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Urteil

11 S 235/11

Landgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGK:2012:0410.11S235.11.00
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Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom

20.04.2011 – 261 C 179/10 – unter Zurückweisung des weitergehenden

Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.654,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 302,60 € seit dem 02.02.2010, aus 320,92 seit dem 09.03.2010 und aus 4.030,68 € seit dem 04.02.2010 zu zahlen.

 

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - tragen die Klägerin zu

4 % und die Beklagte zu 96 %.

 

       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.04.2011 – 261 C 179/10 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.654,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 302,60 € seit dem 02.02.2010, aus 320,92 seit dem 09.03.2010 und aus 4.030,68 € seit dem 04.02.2010 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - tragen die Klägerin zu 4 % und die Beklagte zu 96 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.