTIK PAKET II (SPORTSITZE P77) MONTIERT2'433.00LACKIERUNG OPTIK PAKET III MONTIERT2'004.00'Blende PCM'Blende Klima'Blende Multi'Blende Ablagefach'Ringe Kombiinstrumente BLENDE VOR SCHALTHEBELSACK770.00LACKIERUNG SCHALTKNAUF OBERTEIL329.00INSTRUMENTEN-ZIFFERBLATTSATZ MONTIERT1'870.00'Skalenveränderung Tachometer bis 350 km/h und GT Street RS Logo'Basis: Turbo Zifferblatt'Tachometer (350 km/h)'Drehzahlmesser'Kombi-Instrument'Oeldruck'OeltemperaturPEDAL-KIT IN ALUMINIUM MONTIERT570.00'3-teilig, Aluminium harteloxiert mit T. LogoFUSSSTÜTZE ALUMINIUM MONTIERT380.00'Aluminium harteloxiert mit T. LogoFUSSMATTENSATZ FÜR LINKSLENKER 2-TEILIG MIT LOGO531.00'Teppich, mit Einfassung 'GT STREET RS Schriftzug; 1.5 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. 911 Turbo unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. 911 Turbo (Coupé) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. 911 Turbo Automat, Benzin, Coupé, 500 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: Aero-Kit 'Frontspoiler II GT montiert und lackiert 'Heckschürze II lackiert montiert 'Luftauslassgitter Carbon 'glänzend' montiert 'Haubenwappen ' T.''Zierblenden Scheinwerfer lackiert und montiert'Zierblenden für Aussenspiegel, Carbon matt'Seitenschweller lackiert und montiert'Heckspoiler II GTS lackiert montiert 'Multifunktionales Tagfahrlicht montiert LeistungsKIT TA 097 / T2 FÜR 997 turbo inkl. Montage 'Mehrleistung 73 kW/ 100 PS'Mit Sportluftfiltereinsatz'Mit Motoroptikpaket aus Carbon'Mit Krümmeranlage aus Edelstahl'Mit Turbolader T20 VTG'Motorelektronik 097/T2 Austausch gegen Serie'Sportausupuffanlage'Sportendrohre'Gewindefahrwerk Vario Plus inkl. Noslift mit verstärkter Batterie 'Formula III 8,5 x 19 Zoll'Formula III 11 x 19 Zoll'RF 235/35ZR19 Conti Force Contact'RF 305/30ZR19 Conti Force Contact 'Reifenelektronik-Kit montiert'Distanzscheiben 15 mm montiert 'Karosseriearbeiten/Radfreigang'Sicherheitsgurte vorne in rot montiert 'Sicherheitsgurte Rücksitzbank rot montiert 'Handbremshebelunterteil in Leder bezogen 'Lackierungen in Indischrot Innenraum 'Lackierung Ringe Kombiinstrument high gloss silber 'Instrumentenzifferblattsatz rot/schwarz 'Sportchronozifferblattsatz rot/schwarz '3-Speichen PDK Sportlenkrad, Leder schwarzoMittelmarkierung rot mit Alcantara unterlegtoAirbag-Prallkissen schwarz Lackierung Schaltpaddle am PDK Lenbkrad Indischrot und schwarz (6 Teilig)'Pedal-Kit Aluminium, montiert'Fussstütze Aluminium, montiert'Einstiegsleisten beleuchtet, montiert'Fussmattensatz 4 teilig mit Logo 'Fussmattensatz, 4-teiligoTeppich schwarz; 1.6 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. 911 Turbo unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. 911 Turbo (Coupé) T. Umbau GT Street R 660 PS und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. 911 Turbo Schaltgetriebe, Benzin, Coupé, 660 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau GT Street R 660 PS selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T. 'GT STREET R' LACKIERT UND MONTIERT 'Frontspoiler GTR mit allen Luftführungen, Carbon-Splitter -Luftauslass und - Flics'Umbaukit Wasserkühler Frontspoiler GTR'Aerohaube Carbon'Satz Scheinwerferblenden'Aerodynamic Carbon-Kotflügel'Satz Carbon Spiegelblenden'Seitenschweller GT'Aero-Luftkanäle für Kotflügel hinten mit integrierten Carbon Luftführungen'Heckschürze GTR mit Luftführungen für Ladeluftkühler,Carbon-Heckdiffusor, -Aerowing und Luftauslassgitter'Dachspoiler Carbon'Heckspoiler GTR' T. Haupenwappen'Schriftzüge'2 farbig Haube, Dach und Hecklfügel in grau N4KOMPLETTLACKIERUNG MATTSCHWARZ LEISTUNGSKIT TA 097/T3.1 SCHALTGETRIEBE ca. PLUS 180 PS FORMULA II 8,5 X 20 ET 52 VAFORMULA II 12 X 20 ET 50 HALACKIERUNG RADSTERN FORMULA III RAD IN WAGENFARBE 'Inkl. NabendeckelBEREIFUNG'2 X RF 245/30 ZR 20 PILOT SPORT CUP'2 X RF 315/25ZR20 PILOT SPORT CUPREIFENDRUCKELEKTRONIK-KIT 433 MHZ EUROPA GEWINDEFAHRWERK VARIO PLUS MIT NOSELIFT ZIERNÄHTE IN GELB (VERSION1)'Armaturenbrett'Türverkleidungen'Türgriffe/Kartentaschenklappen'Seitenverkleidungen hinten'Sitze (vorne/hinten)'HandbremshebelAIRBAG 3-SPEICHEN LENKRAD CARBON LINE KIT I ARMATURENBRETT MONTIERTCARBON LINE KIT II UND TÜREN MONTIERTPEDAL-KIT IN ALUMINIUM FUSSSTÜTZE ALUMINIUM EINSTIEGSLEISTEN IN CARBON ' T.' BELEUCHTET LACKIERUNG OPTIK PAKET I (MITTELKONSOLE & ASCHENBECHER) LACKIERUNG OPTIK PAKET II (SPORTSITZE) LACKIERUNG OPTIK PAKET III INSTRUMENTEN-ZIFFERBLATTSATZ in gelb SICHERHEITSGURTE FÜR VORDERSITZE UND RÜCKSITZE IN GELB FUSSMATTENSATZ FÜR LINKSLENKER 4-TEILIG mit Ledereinfassung schwarz/ Nähte gelb; 1.7 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. 911 Turbo Cabrio unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. 911 Turbo Cabrio (Cabriolet) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. 911 Turbo Cabrio Schaltgetriebe, Benzin, Cabriolet, 500 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: GANZLACKIERUNG IN MATTSCHWARZ'Inklusiv Demontage und Montage T.: LED Tagfahrlicht3'000.00 T.: FRONTSPOILER II LACKIERT MONTIERT T.: SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT MONTIERT T.: SPIEGELBLENDEN MATT SILBER MONTIERT T.: SEITENSCHWELLER MONTIERT LACKIERT T.: HECKSCHÜRZE II NEUES MODELL LACKIERT MONTIERT'Mit LED Lampensatz 2010 Modell'Auf Facelift angepasst T.: HECKSPOILER III LACKIERT MONTIERT T.: NOSELIFT FAHRWERKSYSTEM'InklusivMontage und Vermessung T.: PEDALKIT ALUMINIUM MONTIERT T.: FUSSTÜTZE ALUMINIUM MONTIERT T.: 3 SPEICHEN SPORTLENKRAD MIT AIRBAG IN LEDER ÜBERZOGEN T.: FUSSMATTENSATZ MIT LOGO T.: RADFREIGANG KAROSSERIE T.: FELGEN VORDER - UND HINTERACHSE'2X 8,5 X 20 FORMULA III MIT 245-30 ZR 20'2X 12 X 20 FORMULA III MIT 325-25 ZR 20 T.: PERFORMONCE KIT V T.: REIFEN ELETRONIK KIT T.: TÜREINSTIEGSLEISTEN MONTIERT T.: AUSPUFFBLENDEN CHROM MONTIERT T.: SPORTAUSPUFFANLAGE MONTIERT MIT PLUS 20 PS T.: LUFTAUSTRITT CARBON MATT MONTIERT T.: LEDERPAKET I ALLES ROT GENÄHT; 1.8 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. 911 Turbo Cabrio unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. 911 Turbo Cabrio (Cabriolet) T. UMBAU und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. 911 Turbo Cabrio Schaltgetriebe, Benzin, Cabriolet, 500 PS, schwarz, Occasion, T. UMBAU selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T.: FRONTSPOILER II LACKIERT MONTIERT T.: SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT MONTIERT T.: SPIEGELBLENDEN MATT SILBER MONTIERT T.: SEITENSCHWELLER MONTIERT LACKIERT T.: HECKSCHÜRZE II MIT DIFUSOR MONTIERT UND LACKIERT T.: HECKSPOILER III LACKIERT MONTIERT T.: SPORTFEDERN MONTIERT FAHRZEUG VERMESSEN T.: PEDALKIT ALUMINIUM MONTIERT T.: FUSSTÜTZE ALUMINIUM MONTIERT T.: 3 SPEICHEN SPORTLENKRAD MIT AIRBAG IN LEDER ÜBERZOGEN T.: FUSSMATTENSATZ MIT LOGO T.: RADFREIGANG KAROSSERIE T.: 2X 8,5 X 20 FORMULA II MIT 245-30 ZR 20 T.: 2X 12 X 20 FORMULA II MIT 325-25 ZR 20 T.: PERFORMONCE KIT V T.: REIFEN ELETRONIK KIT T.: TÜREINSTIEGSLEISTEN MONTIERT T.: AUSPUFFBLENDEN CHROM MONTIERT T.: SPORTAUSPUFFANLAGE MONTIERT MIT PLUS 20 PS T.: LUFTAUSTRITT CARBON MATT MONTIERT; 1.9 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. 911 Turbo Cabrio unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. 911 Turbo Cabrio (Cabriolet) T. Umbau als GT Street R und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. 911 Turbo Cabrio Automat, Benzin, Cabriolet, 630 PS, blau, Vorführmodell, T. Umbau als GT Street R selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: SONDERLACKIERUNG FÜR GT STREET R (BASIS 997 Turbo)'Inkl. Mehrschicht-Lackierung jeansblau matt'Demontage und Montage für LackierungAir Brushing Jeans BasisAerokit GT Street R LACKIERT UND MONTIERT'Frontspoiler GTR mit Fronsplitter und seitlichen Zusatzführungen'Aero-Fronthaube 'Frontkotflügel aus Kohlefaser'Aero-Luftkanäle in Seitenteilen'Zierblenden für Scheinwerfer'Zierblenden für Aussenspiegel'Seitenschweller GT'Heckverkleidung GTR'Heckspoiler GT'Frontsplitter, Luftauslasskanal, Zierblenden für Aussenspiegel'Heckdiffusor und Luftführungen in KohlefaserAEROHAUBE INNEN BEZOGEN'Mit Jeans bezogenMULTIFUNKTIONALES TAGFAHRLICHT Mulitfunktionales Tagfahrlicht mit Tagfahr- und Blinkleuchte in LED TechnikSpiegelarbeiten'Montage Satz Spiegeldreiecke'Lackierarbeiten Spiegelunterschale signalblauDoming-Aufkleber 'GT Street R', lackiert in signalblauHeckleuchten Klarglas, montiertBremssättel in Wunschfarbe, lackiert, montiertBestehend aus:'6-Kolben Bremssattel vorne L/R'4-Kolben Bremssattel hinten L/R'Im Tausch gegen Originalteile'In signalblau lackiert, T. Schriftzug schwarz mattFORMULA RACE Forged Rad 8.5 x 20 ET 40, VA 2 x vorne 'Zentralverschluss Schmiederad gewichtsoptimiert'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in titangrauFORMULA RACE Forged Rad 12 x 20 ET 50, HA 2 x hinten 'Zentralverschluss Schmiederad gewichtsoptimiert'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in titangrauRF 245 / 30 ZR 20 PILOT SPORT CUP + 2 STÜCKRF 315 / 25 ZR 20 PILOT SPORT CUP + 2 STÜCKMontage Reifen und Wuchten REIFENDRUCKELEKTRONIK-KIT 433 MHZ EUROPA MONTIERTLEISTUNGSKIT TA 097 / T2 FÜR 997 TURBO INKL MONTAGE 'Mehrleistung 73 kW/ 100 PS'Mit Sportluftfiltereinsatz'Mit Motoroptikpaket aus Carbon'Mit Krümmeranlage aus Edelstahl'Mit Turbolader T20 VTG'Motorelektronik 097/T2 Austausch gegen Serie AUSPUFFENDROHRE T. IN SCHWARZ-CHROM MONTIERT GEWINDEFAHRWERK VARIO PLUS MONTIERT MIT NOSELIFT SYSTEM Für Fahrzeuge mit PASM Fahrwerk, bestehend aus: '4 Sportfedern (Hauptfedern)'4 Sportfedern (Zusatzfedern)'4 Gewindestossdämpfer mit elektrischer DämpferkraftverstellungLEDERARBEITEN / INNENRAUM: Komplettlederausstattung montiertbestehend aus: Leder blau, Nähte savanna, diverses in Jeans 'Armaturenbrettober- und Unterteile'Mittelkonsoleneinheit'Klappdeckel Tunnelkonsole'Schalthebel mit Manschette'Handbremshebel'Sonderanfertigung: Jeans Applikationen 19 Stunden Mehraufwand füretc. Farbangleichung Kunstoffteile für die Lederausstattung Schriftzug-GT Street R- Logo gesticktKofferraummatteLedertasche mit T. Logo (Metall) für Kofferraummatte in JeansLackierungen in yachtingblauHardtop Dachhimmel + Verdeck 3-SPEICHEN SPORTLENKRAD MIT SCHALTPADDELS, INKL. AIRBAGInstrumentenzifferblattsatz, montiertSportchrono-Zifferblattsatz, montiertHandbremshebelunterteil montiertRinge Kombiinstrument, lackiert in galvanosilber, montiertWählhebel PDK, montiert, lackiertEinstiegsleisten GT Street R, beleuchtet, montiertPedal-Kit in Aluminium, montiertFussstütze Aluminium eloxiert, montiert; 1.10 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Boxster S 3.2 unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Boxster S 3.2 (Cabriolet) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Boxster S 3.2 Schaltgetriebe, Benzin, Cabriolet, 280 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T.: AERO KIT WIDEBODY MONTIERT LACKIERT T.: HECKSPOILER MONTIERT LACKIERT T.: PERFORMANCE KIT WIDEBODY 20'' MONTIERT T.: RÄDERSATZ FORMULA 20 8.5X20 UND 11X20 GTS T.: 3 SPEICHENSPORTLENKRAD MONTIERT MIT NABE IN LEDER T.: LEDERPAKET SITZE VERKLEIDUNGEN INNENRAUM T.: FEDERNSATZ MONTIERT VERMESSEN T.: OPTIKPAKET C2 LACKIERT DE UND MONTIERT T.: OPTIKPAKET C3 LACKIERT DE UND MONTIERT T.: PEDALKIT MONTIERT T.: FUSSSTÜTZE MONTIERT T.: EINSTIEGSLEISTEN MONTIERT; 1.11 … 1.12 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne Turbo unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne Turbo Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 560 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: Aero-Kit Magnum lackiert und montiert' T. Multifunktionales Tagfahrlicht inkl. Steuergerät und Kabelsatz'Frontverkleidung mit integrierten Luftführungen,Doppelscheinwerfereinheit und Frontgrilleinsatz'Kotflügelverbreiterungen vorn/hinten'Seitenschwellerverkleidung'Heckklappenverkleidung'Heckverkleidung mit Diffusor-Optik'Grille in Wunschfarbe'Lampenschächte in Wunschfarbe'Zierleisten mit MAGNUM-Schriftzug 'schwarz''Diffusorrahmen in Wunschfarbe'MAGNUM-Aufkleber Heck in platinumgrau matt'Multifunktionales Tagfahrlicht 'schwarz''Zusatzscheinwerfer XenonAero-Motorhaube, lackiert und montiert'mit integrierten Luftführungen'Lackierung Stege in Aero-Motorhaube ' T. Emblem Scheinwerferblenden, lackiert und montiert2-teiligsportlicher Lookpassend auf Original-ScheinwerferDachspoiler, lackiert und montiert'5-teilig lackieren'Inkl. Halteseil Heckspoiler (Ersatz)Heckspoilerblende3-teiligOptikpaket I 'schwarz glänzend'Beschichtung in Wunschfarbe:'Fensterrahmenleisten (8-teilig)Umfeldbeleuchtung, montiert zum Verbau in T. Seitenschwellerbestehend aus:'5 LED Leuchten pro Seite'und Kabelbaum Leistungskit TA 058 / T1Mehrleistung ca. 44kW / 60PS 80Nmauf Basis 4,8l, 368kW / 500PS 700Nmbestehend aus:'Halter - Techtronic' T.- Kabelbaum' T.- Techtronic Abgasanlage 'Sport'bestehend aus:'Endschalldämpfer in Edelstahl poliert'Verbindungsrohre rechts und links'Montagekitmit EG-TypengenehmigungAuspuffendrohre für T. Abgasanlage, montiertbestehend aus:'Edelstahlendrohre Doppeloval T. Design Glanzchrom mit LogoMotoroptik-Paket 'glänzend', montiertbestehend aus:'Zylinderkopfabdeckung L/R in Carbon'Motorabdeckung vorn in Carbonmit T. Logo'Beschichtung der Motorabdeckungen in flashrot4x FORMULA III Forged-Rad, lackiert10,5 x 22 ET 61'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in sterlingsilber'Radstern in Wunschfarbe inkl. Innenbett4x RF 295/30ZR22 CSC 5Pfür Vorder- und Hinterachse4x Montage Reifen mit Wuchten(Gewichte an Felgeninnenseite)Reifendruckelektronik-Kit, montiert Europa 433 MHz für Fahrzeuge mit RDK-Systemfür Formula 20'-23' und alle Serienräderbestehend aus:'4x Reifendruckelektronik'4x ReifendruckventilPerformance-Kit Magnum Formula 20' - 22', montiert & lackiert zur Spurverbreiterung an Vorder- und Hinterachsebestehend aus:'2x 31mm Distanzscheiben vorne'2x 48mm Distanzscheiben hinten'16x Radmuttern Alu'4x Radschlossmuttern'1x Schlossadapter'4x Lackierung Distanzscheibe'Montage an der Rückenlehne des Vordersitzes3-Speichen PDK Sportlenkrad, Leder zur Aufnahme der original Airbageinheit 'ergonomisch geformt' besonders griffig durch perforiertes Leder mit handgefertigter Ziernaht'Leder Serienfarbe, mehrfarbig,mit oberem Segment in carbon'Lenkradpralltopf in Leder Airbag Prallkissen, Lenkrad mit Leder beziehen Schaltpaddle, montiert für PDK Lenkrad mit Schiebetasten'Ersetzt die Original Schiebetasten gegen Schaltpaddles passend für alle Fahrzeuge mit PDK-Lenkrad (mit Schiebetasten).in Wunschfarbe lackiert und '+' und '-' ausgelegt Lackierung in 'galvano Silber'Instrumenten-Zifferblattsatz (Farbe nach Wahl), montiert4-teilig bestehend aus:'Tachometer (km/h)'Drehzahlmesser'Tankanzeige, Wassertemperatur'Öldruck, ÖltemperaturKompass-Zifferblatt (Farbe nach Wahl), montiert in Lederfarbe offwhite Einstiegsleisten 'individuell' beleuchtet Satz Einstiegsleisten individuell beleuchtet vorn und hinten Kofferraummatte Für Fahrzeuge mit Mehrausstattung orig. 'Original-Velours mit Ledereinfassung'Für 2- und 4-Zonenklimaanlage; 1.13 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne Turbo unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne Turbo Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 500 PS, schwarz, Neu, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: Aero-Kit Magnum bestehend aus:' T. Multifunktionales Tagfahrlicht Doppelscheinwerfereinheit und Frontgrilleinsatz'Multifunktionales Tagfahrlicht 'schwarz''Zusatzscheinwerfer Xenon Lackierung Aero-Kit MagnumAero-Motorhaube Scheinwerferblenden2-teiligsportlicher Lookpassend auf Original-ScheinwerferDachspoiler Optikpaket II Performance-Kit Magnum Formula II + III 4x FORMULA III Forged-Rad Reifendruckelektronik-Kit Leistungskit TA 058 / T1Mehrleistung ca. 44kW / 60PS 80NmMotoroptik-Paket Auspuffendrohre für T. Abgasanlage 1 Satz Bremssattel 3-Speichen PDK Sportlenkrad, Leder Schaltpaddle in Wunschfarbe für PDK Lenkrad mit Schiebetasten Instrumenten-Zifferblattsatz Einstiegsleisten 'Individuell' beleuchtet Pedal-Kit (Tiptronic) Fussstütze'1-teilig'eloxiertFußmattensatz; 1.14 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne Turbo unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne Turbo Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 500 PS, rot, Neu, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: Sonderlackierung Magnum in ferrarirotAero-Kit Magnum lackiert und montiert Ab Mj 11 bestehend aus:' T. Multifunktionales Tagfahrlicht inkl. Steuergerät und Kabelsatz'Frontverkleidung mit integrierten Luftführungen,Doppelscheinwerfereinheit und Frontgrilleinsatz'Kotflügelverbreiterungen vorn/hinten'Seitenschwellerverkleidung'Heckklappenverkleidung'Heckverkleidung mit Diffusor-Optik'Grille in Wunschfarbe'Lampenschächte in Wunschfarbe'Zierleisten mit MAGNUM-Schriftzug 'schwarz''Diffusorrahmen in Wunschfarbe'MAGNUM-Aufkleber Heck in platinumgrau matt'Multifunktionales Tagfahrlicht 'schwarz''Zusatzscheinwerfer XenonAero-Motorhaube, lackiert und montiert'mit integrierten Luftführungen'Lackierung Grill Aero-Motorhaube Optikpaket I 'schwarz glänzend'Beschichtung in Wunschfarbe:Umfeldbeleuchtung, montiertbestehend aus:'5 LED Leuchten pro Seite'und Kabelbaum Leistungskit TA 058 / T1Mehrleistung ca. 44kW / 60PS 80Nmauf Basis 4,8l, 368kW / 500PS 700Nm T.- Techtronic Abgasanlage 'Sport'bestehend aus:'Endschalldämpfer in Edelstahl poliert'Verbindungsrohre rechts und links'Montagekitmit EG-TypengenehmigungAuspuffendrohre für T. Abgasanlage, montiertbestehend aus:'Edelstahlendrohre Doppeloval T. Design GlanzchromMotoroptik-Paket 'glänzend', montiertbestehend aus:'Zylinderkopfabdeckung L/R in Carbon'Motorabdeckung vorn in Carbon'Beschichtung der Motorabdeckungen in flashrot4x FORMULA III Forged-Rad, lackiert10,5 x 22 ET 61'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in sterlingsilber'Radstern in Wunschfarbe inkl. Innenbett4x RF 295/30ZR22 CSC 5Pfür Vorder- und HinterachseReifendruckelektronik-Kit, montiertPerformance-Kit Magnum Formula 20' - 22', montiert & lackiert zur Spurverbreiterung an Vorder- und Hinterachsebestehend aus:'2x 31mm Distanzscheiben vorne'2x 48mm Distanzscheiben hinten'16x Radmuttern Alu'4x Radschlossmuttern'1x Schlossadapter'4x Lackierung Distanzscheibe INTERIEUR VERSION IIExklusiv-Interieur de Sede 'Classic', montiertFahrzeug-Innenausstattung mit Einzelsitzanlage im Fond, Fondmittelkonsole Sitze mit Soft-Comfort Polsterung und Zusatzkissen im Fond in Original de Sede Nappa- und Neck-Leder Kühlbareinheit Fond montiert Farbangleich Optikpaket IV Ausführung in Wunschfarbe umfasst alle Kunststoffteile in Softtouch-Lack:'Blenden'Einfassungen'KleinteileEntertainment Paket W2 (Twin Version), montiertZwei-Platz-Ausführung DVD-Player'6-Fach DVD-Wechsler mi Carbon-Line Kit I, montiertCarbon-Line Kit II, montiert 3-Speichen PDK Sportlenkrad Schaltpaddle, montiert Instrumenten-Zifferblattsatz (Farbe nach Wahl) Einstiegsleisten 'individuell' beleuchtet; 1.15 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne Turbo unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen) T. und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne Turbo Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 500 PS, schwarz, Neu, T. selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: FRONTSPOILER I MONTIERT UND LACKIERT'Frontspoilerverkleidung PU 'Lackierung Splitter'Lackierung MittelstegSEITENBLINKLEUCHTENSCHEINWERFERBLENDEN MONTIERT UND LACKIERTSEITENSCHWELLER ORIGINAL MONTIERT UND LACKIERTTUER-/SEITENPLANKEN LACKIERT UND MONTIERTLACKIERUNG TEILEKIT VERBREITERUNGHECKSCHÜRZE I MONTIERT UND LACKIERT'Mit DiffusoreinsatzHECKLEUCHTENBLENDEN MONTIERT UND LACKIERTAERO-MOTORHAUBE LACKIERT UND MONTIERT'Mit integrierten LuftführungenLACKIERUNG UNTERBODENSPOILERHECKSCHÜRZE I LACKIERT UND MONTIERT'Lackierung Diffusor'Lackierung Zierblenden HeckleuchteDACHSPOILER LACKIERT UND MONTIERT'Inkl. HalteleisteAUSSENSPIEGEL LACKIERT UND MONTIERT'Aussenspiegelunterteil'Aussenspiegelfluss'Lackierung LichteinheitMULTIFUNKTIONALES TAGFAHRLICHT 'CHROM' MONTIERT'Kombileuchte; Tagfahrlicht, Standlicht,und Blinkleuchte'SteuergerätLED LICHTPAKET 'CHROM' MONTIERT'LED Fernscheinwerfer'LED Nebelscheinwerfer'EinbausatzFORMULA III FORGED-RAD 10,5 X22 ET 61'Inkl. Reifen RF 295/30ZR22 'Schmiederad'Lackiert inkl. Nabendeckel meteorgrauREIFENDRUCKELEKTRONIK-KIT MONTIERT1 SATZ BREMSSAETTEL BESCHICHTET'Farbton gelb/ T. Schriftzug schwarz Luftfederungsmodul Sport ABGASANLAGE SPORT MONTIERT'Endschalldämpfer in Edelstahl poliertAUSPUFFENDROHRE 'Edelstahlendrohre Doppeloval in GlanzchromMOTOROPTIK-PAKET GLÄNZEND MONTIERTLEISTUNGSKIT TA 058 /T1 MONTIERT'Mehrleistung 60 PSSPORTLUFTFILTER MONTIERTINTÉRIEURZIERNÄHTE IN GELB'Armaturenbrett'Mittelkonsole'Mittelarmlehne'Türverkleidungen v/h'Armauflage'Türgriffe / Armauflagen'Sitze (vorn) / Sitzbank (hinten)TÜRGRIFFE MIT LEDER BEZOGEN UND MONTIERT'Ziehrnähte gelb LACKIERUNG METEORGRAU 'Armauflage Grundelemente vorne u. hinten3-SPEICHEN PDK MULTIFUNKTIONSLENKRAD MONTIERT'Ergonomisch geformt'Besonders griffig durch perforiertes Leder inkl. Ziernaht'Airbag Zierrahmen lackiertAIRBAG-PRALLISSEN mit Leder schwarz bezogenSCHALTPADDLES IN WUNSCHFARBE MONTIERTPEDALSATZ UND FUSSSTÜTZEN MONTIERTINSTRUMENTEN-ZIFFERBLATTSATZ MONTIERT'Tachometer'Drehzahlmesser'Tankanzeige, Wassertemperatur'ÖltemperaturanzeigeEINSTIEGSLEISTE BELEUCHTET MONTIERTKOFFERRAUMMATTE MIT LOGO T. BODENTEPPICHE MIT LOGO; 1.16 … 1.17 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne Turbo unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen) T. Umbau 600 PS und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne Turbo Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 450 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau 600 PS selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T. Aerodynamik' T.: MAGNUM AERO KIT II LACKIERT MONTIERT' T.: AEROMOTORHAUBE MONTIERT LACKIERT' T.: SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT MONTIERT ' T.: HECKLEUCHTENBLENDE MONTIERT LACKIERT T.: FORMULA 10 X 22 295-30 ZR 22 GUN SMOK D T.: LUFTFEDERUNGSMODUL SPORT MONTIERT T.: PERFORMONCE KIT MONTIERT T. Motor Umbau' T.: MOTORLEISTUNGSKIT TA 048 600 PS' T.: MOTOROPTIKPAKET MONTIERT LACKIERT' T.: AUSPUFFANLAGE MONTIERT' T.: AUSPUFFENDROHRE MONTIERT T. Interieur' T.: LEDERLENKRAD INKL AIRBAG UND NABE' T.: LEDERAUSSTATTUNG VERSION II ROT SCHWARZ' T.: LEDERVERSION II MONTIERT' T.: TEPPICHBODENAUSSTATTUNG KOMPLETT' T.: FUSSMATTENSATZ MIT LOGO' T.: ZIFFERBLATTSATZ MONTIERT' T.: CARBON LINE KIT I MONTIERT' T.: CARBON LINE KIT II MONTIERT' T.: FUSSTÜTZE MONTIERT ALU' T.: PEDALSATZ MONTIERT ALU' T.: HALTEGRIFFE MITTELKONSOLE MONTIERT T.: OPTIKPAKET II GUN SMOKE AUSGEFÜHRT T.: SPIEGELUNTERTEIL LACKIERT; 1.18 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne Turbo unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne Turbo Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 500 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T. GANZLACKIERUNG MATTSCHWARZ DEZEMBER 2011 KOMPLETT ZERLEGT ALLES DEMONTIERT NEU ANGEPASSTUND NACH LACKIERUNG WIEDER MONTIERT ANTEIL T. MAGNUM AERO KIT II LACKIERT MONTIERT KOMPLETT T. AERO MOTORHAUBE MONTIERT UND LACKIERT T. SCHEINWERFERBLENDEN MONTIERT UND LACKIERT T. HECKLEUCHTENBLENDEN MONTIERT UND LACKIERT T. MOTOROPTIKPAKET CARBON UND FLASHROT T. FORMULA 10X22 295/30ZR22 CROSSCONTACT T. FORMULARAD 4X LACKIERUNG RADSTERN TITAN T. PERFORMANCE KIT MAGNUM MONTIERT T. LUFTFEDERUNGSMODUL SPORT MONTIERT T. LEISTUNGSKIT CH TA048/T1 T. AUSPUFFANLAGE NICHT ZULÄSSIG IN CH T. AUSPUFFENDROHRE T. 3 SPEICHEN AIRBAG SPORTLENKRAD MEDIUM T. INSTRUMENTENZIFFERBLATTSATZ IN TITAN T. KARBON LINE KIT I MONTIERT T. KARBON LINE KIT II MONTIERT T. FUSSMATTEN MIT LOGO GESTICKT 2X T. KOFFERRAUMMATTE MIT LOGO GESTICKT T. LEDERARBEITEN T. ARMAUFLAGE MITTELKONSOLE T. ARMAUFLAGE MITTELKONSOLE HINTEN T. ARMAUFLAGE TÜREN VORNE UND HINTEN T. HALTEGRIFFE MITTELKONSOLE T. SITZMITTELTEIL VORNE 2X T. SITZMITTELTEIL HINTEN T. MULTIMEDIA EINBAU KIT 2 PLATZ AUSFÜHRUNG T. MULTIMEDIA SYSTEM W II 6 CD 2 LCD SX STEREO T. MONTAGE MULTIMEDIA SYSTEM II: 1.19 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne Turbo unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen) T. Umbau Magnum und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne Turbo Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 535 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau Magnum selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T.: AEROKIT MAGNUM MONTIERT LACKIERT T.: AERO MOTORHAUBE MONTIERT LACKIERT T.: SCHEINWERFERBLENDEN MONTIERT LACKIERT T.: HECKLEUCHTENBLENDEN MONTIERT LACKIERT T.: MOTOROPTIKPAKET CARBON MONTIERT T.: LUFTFEDERUNGSMODUL MONTIERT T.: AUSPUFFANLAGE SPORT MONTIERT NICHT STVA KOMFORM T.: AUSPUFFENDROHRE DOPPELROHRVERSION CHROM T.: PERFORMONCE KIT VORNE 43 HINTEN 31 MONTIERT T.: FORMULA II 10,5 X 22 GTS MIT 295-30 ZR 22 T.: FORMULA II 11,5 X 22 GTS MIT 315-30 ZR 22 T.: SPORTBREMSANLAGE 2X 6 KOLBEN 2 X 4 KOLBEN IN SILBER T.: TÜRGRIFFE IN WUNSCHFARBE MONTIERT LACKIERT T.: EXCLUSIV INTERIEUR DE SEDE CLASSIC T.: KÜHLBAREINHEIT FOND MONTIERT T.: 3 SPEICHEN SPORTLENKRAD MEDIUM MIT AIRBAG LEDER + EDELHOLZ T.: EDELHOLZKIT DE SEDE VOGELAUGENAHORN MIT HALTEGRIFFEN MITTELKONSOLE T.: EINSTIEGSLEISTEN BELEUCHTET MONTIERT T.: INSTRUMENTENZIFFERBLATTSATZ WUNSCHFARBE MONTIERT T.: ALUMINIUMPEDALSATZ TIPPTRONIC MONTIERT T.: ALUMINIUMFUSSTÜTZE MONTIERT T.: FUSSMATTENSATZ MIT 4 LOGO T.: KOFFERRAUMMATTE MIT LOGO T.: EXTERIEUR AUSSENLICHTPAKET MONTIERT T.: OPTIKPAKET III CHROM T.: ENTERTAINMENT PAKET W 2 BESTHEND AUS DVD WECHSLER 2X6,5 ZOLL TOUCH SCREEN +BRETIBILD- MONITOREN T.: ENTERTAINMENT PAKET IPOD APPLE II MONTIERT T.: OPTIKPAKET I WUNSCHFARBE FENSTERRAHMENLEISTEN, T.: TÜRGRIFFE IN WUNSCHFARBE MONTIERT LACKIERT, T.: EXCLUSIV INTERIEUR DE SEDE CLASSIC, T.: KÜHLBAREINHEIT FOND MONTIERT, T.: 3 SPEICHEN SPORTLENKRAD MEDIUM MIT AIRBAG LEDER MIT EDELHOLZ, T.: EDELHOLZKIT DE SEDE VOGELAUGENAHORN MIT HALTEGRIFFEN MITTELKONSOLE, T.: EINSTIEGSLEISTEN BELEUCHTET MONTIERT; 1.20 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne Turbo unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen) T. Umbau Magnum 680 PS und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne Turbo Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 500 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau Magnum 680 PS selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: AEROKIT MAGNUM MONTIERT LACKIERT'Frontverkleidung mit integrierten Luftführungen'Doppelscheinwerfereinheit und Frontgrilleinsatz schwarz'Kotflügelverbreiterungen vorne und hinten'Seitenschwellerverkleidung'Heckklappenverkleidung'Heckverkleidung mit Diffusor-Optik AEROMOTORHAUBE MONTIERT LACKIERTOPTIKPAKET II 'MATTSILBER' LACKIERT MONTIERT'Frontgrilleinsatz (3-fach)'Leuchtenschacht rechts und links'HeckdiffusoreneinsatzInkl. Türgriffe'Haubenstege'Blende an FrontspoilerSAULENVERKLEIDUNG B- UND C IN SCHWARZMATT INKL. MONTAGEMOTOROPTIKPAKET MONTIERT'Zylinderkopfabdeckung li + re in Carbon mit T. Schriftzug'Motorabdeckung vorn in Carbon'Motorabdeckungen in flashrotSCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT MONTIERTHECKLEUCHTENBLENDE LACKIERT MONTIERT2 X FORMULA II GTS 10.5 X 22' INKL. PNEU Continental 295/30 22'5-Speichen Monoblock-Rad in mehrteiligem Sportdesign2 X FORMULA II GTS 10.5 X 22' INKL. PNEU Continental 335/25 22REIFENDRUCK-ELEKTRONIKKIT'Elektronikkit für RDKLEISTUNGSKIT TA055/T2 MONTIERT 670 PSPERFORMANCE KIT MAGNUM'Spurverbreiterung vorne 86mm - Hinterachse 62 mmAUSPUFFANLAGE SPORT MONTIERT NICHT STVA KONFORM'Mit Endschalldämpfer in Edelstahl polieirtAUSPUFFENDROHRE EDELSTAHL MONTIERT'Zweiflutig links und rechts, verchromt'Mit geprägtem T. SchriftzugLUFTFEDERUNGSMODUL 'SPORT'EXCLUSIV-INTERIEUR T. DE SEDE 'CLASSIC''Sitze mit Soft-Comfort Polsterung und Zusatzkissen im Fond 'Armaturenbrettober-/-unterteile'Mittelkonsoleneinheit komplett'Lenkrad mit Airbag'Türverkleidung vorn/hinten'Türgriffe, Blenden, Armlehnen'Sitze