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Urteil

2 O 142/20

Landgericht Kleve, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGKLE:2020:1209.2O142.20.00
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Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 76.160,00 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus 38.080,00 € ab dem 07.04.2020 und aus weiteren 38.080,00 € seit dem 08.05.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1.336,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p. a. ab dem 29.04.2020 zu zahlen

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar

Entscheidungsgründe
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 76.160,00 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus 38.080,00 € ab dem 07.04.2020 und aus weiteren 38.080,00 € seit dem 08.05.2020 zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1.336,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p. a. ab dem 29.04.2020 zu zahlen Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar