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Beschluss

418 HKO 34/11

LG Hamburg 18. Kammer für Handelssachen, Entscheidung vom

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Tenor
Der Tatbestand des Urteils vom 10.3.2016 wird auf Seite 4 wie folgt geändert: Der Satz „Das Expertbüro G. ... entgegen“ wird ersetzt durch den Satz „Das Expertbüro G. erstellte eine Ausschreibung für die Bergungsarbeiten des Schubleichters, nahm die Angebote entgegen und leitete diese an die Beklagte zur weiteren Entscheidung weiter.“
Entscheidungsgründe
Der Tatbestand des Urteils vom 10.3.2016 wird auf Seite 4 wie folgt geändert: Der Satz „Das Expertbüro G. ... entgegen“ wird ersetzt durch den Satz „Das Expertbüro G. erstellte eine Ausschreibung für die Bergungsarbeiten des Schubleichters, nahm die Angebote entgegen und leitete diese an die Beklagte zur weiteren Entscheidung weiter.“