vorn / hinten inkl. Verblendungen'A/B/C/D Holmverkleidungen'Dachhimmel (MicroSede/Alcantara)'Sonnenblenden 4-fach'Gepächraum- & Heckklappenverblendungen'Fussraum in Neck-Leder/Teppichkombination'Fussbodenteppiche mit Softpolsterung & LedereinfassungCARBON-KIT DE SEDE 3- SPEICHEN AIRBAG -SPORTLENKRAD MEDIUM T. ENTERTAINMENT PAKET W2 (TWIN VERSION) INKL. TVEXTERIEUR-LICHT-PAKET; 1.21 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne Turbo S unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne Turbo S (SUV / Geländewagen) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne Turbo S Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 521 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T. Magnum Umbau September 2009 T. UMBAU ZU MAGNUM SEPTEMBER 2009 T. NACHRÜSTSATZ LED LAMPEN T. MAGNUM UMBAUSATZ MONTIERT LACKIERT T. SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT UND MONTIERT T. FORMULA 10 X 22 ZOLL RÄDER T. HECKFLÜGELBLENDEN MONTIERT LACKIERT T. PERFORMANCE KIT MAGNUM MONTIERT T. AUSPUFFENDROHRE MONTIERT T. LENKRAD MONTIERT T. BODENTEPPICHE MONTIERT T. GITTER VORNE ALLE DREI SOWIE HECKDIFUSOR UND SPIEGELUNTERTEILE IN SILBER LACKIERT T. LUFTFEDERUNGSMODUL EINGEBAUT T. PEDALKIT MONTIERT T. UMBAU TOTAL; 1.22 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne Turbo S unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne Turbo S (SUV / Geländewagen) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne Turbo S Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 521 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T. Magnum Umbau September 2009 T. UMBAU ZU MAGNUM SEPTEMBER 2009 T. NACHRÜSTSATZ LED LAMPEN T. MAGNUM UMBAUSATZ MONTIERT LACKIERT T. SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT UND MONTIERT T. FORMULA 10 X 22 ZOLL RÄDER T. HECKFLÜGELBLENDEN MONTIERT LACKIERT T. PERFORMANCE KIT MAGNUM MONTIERT T. AUSPUFFENDROHRE MONTIERT T. LENKRAD MONTIERT T. BODENTEPPICHE MONTIERT T. GITTER VORNE ALLE DREI SOWIE HECKDIFUSOR UND SPIEGELUNTERTEILE IN SILBER LACKIERT T. LUFTFEDERUNGSMODUL EINGEBAUT T. PEDALKIT MONTIERT, T. UMBAU TOTAL, T. HERBSTAKTION NICHT FACE LIFT MAGNUM 20 %, T. LED LAMPEN ZU MAGNUMSATZ, T. BLENDENSATZ INNEN OLIVO HOLZ IN SCHWARZ ERSTELLT,, T. MAGNUM UMBAUSATZ MONTIERT LACKIERT; 1.23 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayman S 3.4 unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayman S 3.4 (Coupé) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayman S 3.4 Automat, Benzin, Coupé, 295 PS, silber, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T.: LEDERPAKET GROSS T.: LACKIERUNG INNEN ALU SILBER SHINY T.: OPTIKPAKET I MONTIERT T.: OPTIKPAKET II MONTIERT T.: FUSSMATTENSATZ T.: FRONTSTEG DEMONTIERT UND LACKIERT T.: HECKSCHÜRZE DEMONTIERT UND LACKIERT T.: AUSPUFFENDROHRE SCHWARZ VERCHROMT T.: FRONTSPOILER MONT LACKIERT T.: SEITENSCHWELLER MONTIERT LACKIERT T.: HECKSPOILER I MONTIERT LACKIERT T.: SPIEGELBLENDEN LACKIERT MONTIERT T. . FEDERNSATZ MONTIERT VERMESSEN T. FORMULA 8,5 X 20 SILBER T.: FORMULA 11 X 20 TEC HART : DISTANZSCHEIBEN 15 MM T.: PEDALKIT MONTIERT T.: FUSSTÜTZE T.: EINSTIEGSLEISTEN BELEUCHTET T.: AIRBAGLENKRAD INKL. AIRBAG IN LEDER; 1.24 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayman S 3.4 unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayman S 3.4 (Coupé) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayman S 3.4 Schaltgetriebe, Benzin, Coupé, 295 PS, weiss, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: FRONTSPOILER I'Zur Montage an Originalverkleidung 2-teilig'LackierungSEITENSCHWELLER'Inkl. Montage und Lackierung ZIERBLENDEN FUER AUSSENSPIEGEL'Inkl. Montage und Lackierung HECKSPOILER I inkl. Montage und LackierungFEDERNSATZ'4x Sportfedern'Inkl. Montage und Fahrwerksmessung und Einstellung der FahrwerksgeometrieKAROSSERIEARBEITEN/ RADFREIGANG'Kotflügel mit Spezialrollwerkzeug aufweiten'Kotflügel ausstellen'Radlaufkanten umlegen'Aufweiten der Kotflügel garantiert ohne Lackierarbeiten; 1.25 … 1.26 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Panamera Turbo 4.8 unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Panamera Turbo 4.8 (Limousine) t. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Panamera Turbo 4.8 Automat, Benzin, Limousine, 540 PS, rot, Neu, t. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: GesamtlackierungMehrschichtlackierung'zerlegen'vorbereiten'montierenAero-Kit T. Grand GT lackiert, montiert Für Panamera turbo bestehend aus:'Frontverkleidung mit integrierten Luftführungen, T. Multifunktionales Tagfahrlicht schwarz' und Frontgrilleinsatz'Kotflügelverbreiterungen vorne/hinten'Seitenschwellerverkleidung'Heckverkleidung mit Diffusor-OptikScheinwerfer Panamera links Scheinwerfer Panamera rechts Zierblenden Scheinwerfer, lackiert, montiertAero-Motorhaube SICHTCARBON, lackiert, montiert Dachspoiler montiert, lackiert Heckspoiler II, montiert, lackiert Bestehend aus: Ersetzt Original Heckspoiler'Grundkörper und Flügelprofil'Geschwindigkeitsabhängiger Höhenverstellung und verstellbarer Abrisskante Heckleuchtenblenden, lackiert, montiert Umfeldbeleuchtung montiert Optikpaket I 'Wunschfarbe' montiert, in schwarz glänzend'Fensterrahmenleiste, 8-teilig'Blende Türgriff, 4-teilig'Blende Heckklappe Haubenwappen ' T.'Formula III Forged-Rad, 9.5 x 22 ET 60'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in sterlingsilber glänzend Formula III Forged-Rad, 10.5 x 22 ET 61'Doppelspeichen Monoblock Schmiederad in sterlingsilber glänzend Lackierung Formula III Rad inkl. Nabendeckel und AussenhornRF 265/30 ZR 22 ContiSportContact 3RF 305/25 ZR 22 ContiSportContact 3Montage Reifen mit Wuchten288.00Reifendruckelektronik-Kit 433 MHz Europa, montiertPerformance-Kit Panamera GrandGT Formula III, montiert Für Formula 22' Formula III 22', bestehend aus:'2 x 26 mm Distanzscheiben vorne'2 x 43 mm Distanzscheiben hinten'16 x Radmuttern alu'4 x Radschlossmuttern'1 x Schlossadapter Lackierung Distanzscheibe, montiert Leistungskit TA 070/T1, montiert Mehrleistung ca. 59kW/80 PS, 130 Nm Bestehend aus: 'Halter - Techtronic' T. - Kabelbaum' T.-Techtronic 070/T1Motoroptik-Paket montiert Bestehend aus: 'Zylinderkopfabdeckung L/R in Carbon'Motorabdeckung vorn in Carbon mit T. Logo'Beschichtung der Motorabdeckungen in flashrot Abgasanlage 'Sport', montiert Auspuffendrohre Glanzchrom Lederausstattung Exklusiv Bestehend aus:'Armaturenbrett Ober- und Unterteil'Instrumentencockpit'Mittelkonsoleneinheit komplett'Schalthebel'Lenksäulenverkleidung'Türverkleidungen vorn/hinten'Türgriffe, Blenden, Armlehnen'Sitze vorn / Sitze hinten'Sitzverblendungen vorn / hinten'A/B/C/D- Holmverkleidungen'Dachhimmel (Alcantara)'Dachblende hinten'Sonnenblenden'Dachhaltegriffe (Mittelteile)'Gepäckraumverblendungen Teppichbodenausstattung (Exklusiv)Bestehend aus:'Fahrzeuginnenraum'Kofferraum'Fussmattensatz 4-teilig3-Speichen PDK Sportlenkrad, Leder/Carbon montiert inkl. Airbag-Prallkissen'Ergonomisch geformt'Besonders griffig durch perforiertes Leder mit handgefertigter Ziernaht'Leder Serienfarbe, mehrfarbig, mit oberem Segment in Carbon'Lenkradpralltopf in Leder'Airbag Prallkissen mit Leder beziehen Lackierung Airbag-Zierrahmen PDK-LenkradSchaltpaddle, montiert'Ersetzt die Original Schiebetasten gegen Schaltpaddles Sporttaste mit Leder beziehen Verlängerung Armauflage Mittelkonsole vorn'Mit Leder beziehen, inkl. ZiernahtInstrumenten-Zifferblattsatz, montiert, Lackierung Ringe KombiinstrumentSportchrono-Zifferblattsatz, montiert, Rahmen lackiertCarbon-Kit I, montiertUmfasst:'Zierleisten Armaturenbrett'Zierleisten Türverkleidungen'Blenden in Mittelkonsoleneinheit vorne'Blenden in Mittelkonsoleneinheit Fond Lackierung Optikpaket Sitze I 'Color'Ausführung original Chromteile in Wunschfarbe umfasst:'Schalter Sitzverstellung Vordersitze'Griff; 1.27 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Panamera Turbo 4.8 unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Panamera Turbo 4.8 (Limousine) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Panamera Turbo 4.8 Automat, Benzin, Limousine, 500 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: Mulitfunktionales Tagfahrlicht 'chrom' montiert Mulitfunktionales Tagfahrlicht mit Tagfahr- und Blinkleuchte in LED Technik Bestehend aus:'Kombileuchte; Tagfahrlicht, Standlicht und Blinkleuchte'Steuergerät'Kabelsatz'Adapter Original Bugverkleidung T. Haubenwappen Frontspoiler I lackiert montiert'Frontspoilerverkleidung PU mit Bremskühleinheit Zierblenden Scheinwerfer lackiert und montiert Zierblenden Luftauslässe Kotflügel montiert und lackiert'6-teilig, lackierfertig grundiert Montage auf Luftauslässe Kotflügel Seitenschweller montiert und lackiert'2 Schweller Heckdiffusor montiert und lackiert'Für dynamischen Look des Fahrzeughecks Zierblenden Heckleuchten montiert und lackiert'2- teilig, lackierfertig grundiert'Zur Montage auf den Rückleuchten Dachspoiler montiert und lackiert Umfeldbeleuchtung montiert Heckspoiler I montiert und lackiert'Verbesserte Aerodynamik'Montage auf original Heckspoiler Formula II Rad 9.5 x 22 ET 60 VA'Edelstahlring austauschbar'5-Speichen-Rad in 2-teiliger Optik, Radstern in shiny mit Edelstahlring Formula II Rad 10.5 x 22 ET 56 HA'Edelstahlring austauschbar'5-Speichen-Rad in 2-teiliger Optik, Radstern in shiny mit Edelstahlring VA: RF 265/30 ZR 22 ContiSport Contact 3HA: RF 305/25 ZR 22 ContiSport Contact 3Montage Reifen und WuchtenReifendruckelektronik-Kit 433 MHz Europa montiert Für Fahrzeuge mit RDK System bestehend aus:'4 x Reifendruckelektronik'4 x Reifendruckventil Bremssättel lackiert in Wunschfarbe, montiertMotoroptik-Paket montiert Bestehend aus:'Zylinderkopfabdeckung L/R Carbon'Motorabdeckung vorn in Carbon mit T. Logo'Beschichtung der Motorabdeckungen in flashrot Auspuffanlage Sport inkl. Endrohren montiert Lederausstattung (Version 2) montiert Bestehend aus:'Armaturenbrettober-/-unterteile'Instrumentencockpit'Mittelkonsoleneinheit komplett'Schalthebel'Lenksäulenverkleidung'Türverkleidungen vorn/hinten'Türgriffe, Blenden, Armlehnen'Sitze vorn/ Sitze hinten'Sitzverblendungen vorn/hinten'A/B/C/D - Holmverkleidungen'Dachhimmel (Alcantara)'Dachblende hinten'Sonnenblenden 'Dachhaltegriffe (Mittelteile)'Gepäckraumverblendungen Farbe 1: bourbonFarbe 2: schwarzInstrumenten-Zifferblattsatz montiert Bestehend aus:'Tachometer (km/h)'Drehzahlmesser'Tankanzeige, Wassertemparatur'Öldruck, ÖltemparaturSportchrono-Zifferblattsatz (in bourbon), montiertPedal-Kit in Aluminium montiert Fussstütze, Aluminium montiert Einstiegsleisten ' T.' beleuchtet, montiert Fussmattensatz schwarz Kofferaummatte 3-Speichen PDK Sportlenkrad, Leder montiert inkl. Airbag-Prallkissen'Ergonomisch geformt'Besonders griffig durch perforiertes Leder mit handgefertigter Ziernaht'Inkl. Airbag Zierrahmen PDK-Lenkrad mit Leder überzogenEdelholz-Kit montiert (Esche antrhrazit matt)Bestehend aus: 'Zierleisten Armaturenbrett'Zierleisten Türverkliedungen'Bleden Mittelkonsoleneinheit vorne'Blenden in Mittelkonsoleneinheit Fond T. Entertainment Paket (Twin Version)'Kopfstützenmonitore mit integriertem DVD Player'2x 7 Zoll Breitbild-Monitor; 1.28 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Panamera Turbo 4.8 unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Panamera Turbo 4.8 (Limousine) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Panamera Turbo 4.8 Automat, Benzin, Limousine, 500 PS, weiss, Neu, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: Mulitfunktionales Tagfahrlicht 'CH montiert'Mulitfunktionales Tagfahrlicht mit Tagfahr- und Blinkleuchte in LED Technik Bestehend aus:'Kombileuchte; Tagfahrlicht, Standlicht und Blinkleuchte'Steuergerät'Kabelsatz'Adapter Original Bugverkleidung T. Haubenwappen und Aufkleber ' T.' silber geprägt T. Aero Motorhaube'Lackierung'MontageFrontspoiler I lackiert montiert'Frontspoilerverkleidung PU mit Bremskühleinheit Zierblenden Scheinwerfer lackiert und montiert Zierblenden Luftauslässe Kotflügel montiert und lackiert'6-teilig, lackierfertig grundiert Montage auf Luftauslässe Kotflügel Seitenschweller montiert und lackiert'2 Schweller Heckdiffusor montiert und lackiert'Für dynamischen Look des Fahrzeughecks Zierblenden Heckleuchten montiert und lackiert'2-teilig, lackierfertig grundiert'Zur Montage auf den Rückleuchten Dachspoiler montiert und lackiert Heckspoiler I montiert und lackiert'Verbesserte Aerodynamik'Montage auf original Heckspoiler Motor Leistungskit Ta 070/ T1'80 PS mehr Lesitung T. Sportluftfilter montiert Sport Auspuffanlage inkl. Endrohre montiert; 1.29 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Panamera Turbo 4.8 unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Panamera Turbo 4.8 (Limousine) T. Umbau Grand GT und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Panamera Turbo 4.8 Automat, Benzin, Limousine, 500 PS, schwarz, Vorführmodell, T. Umbau Grand GT selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: Aero-Kit T. Grand GT CARBON, lackiert, montiert Für Panamera turbo bestehend aus:'Frontverkleidung mit integrierten Luftführungen, Multifunktionales Tagfahrlicht schwarz' und Frontgrilleinsatz und Splitter Carbon'Kotflügelverbreiterungen vorne/hinten'Seitenschwellerverkleidung'Heckverkleidung mit Diffusor in Carbon'Blenden Luftschacht in CarbonAero-Motorhaube, lackiert, montiert Haubenwappen ' T.'Heckleuchtenblenden, lackiert, montiert Dachspoiler montiert, lackiert Heckspoiler II, montiert, lackiert, Gurney Oberteil CARBON Bestehend aus: Ersetzt Original Heckspoiler'Grundkörper und Flügelprofil'Geschwindigkeitsabhängiger Höhenverstellung und verstellbarer Abrisskante'Gurney Oberteil lackiert in Carbon matt, Unterteil schwarz Umfeldbeleuchtung montiert Aussenspiegelschalenunterteile Carbon matt, montiert'Beschichtung in Sichtcarbon matt Formula III Forged-Rad, 9.5 x 22 ET 60'Schmiederad'Doppelspeichen MonoblockFormula III Forged-Rad, 11 x 22 ET 63'Doppelspeichen MonoblockRF 265/30 ZR 22 ContiSportContact 3RF 305/25 ZR 22 ContiSportContact 34 Forumla III Felgen, lackiert in Sonderfarbe (Bi-Color Version) inkl. NabendeckelReifendruckelektronik-Kit 433 MHz Europa, montiertPerformance-Kit Panamera GrandGT Formula, montiert, Distanzscheiben lackiert Bremsanlage, Bremssättel lackiert (orange) Sportluftfilter montiert Abgasanlage 'Sport', '2 Endrohre schwarz verchromt Motoroptik-Paket montiert Bestehend aus: 'Zylinderkopfabdeckung L/R in Carbon'Motorabdeckung vorn in Carbon mit T. Logo'Beschichtung der Motorabdeckungen in orangematt Ziernähte in Sonderfarbe (Version II) in orange Bestehend aus: 'Armaturenbrett Ober- und Unterteil'Mittelkonsole v/h'Mittelarmlehne'Türverkleidungen v/h'Türgriffe / Armauflagen'Sitze (vorn/hinten)Sporttaste mit Leder orange beziehen Kofferraummatte ohne Ladekantenschutz, Wunschfarbe Fussmattensatz, Wunschfarbe Klapptische, beledert, montiert 3-Speichen Sportlenkrad, Leder, montiert inkl. Airbag-Prallkissen Schaltpaddle Optikpaket II Optikpaket IV Optikpaket V Entertainment Paket (Decken Version). I. 2 Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Zeitraum und unter Erzielung welcher Umsätze und Gewinne sie Handlungen der in Ziffer 1 beschriebenen Art begangen hat, aufgegliedert nach einzelnen Fahrzeugen, Verkaufsmonaten und konkreten einzelnen Umsätzen und Gewinnen, und welche Werbemaßnahmen sie in Deutschland für die unter Ziffer 1 aufgeführten Fahrzeuge betrieben hat, unter Angabe des Werbe-Mediums und des jeweiligen Zeitraums dieser einzelnen Werbemaßnahmen. I.3 Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr aus Handlungen der in Ziffer 1 beschriebenen Art entstanden ist und noch entsteht. I.4 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 1/10 und die Beklagte 9/10 zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer I.1 1.1. bis I. 1. 29 jeweils vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. € 30.000. In Ziffer I. 2. ist das Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. € 5.000, in Ziffer II. gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Beschluss: 1. Das Aktivrubrum wird dahin berichtigt, dass die Klägerin vertreten wird durch den Vorstand: M. M. (Vorsitzender), T. E., W. H., W. L., B. M., L. M. und U.- K. S.. 2. Der Streitwert wird auf € 870.000 festgesetzt. Die Klage ist zulässig, jedoch nur im tenorierten Umfang begründet. I. Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben. 1. Die internationale Zuständigkeit für die gegen die in der Schweiz ansässigen Beklagte gerichtete Klage beurteilt sich nach dem Luganer Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988. Gemäß Art. 2 LugÜ sind Personen, die ihren Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats haben, grundsätzlich vor den Gerichten dieses Staates zu verklagen. Von den gemäß Art. 3 LugÜ zulässigen Ausnahmen hiervon kommt im Streitfall lediglich der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß Art. 5 Nr. 3 LugÜ in Betracht. Danach kann eine Person, die ihren Wohnsitz – bei juristischen Personen: ihren Sitz (vgl. Art. 53 Satz 1 LugÜ) – in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hat, in einem anderen Vertragsstaat vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichsteht, oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden. Der Ort des schädigenden Ereignisses i. S. d. Art. 5 Nr. 3 LugÜ ist neben dem Handlungsort auch der Erfolgsort, d. h. der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist. Der Gerichtsstand hängt nicht davon ab, dass tatsächlich eine Verletzung des nationalen Rechts erfolgt ist; erforderlich ist aber, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH GRUR 2007, 871 – Wagenfeldleuchte Tz. 17 m. w. N.). Bei Rechtsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (vgl. BGH GRUR 2006, 513 – Arzneimittelwerbung im Internet Tz. 20 f. m. w. N.; vgl. auch BGH, GRUR 2007, 884 – Cambridge Institute Tz. 24 in einem kennzeichenrechtlichen Fall), weil dann eine Rechtsverletzung im Inland möglich ist. 2. Nach diesen Grundsätzen besteht im Streitfall eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte für eine Ausrichtung des Internetauftritts der Beklagten – auch – auf das Inland. Die in Frage stehende Internetseite www. t..ch weist zwar die Schweizerische Top-Level-Domain .ch auf. Diese Top-Level-Domain begründet jedoch keinen ausschließlichen Bezug zur Schweiz unter Ausschluss von Deutschland. Die Top-Level-Domain .ch hat keinerlei Bedeutung für die Frage, welche Verkehrskreise angesprochen sind, sondern besagt lediglich, dass die davor stehende, hierarchisch untergeordnete Second-Level-Domain t. bei der Vergabestelle in der Schweiz erfasst ist. Selbst wenn ein Teil der Internetnutzer an der Orientierungsfunktion der Domain festhält und deshalb bei der Suche nach einem Angebot in Deutschland nur Domains mit dem Top-Level-Teil.de heranzieht, gibt es doch einen anderen, nicht unerheblichen Teil von Internetnutzern, die sich einer Suchmaschine bedienen, um ihre Recherchen im Internet zu betreiben. Derartige Suchmaschinen führen – wie im vorliegenden Fall auch vorgetragen – in der Regel auch zu solchen Domains, die im Ausland registriert sind, wenn sich nur in den entsprechenden Inhalten die vom Nutzer vorgegebenen Suchbegriffe finden (vgl. BGH GRUR Int. 2008, 347 – Cambridge Institute). Maßgeblich für die Bestimmung der angesprochenen Verkehrskreise ist deshalb neben dem Inhalt von der Top-Level-Domain nachgeordneten Domains der Inhalt einer Website. Der Internetauftritt unter www. t..ch richtet sich nach seinem Inhalt auch an deutsche Verkehrskreise. Er ist in deutscher Sprache gehalten. Bereits hierdurch fühlen sich deutsche Verkehrskreise naturgemäß eher angesprochen als von einer fremdsprachigen Webseite. Zwar ist es richtig, dass der Umstand allein, dass der Internetauftritt in deutscher Sprache erfolgt, keinen hinreichenden Anhaltspunkt für die Begründung einer Ausrichtung auf Deutschland darstellt, weil Deutsch auch in der Schweiz gesprochen wird. Allerdings sind im Fall einer deutschsprachigen Webseite deutlichere Hinweise darauf erforderlich, dass Deutschland von dem Internet-Auftritt ausgeschlossen sein soll. Hierfür reicht es nicht aus, dass die Preise der angebotenen Fahrzeuge in Schweizer Franken angegeben sind, da eine Umrechnung in Euro oder eine Bezahlung in Schweizer Franken ohne Weiteres auch für deutsche Interessenten möglich ist. Für eine Ausrichtung auch auf Deutschland spricht ferner der Umstand, dass die hier in Frage stehenden Produkte hochpreisige Einzelanfertigungen darstellen, die nicht gleichermaßen sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz verfügbar sind. Ein Interessent wird daher auch das Schweizer Angebot unter www. t..ch, auf welches durch eine einfache Internetrecherche unter T. stößt, in seinen Auswahlprozess miteinbeziehen. Gerade im Gebrauchtwagenhandel ist es zudem durchaus üblich, sich nicht auf rein regionale Fahrzeugangebote zu beschränken. Dies gilt erst recht für die hier in Frage stehenden hochpreisigen Fahrzeuge, bei denen die im Verhältnis zum Kaufpreis geringfügigen (möglichen) Kosten einer Überführung aus der Schweiz für den Kunden keine maßgebliche Rolle spielen dürften. Die Beklagte hat zudem selbst durch ihre gemeinschaftliche Print-Werbung mit der T. A. GmbH in deutschen Autozeitschriften einen deutlichen Bezug zum deutschen Interessentenmarkt hergestellt. Soweit sie ausführt, durch die Nennung beider Firmen in den Anzeigen werde deutlich, dass die T. A. GmbH für deutsche Interessenten und die Beklagte für Schweizer Interessenten „zuständig“ sei, überzeugt dies nicht. Deutsche Verkehrskreise werden bei dieser Werbung nicht daran denken, dass die deutsche Zeitschrift auch in der Schweiz gelesen wird und werden durch die Nennung beider Unternehmen vielmehr gerade annehmen, dass beide an den deutschen Markt liefern. Es liegen also hinreichende Umstände vor, die für eine Ausrichtung des Internetauftritts bzw. der Internetangebote auch nach Deutschland sprechen. Das durch diese Umstände eröffnete Verbreitungsgebiet hat die Beklagte nicht hinreichend beschränkt. Ein wirksamer Disclaimer zur Beschränkung des Vertriebsgebiets auf die Schweiz setzt voraus, dass er klar und eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen ist. Erheblich ist der Disclaimer zudem nur, wenn ihn der Werbende auch tatsächlich beachtet und nicht entgegen seiner Ankündigung gleichwohl in das vom Vertrieb ausgenommene Absatzgebiet liefert (BGH GRUR 2006, 513 – Arzneimittelwerbung im Internet). Diese Voraussetzungen sind im Streitfall nicht erfüllt, da die Beklagte an keiner Stelle der Webseite ausdrücklich eine Einschränkung des Verbreitungsgebiets auf die Schweiz vornimmt. Tatsächlich hält sich die Beklagte auch nicht an die – behauptete – Beschränkung des Liefergebiets auf die Schweiz, da sie auf die Anfrage eines deutschen Interessenten prompt und positiv reagiert hat (Anlage K 19). II. Die Klage ist hinsichtlich sämtlicher Verbotsaussprüche mit Ausnahme der Anträge zu Ziffern I. 1 1.11, 1.16, 1.25 der Klaganträge, die unbegründet sind, begründet. Gleiches gilt für die Ansprüche auf Auskunftserteilung und auf Feststellung der Schadensersatzpflicht, soweit sich diese nicht auf die unbegründeten Anträge zu Ziffern I.1 1.11, 1.16 und 1.25 beziehen. A. Der Klägerin stehen gegen die Beklagte die geltend gemachten Unterlassungsansprüche mit Ausnahme der beantragten Verbote zu den Ziffern I.1 1.11, 1.16 und 1.25 gemäß § 14 Abs. 5 MarkenG zu. Diese Ansprüche folgen aus einer Verletzung der – nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin bestehenden – Wortmarke „Porsche“. Auf diese Marke stützt sich die Klägerin in erster Linie, was die Kammer – auch wenn die Klägerin dies nicht ausdrücklich klar gestellt hat - dem Vortrag in der Klagschrift entnimmt, in der die Marke „Porsche“ (Anlage K 3) sowohl im Rahmen des Sachvortrages als auch bei der rechtlichen Würdigung als erstes aufgeführt wird. Auf die von der Klägerin – hilfsweise - angeführten weiteren Marken kommt es damit nicht mehr an. Hinsichtlich der Verbotsanträge zu den Ziffern I.1 1.11, 1.16 und 1.25 kann sich die Beklagte hingegen erfolgreich auf den Erschöpfungseinwand des § 24 MarkenG berufen, so dass insoweit die geltend gemachten Unterlassungsansprüche weder auf die Wortmarke „Porsche“ noch auf die hilfsweise geltend gemachten weiteren Marken der Klägerin gestützt werden können. 1. Die Benutzung des Zeichens „Porsche“ in den angegriffenen Fahrzeug-Bezeichnungen erfüllt den Tatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Dessen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Benutzung des mit der Marke identischen Zeichens im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Markeninhabers für Waren oder Dienstleistungen erfolgt, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist (sog. Doppelidentität), und wenn das Zeichen wie eine Marke benutzt wird (dazu: BGH, U. v. 14.4.2011, Az. I ZR 33/10, GRUR 2011, 1135, Rn. 11 – „GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE“). Dies ist hier der Fall. a) Die angegriffenen Zeichenbenutzungen erfüllen den Tatbestand der Doppelidentität im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Die Beklagte benutzt in den angegriffenen Fahrzeugbezeichnungen das Zeichen „Porsche“, das mit der Wortmarke „Porsche“, auf die die Klägerin ihre Klaganträge in erster Linie stützt, identisch ist. In den Vergleich zwischen dem geschützten und dem benutzen Zeichen sind nur diejenigen Bestandteile einzubeziehen, die innerhalb des markenmäßig bedeutsamen Gesamtzusammenhangs der angegriffenen Kennzeichnung nach der Verkehrsauffassung noch zu dem von dem Dritten benutzten einheitlichen Zeichen gehören, also insbesondere keine Mehrfachkennzeichnung darstellen (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 14, Rn. 284). Die Formulierungen „ P. 911 Carrera 4S (Coupé) T.-Umbau“, „ P. 911 Carrera 4S Cabrio T.-Umbau“ usw. werden vom relevanten Verkehr, zu dem auch die Mitglieder der erkennenden Kammer gehören, hinsichtlich der Bezeichnungen „ P.“ und „ T.“ jeweils nicht als einheitliche Kennzeichnungen wahrgenommen. Vielmehr erkennt der Verkehr, dass das Wort „ T.“ insoweit eine eigenständige Bezeichnung darstellt, die sich allein auf den vorgenommenen „Umbau“ bezieht. Damit benutzt die Beklagte das Zeichen „Porsche“ im geschäftlichen Verkehr und ohne Zustimmung der Klägerin für Waren oder Dienstleistungen, die mit denjenigen identisch sind, für die die Wortmarke „Porsche“ eingetragen ist, namentlich für „Kraftwagen und deren Teile“. b) Die Beklagte verwendet das Zeichen „Porsche“ in den angegriffenen Angeboten auch markenmäßig. Hierzu hat das Hanseatische OLG Hamburg mit Urteil vom 18.07.2013 (Az. 5 U 18/10, Anlage B 48) für den parallel gelagerten Sachverhalt in dem dortigen Rechtsstreit der Klägerin gegen die T. A. GmbH ausgeführt: „Von einer markenmäßigen Nutzung ist immer dann auszugehen, wenn eine Marke durch einen Dritten in der Weise verwendet wird, dass ihre Funktionen beeinträchtigt werden oder beeinträchtigt werden können (BGH, U. v. 14.4.2011, Az. I ZR 33/10, GRUR 2011, 1135, Rn. 11 – „GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE“). (1) Im Hinblick auf die Herkunftsfunktion einer Marke ist dies der Fall, wenn das angegriffene Zeichen so benutzt wird, dass es im Rahmen des Produktabsatzes die gekennzeichneten Waren oder Leistungen von Waren oder Leistungen anderer Unternehmen unterscheidet (BGH, U. v. 24.6.2004, Az. I ZR 44/02, GRUR 2005, 162, 162 – „SodaStream“). Dies ist vorliegend der Fall. Zwar mag ein rein beschreibender Gebrauch einer Marke in Betracht zu ziehen sein, wenn die Marke des Herstellers einer Ware nach deren Umbau durch einen Dritten auf der Ware verbleibt, das umbauende Unternehmen daneben aber auch ein eigenes Zeichen anbringt und der Verkehr nach den konkreten Umständen des Einzelfalls dieses neue Zeichen als alleinigen Herkunftshinweis für das Produkt in seinem nunmehrigen – umgebauten – Zustand auffasst, während er die Herkunftsfunktion der auf der Ware verbliebenen Marke (weiterhin) nur auf das Ursprungsprodukt bezieht (vgl. dazu: BGH, U. v. 14.12.2006, Az. I ZR 11/04, GRUR 2007, 705, Rn. 21 ff. – „Aufarbeitung von Fahrzeugkomponenten“; BGH, U. v. 15.1.1998, Az. I ZR 259/95, GRUR 1998, 697, 698 f. – „Venus Multi“). Eine solche Konstellation liegt indes nicht vor. Die angegriffenen Fahrzeug-Bezeichnungen nach dem Muster „ P. … mit T.-Umbau“ versteht der Verkehr so, dass sowohl das Zeichen „ P.“ als auch das Zeichen „ T.“ auf die Herkunft der angebotenen Kraftfahrzeuge in ihrem umgebauten Zustand hinweisen sollen. Zutreffend hat das Landgericht insoweit darauf hingewiesen, dass die Beklagte durch die angegriffenen Formulierungen ihren Einfluss auf die umgebauten Fahrzeuge „relativiert“ hat. Die Formulierung „ P. … mit T.-Umbau“ bringt nach dem Verständnis des Verkehrs zum Ausdruck, dass die in den angegriffenen Annoncen beworbenen Fahrzeuge weiterhin primär durch die Klagemarke gekennzeichnet werden, nämlich weiterhin als „ P.“-Fahrzeuge anzusehen sind, die lediglich durch – mehr oder weniger weit reichende – „ T.“ Umbauten ergänzt wurden, wodurch sie aber eben gerade nicht in ihrer Gesamtheit zu „ T.“-Fahrzeugen wurden. Die Herkunftsfunktion der Klagemarke wurde damit im Ergebnis gerade nicht im Sinne der oben zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf die Ursprungsprodukte, nämlich die jeweiligen „ P.“-Fahrzeuge in ihrem Urzustand, beschränkt, vielmehr wurde sie übertragen auf die Fahrzeuge in ihrem umgebauten Zustand und lediglich im Hinblick auf die erfolgten Umbauten ergänzt durch die Benutzung des weiteren Zeichens „ T.“. Auf die Frage, ob die angesprochenen Verkehrskreise zwischen Fahrzeugherstellern und „freien Tuningunternehmen“ zu unterscheiden wissen, kommt es damit bereits nicht an. Selbst wenn dem Verkehr bekannt sein sollte, dass die Beklagte ein von der Klägerin unabhängiges Tuning-Unternehmen ist, würde dies nach den obigen Ausführungen nichts daran ändern, dass er angesichts der angegriffenen Formulierungen (auch) das Zeichen „Porsche“ als Herkunftshinweis für die angebotenen Kraftfahrzeuge in ihrem nunmehrigen – umgebauten – Zustand auffasst. (2.) Daneben wird durch die angegriffene Zeichenbenutzung insbesondere auch die Werbefunktion der Klagemarke „Porsche“ beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung der Werbefunktion einer Marke liegt vor, wenn durch die beanstandete Zeichenbenutzung die Möglichkeit des Markeninhabers eingeschränkt wird, seine Marke als Element der Verkaufsförderung oder als Instrument der Handelsstrategie einzusetzen. Versucht ein Dritter sich durch Benutzung eines mit einer bekannten Marke identischen Zeichens in den Bereich der „Sogwirkung“ dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren, liegt regelmäßig eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke vor. Der damit verbundene Imagetransfer bewirkt im Allgemeinen auch eine Schwächung der Kennzeichnungskraft der bekannten älteren Marke und damit eine Beeinträchtigung ihrer Werbefunktion. Ob die Verwendung einer Marke zur Bestimmung einer angebotenen Ware notwendig ist, ist dabei im Rahmen der Prüfung der Beeinträchtigung der Werbefunktion unberücksichtigt zu lassen, da sich diese Frage erst bei der Schutzschranke des § 23 MarkenG stellt (zu all dem: BGH, U. v. 14.4.2011, Az. I ZR 33/10, GRUR 2011, 1135, Rn. 14 f. – „GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE“). Die Beklagte hat sich vorliegend durch die angegriffenen Fahrzeug-Bezeichnungen in den Bereich der „Sogwirkung“ der Marke „Porsche“ – bei der es sich offensichtlich um eine bekannte Marke im Sinne der soeben zitierten Rechtsprechung handelt – begeben. Der Aufmerksamkeitswert der angegriffenen Annoncen wurde maßgeblich erhöht, indem die Beklagte darin die weithin bekannte Klagemarke voranstellte. Zugleich transferierte die Beklagte das Image der Marke „Porsche“ auf die von ihr angebotenen Fahrzeuge, indem sie die von ihr daran vorgenommenen Umbauten mittels der Verknüpfung durch das Wort „mit“ lediglich als technische Ergänzungen der Ausgangsfahrzeuge darstellte und diese Fahrzeuge mithin im Kern der Herkunft aus dem Hause „ P.“ zugeordnet blieben.“ Diesen Ausführungen, die sich vollumfänglich auf den hier vorliegenden Fall übertragen lassen, schließt sich die Kammer an und macht sie sich zu Eigen. Eine markenmäßige Nutzung ist vorliegend für sämtliche der streitgegenständlichen Angebote gegeben. c) Hinsichtlich der mit den Unterlassungsanträgen zu den Ziffern I.1 1.11, 1.16 und 1.25 angegriffenen Zeichenbenutzungen kann sich die Beklagte erfolgreich auf den Erschöpfungseinwand des § 24 Abs. 1 MarkenG berufen, so dass die Klage insoweit weder auf die Wortmarke „Porsche“ noch auf die hilfsweise geltend gemachten weiteren Marken der Klägerin gestützt werden kann; im Übrigen ist der Beklagten die Berufung auf Erschöpfung gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG verwehrt. aa) Gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG hat der Markeninhaber nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke von dem Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind. Mit dem Inverkehrbringen unter der Marke ist dabei auch das Ankündigungsrecht erschöpft (dazu: BGH, U. v. 17.7.2003, Az. I ZR 256/00, GRUR 2003, 878, 879 – „Vier Ringe über Audi“). bb) Nach § 24 Abs. 2 MarkenG finden die Grundsätze der Erschöpfung insbesondere dann keine Anwendung, wenn der Zustand der Ware nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert wird. Hierzu hat das Hanseatische OLG Hamburg in der genannten Entscheidung ausgeführt: „Unter den Begriff der „Veränderung“ fällt allerdings nicht jegliche Veränderung. Wie der Bundesgerichtshof klargestellt hat, soll nach dem Sinn und Zweck des § 24 Abs. 2 MarkenG der Markeninhaber nur solche Handlungen verbieten können, welche die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzen. Eine solche Verletzung ist erst anzunehmen, wenn durch die Veränderung die Eigenart der Ware bezogen auf ihre „charakteristischen Sacheigenschaften“ berührt wird (BGH, U. v. 3.11.2005, Az. I ZR 29/03, GRUR 2006, 329, Rn. 28 – „Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem“; in diesem Sinne auch schon: BGH, U. v. 9.6.2004, Az. I ZR 13/02, GRUR 2005, 160, 161 – „SIM-Lock“; BGH, U. v. 14.12.1995, Az. I ZR 210/93, GRUR 1996, 271, 274 – „Gefärbte Jeans“; vgl. insoweit auch zu § 24 WZG: BGH, U. v. 26.4.1990, Az. I ZR 198/88, GRUR 1990, 678, 679 – „Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen“). Welche Eigenschaften dies im Einzelnen sind, lässt sich nicht pauschal, sondern nur in wertender Betrachtung im Hinblick auf die konkrete Sachverhaltskonstellation bestimmen (BGH, U. v. 28.10.1987, Az. I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 – „Griffband“). Dabei ist die Verkehrsauffassung zu berücksichtigen: Rechnet der Verkehr bei einem Produkt mit bestimmten Eingriffen oder sind sie ihm aufgrund der technischen Eigenschaften gleichgültig, ist ein Ausschluss der Erschöpfung eher zu verneinen als bei Waren, bei denen die Qualitätsvorstellung des Verkehrs gerade an ihren unveränderten Originalzustand geknüpft ist (dazu: Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 24, Rn. 59). Geht es – wie vorliegend – um Veränderungen an Kraftfahrzeugen durch den Austausch bzw. den An- oder Einbau von Fahrzeugkomponenten, ist danach unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung anhand der konkreten Gestaltung und Wirkungsweise der verwendeten Teile sowie ihrer Wechselwirkung untereinander und mit den verbliebenen Originalteilen in jedem Einzelfall zu bestimmen, ob ein Eingriff in die Eigenart des betroffenen Fahrzeugs im soeben beschriebenen Sinne vorliegt (in diesem Sinne auch: Schröder, Mittelbare Kennzeichnung im Kraftfahrzeugzubehörbereich bei Produktveränderungen und Ausschluss der Erschöpfung, in: WRP 2007, 55, 59 ff.). Dabei ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, schließt ungeachtet der qualitativen Vorstellungen des Verkehrs hinsichtlich einer Ware und ihrer dadurch (mit-)bestimmten Eigenart letztere jedenfalls eine „gewisse substantielle Identität“ des bearbeiteten mit dem ursprünglichen Fahrzeug ein. Daran fehlt es, wenn der Umbau unter Einsatz eines das Fahrzeug tragenden oder in seinem Erscheinungsbild hauptsächlich prägenden Teils erfolgt, namentlich einer neuen Rohbaukarosserie, einer neuen Rahmen-Boden-Anlage oder eines neuen Fahrzeugkörpers. Das gilt selbst dann, wenn es sich bei den zum Umbau verwendeten Teilen um qualitativ gleichwertige (Original-)Ersatzteile des Herstellers des umgebauten bzw. instandgesetzten Fahrzeugs handelt, denn als „Ware“ im Sinne der Markenkennzeichnung ist stets das konkrete, unter Verwendung bestimmter Teile produzierte Einzelfahrzeug anzusehen und nicht etwa die (Gattungs-)Ware "Fahrzeuge eines bestimmten Herstellers" schlechthin (zu all dem: BGH, U. v. 26.4.1990, Az. I ZR 198/88, GRUR 1990, 678, 679 – „Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen“). Auch unterhalb der Schwelle der „substantiellen Identität“ eines Fahrzeugs ist von einem Eingriff in dessen charakteristische Sacheigenschaften regelmäßig dann auszugehen, wenn die vorgenommenen Veränderungen technisch komplexe und sicherheitsrelevante Fahrzeugkomponenten betreffen und damit direkten Einfluss auf das Fahrverhalten, insbesondere die Fahrzeugsicherheit nehmen können. In Betracht kommen insoweit insbesondere Veränderungen an den Bremsen, dem Motor und der Lenkung eines Fahrzeugs (dazu: Schröder, a.a.O., S. 59). Auszunehmen sind insoweit allerdings im Verkehr übliche Standardreparaturmaßnahmen, bei denen auch ohne besondere Fachkompetenz das funktionsgerechte Zusammenwirken der betroffenen Teile sichergestellt werden kann. Das betrifft vor allem den Austausch einzelner Standardkomponenten und Verschleißteile, wie z.B. die Erneuerung von Reifen, Stoßdämpfern und Bremsscheiben, wobei insoweit auch darauf abzustellen sein kann, ob Originalersatzteile verwendet werden (vgl. dazu: Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 24, Rn. 62). Hingegen tangieren Zubehörteile, die lediglich das Design eines Fahrzeugs verändern, dessen charakteristische Sacheigenschaften regelmäßig nicht, sofern sie weder einen abweichenden äußerlichen Gesamteindruck des Fahrzeugs herbeiführen (so unter Bezugnahme auf das Geschmacksmusterrecht: Schröder, a.a.O., S. 60; vgl. insoweit auch: BGH, U. v. 14.12.1995, Az. I ZR 210/93, GRUR 1996, 271, 274 – „Gefärbte Jeans“) noch den Eindruck einer irgendwie gearteten Handelsbeziehung mit dem Ursprungshersteller erwecken (vgl. dazu: BGH, U. v. 3.11.2005, Az. I ZR 29/03, GRUR 2006, 329, Rn. 34 – „Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem“). Anzuführen sind insoweit z.B. Exterieur-Veränderungen durch die Montage neuer Spoilerlippen, Felgen, Seitenschweller, Front- bzw. Heckschürzen, Kiemeneinfassungen oder Zierstreifen sowie Veränderungen des Fahrzeug-Interieurs durch den Austausch von Einstiegsleisten, Sitzen, Türverkleidungen, Cockpitarmaturen oder Hifi-Geräten (vgl. zu all dem: Schröder, a.a.O., S. 60). Stets ist insoweit allerdings zu berücksichtigen, dass auch Maßnahmen, die für sich betrachtet die Eigenart eines Fahrzeugs nicht tangieren, in ihrer Kumulation zu einem Ausschluss der Erschöpfung gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG führen können.“ Diesen Ausführungen schließt sich die erkennende Kammer auch für den vorliegenden Fall vollumfänglich an. Gemessen an diesen Grundsätzen hat die Beklagte an allen streitgegenständlichen Fahrzeugen mit Ausnahme der Fahrzeuge, auf die sich die Unterlassungsanträge zu den Ziffern I.1 1.11, 1.16 und 1.25 beziehen, so gravierende Veränderungen vorgenommen, dass ihr die Berufung auf den Erschöpfungseinwand gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG verwehrt ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Hinblick auf konkret vorgenommene Produktveränderungen ein Eingriff in die Eigenart der Ware vorliegt, liegt jedenfalls im Ausgangspunkt bei dem Markeninhaber. Zwar ist für den Einwand der Erschöpfung gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG als Ausnahme zu den Ausschließlichkeitsrechten grundsätzlich derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf die Erschöpfung beruft (BGH, B. v. 11.5.2000, Az. I ZR 193/97, GRUR 2000, 879, 880 – „stüssy“; vgl. auch: Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 24, Rn. 88). Angesichts der Ausgestaltung des § 24 Abs. 2 MarkenG als (Rück-)Ausnahme von § 24 Abs. 1 MarkenG muss sich die Darlegungs- und Beweislast insoweit aber grundsätzlich wieder umkehren. (1.) Hinsichtlich der streitgegenständlichen Fahrzeuge, auf die sich die Unterlassungsanträge zu den Ziffern I.1 1.11, 1.16 und 1.25 beziehen, ist unter Heranziehung der aus der Anlage K 30 ersichtlichen Abbildungen der streitgegenständlichen Fahrzeuge, nicht hinreichend ersichtlich, dass sie von der Beklagten so weitreichenden Tuningmaßnahmen unterzogen wurden, dass von einem Eingriff in ihre „charakteristischen Sacheigenschaften“ in dem oben beschriebenen Sinne auszugehen wäre. (a) Bei dem Fahrzeug zum Unterlassungsantrag zu Ziffer I.1. 1.11 wurden die Felgen und die Abgasanlage ausgetauscht. Mit diesen Maßnahmen – von denen nicht ersichtlich ist, dass sie sich in nennenswertem Umfang auf das Fahrverhalten auswirken könnten – geht aufgrund ihres punktuellen Charakters kein maßgeblicher Einfluss auf den Gesamteindruck des betroffenen Fahrzeugs einher. Das gilt umso mehr, als der Austausch von Abgasanlagen als „Veredelungsmaßnahme“ im Automobilbereich weit verbreitet ist und der Verkehr daher mit dieser Maßnahme rechnet (vgl. OLG Hamburg, a.a.O., S. 40). Die Veränderungen des Interieurs beschränken sich auf die Montage eines neuen Pedalsatzes, einer Fußstütze, den Austausch der Bodenteppiche, den Einsatz einer Blende in der Mittelkonsole/Schalhebel/Armaturenbrett sowie den Austausch des Lenkrads. Auch insoweit handelt es sich um vorrangig optisch wirkende Maßnahmen, die aufgrund ihres punktuellen Charakters auf den Gesamteindruck des betroffenen Fahrzeugs keinen bestimmenden Einfluss ausüben. Zwar wurde darüber hinaus die Karosserie nicht nur mit neuen LED-Lampen und Scheinwerferblenden, sondern auch mit einem Frontspoiler, einem Seitenschweller, einer Heckschürze und einer lackierten Heckblende versehen. Es ist aber nicht ersichtlich, dass damit ein nach dem oben beschriebenen Maßstab des § 24 Abs. 2 MarkenG hinreichender Eingriff in die Eigenart des betroffenen Fahrzeugs einherginge. Wie das Hanseatische OLG Hamburg in der bereits zitierten Entscheidung ausführt, sind gerade bei sportlich ausgelegten Fahrzeugen – zu denen auch die streitgegenständlichen P.-Fahrzeuge zählen –Tuningmaßnahmen an Spoilern, Schwellern u.ä. weit verbreitet. Jedenfalls unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Verkehr mit solchen Maßnahmen daher in gewissem Umfang rechnet, führen die entsprechende Maßnahmen nicht zu einer derart erheblichen Veränderung des Gesamteindrucks des betroffenen Fahrzeugs, dass bereits von einem Eingriff in dessen charakteristische Sacheigenschaften auszugehen wäre (OLG Hamburg, a.a.O., S. 40). Auch fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass sich diese Veränderungen an der Karosserie in einem nach dem Maßstab des § 24 Abs. 2 MarkenG hinreichendem Maß auf das Fahrverhalten oder gar die Fahrzeugsicherheit des betroffenen Fahrzeugs auswirken könnten. Im Ergebnis sind die an dem Fahrzeug zum Unterlassungsantrag zu Ziffer I.1. 1.11 vorgenommenen Tuningmaßnahmen im Wesentlichen als optische Modifikationen anzusehen. Diese reichen insbesondere aufgrund ihres insgesamt punktuellen Charakters und ihrer weiten Verbreitung im Verkehr auch in ihrer Gesamtheit (noch) nicht aus, um zu einem Ausschluss der Erschöpfung gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG zu führen. (b) Gleiches gilt für die Umbauten an dem Fahrzeug, auf das sich der Unterlassungsantrag zu Ziffer I.1. 1.16 bezieht. Auch an diesem Fahrzeug wurden neue Felgen sowie eine neue Auspuffanlage montiert und es wurden Veränderungen an der Karosserie vorgenommen. Insoweit wurde ein Außenspiegeldreieck, eine Aero Motorhaube, Scheinwerferblenden, eine Frontverkleidung mit integrierten Lufteinlässen, eine Doppelscheinwerfereinheit, ein Frontgrill, eine Heckleuchtenblende, eine Heckklappenverkleidung, eine Kotflügelverbreiterung, eine Seitenschwellerverkleidung sowie Fensterrahmenleisten und Schwellerzierleisten verbaut. Ferner wurden geringfügige Änderungen im Interieur durch Einbau eines Sportlenkrads, einer Aluminiumpedale und –fußstütze und eines 3-Wege-Soundsystems vorgenommen. Auch hier sind jedoch die vorgenommenen Veränderungen an dem Fahrzeug im Wesentlichen als – wenn auch nicht unerhebliche – optische Modifikationen anzusehen, die aber – wie oben ausgeführt – aufgrund ihrer weiten Verbreitung im Verkehr nicht ausreichen, um zu einem Ausschluss der Erschöpfung zu führen. (c) Auch an dem Fahrzeug, auf das sich der Unterlassungsantrag zu I. 1. 1.25 bezieht, wurden lediglich Veränderungen an der Karosserie durch Einbau von Seitenschwellern, Front-, Dach- und Heckspoilern, von Scheinwerfer- und Heckleuchten-Zierblenden und eines Heckdiffusors vorgenommen. Ferner wurden leichte Veränderungen im Interieur durch Ziernähte in Sonderfarbe und schwarzen Fußmatten sowie durch Montage eines Sportlenkrades, einer Fußstütze und eines Pedal-Kits in Aluminium und von beleuchteten Einstiegsleisten vorgenommen. Diese eher leichten Modifikationen reichten vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen nicht für einen Ausschluss der Erschöpfung im Sinne des § 24 Abs. 2 MarkenG. (2.) Für alle weiteren Unterlassungsanträge ist hingegen nach dem Parteivortrag davon auszugehen, dass die Tuningmaßnahmen der Beklagten zu einem Eingriff in die „charakteristischen Sacheigenschaften“ der betroffenen Fahrzeuge geführt haben. (a) Dies gilt zunächst für das Fahrzeug, auf das sich der Unterlassungsantrag zu Ziffer I.1. 1.3 bezieht. Auch an diesem Fahrzeug wurden neue Scheinwerferblenden sowie Spiegelblenden montiert, neue Felgen und Heckschürzenblenden angebracht. Außerdem wurden punktuelle Interieur-Veränderungen vorgenommen (3 Speichen Sportlenkrad, Fußmattensatz, Aluminiumpedal und Fußstütze). „Pedal-Kit in Aluminium inkl. Fußstütze / Fußmattensatz mit Ledereinfassung und T.-Schriftzug gestickt“). Ferner wurden ein Frontspoiler, Seitenschweller, Heckflügel und ein Heckdiffusor verbaut. Hinzu kommt bei dem Fahrzeug aber insbesondere die Modifikation des Fahrwerks durch den Sportfedernsatz hinzu. Zwar kann ein solcher Federnsatz nicht nur für sich betrachtet, sondern durchaus auch in Kombination mit weiteren Modifikationen als (noch) nicht ausreichend anzusehen sein, um von einem Eingriff in die Eigenart eines Fahrzeugs ausgehen zu können. Die Schwelle zu einem solchen Eingriff ist nach Ansicht des OLG Hamburg, der sich die erkennende Kammer anschließt, aber jedenfalls dann im Zweifel überschritten, wenn – wie hier - kumulativ zu der Modifikation des Fahrwerkes durch Montage eines neuen Federnsatzes auch die Karosserie durch Anbau von Spoilern etc. modifiziert wird. Hierzu führt das OLG Hamburg im oben genannten Urteil (S. 43) aus: „Denn in diesem Fall wird in das komplexe Zusammenspiel der Faktoren, die für die Straßenlage eines Kraftfahrzeugs eine Rolle spielen, aus zwei grundsätzlich unterschiedlichen Richtungen zugleich eingegriffen: zum einen in die Aerodynamik und zum anderen in das Dämpfungsverhalten des Fahrzeugs. Angesichts der kaum noch abschätzbaren Auswirkungen solcher kombinierten Eingriffe auf das Fahrverhalten kann es nicht mehr dem Markeninhaber obliegen, diese (potentiellen) Konsequenzen im Einzelnen darzulegen. Vielmehr ist in einem solchen Fall im Zweifel davon auszugehen, dass die von dem Markenzeichen des Herstellers des Ursprungsfahrzeugs ausgehende Gewähr für die Herkunft aus seinem Geschäftsbetrieb und die damit verbürgte Beschaffenheit und Güte in dem umgebauten Fahrzeug keine hinreichende Grundlage mehr findet.“ Die Beklagte hat nicht substantiiert vorgetragen, dass die beschriebenen Maßnahmen auch in ihrer Kumulation gleichwohl derart marginal wären, dass von diesem Grundsatz vorliegend eine Ausnahme geboten wäre. Die an dem Fahrzeug zum Antrag zu Ziffer I.1. 1.23 vorgenommenen Veränderungen entsprechen in der Gesamtschau denjenigen, die am Fahrzeug zum Antrag zu Ziffer I.1. 1.3 erfolgt sind: Insbesondere wurden auch an diesem Fahrzeug zusätzlich zu primär optisch wirkenden Veränderungen des Exterieurs (Tagfahrlicht, Felgen, Spiegelblenden, Heckschürze) und Interieurs (Lederlenkrad, Lederpaket, Alulackierungen, Einstiegsleisten, Fußmatten, Aluminium-Pedal-Kit und Fußstütze) sowohl ein Front- und Heckspoiler und ein Seitenschweller als auch ein neuer Federnsatz verbaut. Zusätzlich wurden Distanzscheiben zur Spurverbreiterung und eine neue Auspuffanlage montiert. Dies gilt auch für die Umbauten an dem Fahrzeug, auf das sich der Unterlassungsantrag zu Ziffer I.1 1.24 bezieht. Dort wurden ebenfalls neben rein optisch wirkenden Karosserieveränderungen, nämlich der Montage von Zierblenden für die Außenspiegel und eines Tagfahrlichts sowie der Lackierung der Seitenschweller, Umbauten in Form eines Front- und ein Heckspoilers sowie ein sich auf das Fahrwerk auswirkender neuer Federnsatz verbaut. (b) Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen ist auch hinsichtlich der Fahrzeuge, auf das sich die weiteren Unterlassungsanträge zu Ziffern I.1 1. 1.1, 1.2, 1.7, 1.8, 1.21, 1.22, 1.27, 1.29 beziehen, davon auszugehen, dass die Tuningmaßnahmen der Beklagten zu einem Eingriff in die „charakteristischen Sacheigenschaften“ geführt haben: An den Fahrzeugen zu den Anträgen zu Ziffer I.1. 1.21 und 1.22 wurden zwar nur punktuelle Modifikationen im Interieur (Holz-Blendensatz (nur bei 1.22), Lenkrad, Bodenteppich, Pedalkit) und an der Karosserie (Kotflügelverbreiterung, Seitenschwellerverkleidung, Frontverkleidung, Spiegelunterteile, Scheinwerferblenden, Doppelscheinwerfereinheit, LED-Lampen, Frontgrill) vorgenommen, die per se noch keinen nachhaltigen Eingriff in die Aerodynamik des Fahrzeugs darstellen. Allerdings wurde jeweils zusätzlich eine Spurverbreiterung vorgenommen und ein Luftfederungsmodul eingebaut. Beides wirkt sich auf das Dämpfungsverhalten und die Straßenlage bzw. die Aerodynamik des Fahrzeugs aus. In Kombination mit der in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung aufgeführten Fahrwerksmodifikation („Performance-Kit“) ist in der Gesamtschau von einem Eingriff in die charakteristischen Sacheigenschaften der Fahrzeuge auszugehen. Dies ist auch für das Fahrzeug zum Antrag zu Ziffer I.1 1.27 anzunehmen. Hier wurde zwar kein Federnsatz verbaut, dafür wurden aber umfängliche Karosserieumbauten (Frontspoiler, Seitenschweller, Dachspoiler, Heckspoiler, Heckdiffusor) vorgenommen und eine neue Auspuffanlage eingebaut sowie ein Motortuning („Motorptik-Paket“) vorgenommen. Hinzu tritt, dass die Eingriffe in das Interieur deutlich weiter gehen als bei den bisherigen Fahrzeugen. Es wurde eine komplett neue helle (Farbe: bourbon) Lederausstattung eingebaut (Armaturenbrettober- und unterteile, Instrumentencockpit, Mittelkonsoleneinheit, Schalthebel, Lenksäulenverkleidung, Türverkleidungen vorne/hinten, Türgriffe, Blenden, Armlehnen, sitze vorn/Sitz hinten, Sitzverblendungen vorn/hinten, Holmverkleidungen, Dachhimmel, Dachblende hinten, Sonnenblenden, Dachhaltegriffe, Gepäckraumverblendungen) sowie zusätzlich ein Edelholz-Kit (Zierleisten, Armaturenbrett, Zierleisten Türverkleidungen, Blenden Mittelkonsoleeinheit vorne), ein neuer Instrumentenzifferblattsatz sowie ein Entertainment Paket (Kopfstützenmonitore mit integriertem DVD-Player). Ferner wurde ein Sportlenkrad, Fußstützen, Fußmatten und Pedale sowie beleuchtete Einstiegsleisten eingebaut. Diese Maßnahmen sind in der Gesamtschau so weitreichend und ausweislich der Abbildung optisch prägend, dass sie zu einem abweichenden Gesamteindruck führen. Eingriffe in die charakteristischen Sacheigenschaften der Ausgangsfahrzeuge liegen danach auch bei den Fahrzeugen zu den Unterlassungsanträgen zu den Ziffern I.1 1.1, 1.2, 1.7, 1.8, 1.10, 1.29 vor. Sämtliche dieser Fahrzeuge weisen neben optischen Interieur- und Exterieur-Modifikationen umfängliche aerodynamische Karosserieumbauten, nämlich Spoiler, Seitenschweller, Diffusor etc., auf und es wurden neue Federnsätze bzw. Distanzscheiben (Spurverbreiterung, nur bei dem Fahrzeug zu Ziffer I.1 1.29) montiert. Ferner wurde an allen dieser Fahrzeuge eine Fahrwerksmodifikation im Sinne eines sog. „Performance Kit“ und/oder „Motortuning“ vorgenommen. Bei dem Fahrzeug zum Antrag zu Ziffer 1.2 sind zusätzlich die markanten Veränderungen im Interieur hervorzuheben, die sogar noch über die hinausgehen, die das Fahrzeug zum Antrag zu Ziffer 1.1 1.27 aufweist. (c) Schließlich ist nach den oben dargestellten Kriterien der Erschöpfungseinwand ausgeschlossen bei den Fahrzeugen, auf die sich die Unterlassungsanträge zu den Ziffern I.1 1.6, 1.13, 1.14, 1.17, 1.18, 1.19, 1.20, 1.26 und 1.28, da hier Eingriffe in die substantielle Identität der Fahrzeuge erfolgt sind. Bei sämtlichen Fahrzeugen wurde die Motorleistung erhöht und erheblich in die Aerodynamik oder das Fahrwerk eingegriffen. Bei dem Fahrzeug zu Ziffer I.1 1.6 wurden nicht nur Interieurveränderungen, eine Komplettlackierung in Mattschwarz sowie erhebliche aerodynamische Modifikationen an der Karosserie (Seitenschweller, Frontspoiler, Dachspoiler, Heckspoiler, Heckschürze) vorgenommen, sondern es wurde zudem die Motorleistung durch ein sogenanntes „Leistungskit“ erhöht. Auch wenn hier keine Fahrwerksveränderung durch den Einbau eines Federnsatzes vorgenommen wurde, ist nach Ansicht der erkennenden Kammer davon auszugehen, dass durch den Eingriff in die Motorleistung in Kombination mit den dargestellten Karosserieveränderungen in einer derart erheblichen Art und Weise Einfluss auf die Fahreigenschaften genommen wird, dass hier nicht nur von einem Eingriff in die charakteristischen Sacheigenschaften des Ausgangsfahrzeugs gesprochen werden muss, sondern ein Eingriff in deren „substantielle Identität“ im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1990, 678 – Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen) anzunehmen ist. Gleiches gilt für die sehr ähnliche Umbauten aufweisende Fahrzeuge zum Antrag zu Ziffer I.1. 1.26 und 1.28 und das Fahrzeug zum Antrag zu Ziffer I.1 1.13 (nur Dachspoiler, dafür mehr Motortuning: Leistungskit + Performance Kit Magnum + Motoroptik-Paket). Bei dem Fahrzeug zum Antrag zu Ziffer I.1 1.26 ist zudem die Sonderlackierung in Rot mit einer Motorhaube in Sichtcarbon nebst einer farblich passende roten Ausstattung des Innenraums hervorzuheben, die zu einem deutlich anderen optischen Gesamteindruck im Vergleich zum Ursprungsfahrzeug führen. Die Fahrzeuge zu den Anträgen zu Ziffern I.1 1.14, 1.17, 1.18 und 1.19 zeigen zwar nur kleinere Karosserieumbauten, dafür aber Fahrwerksmodifikationen durch Luftfederungsmodule (1.17, 1.18) bzw. eine Spurverbreiterung durch Distanzscheiben (1.14) oder beides. An allen wurde zudem ein Motortuning in Form eines „Motoroptik-Pakets“ und eines „Leistungskit“ vorgenommen, so dass in der Gesamtschau auch hier von einem substantiellen Eingriff auszugehen ist. An dem Fahrzeug zum Antrag zu Ziffer I.1 1.19 wurde zudem eine Sportbremsanlage eingebaut, die sich zusätzlich auf die Fahreigenschaften auswirkt. Erst recht offensichtlich ausgeschlossen ist der Einwand der Erschöpfung bezüglich der Fahrzeuge, auf die sich die Anträge zu Ziffern I.1 1.4, 1.5, 1.9, 1.12, 1.15, 1.20 beziehen. Auch hier liegen – erst recht – Eingriffe in die „substantielle Identität“ der Fahrzeuge vor, da sowohl die Motorleistung erhöht wurde als auch kumulativ in die Aerodynamik und das Fahrwerk eingegriffen wurde. Bei diesen Fahrzeugen wurden zusätzlich zu den primär optisch wirkenden Maßnahmen kumulative Veränderungen an der Karosserie und dem Fahrwerk vorgenommen und es wurde durchweg die Motorleistung durch sogenannte „Leistungskits“ erhöht. Hinsichtlich der Einzelheiten wird insoweit auf die aus den entsprechenden Anträgen ersichtlichen Angebotstexte verwiesen. Bei dem Fahrzeug zum Antrag zu Ziffer I.1 1.9 treten hierzu noch die Sonderlackierung „jeansblau-matt“ des Fahrzeugs und die korrespondieren auffälligen Interieur-Modifikationen, ebenfalls in „jeansblau-Optik“ mit sonderangefertigten Jeans Applikationen, die den Gesamteindruck zusätzlich deutlich verändern. Bei dem Fahrzeug zum Antrag zu Ziffer I.1 1.20 ist ebenfalls die markante Innenausstattung („Exclusiv-Interieur T. de Sede Classic“) sowie die Tatsache hervorzuheben, dass die Beklagte den Umbau selbst als „ T. Umbau Magnum 680 PS“ bezeichnet. Die dargestellten Eingriffe in das komplexe Zusammenspiel der Fahrzeugkomponenten, die für die Fahreigenschaften maßgeblich sind, reichen in ihrer Kumulation so weit, dass ein Eingriff in die „substantielle Identität“ der Fahrzeuge anzunehmen ist (vgl. OLG Hamburg, a.a.O., S. 45 f.). cc) Soweit die Markenrechte der Klägerin nicht gemäß § 24 MarkenG erschöpft sind, ist die angegriffene Markenbenutzung auch nicht gemäß § 23 MarkenG gerechtfertigt. (1) Es liegt kein Fall des § 23 Nr. 2 MarkenG vor. Danach gewährt die Marke ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten, ein mit der Marke identisches (oder ähnliches) Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren, insbesondere ihrer Art oder ihrer Beschaffenheit, im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Die Anwendung des § 23 Nr. 2 MarkenG ist dabei zwar nicht ausgeschlossen, wenn – wie vorliegend – die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 MarkenG einschließlich einer Benutzung des angegriffenen Zeichens als Marke vorliegen. Voraussetzung ist aber, dass die angegriffenen Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften der Waren verwendet werden und die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht (Art. 6 MarkenRL). Der Sache nach verpflichtet dies den Dritten, den berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln. Die Prüfung dieser Voraussetzung erfordert eine Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (zu all dem: BGH, U. v. 2.4.2009, Az. I ZR 209/06, GRUR 2009, 678, Rn. 17 ff. – „POST/RegioPost“). Danach kommt die Rechtfertigung einer Zeichenbenutzung über § 23 Nr. 2 MarkenG im Fall der Verwendung eines Zeichens in Betracht, in der die Marke eines Dritten enthalten ist, diese im angegriffenen Zeichen aber beschreibend verwendet wird, so z.B. bei Verwendung des geschützten Zeichens „Post“ im Rahmen der Bezeichnung „RegioPost“ (dazu: BGH, U. v. 2.4.2009, Az. I ZR 209/06, a.a.O.). Eine beschreibende Verwendung des Zeichens „Porsche“ in diesem Sinne liegt hier nicht vor. Vielmehr erfüllt das Zeichen „Porsche“ in den angegriffenen Fahrzeug-Bezeichnungen eine primär herkunftshinweisende Funktion und zwar – zu Unrecht – auch noch im Hinblick auf die angebotenen Fahrzeuge in ihrem umgebauten Zustand. Es greift auch kein sogenannter Rückausnahmetatbestand ein aufgrund einer Aufspaltung der herkunftshinweisenden Funktion der Klagemarke „Porsche“ durch Gegenüberstellung des eigenen Zeichens der Beklagten „TECHART“. Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen nach der Veränderung einer Ware durch einen Dritten die herkunftshinweisende Funktion der darauf verbliebenen Marke des Herstellers durch geeignete Hinweise auf solche Bestandteile der Ware beschränkt wird, die von dem Umbau nicht betroffen sind, eine (teilweise) Erschöpfung gemäß § 24 MarkenG genau in dem Umfang in Betracht zu ziehen sein, wie die herkunftshinweisende Funktion der Marke des Ursprungsherstellers nach dem einschränkenden Hinweis noch reicht (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 24.6.2004, Az. I ZR 44/02, GRUR 2005, 162, 163 – „SodaStream“). Grundvoraussetzung dafür, dass es zu einer solchen „restlichen Erschöpfung“ nach Aufspaltung der herkunftshinweisenden Funktion einer Marke kommen kann, muss aber sein, dass für den Verkehr die veränderten und die nicht veränderten Bestandteile der umgebauten Ware überhaupt eindeutig voneinander abgrenzbar sind. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Die angegriffenen Formulierungen nach dem Muster „ P. … mit T.-Umbau“ lassen nicht erkennen, wie weit der jeweilige Umbau reicht bzw. auf welche konkreten Fahrzeugteile er sich bezieht. Dass in den Fließtexten der angegriffenen Annoncen nähere Angaben zu den jeweils vorgenommenen „ T.-Umbauten“ erfolgen, ist insoweit schon deshalb unerheblich, weil auch danach die Leistungsbereiche der Klägerin und der Beklagten nicht klar voneinander abgrenzbar sind. Den entsprechenden Beschreibungen ist überwiegend schon nicht zweifelsfrei zu entnehmen, welche konkreten Fahrzeugteile von den Umbauten betroffen sind, d.h. welche (Original-)Teile im Einzelnen entfernt und welche neuen Teile dafür montiert wurden. Das gilt z.B.für die in allen streitgegenständlichen Fahrzeugen mit Ausnahme der Fahrzeuge zu den Unterlassungsanträgen I.1 1.12 1.14, 1.18, 1.20, 1.26, 1.29 verbaute Tuningkomponente „Pedalerie“ bzw. „Pedal-Kit“, denn die insoweit verwendeten Formulierungen lassen offen, ob beispielsweise lediglich die Pedalauflagen oder aber auch die dahinter liegenden Pedalstangen einschließlich der entsprechenden Haltevorrichtungen ausgetauscht wurden (vgl. OLG Hamburg, a.a.O., S. 47). Erst Recht gilt dies für lediglich verallgemeinernd umschriebene Tuningkomponenten, wie „Leistungskit“, „Performancekit“, „Motoroptik-Kit“. Im Übrigen werden die von der Beklagten verbauten Tuningteile (abgesehen von den Fußmatten) durch festen An- und Einbau mit den verbleibenden Ausgangsteilen zu einheitlichen Gesamtfahrzeugen verbunden, was nicht nur in optischer, sondern auch in technischer Hinsicht zu vielfältigen Wechselwirkungen der verbundenen Teile führt. In einem solchen Fall sind die „Zuständigkeitsbereiche“ des Herstellers des Ausgangsproduktes und des umbauenden Unternehmens für den Verkehr nicht mehr hinreichend klar voneinander abgrenzbar (vgl. OLG Hamburg, a.a.O., S. 47). Auf all dies kommt es vorliegend allerdings im Ergebnis bereits nicht an, denn jedenfalls sind die angegriffenen Zeichenbenutzungen als Sittenverstöße im Sinne des § 23 MarkenG anzusehen. Derjenige, der sich auf eine privilegierte Benutzung gemäß § 23 MarkenG beruft, muss alles getan haben, um eine Beeinträchtigung der Interessen des Markeninhabers nach Möglichkeit zu vermeiden (BGH, U. v. 14.4.2011, Az. I ZR 33/10, GRUR 2011, 1135, Rn. 23 – „GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE“). Daraus folgt, dass sich im Fall des § 23 Nr. 2 MarkenG die Bezugnahme auf die fremde Marke auf das Maß beschränken muss, das zur Benutzung des Bezugswertes erforderlich ist (BGH, U. v. 30.4.2009, Az. I ZR 42/07, NJW-RR 2010, 960, Rn. 35 – „DAX“). Der Beklagten hätten hier Kennzeichnungsformen zur Verfügung gestanden, die die Verantwortung für die angebotenen Fahrzeuge jedenfalls in geringerem Maße der Klägerin zugewiesen hätten, als dies infolge der angegriffenen Formulierungen geschehen ist, wie z.B. die Formulierung nach dem Muster „ T. … auf Basis von P. …“. Diese macht deutlich, dass es sich bei den umgebauten Fahrzeugen jedenfalls im Schwerpunkt nicht mehr um P.-, sondern um T.-Fahrzeuge handelt. Ob diese oder ähnliche Bezeichnungsformen in den gegenwärtig vorgegebenen Eingabemasken von Kfz-Onlineportalen, wie www.autoscout24.ch, technisch umsetzbar sind, ist dabei für die rechtlich gebotene Interessenabwägung im Rahmen des § 23 MarkenG nicht entscheidend, denn die technischen Vorgaben von privaten Onlineplattform-Anbieter können nicht präjudizieren, wie weit der gesetzlich gewährte Markenschutz reicht (OLG Hamburg, S. 48). Im Übrigen existieren nach dem Vortrag der Klägerin nun entsprechende Kategorien. (2) § 23 Nr. 3 MarkenG findet ebenfalls keine Anwendung. Die Marke „Porsche“ wird von der Beklagten vorliegend weder als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware noch als Hinweis auf die Bestimmung einer Dienstleistung benutzt, vielmehr bezeichnet diese Marke in den angegriffenen Formulierungen das angebotene Produkt selbst.Die Beklagte bewirbt von ihr umgebaute Fahrzeuge, nicht den Umbau der Fahrzeuge. dd) Verwirkung gemäß §§ 21 MarkenG, 242 BGB ist nicht eingetreten. Selbst wenn die Klägerin in der Vergangenheit Kenntnis ähnlicher Bewerbungen/Kennzeichnungen durch die T. A. GmbH gehabt und geduldet haben mag, so kann dies der Klägerin nicht durch die Beklagte entgegen gehalten werden. Im Übrigen reicht es für die Annahme einer Verwirkung nicht aus, wenn die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte lediglich pauschal vermutet, die Klägerin müsse damit auch Kenntnis entsprechender Werbung durch die Beklagte als Vertriebspartner der T. A. GmbH gehabt haben. B. Soweit der Unterlassungsanspruch der Klägerin reicht, stehen ihr auch die geltend gemachten Annexansprüche auf Auskunftserteilung und auf Schadensersatzfeststellung zu. 1. Der Auskunftsanspruch rechtfertigt sich aus § 14 Abs. 2 Nr. 1; Abs. 6 MarkenG in Verbindung mit §§ 242, 259 BGB. Die Auskunftspflicht ist ein Teil des Schadensersatzanspruchs. Er steht zur Vorbereitung von bezifferten Schadensersatzansprüchen der Klägerin aus Treu und Glauben zu und hat als Hilfsanspruch zur Vorbereitung von gegen den Auskunftspflichtigen selbst gerichteten Hauptansprüchen gewohnheitsrechtlichen Rang (s. etwa BGH GRUR 1994, 630 - Cartier-Armreif; GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer I). Das erforderliche Verschulden der Beklagten ist ohne Weiteres zu bejahen. Die Beklagte hat mindestens fahrlässig gehandelt. 2. Der Antrag auf Schadensersatzfeststellung ist zulässig, weil ein Feststellungsinteresse zu bejahen ist. Zum Feststellungsinteresse genügt zwar nicht eine entfernt liegende, nur theoretische Möglichkeit des Schadenseintritts (BGH GRUR 1990, 744 - Feuer, Eis und der Dynamit I; GRUR 2001,849 - Remailing-Angebot); andererseits ist ein tatsächlicher Schadenseintritt nicht erforderlich. Es braucht nur eine gewisse, nicht einmal hohe Wahrscheinlichkeit eines Schadens vorzuliegen (BGH WRP 1990, 530 - caffalone; WRP 2000, 1258 – Filialleiterfehler). Es genügt nach der Rechtsprechung sogar, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens zumindest denkbar und möglich ist (BGH GRUR 2001, 849 - Remailing-Angebot). Das ist hier angesichts des Angebotes und möglicherweise auch Inverkehrbringens von Fahrzeugen unter Zeichen der Klägerin ohne Weiteres der Fall. Der Schadensersatzanspruch folgt aus § 14 Abs. 6 i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Durch die Verletzungshandlung der Beklagten ist der Klägerin schon deshalb möglicherweise ein Schaden entstanden, weil die Beklagte in das ausschließliche Recht der Klägerin eingegriffen hat (BGH WRP 1995, 393 - objektive Schadensberechnung) und die Klägerin insoweit Lizenz verlangen könnte (vgl. BGHZ 44, 342 - Meßmer Tee II). Auch insoweit ist ein Verschulden zu bejahen. III. Die Kostenentscheidung folgt aus § 92 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 709 ZPO. Die Klägerin macht Unterlassungs- Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsansprüche im Hinblick auf Kfz-Verkaufsangebote der Beklagten im Internet geltend, in denen die angebotenen Fahrzeuge nach folgendem Muster bezeichnet sind: „ P. … T.-Umbau“. Die Klägerin ist eine bekannte deutsche Sportwagenherstellerin und baut seit 1948 serienmäßig Sportwagen. Sie bietet unter anderem den Sportwagen Modell „ P. 911“ in verschiedenen Modellvarianten, den Mittelmotorsportwagen „Cayman“, den Mittelmotor-Roadster „Boxster“, das sportliche Mehrzweckfahrzeug mit der Bezeichnung „Cayenne“ sowie das viersitzige Modell „Panamera“ an. Die Klägerin ist Inhaberin zahlreicher entsprechender deutscher Marken, nämlich u.a. der Wort-/Bildmarke Nr. ... „PORSCHE“, der Wortmarke Nr. ... „911“, der Wortmarke Nr. ... „CARRERA“, der Wortmarke Nr. ... „Cayman“, der Wortmarke Nr. ... „Cayenne“, der Wortmarke Nr. ... „Panamera“ und der Wortmarke Nr. ... „Boxster“. Auf die Anlagen K 3 – K 9 wird für die Einzelheiten verwiesen. Jedes P.modell verfügt zudem über Geschmacksmusterschutz (Anlagenkonvolut K 12). Die Klägerin bietet unter anderem unter der Produktlinie „Tequipment“ Tuningkomponenten zur nachträglichen Veredelung von Serienfahrzeugen an und modifiziert auf Wunsch P.-Fahrzeuge auch nachträglich nach dem Tequipment-Programm. Die Beklagte ist ein Schweizer Unternehmen, das sich mit der Modifizierung von P.-Fahrzeugen durch Umbau und Einbau von Tuningkomponenten der Marke „ T.“ befasst. Die „ T.“-Tuningkomponenten bezieht sie von der Firma T. A. GmbH Deutschland, die diese entwickelt und herstellt. Die Beklagte bietet einerseits den Besitzern von P. Fahrzeugen die Möglichkeit, ihr Fahrzeug nachträglich mit T. Tuningkomponenten umzurüsten; andererseits können Interessenten bei der Beklagten aber auch komplett getunte T.-Fahrzeuge auf der Basis von P.-Serienmodellen kaufen. Dabei beschafft die Beklagte das als Basis verwendete P.-Fahrzeug und baut dieses den T.-Modellprogrammen entsprechend zu einem T.-Modell um. Dabei reichen die Modifizierungen von Änderungen der Karosserie über den Motor bis zur kompletten Gestaltung des Innenraums. Die getunten Fahrzeuge behalten ihre Original-Fahrgestellnummern von P. und weisen in den Fahrzeugpapieren P. als Hersteller aus. Die modifizierten Fahrzeuge und die Tuningkomponenten sind mit dem T.-Logo gekennzeichnet, z.B. auf Lenkrädern, auf Fußmatten, auf Einstiegsleisten, auf Sitzbezügen, auf Radnabendeckeln. Entfernt werden die P.-Zeichen an den prominenten Fahrzeugstellen, wie zB auf der Kühlerhaube. Gegen die T. A. GmbH Deutschland, an der die Beklagte seit Februar 2011 zu 50% beteiligt ist, hat die Klägerin ein rechtlich gleich gelagertes markenrechtliches Verfahren geführt, das durch Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg am 18.07.2013 (Az 5 U 874/10) abgeschlossen wurde. Für die Einzelheiten des Urteils wird auf die Anlage B 48 verwiesen. Die Beklagte bietet ihre Komplettfahrzeuge unter www. t..ch an (Anlage K 1). Auf der Homepage (Anlage K 15a) wird in der Headline die Rubrik „For Sale“ angeboten. Von dort aus gelangt man auf eine Seite mit Listen der angebotenen Fahrzeuge. Die Listen werden in verschiedenen Formaten, nämlich „erweitert“, „Liste“ und „Galerie“ angeboten. In der Ansichts-Version „Liste“ (Anlage K 15b) und „Galerie“ (Anlage K 15c) werden alle angebotenen Wagen unter der Original-Modellbezeichnung der Klägerin aufgeführt, ohne einen Hinweis auf den erfolgten T.-Umbau. In der Ansichtsoption „erweitert“ werden die betreffenden Fahrzeuge unter der Original-Modellbezeichnung der Klägerin unter Angabe „ T. Umbau“ aufgeführt. Durch Anklicken der P. Modellbezeichnung bei dem jeweiligen Fahrzeug gelangt man in allen der drei Listenvarianten auf eine Seite von www.autoscout24.ch, die das Fahrzeugangebot mit detaillierten Angaben zu dem jeweiligen Fahrzeug zeigt (Anlagen K 16.1 – K 16.29). Dort wird jeweils als Überschrift das P.-Basismodell genannt und darunter erfolgt der Hinweis „ T. Umbau“. Es folgen „Fahrzeugdaten“ und darunter eine Rubrik „Bemerkungen“, in der angegeben wird, welche Veränderungen an dem jeweiligen Wagen vorgenommen wurden. Die Klägerin wendet sich mit der Klage gegen die aus der Anlage K 16 ersichtlichen Fahrzeugangebote Angebote der Beklagten unter der Bezeichnung „ P.“. Die Klägerin trägt vor: Die internationale Zuständigkeit sei nach Art. 5 Ziffer 3 LugÜ gegeben. Der Ort der unerlaubten Handlung liege (auch) in Deutschland. Die Webseite www. t..ch könne in Deutschland abgerufen werden und richte sich jedenfalls auch an deutsche Kunden. Der Kundenkreis für derartige individuelle Luxusfahrzeuge sei klein und das Angebot solle daher bewusst auch deutsche Kunden erreichen, zumal das Fahrzeugangebot der Beklagten und das der T. A. GmbH Deutschland nicht identisch sei und Interessenten daher in beiden Fahrzeugangeboten nach ihrem Wunschfahrzeug suchten. Diese Zielrichtung auch an den deutschen Kundenkreis belegten auch die Werbeanzeigen der Beklagten in deutschen Zeitschriften wie „Auto Bild Sportscars“, „Auto Motor Sport“ und „SportAuto“ (Anlagenkonvolut K 18). Dort werbe die Beklagte gemeinsam mit der T. A. GmbH Deutschland. Die Beklagte habe zudem auch auf die Anfrage eines deutschen Kunden reagiert und bestätigt, dass sämtliche Zulassungsmodalitäten für Deutschland erfüllt seien (Anlage K 19). Es werde mit Nichtwissen bestritten, dass die Beklagte keinen Umsatz in Deutschland mache. Die Beklagte verletze die Rechte der Klägerin an den ihr zustehenden Marken „ P.“, „911“, „Carrera“, „Boxter“, „Cayman“, „Cayenne“ und „Panamera“. Die Markenrechte der Klägerin seien aufgrund der durch die Beklagte vorgenommenen erheblichen Umbauten an den Kraftfahrzeugen nicht erschöpft. Daher könne sich die Klägerin wegen § 24 Abs. 2 MarkenG der Benutzung ihrer Marken im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der T.-Fahrzeuge widersetzen. Die Herkunfts- und Garantiefunktion der Marke werde dadurch verletzt, dass ihre Marken verwendet würden, obwohl die Klägerin keine Produktverantwortung mehr trage. Eine Branchenüblichkeit der angegriffenen Bezeichnungen bestehe nicht. Die dazu von der Beklagten vorgelegten Belege stammten aus 2008. Die meisten Veredler kennzeichneten ihre getunten Fahrzeuge ausschließlich mit ihrer Marke und bänden den Hinweis auf den Originalhersteller nicht in die Kennzeichnung des Wagens ein, z.B. in Form des Hinweises „auf Basis von…“ (Anlagenkonvolut K 27). Im Übrigen bestünden teilweise Kooperationen zwischen Herstellern und Tuning-Unternehmen. Nur weil auf Internetverkaufsplattformen keine T. Kategorie bestehe, berechtige dies die Beklagte nicht zur Verwendung des Zeichens P., zumal auch andere Tuning-Firmen dort enthalten seien (auf www.autoscout24.de) und die Beklagte dementsprechend auch eine T.-Kategorie fordern könnte. Es sei der Klägerin gelungen, bei www.autoscout24.de und www.mobile.de eine T.-Kategorie aufnehmen zu lassen. Die vorgenommenen Tuning-Veränderungen an der Karosserie, am Fahrwerk, durch Motortuning, an der Abgasanlage und am Interieur seien als wesentliche Eingriffe in das ursprüngliche Fahrzeug anzusehen. Die Veränderungen an den hier streitgegenständlichen Fahrzeugen im Einzelnen seien aus dem Anlagenkonvolut K 30 ersichtlich, auf das vollumfänglich verwiesen werde. Jede einzelne Tuning-Maßnahme reiche aus, um die Eigenart des Fahrzeugs zu verändern, ohne dass hierfür zwingend technische Eingriffe erforderlich seien. Der Klägerin beantragt, I.1 die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr 1.1 – 1.10 wie erkannt 1.11 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne S unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne S (SUV / Geländewagen) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne S Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 385 PS, grau, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: Frontspoiler I-Lackierung-MontageSeitenschweller-Lackierung-MontageHeckschürze I-Lackierung-MontageScheinwerferblenden-Lackierung-MontageAbgasanlage 'Sport'-MontageSportendrohre-Montage20' T. Formula 4 mal-Lackierung Felgen in Individualfarbe 4 mal-4 mal Bereifung3-Speichen Sport Lenkrad-In Leder einfarbig-MontageCarbon Line Kit II Dachhimmel in Alcantara-Für Fahrzeuge mit Panorama Dach-MontageCHF2'340.00Kofferraummatte-Mit T. LogoBodenteppiche-Mit T. Logo Aluminium Fussstütze-Hart eloxiert-MontageSportpedalerie-2-teilig-Montage Heckblende Lackiert Paket farblich abweichende Sitzmittelbahn exclusiveLED-Lampen/Turbofront und Stoßstange Aufpreis Turbo S Bremsen; 1.12 – 1.15 wie erkannt 1.16 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Cayenne Turbo unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Cayenne Turbo (SUV / Geländewagen) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Cayenne Turbo Automat, Benzin, SUV / Geländewagen, 500 PS, schwarz, Occasion, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T.: ALUMINIUMPEDALSATZ MONTIERT T.: FUSSTÜTZE ALUMINIUM MONTIERT T.: SPORTLENKRAD LARGE MIT AIRBAGLEDERÜBERZUG T.: 10 X 22 '' FORMULA II MERCURY 295-30-22 T.: 11,5 X 22FORMULA II MERCURY 315-30-22 T.: MAGNUMSATZ MONTIERT LACKIERT T.: AERO MOTORHAUBE MONTIERT LACKIERT T.: SCHEINWERFERBLENDEN LACKIERT MONTIERT T.: HECKLEUCHTENBLENDE MONTIERT KACKIERT T.: OPTIKPAKET GUN SMOK LACKIERT MONTIERT T.: AUSSENSPIEGELDREIECK GUN SMOKE MONTIERT T.: AUSPUFFANLAGE SPORT NICHT STVA GÄNGIG T.: AUSPUFFENDROHRE MONTIERT T.: SOUNDLÖSUNG I 3 WEGSYSTEM MIT WOOFER ET; 1.17 – 1.24 wie erkannt, 1.25 von der Klägerin hergestellte Kraftfahrzeuge des Modells P. Panamera 4S 4.8 unter dieser Bezeichnung und/oder unter der Bezeichnung P. Panamera 4S 4.8 (Limousine) T. Umbau und/oder unter dieser Bezeichnung mit weiteren Angaben, nämlich P. Panamera 4S 4.8 Automat, Benzin, Limousine, 400 PS, silber, Vorführmodell, T. Umbau selbst oder durch Dritte anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wenn das von der Klägerin hergestellte P. Serienfahrzeug ohne Zustimmung der Klägerin durch folgende T.-Tuningkomponenten verändert worden ist: T. Haubenwappen und Aufkleber ' T.' silber geprägt Frontspoiler I lackiert montiert'Frontspoilerverkleidung PU mit Bremskühleinheit Zierblenden Scheinwerfer lackiert und montiert Seitenschweller montiert und lackiert'2 Schweller Heckdiffusor montiert und lackiert'Für dynamischen Look des Fahrzeughecks Zierblenden Heckleuchten montiert und lackiert '2-teilig, lackierfertig grundiert'Zur Montage auf den Rückleuchten Dachspoiler montiert und lackiert Heckspoiler I montiert und lackiert'Verbesserte Aerodynamik'Montage auf original Heckspoiler Formula Rad 9.5 x 21 ET 60 VA'Edelstahlring austauschbar'5-Speichen-Rad in shiny silber Formula Rad 11 x 21 ET 63 HA'Edelstahlring austauschbar'5-Speichen-Rad in shiny silber VA: RF 255/35 ZR 21 CSC 5 PHA: RF 295/30 ZR 21 CSC 5PReifendruckelektronik-Kit 433 MHz Europa montiert Für Fahrzeuge mit RDK System bestehend aus:'4 x Reifendruckelektronik'4 x Reifendruckventil Ziernähte in Sonderfarbe (Version 2) : Fadenfarbe silber:'Armaturenbrett Ober-und Unterteil'Mittelkonsole v/h 'Mittelarmlehne'Türverkleidungen v/h'Türgriffe/Armauflagen'Sitze (vorn/hinten)3-Speichen PDK Sportlenkrad, Leder montiert inkl. Airbag-Prallkissen'Ergonomisch geformt'Besonders griffig durch perforiertes Leder mit handgefertigter ZiernahtPedal-Kit in Aluminium montiert Fussstütze, Aluminium montiert Einstiegsleisten 'T.' beleuchtet, montiert Fussmattensatz schwarz, Einfassung in Silber Kofferraummatte schwarz, Einfassung in silber. I.2 – I.3 wie erkannt. Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Die Beklagte trägt vor: Die internationale Zuständigkeit sei nicht gegeben. Die Beklagte als Schweizer Unternehmen habe keinerlei Bezug zu Deutschland oder zum deutschen Markt. Die Beklagte sei – in Abgrenzung zu den T.-Händlern in anderen Ländern und zur T. A. GmbH in Deutschland – der „T.-Händler“ für die Schweiz und bezeichne sich selbst auch als „ T. Schweiz“. Zwischen der Beklagten und der T. A. GmbH (deutsche Tochtergesellschaft) bestehe eine Vereinbarung dahingehend, dass sich das Vertragsgebiet der Beklagten ausschließlich auf die Schweiz beziehe. Sie beziehe die T.-Veredelungsprodukte und verkaufe diese nur in der Schweiz weiter oder rüste damit Serienfahrzeuge von Kunden um. Sie unterhalte die Domain www. t..ch, auf der ebenfalls klargestellt werde, dass sie sich nur an den Schweizer Markt richte. Die Neuregistrierung von Interessenten auf der Homepage der Beklagten sei nur möglich für Interessenten aus der Schweiz, da eine andere Angabe bei der Zugangsdaten als „Schweiz“ auch nicht vorhanden sei. Alle Fahrzeugangebote seien in Schweizer Währung ausgewiesen (und diese sei aufgrund des Wechselkurses für deutsche Kunden eher ungünstig). Die Beklagte mache keinerlei Umsatz mit Kunden aus Deutschland, sondern verweise diese an die T. A. GmbH. Soweit in Werbungen und Anzeigen in deutschsprachigen Fachmagazinen geworben werde, so sei dies ausschließlich mit Zielrichtung auf den Schweizer Markt, da diese Magazine auch in der Schweiz gelesen würden. Um sich von der T. A. GmbH abzugrenzen, werde in der jeweiligen Werbung klargestellt, dass es sich um eine gemeinsame Anzeige der T. Schweiz mit der T. A. GmbH Deutschland handele. Hieraus werde deutlich, dass sich die Beklagte auf das Gebiet der Schweiz beziehe. Dies erkenne auch der angesprochene Verkehr. Interessenten aus Deutschland wendeten sich daher an die T. A. GmbH und Interessenten aus der Schweiz wendeten sich an die Beklagte. Solange es keine schweizerische Ausgabe der Magazine gebe, sei dies nicht anders möglich, eigene Fachmagazine nur für die Schweiz gebe es nicht. Es fehle daher auch schon an der Anwendbarkeit deutschen Markenrechts, da eine das Kennzeichenrecht im Inland verletzende Benutzungshandlung schon nicht gegeben sei, weil es an dem auch hier erforderlichen Inlandsbezug fehle. Bei den aus Anlage 16 ersichtlichen Fahrzeugen, angeboten unter www.autoscout24.ch, handele es sich um P.-Fahrzeuge, also nicht um den Abverkauf selbst hergestellter Komplettfahrzeuge im Sinne von Neufahrzeugen unter der Marke „ T.“. Durch die Ausstellung bzw. Bewerbung der Veredelungskomponenten am kompletten Fahrzeug werde die Beklagte nicht zum Fahrzeughersteller. Die Fahrzeuge blieben P.-Fahrzeuge und würden lediglich getunt. Auf den Tuning-Produkten oder sonst am Fahrzeug werde der T. Markenzug aufgebracht, um auf die vorgenommenen Modifizierungen und Produkte aufmerksam zu machen. Hierdurch werde aber nicht auf den Hersteller des Fahrzeugs hingewiesen. Es sei branchenüblich und dem angesprochenen Verkehr (Tuning-Interessierte) u.a. auch von den Angeboten anderer Veredelungsunternehmen und aus der Fachpresse, bekannt, dass bei getunten Fahrzeugen stets die Marke des Originalserienfahrzeuges bzw. des Herstellers in Verbindung mit dem Namen des Tuners verwendet werde (z.B. „BMW X5 Schnitzer“, „Mercedes-Benz SL 600 Brabus“). Auf die Anlagen B 11, B 14 – B 18 wird für Einzelheiten verwiesen. Diese Praxis gelte bis heute, wie die aktuellen Angebote unter www.autoscout24.ch, www.autoscout24.de, www.mobile.de bzw. aktuelle Zeitschriften auch aus dem Jahr 2012 zeigten. Für die Einzelheiten wird auf die Anlagen B 32, B 33 und B 36 verwiesen. Die Zusatzausstattung rechne der Verkehr daher dem Veredler zu und nicht dem Hersteller. Im Übrigen sei es im Internet, beispielsweise bei www.autoscout24.ch, technisch nicht anders möglich, als das Fahrzeug unter dem Hersteller einstellen, da die Eingabe der Fahrzeugbezeichnung zwingend erfolgen müsse. Es werde bestritten, dass es sich bei den behaupteten Veränderungen um tiefgreifende Fahrzeugeingriffe handele. Es handele sich vielmehr um tuningtypische Änderungen im Bereich der Karosserie, des Fahrwerks, der Räder, des Motors, der Abgasanlage und des Interieurs. Die Tuningmaßnahmen hätten keinen qualitäts- oder sicherheitsrelevanten Einfluss auf die Fahrzeuge. Es seien auch keine entsprechenden Vorfälle bekannt. Die Beklagte sei im Übrigen produktverantwortlich. Rechtlich sei eine solche Markennennung zulässig, weil sie unter § 23 Nr. 2 MarkenG falle. Die Nennung der Marke P. sei angesichts der Branchenüblichkeit nicht sittenwidrig und verletze weder die Herkunfts- noch die Garantiefunktion der Marke P.. Für weitere Einzelheiten des Vortrags der Parteien wird ergänzend auf die wechselseitigen Schriftsätze nebst Anlage sowie auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 08.01.2014 Bezug genommen.